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Geschäftsbericht 2019.

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25 Anhang zur Jahresrechnung<br />

Anmerkungen zur Jahresrechnung<br />

Bewertungsgrundsätze<br />

Allgemeines<br />

Die für die Jahresrechnung der zb Zentralbahn AG angewandten<br />

Grundsätze der Rechnungslegung erfüllen die Vorschriften des<br />

schweizerischen Aktienrechts (OR), insbesondere die Artikel über<br />

die kaufmännische Buchführung (Art. 957 bis 962 OR). Die zb<br />

Zentralbahn AG untersteht der Verordnung des UVEK über das<br />

Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV).<br />

Die Angaben in der Jahresrechnung als auch im Anhang dazu<br />

sind in 1000 CHF. Dies kann bei der Angabe der Details<br />

(insbesondere der Totale) zu Rundungsdifferenzen führen.<br />

Angaben über die Rechnungsgenehmigung durch<br />

das Bundesamt für Verkehr<br />

Gemäss Art. 37 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes prüft<br />

das BAV, ob die Jahresrechnung mit den gesetzlichen Vorschriften<br />

und den darauf basierenden Vereinbarungen über Beiträge<br />

und Darlehen der öffentlichen Hand übereinstimmen. Aufgrund<br />

der Anpassung des Aufsichtssystems zu den Subventionen im<br />

öffentlichen Verkehr verzichtet das BAV auf die Genehmigung der<br />

Jahresrechnungen, prüft aber die genehmigten Jahresrechnungen.<br />

Deckungssumme der Sach- und Haftpflichtversicherungen<br />

(Art. 3 RKV)<br />

Die zb Zentralbahn AG hat für alle Sparten Sachversicherungen<br />

mit einer Deckungssumme von 100 Mio. CHF und Haftpflichtversicherungen<br />

mit einer Deckungssumme von 100 Mio. CHF bei<br />

der SBB Insurance AG abgeschlossen.<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die<br />

übrigen kurzfristigen Forderungen werden zu Nominalwerten<br />

ausgewiesen, abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger<br />

individueller Einzelwertberichtigungen.<br />

Warenvorräte<br />

Auf dem Bestand der Vorräte (Bewertung zu Einstandspreisen)<br />

werden Wertberichtigungen für nicht kurante Vorräte oder<br />

Bestände, die den üblichen Absatz übersteigen (d. h. ungenügende<br />

Umschlagshäufigkeiten bzw. Überreichweiten), vorgenommen.<br />

Anlagevermögen<br />

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.<br />

Herstellkosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen<br />

Abschreibungen sowie der Verluste aus Wertbeeinträchtigungen.<br />

Die Abschreibungen erfolgen linear über die erwartete wirtschaftliche<br />

Nutzungsdauer des Anlageguts.<br />

Nutzungsdauern der Sach- und<br />

immateriellen Anlagen<br />

Jahre<br />

Fahrzeuge (Lokomotiven, Reisezugwagen, Strassenfahrzeuge) 10 – 25<br />

Fahrzeuge Komponenten (Wagenkasten, Midlife, Drehgestelle) 5 – 32<br />

Unter-, Oberbau / Bahntechnik 20 – 50<br />

Technische Einrichtungen 15<br />

Werkzeuge, Mobiliar, Geräte 10<br />

EDV (Hardware) 4<br />

Telecom 8 – 15<br />

Erschliessung / Ver- und Entsorgung 15 – 25<br />

Gebäude (Neubau, Innenausbau, Inneneinrichtung) 20 – 50<br />

Immaterielle Anlagen (Software) 5<br />

Liquiditätsmanagement<br />

Die SBB führen ein konzernweites Cash<br />

Pooling. Die zb Zentralbahn AG ist Teilnehmerin<br />

im Cash Pooling. Die (Pool-)Bank kann<br />

CHF zur Sicherung ihrer Ansprüche gegenüber den<br />

Poolteilnehmern ein Pfandrecht auf die<br />

Guthaben (Poolteilnehmerkonten) ausüben.

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