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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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gigkeit vom konkreten Ort sehr variieren. Aufgrund <strong>der</strong> Spezifik jedes Einzelfalles<br />

scheint eine Festlegung von Rahmenrichtlinien nicht als günstig bzw. wäre hin<strong>der</strong>lich.<br />

Grundsätzlich wird aber <strong>der</strong> Wunsch eines jeden Elternhauses geprüft. Im Sinne ei-<br />

ner qualitätsgerechten Beschulung im Grundschulalter wird jedoch auch das ober-<br />

sorbische Unterrichtsangebot an benachbarten Schulen geprüft. In Bezug auf even-<br />

tuell <strong>not</strong>wendigen Transport wird im Sinne <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> nach verträglichen Möglichkei-<br />

ten gesucht.<br />

Es ist sichergestellt, dass die vorstehende Verpflichtung erfüllt wird.<br />

Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe c) - Sekundarbereich<br />

i) den Unterricht im Sekundarbereich in den betreffenden Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

anzubieten o<strong>der</strong><br />

ii) einen erheblichen Teil des Unterrichts im Sekundarbereich in den betreffenden Regional-<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen anzubieten o<strong>der</strong><br />

iii) innerhalb des Unterrichts im Sekundarbereich den Unterricht <strong>der</strong> betreffenden Regional-<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen als integrierenden Teil des Lehrplans vorzusehen<br />

o<strong>der</strong><br />

iv) eine <strong>der</strong> unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen<br />

Schüler anzuwenden, die o<strong>der</strong> - wo dies in Betracht kommt - <strong>der</strong>en Familien<br />

dies wünschen, wenn <strong>der</strong>en Zahl als genügend groß angesehen wird;<br />

Das Land Brandenburg und <strong>der</strong> Freistaat Sachsen haben die Verpflichtung nach iv)<br />

übernommen.<br />

1. Brandenburg<br />

378. In den Schulen des Sekundarbereichs werden <strong>der</strong>zeit ca. 500 Schülerinnen<br />

und Schüler in Nie<strong>der</strong>sorbisch unterrichtet. Der Unterricht erfolgt überwiegend als<br />

Ersatz für die zweite Fremdsprache, jedoch in einigen Fällen auch zusätzlich zum<br />

regulären Fremdsprachenangebot. An drei Schulen wird auch Schülern an<strong>der</strong>er<br />

Schulen, <strong>der</strong>en Eltern die Teilnahme ihrer Kin<strong>der</strong> am Nie<strong>der</strong>sorbisch-Unterricht<br />

wünschen, die Teilnahme an diesem Unterricht ermöglicht.<br />

379. An einer Schule, dem Nie<strong>der</strong>sorbischen Gymnasium in Cottbus, ist <strong>der</strong><br />

Unterricht in Nie<strong>der</strong>sorbisch Pflicht. Schülerinnen und Schüler, die am Nie<strong>der</strong>sorbisch-<br />

Unterricht nicht teilnehmen wollen, müssen die Schule verlassen und eine an<strong>der</strong>e<br />

Schule gleicher Schulform besuchen.

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