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Systemtechnik - Sensus

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1. Allgemeines – Geltungsbereich<br />

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“<br />

genannt, gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen<br />

[1] wie<br />

- Lieferungen von Hard- und Software<br />

- Lieferungen und Leistungen aus Reparatur- und Servicedienstleistungen<br />

- Lieferungen und Leistungen aus Miet- und Eichserviceverträge<br />

von, mit oder für folgende, rechtlichen Einheiten:<br />

- <strong>Sensus</strong> GmbH Ludwigshafen,<br />

Firmensitz Ludwigshafen am Rhein<br />

und / oder<br />

- <strong>Sensus</strong> GmbH Hannover,<br />

Firmensitz: Hannover<br />

und / oder<br />

- <strong>Sensus</strong> Services Deutschland GmbH<br />

Firmensitz: Ludwigshafen am Rhein<br />

und werden vom AG mit Auftragserteilung, spätestens aber mit der<br />

Annahme der Auftragsbestätigung anerkannt.<br />

1.2 Diese AGB gelten gegenüber natürlichen und / oder juristischen<br />

Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung<br />

einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, also Verbraucher<br />

und / oder Unternehmern, nachfolgend „AG“ genannt.<br />

[1] Ausdrücklich nicht durch diese AGB eingeschränkt, werden<br />

Anfragen, Bewerbungen, Lieferungen und Leistungen auf Grundlage<br />

der VOB/VOL und Ausschreibungsbedingungen gemäß der<br />

Europäischen Ausschreibungsrichtlinien. Diese gelten dann in jedem<br />

Fall als „Erstrangig“ anerkannt.<br />

1.3 Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in<br />

Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche<br />

oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.<br />

1.4 Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen<br />

oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in<br />

Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit<br />

handeln.<br />

1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

des AG werden, außer wie in Punkt 1.2 erklärt,<br />

selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung<br />

wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.<br />

1.6 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen der AGB oder mit<br />

dieser in Verbindung stehenden Verträge, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

generell der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nur schriftlich<br />

verzichtet werden.<br />

2. Angebot, Vertragsabschluß und Vertragsinhalt<br />

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Sie stellen die Aufforderung<br />

an den AG dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsschluß abzugeben.<br />

Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung<br />

oder durch Auftragsdurchführung zustande.<br />

2.2 Wenn der AG den Vertragsabschluss durch einen von ihm beauftragten<br />

Dritten vornehmen lässt, so ist der AG auf Verlangen, dessen vollständigen<br />

Namen und Anschrift mitzuteilen. Wird ein Dritter für den<br />

AG tätig, so ist dieser Dritte auf Verlangen verpflichtet, dessen Namen<br />

und Anschrift mitzuteilen und bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

(WEG) eine Liste der Wohnungseigentümer der Liegenschaft<br />

zu überlassen.<br />

2.3 Sollte durch nachträgliche Änderungen von Gesetzen, Verordnungen<br />

oder sonstigen Vorschriften (z.B. Eichgültigkeitsdauer) oder durch<br />

den AG bedingte Änderungen der technischen Voraussetzungen der<br />

Liegenschaft eine wesentliche Änderung des bestehenden Vertragsinhalts<br />

notwendig werden, sind wir als Vertragspartner berechtigt, eine<br />

Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände zu verlangen.<br />

2.4 Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes<br />

aufgrund technischen Fortschrittes ohne vorherige Ankündigung<br />

vor.<br />

2.5 Der AG ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere<br />

Zustimmung auf Dritte zu übertragen.<br />

Gemeinsame „Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)“ V1/2009<br />

der <strong>Sensus</strong> GmbH Ludwigshafen<br />

der <strong>Sensus</strong> GmbH Hannover<br />

der <strong>Sensus</strong> Services Deutschland GmbH<br />

3. Preise und Zahlungsbedingungen<br />

3.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Werk, zuzüglich der zum Zeitpunkt<br />

der Abrechnung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und amtlichen Gebühren.<br />

3.2 Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anderslautend vereinbart, für Lieferungen<br />

innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ab einem Nettobestellwert<br />

i.H. von 800 € (incl. Eichgebühr) je Einzelbestellung, inklusive Fracht<br />

und Verpackung.<br />

Für alle Aufträge unterhalb dieses Nettobestellwertes, berechnen wir eine<br />

Abwicklungspauschale i.H. von 18 €.<br />

Für Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, erfolgt die gesonderte<br />

Ausweisung und Berechnung von Fracht- und Verpackungskosten,<br />

falls nicht anderslautend vereinbart.<br />

3.3 Grundlage für die Berechnung der Lieferungen und Leistungen ist die zum<br />

Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes<br />

vereinbart ist.<br />

3.4 Wir behalten uns bei Miet- und Eichserviceverträgen Preisänderungen vor,<br />

die nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss eingetreten sind und<br />

auf Preisänderungsfaktoren wie Steigerung der Material- und Lohnkosten,<br />

unvorhersehbare Kostensteigerungen oder -senkungen aufgrund gesetzlicher<br />

Änderungen von Steuern, Abgaben oder sonstigen Lasten beruhen. Der AG<br />

der Verbraucher ist, ist innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung über die<br />

Preisänderung zum Rücktritt berechtigt, falls eine Preiserhöhung mehr als<br />

die Steigerungsrate des Kostenindex der Gesamtlebenshaltung aller privaten<br />

Haushalte in Deutschland des Statistischen Bundesamtes beträgt.<br />

3.5 Wir behalten uns das Recht vor, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenveränderungen<br />

aufgrund der Änderung von Rohstoffpreisen, Energiepreisen<br />

oder Lohnkosten eintreten, unsere Preise entsprechend deren Verhältnis am<br />

Gesamtpreis anzupassen. Sollte dies der Fall sein, wird der AG unverzüglich,<br />

spätestens jedoch 21 Tage vor Auslieferung davon in Kenntnis gesetzt. Die<br />

Mehrkosten werden wir dem AG auf Verlangen nachweisen. Haben sich die<br />

Preise gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragesabschlusses um mehr als 5 %<br />

erhöht, ist der AG berechtigt, innerhalb von 10 Werktagen nach Bekanntgabe<br />

der Preiserhöhung von der Bestellung zurückzutreten.<br />

3.6 Rechnungen für Lieferungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum,<br />

netto Kasse zahlbar.<br />

Rechnungen für Leistungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar (s.<br />

hierzu auch Ausführungen bei Zahlungsverzug).<br />

Überweisungen haben generell nur dann schuldbefreiende Wirkung, wenn<br />

diese auf die auf der Rechnung angegebenen Geschäftskonten geleistet werden.<br />

Schecks und Wechsel werden nur aus Erfüllungszwecken angenommen.<br />

Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.<br />

Unsere Außendienstmitarbeiter, Fahrer und Monteure sind weder zur Ausstellung<br />

von Rechnungen noch zum Inkasso berechtigt.<br />

3.7 Ein vereinbarter Skontoabzug kann nur gewährt werden, wenn alle älteren<br />

fälligen Rechnungen beglichen sind und der AG den offenen Rechnungsbetrag<br />

vollständig ausgleicht. Skontovereinbarungen beziehen sich immer auf<br />

den reinen Nettowarenwert. Eichgebühren, Prüfgebühren und Dienstleistungen<br />

aller Art (z.B. Reparaturen, Lohnarbeiten, Befundprüfungen etc.) sind<br />

nicht skontierfähig.<br />

3.8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte können vom AG nur ausgeübt<br />

werden, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten<br />

sind. Im Übrigen ist eine Aufrechnung ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht<br />

kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch<br />

auf demselben Vertragsverhältnis beruht.<br />

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