21.12.2012 Aufrufe

Systemtechnik - Sensus

Systemtechnik - Sensus

Systemtechnik - Sensus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

gilt nicht, wenn der AG nachweist, daß sein Verhalten nicht ursächlich<br />

für den Mangel war. Gleiches gilt bei unsachgemäßer Anwendung<br />

oder Manipulation von durch uns erzeugte Computersoftware die zur<br />

Anwendung bei dem AG bestimmt ist.<br />

11.7 Keine Mängelgewährleistung wird übernommen für Schäden, die<br />

durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage<br />

bzw. Inbetriebsetzung durch den AG oder Dritte, natürliche Abnutzung,<br />

fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung, ungeeignete<br />

Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, mangelhafte Einbauarbeiten,<br />

chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse,<br />

unzulässige Umgebungsbedingungen etc. entstanden sind.<br />

11.8 Abweichend von Ziff. 11.4 bis 11.5 beschränkt sich unsere Gewährleistung<br />

für Fremderzeugnisse oder für von uns nicht selbst hergestellte<br />

Teile auf die Abtretung der Ansprüche gegen unsere Lieferanten,<br />

soweit der Mangel nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt.<br />

Schlägt die Befriedigung im Rahmen der abgetretenen Rechte z. B.<br />

wegen Insolvenz usw. fehl, so haften wir ersatzweise nur im Rahmen<br />

dieser Bedingungen.<br />

11.9 Erteilt der AG uns den Auftrag, einen defekten Liefergegenstand zu<br />

reparieren, so kommt grundsätzlich zunächst ein entgeltlicher Werkvertrag<br />

zustande, es sei denn, es stellt sich im Laufe der Reparaturarbeiten<br />

heraus, daß ein Gewährleistungsfall gegeben ist.<br />

12. Anwendungstechnische Beratung / Angebote / Auftragsbestätigungen<br />

Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift sowie<br />

Vorschläge, Berechnungen, Projektierungen, Darstellungen in Angeboten<br />

/ Auftragsbestätigungen / Rechnungen usw., sollen dem AG lediglich<br />

die bestmögliche Einsatzbeschreibung für unsere Produkte erläutern.<br />

Diese Beschreibungen befreien den AG nicht von dessen uneingeschränkter<br />

Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der<br />

Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu<br />

überzeugen.<br />

Insbesondere technische Abweichungen innerhalb von durch uns auf<br />

Grundlage technischer Ausschreibungsunterlagen des AG erstellten<br />

Angebote und Auftragsbestätigungen, machen die Prüfung der Verwendungstauglichkeit<br />

bzw. Erfüllung der durch den AG gewünschten<br />

bzw. geforderten Eigenschaften eben durch den AG selbst erforderlich.<br />

Dies gilt auch dann, wenn wir diese abweichenden technischen<br />

Eigenschaften, nicht gesondert in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen<br />

gekennzeichnet haben.<br />

13. Haftung<br />

13.1 Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen.<br />

13.2 Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen<br />

Vertragspflicht und bei der Verletzung von Leben, Körper<br />

und Gesundheit.<br />

13.3 Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />

14. Sonderbedingungen für Montageaufträge<br />

Sofern wir mit der Montage/Demontage (nachfolgend Montage genannt)<br />

der Geräte beauftragt werden, gelten folgende Bestimmungen<br />

ergänzend:<br />

14.1 Leistungsumfang<br />

Die Montage umfasst den ordnungsgemäßen Einbau der Geräte entsprechend<br />

den anerkannten Regeln der Technik sowie der Montageanleitung.<br />

14.2 Montagetermin<br />

Der mit dem AG vereinbarte Montagetermin wird in geeigneter Form<br />

rechtzeitig bestätigt.<br />

Der AG ist verpflichtet, die Montagestelle/n frei zugänglich zu machen<br />

und alle für die Montage erforderlichen Voraussetzungen zu gewährleisten.<br />

Zusatzkosten, die aufgrund der Verletzung dieser Pflichten anfallen,<br />

gehen zu Lasten des AG und werden nach der gültigen Preisliste<br />

berechnet.<br />

15. Muster, Zeichnungen<br />

15.1 An Zeichnungen, Mustern, Werbeunterlagen und anderen Unterlagen<br />

behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen<br />

unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden und müssen uns<br />

auf unser Verlangen hin zurückgegeben werden. Dies gilt auch für<br />

jedwede Veröffentlichung, Dokumente- und Software Downloads etc.<br />

auf unserer Homepage.<br />

16. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />

16.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der jeweilige Firmensitz der<br />

diese AGB betreffenden rechtlichen Einheiten gemäß Punkt 1.1, welche der<br />

auf unseren, den Vertragsgegenstand betreffenden Unterlagen, ausgewiesenen<br />

ist.<br />

16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-<br />

Kaufrechts.<br />

16.3 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung<br />

bestimmt sich der Gerichtsstand nach unserem jeweiligen Firmensitz<br />

wie in 1.1 bzw. 16.1 dargelegt, also Hannover oder Ludwigshafen,<br />

wenn der AG Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts<br />

oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen darstellt.<br />

wwww.sensusesaap.com<br />

Stand: 11/2009<br />

23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!