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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Artikel 13<br />

Wirtschaftliches und soziales Leben<br />

- 103 -<br />

Absatz 1<br />

In Bezug auf wirtschaftliche und soziale Tätigkeiten verpflichten sich die Vertragsparteien, im ganzen<br />

Land<br />

a) aus ihrem Recht jede Bestimmung zu entfernen, die den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitensprachen in Urkunden betreffend das wirtschaftliche o<strong>der</strong> soziale Leben,<br />

insbeson<strong>der</strong>e Arbeitsverträgen, sowie in technischen Schriftstücken wie Gebrauchsanweisungen<br />

für Erzeugnisse o<strong>der</strong> Anlagen ungerechtfertigt verbietet o<strong>der</strong> einschränkt;<br />

b) die Aufnahme von Klauseln, die den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

ausschließen o<strong>der</strong> einschränken, in innerbetriebliche Vorschriften und Privaturkunden<br />

zumindest zwischen Personen, die dieselbe Sprache gebrauchen, zu verbieten;<br />

c) Praktiken entgegenzutreten, die den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

im Zusammenhang mit wirtschaftlichen o<strong>der</strong> sozialen Tätigkeiten behin<strong>der</strong>n sollen;<br />

348. Schleswig-Holstein hat die Verpflichtungen zu Buchstaben a und c übernommen.<br />

Diese Verpflichtungen entsprechen dem geltenden Recht <strong>der</strong> <strong>Bundesrepublik</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> und werden damit bundesweit hinsichtlich aller Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

erfüllt. Entsprechende Verstöße gegen die Rechtsordnung sind<br />

nicht bekannt. Beson<strong>der</strong>e Maßnahmen waren vom Land daher nicht zu treffen.<br />

Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe d) - Erleichterung des Gebrauchs <strong>der</strong> Sprache -<br />

d) den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen durch an<strong>der</strong>e als die unter<br />

den Buchstaben a bis c genannten Mittel zu erleichtern und/ o<strong>der</strong> dazu zu ermutigen.<br />

349. Der größte Teil <strong>der</strong> Angehörigen <strong>der</strong> dänischen Min<strong>der</strong>heit benutzt im privaten<br />

Bereich die dänische Sprache. Allerdings muss auch die Situation in national<br />

gemischten Ehen gesehen werden, wo die deutsche Sprache möglicherweise stärker<br />

im Mittelpunkt steht. Innerhalb <strong>der</strong> Organisationen <strong>der</strong> dänischen Min<strong>der</strong>heit wird überwiegend<br />

Dänisch gesprochen. Die ständige Nutzung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> dänischen<br />

Sprache ist Grundlage <strong>der</strong> gesamten Min<strong>der</strong>heitenarbeit. Insbeson<strong>der</strong>e auch<br />

für die Kin<strong>der</strong> aus national gemischten Ehen sind die dänischen Privatschulen von<br />

beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die dänische Sprachkompetenz.<br />

350. Von staatlicher Seite wird das Erlernen wie die Nutzung <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

vielfältig geför<strong>der</strong>t (siehe dazu die Ausführungen zu den einzelnen Verpflichtungen).<br />

Insbeson<strong>der</strong>e wird auch in <strong>der</strong> Öffentlichkeit dafür geworben, die Sprachen<br />

durch Nutzung in <strong>der</strong> Familie und im außerfamiliären Alltag lebendig zu erhalten.<br />

Dabei wird deutlich <strong>der</strong> kulturelle Wert <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen für das Kulturleben<br />

<strong>Deutschland</strong>s hervorgehoben, um mit dem entsprechenden Selbstwertgefühl<br />

die Bereitschaft <strong>der</strong> jüngeren Generation zur Übernahme und Weitergabe dieser

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