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FHK_dt_1109_einleitung.qxp:Layout 1 - aquatherm

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Ausnahmen<br />

Gebäudearten, die nicht der<br />

EN 1264-4 unterliegen<br />

Die Dämmung von Gebäudearten, die nicht der EN 1264-<br />

4 unterliegen (z.B. Industriebauten, Industriehallen, Sporthallen<br />

etc.) muss gemäß DIN 4108, Teil 2 Ausgabe Juli<br />

2003 wie folgt durchgeführt werden.<br />

Innentemperatur<br />

Sofern der gewählte Wärmeschutz besser als der Mindestwärmeschutz<br />

ausgeführt wird, ist dem Heizungsfachplaner<br />

der U-Wert der Decke anzugeben, damit dieser berücksichtigt<br />

werden kann.<br />

Befreiung von den Dämmanforderungen<br />

der EnEV<br />

Die Befreiung von den Dämmanforderungen ist gemäß<br />

EnEV §25 „Befreiungen“ möglich.<br />

Hier heißt es:<br />

Mindestwärme<br />

Durchlasswiderstand<br />

des Fußbodens<br />

12°C - 19°C R= 0,90 m 2 K/W<br />

„Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen<br />

Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer,<br />

bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb<br />

angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen<br />

nicht erwirtschaftet werden können.“<br />

FUSSBODENAUFBAU 4<br />

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