PDL konkret ambulant Leseprobe
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pdl. konkret
ambulant
QUALITÄTSSICHERUNG
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: Nutzen Sie jetzt
die Chance und werden Sie aktiv
Stellen Sie sich vor: Die Pflegekraft
kommt morgens zum Pflegekunden,
der im Pflegegrad 4 ist. Sie
hilft bei den körperbezogenen Pflegemaßnahmen,
macht das Frühstück,
trinkt mit dem Kunden in Ruhe eine Tasse
Kaffee und liest ihm, während er zum
Frühstück animiert wird, die Zeitung
vor. Anschließend machen sie gemeinsam
den Abwasch, stellen den Kalender
um, holen Post aus dem Briefkasten und
saugen und staubwischen das Wohnzimmer.
Bevor die Pflegekraft geht,
wählt sie am Telefon die Nummer der
Tochter, damit der Pflegekunde mit der
Tochter telefonieren kann. Die Pflegekraft
verbringt insgesamt 2 Stunden
beim Pflegekunden. Sie ist sehr zufrieden,
denn sie muss nicht hetzen und
kann dem Pflegekunden gerecht werden.
Und auch der Pflegekunde ist
glücklich, fühlt sich wohl und ist nicht
mehr so allein.
Übersicht: Sie dürfen als Pflegedienst alle Leistungen
erbringen, ein Betreuungsdienst nicht
Leistungen
Pflegedienst
Betreuungsdienst
§ 36 SGB XI: Pflegerische Betreuungsmaßnahmen X X
§ 36 SGB XI: Hilfe bei der Haushaltsführung X X
§ 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag X X
§ 45b SGB XI: Entlastungsbetrag X X
§ 39 SGB XI: Verhinderungspflege X -
§ 36 SGB XI: Körperbezogene Pflegemaßnahmen X -
§ 37,3 SGB XI: Beratungsgespräche X -
§ 37 SGB V: Behandlungspflege X -
Hinweis: Sie als ambulanter Pflegedienst dürfen alle Leistungen erbringen, das ist
ein enormer Vorteil für Sie und auch für Ihren Pflegekunden. Daher sollten Sie Ihrem
Pflegekunden auch ein Leistungsportfolie bieten, damit er auch alle Leistungen aus
einer Hand von Ihnen erhalten kann.
Was meinen Sie? Ist das zu schön, um
wahr zu sein? Nein! Das ist es nicht.
Denn durch die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen
ist es durchaus möglich,
dass Ihre Pflegekräfte mehr Zeit
beim Pflegekunden verbringen und ihn
individuell versorgen können. Doch viele
Pflegedienste haben die pflegerischen
Betreuungsmaßnahmen noch gar nicht
für sich entdeckt. Das ist schade, denn
wenn Sie als Pflegedienst diese Leistungen
nicht anbieten, werden es bald andere
tun.
Der Gesetzgeber hat nämlich erkannt,
dass sich viele Pflegedienste, obwohl der
Pflegebedürfigkeitsbegriff geändert wurde,
immer noch rein auf die körperbezogenen
Pflegemaßnahmen konzentrieren
und nur selten auf die pflegerische Betreuung.
Um dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Rechnung zu tragen, hat der
Gesetzgeber nun beschlossen, dass es
neben den „normalen“ Pflegediensten
nun auch ambulante Betreuungsdienste
geben soll. Diese sollen für Pflegebedürftige,
die in einen Pflegegrad eingestuft
sind, dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen
und Hilfen bei der Haushaltsführung
erbringen und diese als
Sachleistungen mit der Pflegekasse abrechnen
können. Aus der folgenden
Übersicht können Sie ersehen, welche
Leistungen ein zugelassener Pflegedienst
und welche der zugelassene Betreuungsdienst
erbringen darf.
Genauso wie Sie als ambulanter Pflegedienst
muss auch ein Betreuungsdienst
bestimmte Voraussetzungen erfüllen,
damit er als Betreuungsdienst von den
Pflegekassen zugelassen wird. Doch diese
sind genauso hoch wie die Anforderungen,
die an einen ambulanten Pflegedienst
gestellt werden. Zum Beispiel
muss ein Betreuungsdienst auch über
eine leitende Fachkraft verfügen, einen
Vertrag mit den Pflegekassen abschließen
und auch die Qualitätsstandards
einhalten.
Hinweis: Welche Anforderungen an das
Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung
für ambulante Betreuungsdienste
gelten, hat der GKV-Spitzenverband
in einer Richtlinie festgelegt.
Diese finden Sie unter gkv-spitzenverband.de
(Pflegeversicherung – Richtlinien,
Vereinbarungen, Formulare).
Sie als Pflegedienst erfüllen mit Ihrer
Zulassung schon jetzt alle Voraussetzungen,
um pfle gerische Betreuungsleistungen
zu erbringen. Daher sollten
Sie Ihren Pflegekunden schnell Betreuungsleistungen
anbieten, bevor sich ein
Betreuungsdienst in Ihrer Region etabliert.
Nach heutigem Stand wurden noch keine
Versorgungsverträge mit Betreuungsdiensten
geschlossen. Doch das kann
sich schnell ändern. Denn mittlerweile
verfügen schon einige Landeskassen
über die notwendigen Rahmenverträge
in Sachen Betreuungsdienste.
Lassen Sie den aktuellen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Einzug in Ihren Pflegedienst
halten. Denn pflegerische Betreuungsmaßnahmen
sind genauso wichtig wie
die körperbezogenen Pflegemaßnahmen.
Hierzu ist es aber wichtig, dass Sie die
Strukturen in Ihrem Pflegedienst ändern
und sich vorab genau überlegen, ob Sie
die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen
und hauswirtschaftlichen Leistungen
kostendeckend erbringen können.
Hinweis: Da häufig die Leistungen der
pflegerischen Betreuung, vor allem aber
die der Hilfen bei der Haushaltsführung,
geringer vergütet werden, sollten Sie genau
ausrechnen, welche Leistungen Sie
Ihren Pflegekunden anbieten möchten.
Denn für z. B. 14,20 € sollten Sie keinen
Mitarbeiter zum Reinigen der Wohnung
schicken! Zudem lohnt es sich durchaus,
4 pdl.konkret ambulant Spezial 2020 www.ppm-online.org/pdl-spezial