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Artikel 12<br />

Kulturelle Tätigkeiten und<br />

Einrichtungen<br />

- 99 -<br />

Absatz 1<br />

In Bezug auf kulturelle Einrichtungen und Tätigkeiten - insbeson<strong>der</strong>e Bibliotheken, Videotheken,<br />

Kulturzentren, Museen, Archive, Akademien, Theater und Kinos sowie literarische Werke und<br />

Filmproduktionen, volkstümliche Formen des kulturellen Ausdrucks, Festspiele und die Kulturindustrien,<br />

einschließlich unter an<strong>der</strong>em des Einsatzes neuer Technologien - verpflichten sich die<br />

Vertragsparteien, in dem Gebiet, in dem solche Sprachen gebraucht werden, in dem Ausmaß, in<br />

dem die staatlichen Stellen in diesem Bereich Zuständigkeit, Befugnisse o<strong>der</strong> Einfluss haben,<br />

Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe c) - Zugangsmöglichkeiten zu den in an<strong>der</strong>en Sprachen geschaffenen<br />

Werken -<br />

c) in Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen den Zugang zu Werken zu för<strong>der</strong>n, die in an<strong>der</strong>en<br />

Sprachen geschaffen worden sind, indem sie Tätigkeiten auf dem Gebiet <strong>der</strong> Übersetzung,<br />

Synchronisation, Nachsynchronisation und Untertitelung unterstützen und<br />

ausbauen;<br />

338. Die Einrichtungen <strong>der</strong> dänischen Min<strong>der</strong>heit, wie <strong>der</strong> Sydslesvigsk Forening<br />

(SSF) und die Dansk Centralbibliotek, sind in <strong>der</strong> Lage, För<strong>der</strong>mittel des Landes<br />

Schleswig-Holstein für Übersetzung, Synchronisation, Nachsynchronisation, und Untertitelung<br />

von Werken in die dänische Sprache einzusetzen.<br />

Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe d) - Berücksichtigung <strong>der</strong> Sprache bei kulturellen Tätigkeiten<br />

d) sicherzustellen, dass die für die Veranstaltung o<strong>der</strong> Unterstützung kultureller Tätigkeiten<br />

verschiedener Art verantwortlichen Gremien bei den Unternehmungen, die sie ins<br />

Leben rufen o<strong>der</strong> unterstützen, in angemessener Weise dafür sorgen, dass die Kenntnis<br />

und <strong>der</strong> Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen sowie Regional- o<strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitenkulturen berücksichtigt werden;<br />

339. Die Einrichtungen <strong>der</strong> dänischen Min<strong>der</strong>heit bzw. von ihnen bestellte Gremien<br />

<strong>der</strong> kulturellen Selbstverwaltung <strong>der</strong> dänischen Min<strong>der</strong>heit stellen mit För<strong>der</strong>ung<br />

aus staatlichen Mitteln Schleswig-Holsteins sicher, dass bei ihren kulturellen Tätigkeiten<br />

in angemessener Weise die Kenntnis und <strong>der</strong> Gebrauch <strong>der</strong> dänischen Sprache<br />

und <strong>der</strong> dänischen Kultur berücksichtigt werden.<br />

Die Exponate von zahlreichen Museen im Landesteil Schleswig sind in dänischer und<br />

deutscher Sprache beschriftet. Die Stadt Flensburg hat beispielsweise mitgeteilt,<br />

dass sie För<strong>der</strong>mittel aus dem Interreg II-Programm <strong>der</strong> EU erhalten hat, um die<br />

deutsch-dänische Beschil<strong>der</strong>ung und Information im Museum zu verbessern. Auch<br />

ein in deutscher Sprache erschienener Museumsführer ist in dänischer Sprache erschienen.<br />

Das Flensburger Schifffahrtsmuseum ist bereits in deutscher und dänischer<br />

Sprache beschil<strong>der</strong>t. Beispiele lassen sich auch aus dem Kreis Nordfriesland

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