17.06.2020 Aufrufe

PDL konkret ambulant Leseprobe

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

pdl. konkret

ambulant

QUALITÄTSSICHERUNG

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: Nutzen Sie jetzt

die Chance und werden Sie aktiv

Stellen Sie sich vor: Die Pflegekraft

kommt morgens zum Pflegekunden,

der im Pflegegrad 4 ist. Sie

hilft bei den körperbezogenen Pflegemaßnahmen,

macht das Frühstück,

trinkt mit dem Kunden in Ruhe eine Tasse

Kaffee und liest ihm, während er zum

Frühstück animiert wird, die Zeitung

vor. Anschließend machen sie gemeinsam

den Abwasch, stellen den Kalender

um, holen Post aus dem Briefkasten und

saugen und staubwischen das Wohnzimmer.

Bevor die Pflegekraft geht,

wählt sie am Telefon die Nummer der

Tochter, damit der Pflegekunde mit der

Tochter telefonieren kann. Die Pflegekraft

verbringt insgesamt 2 Stunden

beim Pflegekunden. Sie ist sehr zufrieden,

denn sie muss nicht hetzen und

kann dem Pflegekunden gerecht werden.

Und auch der Pflegekunde ist

glücklich, fühlt sich wohl und ist nicht

mehr so allein.

Übersicht: Sie dürfen als Pflegedienst alle Leistungen

erbringen, ein Betreuungsdienst nicht

Leistungen

Pflegedienst

Betreuungsdienst

§ 36 SGB XI: Pflegerische Betreuungsmaßnahmen X X

§ 36 SGB XI: Hilfe bei der Haushaltsführung X X

§ 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag X X

§ 45b SGB XI: Entlastungsbetrag X X

§ 39 SGB XI: Verhinderungspflege X -

§ 36 SGB XI: Körperbezogene Pflegemaßnahmen X -

§ 37,3 SGB XI: Beratungsgespräche X -

§ 37 SGB V: Behandlungspflege X -

Hinweis: Sie als ambulanter Pflegedienst dürfen alle Leistungen erbringen, das ist

ein enormer Vorteil für Sie und auch für Ihren Pflegekunden. Daher sollten Sie Ihrem

Pflegekunden auch ein Leistungsportfolie bieten, damit er auch alle Leistungen aus

einer Hand von Ihnen erhalten kann.

Was meinen Sie? Ist das zu schön, um

wahr zu sein? Nein! Das ist es nicht.

Denn durch die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen

ist es durchaus möglich,

dass Ihre Pflegekräfte mehr Zeit

beim Pflegekunden verbringen und ihn

individuell versorgen können. Doch viele

Pflegedienste haben die pflegerischen

Betreuungsmaßnahmen noch gar nicht

für sich entdeckt. Das ist schade, denn

wenn Sie als Pflegedienst diese Leistungen

nicht anbieten, werden es bald andere

tun.

Der Gesetzgeber hat nämlich erkannt,

dass sich viele Pflegedienste, obwohl der

Pflegebedürfigkeitsbegriff geändert wurde,

immer noch rein auf die körperbezogenen

Pflegemaßnahmen konzentrieren

und nur selten auf die pflegerische Betreuung.

Um dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Rechnung zu tragen, hat der

Gesetzgeber nun beschlossen, dass es

neben den „normalen“ Pflegediensten

nun auch ambulante Betreuungsdienste

geben soll. Diese sollen für Pflegebedürftige,

die in einen Pflegegrad eingestuft

sind, dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen

und Hilfen bei der Haushaltsführung

erbringen und diese als

Sachleistungen mit der Pflegekasse abrechnen

können. Aus der folgenden

Übersicht können Sie ersehen, welche

Leistungen ein zugelassener Pflegedienst

und welche der zugelassene Betreuungsdienst

erbringen darf.

Genauso wie Sie als ambulanter Pflegedienst

muss auch ein Betreuungsdienst

bestimmte Voraussetzungen erfüllen,

damit er als Betreuungsdienst von den

Pflegekassen zugelassen wird. Doch diese

sind genauso hoch wie die Anforderungen,

die an einen ambulanten Pflegedienst

gestellt werden. Zum Beispiel

muss ein Betreuungsdienst auch über

eine leitende Fachkraft verfügen, einen

Vertrag mit den Pflegekassen abschließen

und auch die Qualitätsstandards

einhalten.

Hinweis: Welche Anforderungen an das

Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung

für ambulante Betreuungsdienste

gelten, hat der GKV-Spitzenverband

in einer Richtlinie festgelegt.

Diese finden Sie unter gkv-spitzenverband.de

(Pflegeversicherung – Richtlinien,

Vereinbarungen, Formulare).

Sie als Pflegedienst erfüllen mit Ihrer

Zulassung schon jetzt alle Voraussetzungen,

um pfle gerische Betreuungsleistungen

zu erbringen. Daher sollten

Sie Ihren Pflegekunden schnell Betreuungsleistungen

anbieten, bevor sich ein

Betreuungsdienst in Ihrer Region etabliert.

Nach heutigem Stand wurden noch keine

Versorgungsverträge mit Betreuungsdiensten

geschlossen. Doch das kann

sich schnell ändern. Denn mittlerweile

verfügen schon einige Landeskassen

über die notwendigen Rahmenverträge

in Sachen Betreuungsdienste.

Lassen Sie den aktuellen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Einzug in Ihren Pflegedienst

halten. Denn pflegerische Betreuungsmaßnahmen

sind genauso wichtig wie

die körperbezogenen Pflegemaßnahmen.

Hierzu ist es aber wichtig, dass Sie die

Strukturen in Ihrem Pflegedienst ändern

und sich vorab genau überlegen, ob Sie

die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen

und hauswirtschaftlichen Leistungen

kostendeckend erbringen können.

Hinweis: Da häufig die Leistungen der

pflegerischen Betreuung, vor allem aber

die der Hilfen bei der Haushaltsführung,

geringer vergütet werden, sollten Sie genau

ausrechnen, welche Leistungen Sie

Ihren Pflegekunden anbieten möchten.

Denn für z. B. 14,20 € sollten Sie keinen

Mitarbeiter zum Reinigen der Wohnung

schicken! Zudem lohnt es sich durchaus,

4 pdl.konkret ambulant Spezial 2020 www.ppm-online.org/pdl-spezial

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!