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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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1. Brandenburg<br />

- 113 -<br />

370. In den Grundschulen des angestammten Siedlungsgebietes <strong>der</strong> Sorben<br />

(Wenden) wird Nie<strong>der</strong>sorbisch als reguläres Unterrichtsfach angeboten. Von diesem<br />

Angebot machen <strong>der</strong>zeit ca. 1.000 Schülerinnen und Schüler in 23 Grundschulen des<br />

Siedlungsgebietes Gebrauch. Die Grundschulen bemühen sich um ein beson<strong>der</strong>es<br />

sorbisches Profil.<br />

371. Die Teilnahme am Sorbisch(Wendisch)-Unterricht hat in den letzten Jahren<br />

stark zugenommen. Es hat auch eine erhebliche Steigerung des prozentualen Anteils<br />

<strong>der</strong> Teilnehmer am Sorbisch(Wendisch)-Unterricht an <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Schüler<br />

gegeben, da in den letzten drei Jahren gleichzeitig mit <strong>der</strong> Zunahme <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

des Sorbisch(Wendisch)-Unterrichts die Zahl <strong>der</strong> Grundschüler abgenommen hat. Dies<br />

gilt auch für den Sekundarbereich im Sinne des Absatzes 1 Buchstabe c.<br />

372. Die Schulämter <strong>der</strong> kreisfreien Stadt Cottbus und Landkreise Dahme-<br />

Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sind im Laufe <strong>der</strong> Jahre mehrfach<br />

- zuletzt mit Schreiben des brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Jugend und<br />

Sport vom 14. Juni 1996 - darauf hingewiesen worden, dass Vorbedingung für die<br />

Wahrnehmung des Rechts auf Erlernen <strong>der</strong> sorbischen (wendischen) Sprache ist, dass<br />

die Eltern in geeigneter Form zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einschulung beziehungsweise<br />

Umschulung über die diesbezüglichen Möglichkeiten unterrichtet werden. Eine<br />

Erhebung bei den genannten Schulämtern hat gezeigt, dass die Bedingungen zur<br />

Wahrnehmung des Rechts auf Teilnahme am Sorbisch(Wendisch)-Unterricht gegeben<br />

sind. Auch die Zunahme <strong>der</strong> Schülerzahlen zeigt, dass die Eltern in verstärktem Maße<br />

dieses Recht wahrnehmen.<br />

373. Entgegen <strong>der</strong> Annahme des Sachverständigenausschusses in Rdn 470-473<br />

des Monitoringberichts ist das Nie<strong>der</strong>sorbische im angestammten Siedlungsgebiet<br />

bereits als fester Bestandteil in den Lehrplan aufgenommen. Der Unterricht in den<br />

Jahrgangsstufen 1-6 <strong>der</strong> Grundschule wird auf <strong>der</strong> Grundlage eines Rahmenplans<br />

(Lehrplanes) erteilt.<br />

374. Die darüber hinausgehende For<strong>der</strong>ung des Sachverständigenausschusses,<br />

auch außerhalb des angestammten sorbischen Siedlungsgebietes nie<strong>der</strong>sorbischen<br />

Grundschulunterricht anzubieten, findet in <strong>der</strong> Charta keine Stütze. Nach Art. 8 Abs.<br />

1 beziehen sich die dort genannten Verpflichtungen auf das „Gebiet, in dem solche<br />

Sprachen gebraucht werden“.

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