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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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auch deshalb gewählt, um den Min<strong>der</strong>heiten Gelegenheit zu geben, sich angemes-<br />

sen zu repräsentieren.<br />

Bei kommunalen kulturellen Ereignissen wie Stadtfesten und Stadtjubiläen, bei de-<br />

nen verschiedene Veranstalter zusammenwirken, wird die dänische Min<strong>der</strong>heit e-<br />

benso zur Mitwirkung eingeladen bzw. ermutigt. Es gibt also verschiedene Anlässe,<br />

bei denen zur unmittelbaren Mitwirkung von Vertreterinnen und Vertretern <strong>der</strong> däni-<br />

schen Sprachgruppe im kulturellen Leben des Landes ermutigt wird.<br />

Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe g) - Schaffung von Archivierungsmöglichkeiten -<br />

g) zur Schaffung eines o<strong>der</strong> mehrer Gremien, die für die Sammlung, Aufbewahrung und<br />

Aufführung o<strong>der</strong> Veröffentlichung von in den Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen geschaffenen<br />

Werken verantwortlich sind, zu ermutigen und/ o<strong>der</strong> sie zu erleichtern;<br />

343. Die Dansk Centralbibliotek und die ihr angeschlossenen Einrichtungen stehen<br />

für die Sammlung, Aufbewahrung o<strong>der</strong> Veröffentlichung von in Dänisch geschaffenen<br />

Werken zur Verfügung und können dabei auch auf staatliche För<strong>der</strong>mittel<br />

Schleswig-Holsteins zurückgreifen. Die Aufführung von in Dänisch geschaffenen<br />

Werken wird vom Sydslesvigsk Forening und den ihm angeschlossenen Einrichtungen<br />

und Initiativen an<strong>der</strong>er Verbände auch unter Einsatz <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel Schleswig-<br />

Holsteins organisiert und finanziert. Dabei werden staatliche dänische Bühnen sowie<br />

Tourneetheater zu Gastspielen eingeladen. Auch die dänischsprachige Amateurbühne<br />

„Det lille Teater“ in Flensburg präsentiert dänische Aufführungen.<br />

Artikel 12 Abs. 2<br />

Absatz 2<br />

In Bezug auf an<strong>der</strong>e Gebiete als diejenigen, in denen die Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

herkömmlicherweise gebraucht werden, verpflichten sich die Vertragsparteien, wenn die Zahl <strong>der</strong><br />

Sprecher einer Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache dies rechtfertigt, geeignete kulturelle Tätigkeiten<br />

und Einrichtungen in Übereinstimmung mit Absatz 1 zuzulassen, dazu zu ermutigen und/ o<strong>der</strong><br />

sie vorzusehen.<br />

344. Kulturelle Tätigkeiten, die sich im Rahmen <strong>der</strong> bestehenden Gesetze halten,<br />

unterliegen in <strong>der</strong> <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> keinerlei Genehmigungsverfahren<br />

o<strong>der</strong> Beschränkungen. Diese Verpflichtung wird somit bereits durch die Rechtsordnung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> erfüllt. Eine stärkere Umsetzung <strong>der</strong> Verpflichtung<br />

durch Ermutigung o<strong>der</strong> dadurch, dass solche Aktivitäten vorgesehen werden,<br />

bleibt Einzelentscheidungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> vorbehalten.<br />

345. Auch außerhalb des dänischen Sprachraums (im schleswig-holsteinischen<br />

Landesteil Schleswig) liegt das Angebot dänischer kultureller Tätigkeiten und Einrich-

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