Systemtechnik - Sensus
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gilt nicht, wenn der AG nachweist, daß sein Verhalten nicht ursächlich<br />
für den Mangel war. Gleiches gilt bei unsachgemäßer Anwendung<br />
oder Manipulation von durch uns erzeugte Computersoftware die zur<br />
Anwendung bei dem AG bestimmt ist.<br />
11.7 Keine Mängelgewährleistung wird übernommen für Schäden, die<br />
durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage<br />
bzw. Inbetriebsetzung durch den AG oder Dritte, natürliche Abnutzung,<br />
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung, ungeeignete<br />
Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, mangelhafte Einbauarbeiten,<br />
chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse,<br />
unzulässige Umgebungsbedingungen etc. entstanden sind.<br />
11.8 Abweichend von Ziff. 11.4 bis 11.5 beschränkt sich unsere Gewährleistung<br />
für Fremderzeugnisse oder für von uns nicht selbst hergestellte<br />
Teile auf die Abtretung der Ansprüche gegen unsere Lieferanten,<br />
soweit der Mangel nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt.<br />
Schlägt die Befriedigung im Rahmen der abgetretenen Rechte z. B.<br />
wegen Insolvenz usw. fehl, so haften wir ersatzweise nur im Rahmen<br />
dieser Bedingungen.<br />
11.9 Erteilt der AG uns den Auftrag, einen defekten Liefergegenstand zu<br />
reparieren, so kommt grundsätzlich zunächst ein entgeltlicher Werkvertrag<br />
zustande, es sei denn, es stellt sich im Laufe der Reparaturarbeiten<br />
heraus, daß ein Gewährleistungsfall gegeben ist.<br />
12. Anwendungstechnische Beratung / Angebote / Auftragsbestätigungen<br />
Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift sowie<br />
Vorschläge, Berechnungen, Projektierungen, Darstellungen in Angeboten<br />
/ Auftragsbestätigungen / Rechnungen usw., sollen dem AG lediglich<br />
die bestmögliche Einsatzbeschreibung für unsere Produkte erläutern.<br />
Diese Beschreibungen befreien den AG nicht von dessen uneingeschränkter<br />
Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der<br />
Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu<br />
überzeugen.<br />
Insbesondere technische Abweichungen innerhalb von durch uns auf<br />
Grundlage technischer Ausschreibungsunterlagen des AG erstellten<br />
Angebote und Auftragsbestätigungen, machen die Prüfung der Verwendungstauglichkeit<br />
bzw. Erfüllung der durch den AG gewünschten<br />
bzw. geforderten Eigenschaften eben durch den AG selbst erforderlich.<br />
Dies gilt auch dann, wenn wir diese abweichenden technischen<br />
Eigenschaften, nicht gesondert in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen<br />
gekennzeichnet haben.<br />
13. Haftung<br />
13.1 Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen.<br />
13.2 Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen<br />
Vertragspflicht und bei der Verletzung von Leben, Körper<br />
und Gesundheit.<br />
13.3 Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />
14. Sonderbedingungen für Montageaufträge<br />
Sofern wir mit der Montage/Demontage (nachfolgend Montage genannt)<br />
der Geräte beauftragt werden, gelten folgende Bestimmungen<br />
ergänzend:<br />
14.1 Leistungsumfang<br />
Die Montage umfasst den ordnungsgemäßen Einbau der Geräte entsprechend<br />
den anerkannten Regeln der Technik sowie der Montageanleitung.<br />
14.2 Montagetermin<br />
Der mit dem AG vereinbarte Montagetermin wird in geeigneter Form<br />
rechtzeitig bestätigt.<br />
Der AG ist verpflichtet, die Montagestelle/n frei zugänglich zu machen<br />
und alle für die Montage erforderlichen Voraussetzungen zu gewährleisten.<br />
Zusatzkosten, die aufgrund der Verletzung dieser Pflichten anfallen,<br />
gehen zu Lasten des AG und werden nach der gültigen Preisliste<br />
berechnet.<br />
15. Muster, Zeichnungen<br />
15.1 An Zeichnungen, Mustern, Werbeunterlagen und anderen Unterlagen<br />
behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen<br />
unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden und müssen uns<br />
auf unser Verlangen hin zurückgegeben werden. Dies gilt auch für<br />
jedwede Veröffentlichung, Dokumente- und Software Downloads etc.<br />
auf unserer Homepage.<br />
16. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />
16.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der jeweilige Firmensitz der<br />
diese AGB betreffenden rechtlichen Einheiten gemäß Punkt 1.1, welche der<br />
auf unseren, den Vertragsgegenstand betreffenden Unterlagen, ausgewiesenen<br />
ist.<br />
16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-<br />
Kaufrechts.<br />
16.3 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung<br />
bestimmt sich der Gerichtsstand nach unserem jeweiligen Firmensitz<br />
wie in 1.1 bzw. 16.1 dargelegt, also Hannover oder Ludwigshafen,<br />
wenn der AG Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts<br />
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen darstellt.<br />
wwww.sensusesaap.com<br />
Stand: 11/2009<br />
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