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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Artikel 14<br />

Grenzüberschreiten<strong>der</strong> Austausch<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich,<br />

- 106 -<br />

Artikel 14 Buchstabe a) - Übereinkünfte mit an<strong>der</strong>en Staaten -<br />

a) bestehende zwei- und mehrseitige Übereinkünfte anzuwenden, die sie mit den Staaten<br />

verbinden, in denen dieselbe Sprache in <strong>der</strong>selben o<strong>der</strong> ähnlicher Form gebraucht wird,<br />

o<strong>der</strong> sich, wenn nötig, um den Abschluss solcher Übereinkünfte zu bemühen, um dadurch<br />

Kontakte zwischen den Sprechern <strong>der</strong>selben Sprache in den betreffenden Staaten<br />

in den Bereichen Kultur, Bildung, Information, berufliche Bildung und Weiterbildung zu<br />

för<strong>der</strong>n;<br />

354. Hinsichtlich Dänisch wird die Bestimmung durch die praktische Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 und das Rahmenübereinkommen<br />

zum Schutz nationaler Min<strong>der</strong>heiten erfüllt, das für die <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

und das Königreich Dänemark in Kraft getreten ist. Beide Staaten sowie das Land<br />

Schleswig-Holstein finanzieren zugunsten <strong>der</strong> dänischen Min<strong>der</strong>heit Aktivitäten, die<br />

die Bereiche Kultur, Bildung, Information, berufliche Bildung und Weiterbildung för<strong>der</strong>n<br />

und die Möglichkeiten zum grenzüberschreitenden Kontakt verstärken.<br />

Artikel 14 Buchstabe b) - Grenzüberschreitende Zusammenarbeit -<br />

b) zugunsten von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit<br />

insbeson<strong>der</strong>e zwischen regionalen o<strong>der</strong> örtlichen Behörden zu erleichtern<br />

und zu för<strong>der</strong>n, in <strong>der</strong>en örtlichem Zuständigkeitsbereich dieselbe Sprache in <strong>der</strong>selben<br />

o<strong>der</strong> ähnlicher Form gebraucht wird.<br />

355. Der Verband landwirtschaftlicher Vereine in Südschleswig e.V. (Fælleslandboforeningen<br />

for Sydslesvig) in Harrislee ist eine Einrichtung <strong>der</strong> dänischen Min<strong>der</strong>heit<br />

im Landesteil Schleswig. Der Verband wird durch das Ministerium für Umwelt,<br />

Naturschutz und Landwirtschaft mit einem Personalkostenzuschuss geför<strong>der</strong>t. Dem<br />

Verband gehören fünf über den Landesteil Schleswig verteilte Lokalvereine an, <strong>der</strong>en<br />

Mitglie<strong>der</strong> von den Beratern des Verbandes betreut werden. Die dänischen Konsulenten<br />

sind somit ein Bindeglied zwischen den Landwirten <strong>der</strong> dänischen Min<strong>der</strong>heit<br />

in Schleswig-Holstein und in Dänemark.<br />

Die Stadt Flensburg sowie die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland auf<br />

deutscher Seite sowie Søn<strong>der</strong>jylland Amt auf dänischer Seite sind zudem Partner <strong>der</strong><br />

am 16. September 1997 durch eine Vereinbarung <strong>der</strong> Gebietskörperschaften gegründeten<br />

deutsch-dänischen Grenzregion Schleswig/ Søn<strong>der</strong>jylland. Ziel <strong>der</strong> Vereinbarung<br />

ist, die Grundlage für eine langfristige und intensive Zusammenarbeit zur<br />

Stärkung <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Gesamtregion im europäischen Kontext zu schaffen.

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