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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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- 108 -<br />

D.2.2 Sorbisch (Ober- und Nie<strong>der</strong>sorbisch) im sorbischen Sprachraum in<br />

Brandenburg und Sachsen<br />

Verpflichtungen zur sorbischen Sprache wurden durch das Land Brandenburg und<br />

den Freistaat Sachsen übernommen, in denen die Sorben ihr angestammtes Siedlungsgebiet<br />

haben.<br />

Artikel 8<br />

Bildung<br />

358. Zum Schulsystem ist allgemein zu bemerken, dass im Siedlungsgebiet des<br />

sorbischen Volkes durch die jeweilige Landesverfassung und die einschlägigen<br />

Landesgesetze gewährleistet ist, dass sowohl Kin<strong>der</strong>tagesstätten als auch Schulen<br />

grundsätzlich in freier Trägerschaft errichtet werden können, wobei diese<br />

Gewährleistung auch für sorbische (wendische) Verbände gilt. Die vorhandenen 31<br />

sorbischen und zweisprachigen Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen des Siedlungsgebietes<br />

befinden sich zum Teil in kommunaler Trägerschaft, teilweise auch in <strong>der</strong><br />

Trägerschaft des Christlich-Sozialen Bildungswerkes Ostsachsen e.V., des<br />

Sorbischen Schulvereins e.V., <strong>der</strong> katholischen Kirche, <strong>der</strong> Arbeiterwohlfahrt und des<br />

Deutschen Roten Kreuzes. Alle weiteren Bildungseinrichtungen des sorbischen<br />

Siedlungsgebiets in Sachsen, die Ausbildung in sorbischer Sprache anbieten -<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Schulen -, sind staatlich. Eine vergleichbare Strukturierung findet<br />

sich in Brandenburg.<br />

359. Es ist davon auszugehen, dass nur ca. 20.000 <strong>der</strong> 60.000 Sorben in den<br />

zentralen Siedlungsgebieten die sorbische Sprache so perfekt beherrschen, dass sie<br />

zu einer aktiven mündlichen und schriftlichen Kommunikation fähig sind. Territorial<br />

sind beide Gruppen ungleichmäßig verteilt. Nahezu alle Angehörigen mit sehr guten<br />

Kenntnissen <strong>der</strong> sorbischen Sprache leben im Einzugsgebiet <strong>der</strong> seit Ende <strong>der</strong> 40er<br />

Jahre bestehenden sorbischen Schulen in <strong>der</strong> Region Bautzen-Kamenz-<br />

Hoyerswerda. In <strong>der</strong> übrigen Lausitz verfügt nur ein geringer Teil <strong>der</strong> Sorben - meist<br />

höheren Alters - über gute Kenntnisse <strong>der</strong> sorbischen Sprache.<br />

360. Das sächsische Gesetz über Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen vom 27. November<br />

2001 und das Kin<strong>der</strong>tagestättengesetz des Landes Brandenburg vom 10. Juni 1992<br />

bilden die gesetzliche Grundlage für die Vermittlung und Pflege <strong>der</strong> sorbischen Sprache<br />

und Kultur an sorbischen und zweisprachigen Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen im<br />

deutsch-sorbischen Gebiet. Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen vom 03. Juli

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