PDL konkret ambulant Leseprobe
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Immer für Sie da
20 JAHRE
bewährte Qualität
Spezial 2020
G48738
Im Handwerk gibt’s
keine „Eh da“-
Leistungen!
Liebe Leserin,
lieber Leser,
in der letzten Woche hatten wir Handwerker
im Haus. Und innerlich muss ich
immer noch schmunzeln, denn bestimmt
dachten diese zuerst, dass ich
nicht mehr alle Tassen im Schrank hätte.
Ich habe die Männer nämlich immer
wieder um kleine Gefälligkeiten gebeten:
die Zeitung mit reinzubringen oder
den Müll mit rauszubringen, weil sie ja
sowieso rausgingen und am Briefkasten
oder an der Mülltonne vorbeikämen.
Schon bei der 2. Bitte bekam ich einen
„Spruch“ zu hören, und als ich dann
noch darum bat, mir auch ein Brot vom
Bäcker mitzubringen, bei dem sie ja ohnehin
Pause machten, war der Ofen
ganz aus. Die Handwerker zeigten mir
klar die Rote Karte. Dann kamen wir
ins Gespräch, und ich erzählte aus der
ambulanten Pflege. Denn hier gibt es ja
die „Eh da“-Leistungen, die viele Kunden
ganz selbstverständlich einfordern.
„Meine“ Handwerker waren erstaunt,
denn solche Gefälligkeitswünsche kommen
nur sehr selten bei ihnen vor, und
sie wunderten sich, dass die Pflegemitarbeiter
das mit sich machen lassen.
Mit den besten Wünschen
Ihre
Annett Urban
Chefredakteurin pdl.konkret ambulant
Kontakt: pdlkonkret@aol.com
Dieser Info-Dienst
wird herausgegeben
vom PPM PRO Pflege
Management Verlag
Alle Mustervorlagen aus dieser
Ausgabe finden Sie auch als Download
im Onlinebereich:
www.ppm-online.org/pdl-spezial
NEWS
Das steckt hinter den neuen
Vorbehaltsaufgaben – so passen Sie
Ihr Pflegekonzept an
Mit Verabschiedung des neuen
Pflegeberufegesetzes (PflBG)
wurden auch Vorbehaltsaufgaben
für Pflegefachkräfte festgelegt.
Damit ist nun obligat, dass nur eine
Pflegefachkraft folgende Aufgaben
durchführen darf:
◗ die Erhebung und Feststellung des
Pflegebedarfs
◗ die Organisation, Gestaltung und
Steuerung des Pflegeprozesses
◗ die Analyse, Evaluation, Sicherung
und Entwicklung der Qualität der
Pflege.
Durch diese Neuregelung hat es eine
deutliche Aufwertung des Pflegeberufes
gegeben.
In dieser Ausgabe:
Auch wenn dies durch die Maßstäbe und
Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung
sowie für die Entwicklung
eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements
nach § 113 SGB XI in der
ambulanten Pflege (MuGs) bereits so
geregelt war, erhält das Ganze durch die
gesetzliche Neuregelung eine durchaus
höhere Bedeutung. Für Sie als PDL bedeutet
dies, dass Sie es jetzt nicht mehr
dulden dürfen, dass sich Nicht-Pflegefachkräfte
an der Steuerung des Pflegeprozesses
beteiligen. Nehmen Sie die
neuen Grundsätze der Vorbehaltsaufgaben
daher in Ihr Pflegekonzept auf.
Folgende Musterformulierung können
Sie hierfür nutzen:
Wir planen die Pflege unserer pflegebedürftigen
Kunden nach dem Pflegeprozess
der WHO. Der Pflegeprozess selbst
ist ein zusammenhängender Kreislauf.
Ein Schritt folgt stets dem nächsten, damit
keine Lücke im Prozess entsteht.
Folgende Aufgaben dürfen ausschließlich
durch unsere Pflegefachkräfte wahrgenommen
werden:
◗ die Erhebung und Feststellung des
Pflegebedarfs,
◗ die Organisation, Gestaltung und
Steuerung des Pflegeprozesses,
◗ die Analyse, Evaluation, Sicherung und
Entwicklung der Qualität der Pflege.
Wir dulden es nicht, dass andere Professionen
diese Aufgaben ganz oder auch
nur teilweise übernehmen. •
Medizin & Pflege: Bald gibt es nur noch einen Expertenstandard
zum Schmerzmanagement .................................... Seite 2
Qualitätssicherung: Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: Nutzen Sie
jetzt die Chance und werden Sie aktiv ...............................4
Mitarbeiterführung: 5 praxiserprobte Ideen, um den Zeitdruck Ihrer
Mitarbeiter zu verringern .................................... Seite 6
Organisation & Management: Höhere Vergütung? So informieren
Sie Ihre Pflegekunden . ...................................... Seite 7
Alles, was Recht ist: Kein Preis in der Vergütungsvereinbarung?
So gehen Sie erfolgreich in Verhandlung mit den Kassen . ........... Seite 8
www.ppm-online.org/pdl-spezial pdl.konkret ambulant Spezial 2020 1
pdl. konkret
ambulant
MEDIZIN & PFLEGE
Bald gibt es nur noch einen Expertenstandard zum
Schmerzmanagement
Wir haben Sie bereits darüber
informiert, dass es künftig
nicht mehr 2 Expertenstandards
zum Schmerzmanagement geben
wird, sondern eine Aktualisierung bevorsteht,
nach der es dann nur noch
den Expertenstandard „Schmerzmanagement
in der Pflege“ geben wird.
Die Besonderheiten von akutem
und chronischem Schmerz werden
weiterhin berücksichtigt
Die Empfehlungen dieses Expertenstandards
hat die Expertenarbeitsgruppe unter
Einbeziehung einer Analyse relevanter
aktueller internationaler und
nationaler Leitlinien und Standards sowie
in Einzelfällen auf Basis von Primärliteratur
getroffen. Trotz der Zusammenfassung
der beiden Expertenstandards
hat die Expertenarbeitsgruppe in der
jetzt vorliegenden Konsultationsfassung
großen Wert darauf gelegt, die Unterschiede
im Management akuter bzw.
chronischer Schmerzen weiterhin hervorzuheben
und auch die Möglichkeit
des gemeinsamen Auftretens akuter und
chronischer Schmerzen von Anfang an
zu berücksichtigen. Wir zeigen Ihnen
auf der Grundlage der bereits veröffentlichten
Konsultationsfassung, was in
diesem Zusammenhang bei der Pflege
Ihrer betroffenen Pflegekunden auf Sie
zukommen könnte.
Übersicht: Schmerzarten und ihre Definition
Schmerzart
Akuter
Schmerz
Chronischer
Schmerz
Definition
Nach den Vorgaben aus der Konsultationsfassung ist akuter
Schmerz ein plötzlich auftretender und über einen begrenzten
Zeitraum andauernder Schmerz, der in einem offensichtlichen
und direkten Zusammenhang mit einer Gewebe- oder Organschädigung
steht. Er nimmt eine lebenserhaltende Alarm- und
Schutzfunktion ein, die sich auch durch physiologische Begleiterscheinungen
zeigt. Dazu gehört u. a. der Anstieg des Blutdrucks,
des Pulses und der Atemfrequenz.
Die Expertengruppe spricht von chronischem Schmerz, wenn er
länger als 3 Monate anhält. Wichtig ist, dass dies nicht im Sinne
eines exakten Zeitpunkts verstanden wird, sondern der Übergang
von akutem zu chronischem Schmerz als fließend und am
individuellen Schmerz- und Krankheitserleben ausgerichtet erkannt
wird. Eine kontinuierliche Betrachtung der Kriterien „Intensität
der Pathologie“ und „Dauer“ sowie das wechselseitige
und dynamische Zusammenspiel physiologischer und psychologischer
Faktoren werden als wichtige Besonderheiten der Chronifizierung
identifiziert.
Die Autonomie und Selbstbestimmung
stehen im Vordergrund
Im überarbeiteten Expertenstandard
rücken nun auch die Autonomie Ihres
Pflegekunden mit Schmerzen und deren
Linderung in den Mittelpunkt des
pflegeri schen Schmerzmanagements.
Die multifaktorielle Betrachtungsweise
des Phänomens „Schmerz“ stellt die
Grundlage des pflegerischen Planens
und Handelns dar.
Schmerzsituation unterschieden. Eine
Akutschmerzsituation ist grundsätzlich
als instabil zu betrachten. Ziel ist hier,
die Schmerzen schnellstmöglich zu beseitigen
oder auf ein subjektiv akzeptables
Maß zu reduzieren und somit zu
stabilisieren. Ihren Pflegekunden mit
akuten oder zu erwartenden Schmerzen
soll durch ein angemessenes Schmerzmanagement
unnötiges Leid erspart
sowie einer Chronifizierung von
Schmerzen vorgebeugt werden.
Es wird weiterhin zwischen
akutem und chronischem
Schmerz unterschieden
Zielgruppe des neuen Expertenstandards
sind demnach Menschen mit akuten,
chronischen oder zu erwartenden
Schmerzen in allen pflegerischen Situationen.
Ziel des Managements ist, der
Entstehung sowie der Chronifizierung
von Schmerzen und schmerzbedingten
Krisen vorzubeugen, Schmerzen zu beseitigen
oder zu einer akzeptablen
Schmerzsituation und zum Erhalt oder
Erreichen einer bestmöglichen Lebensqualität
und Funktionsfähigkeit beizutragen.
Nach wie vor wird zwischen
akutem und chronischem Schmerz unterschieden.
Rechts oben im Kasten finden
Sie die Definitionen.
Weiterhin Unterscheidung
zwischen stabiler und instabiler
Schmerzsituation
Wie bisher wird auch künftig zwischen
einer stabilen und einer instabilen
Bei chronischen Schmerzen stehen die
Stabilität der Schmerzsituation und die
Ausrichtung an den Selbstmanagementkompetenzen
Ihres Pflegekunden
im Vordergrund. Wenn Ihr Pflegekunde
unter stark eingeschränkten Selbstma-
Übersicht: Beurteilung der Schmerzsituation
Eine stabile Schmerzsituation besteht,
wenn
1. Ihr Pflegekunde seine Schmerzsituation
subjektiv als akzeptabel
und nicht veränderungsbedürftig
erlebt und
2. Zielkriterien für Stabilität sich
konkret an seiner Lebenswelt orientieren
und mit ihm ausgehandelt
wurden.
Eine instabile Schmerzsituation liegt
vor, wenn
1. die Schmerzlinderung bei Ihren
Pflegekunden dauerhaft keine akzeptable
Situation erzeugt und
2. gesundheits- oder alltagsbezogene
Krisen auftreten, die zu einer Einbuße
an Lebensqualität, Funktionalität
oder sozialer Teilhabe führen.
2 pdl.konkret ambulant Spezial 2020 www.ppm-online.org/pdl-spezial
pdl. konkret
ambulant
nagementkompetenzen leidet, müssen
Sie die Schmerzsituationsbeurteilung
anhand von Verhaltensweisen und in
enger Abstimmung mit pflegenden Angehörigen
und allen an der Versorgung
beteiligten Akteuren vornehmen.
Eine spezifische Weiterbildung
ist nicht erforderlich
Anwender des Expertenstandards sind
Pflegefachkräfte ohne spezielle Weiterbildung
im Schmerzmanagement. Sind
für die Durchführung spezielle Kompetenzen
im pflegerischen Schmerzmanagement
nötig, wird dies ausgewiesen.
Die Expertenarbeitsgruppe macht deutlich,
dass insbesondere in vorangeschrittenen
Stadien chronischer
Schmerzkrankheit die Anforderungen
an das Assessment sowie die Steuerung
und Durchführung der Therapie die
Möglichkeiten für reguläre Pflegefachkräfte
überschreiten können und daher
besondere Expertise erfordern. In den
Strukturkriterien des Expertenstandards
wird als eine wichtige Voraussetzung
die professionelle Kompetenz der
handelnden Pflegefachkraft benannt.
Hierunter verstehen die Experten die
professionelle Handlungskompetenz,
die sich aus der Fachkompetenz – konkret
Wissen und Fertigkeiten – und der
personalen Kompetenz – konkret Sozialkompetenz
und Selbstständigkeit –
zusammensetzt.
Sie koordinieren die
Zusammenarbeit mit anderen
Berufsgruppen
Wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches
pflegerisches Schmerzmanagement
ist die enge Zusammenarbeit mit
anderen patientennah tätigen Berufsgruppen.
Ihnen als handelnder Pflegefachkraft
kommt in diesem Zusammenhang
eine wichtige integrative und
koordinierende Aufgabe zu. Außerdem
bestehen erhebliche Anforderungen an
Sie als Pflegedienstleitung eines ambulanten
Pflegedienstes. Hierzu zählen
insbesondere
◗ die Bereithaltung besonderer pflegerischer
Expertise zum Schmerzmanagement
(also Bücher, Broschüren,
Filme) als Rücksprachemöglichkeit
für Ihre Pflegefachkräfte sowie
◗ die Einführung oder Anpassung von
Verfahrensregelungen für die Zusammenarbeit
mit anderen Berufsgruppen.
Selbsttest: Wie gut ist mein Netzwerk in Sachen
Schmerzmanagement?
1. Wir haben eine aktuelle Verfahrensregelung zum Umgang mit
akuten und chronischen Schmerzen.
2. Alle Pflegefachkräfte in unserem ambulanten Pflegedienst
kennen die Inhalte und sind in der Lage, diese in der Praxis
umzusetzen.
3. Unsere Pflegefachkräfte verfügen über gutes bis sehr gutes
Wissen zum Schmerzmanagement sowie über erforderliche
Kompetenzen, z. B. zur Schmerzeinschätzung und Beratung.
4. Unsere Netzwerkpartner, wie z. B. Hausärzte, Physiotherapie,
Ergotherapie, Logopädie, verfügen über gutes Wissen zum
Schmerzmanagement und sind im Einzelfall daran interessiert,
mit uns zusammenzuarbeiten.
5. Unseren Pflegefachkräften steht ausreichend aktuelle Fachliteratur
zum Umgang mit Schmerzen zur Verfügung.
6. Unser Qualitätsbeauftragter verfolgt die weitere Entwicklung
bei der Verabschiedung des neuen Expertenstandards zum
pflegerischen Schmerzmanagement.
7. Unser Qualitätszirkel plant für den Sommer/Herbst ausreichend
Zeit für die Aktualisierung unserer Qualitätsinstrumente zum
Schmerzmanagement ein.
8. Für den Sommer/Herbst haben wir Fortbildungen zur Aktualisierung
des Expertenstandards geplant.
Damit stehen Sie als Pflegedienstleitung
jetzt mehr im Vordergrund, und
auch die Zusammenarbeit mit anderen
Berufsgruppen, wie z. B. Hausärzte,
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
gewinnt an Bedeutung. Überprüfen
Sie daher schon jetzt einmal Ihr Wissen
und die vorhandene Literatur sowie die
Fortbildungsplanung und Ihr Netzwerk
in Sachen Schmerzmanagement.
So geht es weiter: Praxistauglichkeit
wird erprobt
Die Aktualisierung des Expertenstandards
zum pflegerischen Schmerzmanagement
soll im Sommer dieses Jahres
verabschiedet werden. Im Zusammenhang
mit der Aktualisierung sucht das
DNQP außerdem Einrichtungen im
Gesundheitswesen, die ihr aktuelles
Ja
q
q
q
q
Nein
Auswertung: Wenn Sie alle Punkte mit „Ja“ beantwortet haben, sind Sie bestens
gerüstet. Falls einzelne Fragen mit „Nein“ beantwortet wurden, empfehlen wir
Ihnen, die Lücken bereits jetzt zu schließen.
q
q
q
q
q
q
q
q
q
q
q
q
Qualitätsniveau zum pflegerischen
Schmerzmanagement in den Blick nehmen
wollen. Zudem werden die beteiligten
Einrichtungen die Nutzung von
Qualitätsindikatoren zum pflegerischen
Schmerzmanagement auf Grundlage
des Expertenstandards erproben, um
Hinweise auf deren Praxistauglichkeit,
den Aufwand der Datenerhebung und
den sich daraus ergebenden Erkenntnisgewinn
für das Schmerzmanagement
zu erhalten.
Hinweis: Wie Sie erfahren haben, ist die
abschließende Veröffentlichung des aktualisierten
Expertenstandards „Schmerzmanagement
in der Pflege“ für Sommer
2020 geplant. Sobald der Expertenstandard
offiziell veröffentlicht und beim
DNQP bestellt werden kann, werden wir
Sie rechtzeitig in „pdl.konkret ambulant“
informieren.
•
www.ppm-online.org/pdl-spezial pdl.konkret ambulant Spezial 2020 3
pdl. konkret
ambulant
QUALITÄTSSICHERUNG
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: Nutzen Sie jetzt
die Chance und werden Sie aktiv
Stellen Sie sich vor: Die Pflegekraft
kommt morgens zum Pflegekunden,
der im Pflegegrad 4 ist. Sie
hilft bei den körperbezogenen Pflegemaßnahmen,
macht das Frühstück,
trinkt mit dem Kunden in Ruhe eine Tasse
Kaffee und liest ihm, während er zum
Frühstück animiert wird, die Zeitung
vor. Anschließend machen sie gemeinsam
den Abwasch, stellen den Kalender
um, holen Post aus dem Briefkasten und
saugen und staubwischen das Wohnzimmer.
Bevor die Pflegekraft geht,
wählt sie am Telefon die Nummer der
Tochter, damit der Pflegekunde mit der
Tochter telefonieren kann. Die Pflegekraft
verbringt insgesamt 2 Stunden
beim Pflegekunden. Sie ist sehr zufrieden,
denn sie muss nicht hetzen und
kann dem Pflegekunden gerecht werden.
Und auch der Pflegekunde ist
glücklich, fühlt sich wohl und ist nicht
mehr so allein.
Übersicht: Sie dürfen als Pflegedienst alle Leistungen
erbringen, ein Betreuungsdienst nicht
Leistungen
Pflegedienst
Betreuungsdienst
§ 36 SGB XI: Pflegerische Betreuungsmaßnahmen X X
§ 36 SGB XI: Hilfe bei der Haushaltsführung X X
§ 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag X X
§ 45b SGB XI: Entlastungsbetrag X X
§ 39 SGB XI: Verhinderungspflege X -
§ 36 SGB XI: Körperbezogene Pflegemaßnahmen X -
§ 37,3 SGB XI: Beratungsgespräche X -
§ 37 SGB V: Behandlungspflege X -
Hinweis: Sie als ambulanter Pflegedienst dürfen alle Leistungen erbringen, das ist
ein enormer Vorteil für Sie und auch für Ihren Pflegekunden. Daher sollten Sie Ihrem
Pflegekunden auch ein Leistungsportfolie bieten, damit er auch alle Leistungen aus
einer Hand von Ihnen erhalten kann.
Was meinen Sie? Ist das zu schön, um
wahr zu sein? Nein! Das ist es nicht.
Denn durch die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen
ist es durchaus möglich,
dass Ihre Pflegekräfte mehr Zeit
beim Pflegekunden verbringen und ihn
individuell versorgen können. Doch viele
Pflegedienste haben die pflegerischen
Betreuungsmaßnahmen noch gar nicht
für sich entdeckt. Das ist schade, denn
wenn Sie als Pflegedienst diese Leistungen
nicht anbieten, werden es bald andere
tun.
Der Gesetzgeber hat nämlich erkannt,
dass sich viele Pflegedienste, obwohl der
Pflegebedürfigkeitsbegriff geändert wurde,
immer noch rein auf die körperbezogenen
Pflegemaßnahmen konzentrieren
und nur selten auf die pflegerische Betreuung.
Um dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Rechnung zu tragen, hat der
Gesetzgeber nun beschlossen, dass es
neben den „normalen“ Pflegediensten
nun auch ambulante Betreuungsdienste
geben soll. Diese sollen für Pflegebedürftige,
die in einen Pflegegrad eingestuft
sind, dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen
und Hilfen bei der Haushaltsführung
erbringen und diese als
Sachleistungen mit der Pflegekasse abrechnen
können. Aus der folgenden
Übersicht können Sie ersehen, welche
Leistungen ein zugelassener Pflegedienst
und welche der zugelassene Betreuungsdienst
erbringen darf.
Genauso wie Sie als ambulanter Pflegedienst
muss auch ein Betreuungsdienst
bestimmte Voraussetzungen erfüllen,
damit er als Betreuungsdienst von den
Pflegekassen zugelassen wird. Doch diese
sind genauso hoch wie die Anforderungen,
die an einen ambulanten Pflegedienst
gestellt werden. Zum Beispiel
muss ein Betreuungsdienst auch über
eine leitende Fachkraft verfügen, einen
Vertrag mit den Pflegekassen abschließen
und auch die Qualitätsstandards
einhalten.
Hinweis: Welche Anforderungen an das
Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung
für ambulante Betreuungsdienste
gelten, hat der GKV-Spitzenverband
in einer Richtlinie festgelegt.
Diese finden Sie unter gkv-spitzenverband.de
(Pflegeversicherung – Richtlinien,
Vereinbarungen, Formulare).
Sie als Pflegedienst erfüllen mit Ihrer
Zulassung schon jetzt alle Voraussetzungen,
um pfle gerische Betreuungsleistungen
zu erbringen. Daher sollten
Sie Ihren Pflegekunden schnell Betreuungsleistungen
anbieten, bevor sich ein
Betreuungsdienst in Ihrer Region etabliert.
Nach heutigem Stand wurden noch keine
Versorgungsverträge mit Betreuungsdiensten
geschlossen. Doch das kann
sich schnell ändern. Denn mittlerweile
verfügen schon einige Landeskassen
über die notwendigen Rahmenverträge
in Sachen Betreuungsdienste.
Lassen Sie den aktuellen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Einzug in Ihren Pflegedienst
halten. Denn pflegerische Betreuungsmaßnahmen
sind genauso wichtig wie
die körperbezogenen Pflegemaßnahmen.
Hierzu ist es aber wichtig, dass Sie die
Strukturen in Ihrem Pflegedienst ändern
und sich vorab genau überlegen, ob Sie
die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen
und hauswirtschaftlichen Leistungen
kostendeckend erbringen können.
Hinweis: Da häufig die Leistungen der
pflegerischen Betreuung, vor allem aber
die der Hilfen bei der Haushaltsführung,
geringer vergütet werden, sollten Sie genau
ausrechnen, welche Leistungen Sie
Ihren Pflegekunden anbieten möchten.
Denn für z. B. 14,20 € sollten Sie keinen
Mitarbeiter zum Reinigen der Wohnung
schicken! Zudem lohnt es sich durchaus,
4 pdl.konkret ambulant Spezial 2020 www.ppm-online.org/pdl-spezial
pdl. konkret
ambulant
wenn die Einsätze Ihrer Betreuungsund
Hauswirtschaftskräfte über 2 Stunden
liegen und sie ggf. während des
Einsatzes auch körperbezogene Pflegemaßnahmen
erbringen.
Der Pflegedienst aus unserem Anfangsbeispiel
erbringt beim Pflegekunden
körperbezogene Pflegemaßnahmen,
pflegerische Betreuungsmaßnahmen
und hauswirtschaftliche Leistungen und
rechnet z. B. Leistungskomplexe wie im
nebenstehenden Beispiel ab.
Fazit: Nehmen Sie das Thema „pflegerische
Betreuungsleistungen“ nicht auf
die leichte Schulter. Denn bestimmt stehen
schon einige Pflegedienste oder Betreuungsdienste
in den Startlöchern, die
diese Leistungen in Ihrer Region anbieten
möchten.
Beispiel: Abrechnung
Leistungskomplex
Preis
LK 3: Erweiterte große Körperpflege 24,42 €
LK: 7a Darm- und Blasenentleerung 4,32 €
LK 6: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 13,58 €
LK 15: Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit 4,74 €
LK 11 a: Reinigen der Wohnung 4,74 €
LK 20: Betreuungsmaßnahmen (5,26 € pro 7-Minuten-Intervall,
35 Minuten)
26,30 €
LK 17: Einsatzpauschale 3,42 €
Gesamtabrechnung für den 2-stündigen Einsatz 81,52 €
Hinweis: Wie Sie sehen, kann sich der Einsatz durchaus lohnen – für alle: für Ihren
Pflegekunden, Ihre Pflegekräfte und für Sie! Wichtig ist allerdings, dass Sie stets darauf
achten, welche Leistungen Sie nach den Verträgen mit den Pflegekassen mit welcher
Vergütung abrechnen können. Dies ist in jedem Bundesland unterschiedlich. •
Übersicht: Pflegerische Betreuungsmaßnahmen etablieren
Das sollten Sie tun
Setzen Sie sich schnell mit dem Thema „pflegerische Betreuungsleistungen“ auseinander. Hier ist es ggf. gut,
wenn Sie sich die Vorgaben zum Thema „Qualitätsmanagement“ und die Qualitätssicherung für ambulante Betreuungsdienste
Wenn anschauen und ggf. Sie den Abschlussbericht mehr zum lesen Thema „Betreuungsleistungen möchten,
in der ambulanten
Pflege“ durchlesen. Diesen finden Sie unter gkv-spitzenverband.de.
fordern Sie Ihre Original-Testausgabe
jetzt gratis an.
Prüfen Sie zunächst, ob Sie nicht bereits in Ihren Verträgen mit den Pflegekassen die Möglichkeit haben, z. B.
Betreuungsleistungen nach Stunden abzurechnen. Haben Sie hier eine interessante Abrechnungsmöglichkeit,
brauchen Sie sich keine Gedanken darüber zu machen, einen separaten Betreuungsdienst zu gründen.
Kalkulieren Sie, ob sich pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Leistungen der Hauswirtschaft für Ihren Pflegedienst
rechnen.
Tipp: Häufig lohnen sich Einsätze unter 2 Stunden nicht.
Überlegen Sie, wie Sie sich von den anderen Pflegediensten abheben können, indem Sie pflegerische Betreuungs-
und Hauswirtschaftsleistungen erbringen.
Überlegen Sie sich, ob Sie ggf. den Namen Ihres Pflegedienstes ändern sollten. Dieser sollte deutlich machen,
dass Sie nicht nur für „Pflege“, sondern auch für pflegerische Betreuungsmaßnahmen zuständig sind.
Schulen Sie Ihre Mitarbeiter, vor allem Ihre Hauswirtschaftskräfte, im Umgang mit Demenz, Betreuungsleistungen,
Biografiearbeit usw. Bilden Sie ggf. einige Mitarbeiter zur Betreuungskraft aus.
Erstellen Sie mit Ihren Pflegekräften eine Liste, was überhaupt Betreuungsleistungen sind. Denn in der Pflege
kennen sich die meisten aus, doch was Betreuung ist, wissen viele nicht.
Tipp: Nutzen Sie für Ihre Ideenfindung die Broschüre „Pflegerische Betreuungsmaßnahmen einfach umsetzen“,
erhältlich unter www.ppm-online.org/fachliteratur/. Hier finden Sie Beispiele für Betreuungsmaßnahmen, die
wir anhand der Einstufungskriterien abgeleitet haben.
Sie sollten auch überlegen, ob Sie ggf. Ihre Gruppenangebote in Sachen Betreuung ausweiten möchten. Zum
Beispiel können Sie Betreuungsnachmittage oder regelmäßige Ausfahrten anbieten.
Überlegen Sie, welche Mitarbeiter geeignet sind, Betreuungsmaßnahmen zu erbringen. Denn nicht jede gute
Pflegekraft kann mehrere Stunden bei einem Pflegekunden verbringen und hat Ideen, welche Maßnahmen
während der Betreuung erbracht werden können.
Stellen Sie zusätzliche Mitarbeiter ein, die Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen erbringen möchten und
können. Schulen Sie diese.
Hinweis: Betreuung und Hauswirtschaft werden überwiegend in der Woche (Montag bis Freitag) und zu Zeiten
erbracht, die auch für Mütter ideal sind (8 Uhr bis 12 Uhr). Hier werden Sie auf dem Arbeitsmarkt noch gute
und engagierte Mitarbeiter finden können.
Erledigt
www.ppm-online.org/pdl-spezial pdl.konkret ambulant Spezial 2020 5
pdl. konkret
ambulant
MITARBEITERFÜHRUNG
5 praxiserprobte Ideen, um den Zeitdruck Ihrer
Mitarbeiter zu verringern
Zeitpuffer schaffen und Zeitverluste
verhindern: Das hört sich im 1.
Moment wie ein Widerspruch an.
Dabei haben beide Maßnahmen dasselbe
Ziel: den Zeitdruck Ihrer Mitarbeiter zu
verringern. Hier haben wir 5 praxiserprobte
Ideen für Sie zusammengestellt.
Durch diese Maßnahmen vermeiden Sie,
dass aus Zeitdruck Stress wird!
1. Idee: Nein sagen: Spontane
Leistungen ablehnen
Jeder Mitarbeiter im ambulanten Pflegedienst
kennt diese Situation: Der Pflegekunde
hat im Pflegevertrag für morgens
die „kleine Körperpflege“
vereinbart. Da heute sein Sohn samt
Familie kommt, will er stattdessen geduscht
werden inkl. Haarewaschen, also
die „große Körperpflege“. Zusätzlicher
Zeitaufwand: ca. 20 Minuten. Alle weiteren
Kunden auf der Tour würden jeweils
mit 20 Minuten Verspätung angefahren.
Die Folge (z. B. bei einer Tour mit
10 Kunden): 1 zufriedener Kunde, 9 verärgerte
Kunden.
2. Idee: Stau im Pflegedienst
verhindern
In vielen Pflegediensten werden morgens
und abends die meisten Touren
gefahren. Dann kann es im Büro des
Pflegedienstes zu zeitraubenden Staus
kommen. Auf einen Schlag wollen mehrere
Mitarbeiter die aktuellen Informationen
einsehen, die sie bei der Tour beachten
müssen. Und direkt danach
drängeln sich alle am Schlüsselschrank.
3. Idee: Sie legen das
Zeitfenster fest
Praktisch alle Kunden wollen, dass vor
dem Wochenende geputzt und eingekauft
wird. Doch so viele Hauswirtschaftskräfte
hat kein Pflegedienst. Also
wird die Hauswirtschaft freitags in die
normalen Touren gepresst und von Pfle-
jeder verstanden hat, wie die Software
funktioniert und wie er schnell
alles Notwendige erfassen kann.
fordern Sie Ihre gekräften erbracht. Original-Testausgabe
Das ist jedoch wirtschaftlich
nicht sinnvoll für Ihren Pflegedienst.
Tipp der Redaktion: Ihre Pflegekraft
sollte diesen spontanen Wunsch ablehnen
– natürlich in einem freundlichen,
aber bestimmten Ton. Sie
kann diesem Kunden anbieten, dass
er mit dem Pflegedienst 3-5 Tage, bevor
er Besuch erwartet, umfangreichere
Leistungen für diesen Tag vereinbaren
kann. Natürlich ist der
Kunde dann trotzdem verärgert. Alle
weiteren Kunden sind aber zufrieden.
© Elesin Aleksandr – fotolia.com
Tipp der Redaktion: Lassen Sie die
Touren zeitversetzt beginnen. Morgens
die 1. Tour, z. B. um 6.30 Uhr,
die 2. Tour um 6.45 Uhr und die
3. Tour um 7.00 Uhr. Dann kommen
die Mitarbeiter entsprechend später
zur Arbeit. Wichtig ist, dass mindestens
15 Minuten dazwischenliegen.
Sonst erscheinen Ihre Mitarbeiter
trotzdem zur selben Zeit.
Tipp der Redaktion: Ihre Kunden wollen
Hauswirtschaft, und Ihre Kunden
sollen sie bekommen. Aber Sie legen
fest, wann. Teilen Sie dazu den Kunden
Zeiten mit, an denen Ihre Hauswirtschaftskräfte
arbeiten und in der
Gegend sind, in der der jeweilige Kunde
wohnt. Machen Sie deutlich, dass
es keine Alternative zu den angebotenen
Einsatzzeiten gibt. Selbst wenn
Ihr Kunde danach versucht, einen
anderen Dienstleister zu finden, wird
er schnell auf den Boden der Tatsachen
zurückgeholt. Andere Anbieter
machen es nämlich genauso.
4. Idee: Verringern Sie den
Zeitaufwand für die Pflegedokumentation
Bestimmt stöhnen auch Ihre Mitarbeiter,
wenn sie für die Pflegedokumentation
ein Formular nach dem anderen ausfüllen
müssen. Und selbst die Umstellung
auf die Erfassung per Smartphone und
Touchscreen spart oft überraschend wenig
Zeit. Denn nur weil Mitarbeiter zu
Hause einen Computer haben und selbst
ein Smartphone besitzen, heißt das noch
lange nicht, dass sie mit der Anbieter-
Software umgehen können.
Tipp der Redaktion: Prüfen Sie die
Pflegedokumentation Ihres Pflegedienstes.
Ist wirklich jeder Dokumentationsbogen
notwendig, vor allem
die, die Sie selbst für besonders
schwierige Fälle entwickelt haben?
Wissen Ihre Mitarbeiter, was sie auf
welchem Bogen eintragen sollen,
oder listen sie z. B. im Pflegebericht
immer noch alle erbrachten Leistungen
auf? Sofern Ihre Mitarbeiter bereits
per EDV erfassen, prüfen Sie
bitte, ob sie diese bedienen können.
Sorgen Sie dafür, dass der Anbieter
Ihre Mitarbeiter schult, bis wirklich
Wenn Sie mehr lesen möchten,
jetzt gratis an.
5. Idee: Nehmen Sie Ihren
Pflegefachkräften die Last der
Pflegeplanung ab
Es gibt Pflegefachkräfte, denen die Pflegeplanung
buchstäblich aus dem Stift
fließt. Und es gibt die vielen Pflegefachkräfte,
die den Stift eher zerbeißen, als
etwas mit ihm zu Papier zu bringen. Kritisch
ist bei diesen Pflegefachkräften
aber nicht nur die viele Arbeitszeit, die
für die Pflegeplanung benötigt wird.
Kritisch ist, dass es in dieser Zeit keine
Pflegeplanung für den Pflegekunden
gibt – ein Risiko für den Pflegekunden
und im Fall einer MDK-Qualitätsprüfung
auch für Ihren Pflegedienst.
Tipp der Redaktion: Lassen Sie Pflegeplanungen
von den Pflegefachkräften
schreiben, denen sie aus dem Stift
fließen. Sie sparen dadurch viele wertvolle
Fachkraftstunden und sind bei
einer MDK-Qualitätsprüfung auf der
sicheren Seite. Und die „Stiftbeißer“
werden Ihnen dankbar sein. •
6 pdl.konkret ambulant Spezial 2020 www.ppm-online.org/pdl-spezial
ORGANISATION & MANAGEMENT
pdl. konkret
ambulant
Höhere Vergütung? So informieren Sie Ihre Pflegekunden
Beispiel:
Ingrid Hase, Inhaberin und PDL des
Pflegedienstes „Konkret“, hat mithilfe
eines „Pflegesatzverhandlers“ mit den
Kostenträgern neue Entgelte für die
Erbringung von Pflegeleistungen vereinbart.
Doch nun ist Ingrid Hase unsicher,
wie sie ihre Pflegekunden davon
in Kenntnis setzen soll.
Die wenigsten Ihrer Pflegekunden
kennen sich mit dem komplizierten
Vergütungssystem in der
Pflege aus. Deswegen sollten Sie Ihre
Kunden bereits im Pflegevertrag darauf
hinweisen, dass Sie die Preise für die
ambulante Pflege nicht selbst festsetzen,
sondern die Pflegekassen dort ein Wort
mitzureden haben. Sprechen Sie das
Thema „Preiserhöhung“ deshalb bereits
bei Aufnahme eines Patienten an, und
treffen Sie dazu eine Regelung im Pflegevertrag
(s. Muster rechts).
So informieren Sie Ihre Kunden
über Ihre Absicht, die Preise zu
erhöhen
Mit folgendem Musterschreiben können
Sie Ihren Kunden über die Preiserhöhung
informieren und diese auch begründen.
Hinweis: Ein neuer Kostenvoranschlag
zu den bisher vereinbarten Leistungen
mit den nun erhöhten Entgelten bietet
Ihrem Pflegekunden die beste Übersicht
über die zukünftige Rechnung. Auf dieser
Basis kann der Kunde entscheiden,
ob er eventuell Leistungen reduzieren
oder weiterhin die Vereinbarung akzeptieren
oder den Pflegevertrag mit Ihnen
kündigen möchte.
Muster: Pflegevertrag
§ ... Vergütung
1. (...)
2. Wenn dem Pflegekunden eine zwischen den Pflegekassen, den Krankenkassen
und dem Träger der Sozialhilfe einerseits und dem Pflegedienst andererseits vereinbarte
Erhöhung oder Absenkung von Leistungsentgelten angekündigt wurde,
kann bei einer späteren Änderung des entsprechenden Entgeltverzeichnisses eine
Nachberechnung frühestens 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung stattfinden.
Die Ankündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss die Gründe der Änderung
des Leistungsentgeltes enthalten. Das Recht des Pflegekunden auf Kündigung
des Pflegevertrags bleibt unberührt.
Muster: Anschreiben
Sehr geehrte(r) Herr/Frau …,
wir stellen an uns hohe Anforderungen bezüglich der Qualität unserer Pflege. Die
Kosten dafür sind in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Um wirtschaftlich
arbeiten zu können und zugleich die Qualität unserer Leistungen aufrechtzuerhalten,
haben wir mit den Kostenträgern für die Zukunft höhere Entgelte für die
Pflege vereinbaren können.
Wenn Sie mehr lesen möchten,
fordern Sie Ihre Original-Testausgabe
jetzt gratis an.
Ein Teil Ihrer Pflege ist allerdings nicht von den Leistungen der Kostenträger
gedeckt. Für diesen Teil müssen wir mit Ihnen ebenfalls eine Anpassung der
bisherigen Preise vereinbaren.
Anliegend übersende ich Ihnen das neue Entgeltverzeichnis der Vergütungsvereinbarung
mit der Pflegekasse und einen neuen Kostenvoranschlag. Sollten Sie
Fragen zur Erhöhung haben oder damit nicht einverstanden sein, sprechen Sie
unsere Mitarbeiter einfach an. Gerne vereinbaren diese dann einen persönlichen
Termin mit unserer Pflegedienstleitung. Sie wird Ihnen dann alles in Ruhe erklären.
So vereinbaren Sie mit Ihren
Kunden die neuen Preise
Preiserhöhungen sollten Sie nicht von
heute auf morgen umsetzen. Sie müssen
Ihrem Kunden die Möglichkeit geben
zu überdenken, ob er die Preiserhöhung
akzeptiert. Ist er mit einer
Erhöhung einverstanden, ändert sich
für ihn ansonsten nichts. Sie müssen
auch keine neue Leistungsvereinbarung
schließen.
Dies ist nur dann der Fall, wenn Ihr Pflegekunde
die Leistungen reduzieren
möchte. Will Ihr Kunde dies nicht, kann
er den Pflegevertrag kündigen. •
Impressum
Dies ist eine Spezialausgabe von pdl.konkret ambulant, dem
Informationsdienst für die Leitung von ambulanten Pflegediensten
pdl.konkret ambulant erscheint 14-täglich
im
Verlag PRO PflegeManagement
Einfach • Qualität • sichern
Theodor-Heuss-Str. 2– 4, 53177 Bonn
Tel.: 02 28/9 55 01 30, Fax: 02 28/3 69 64 80
Internet: www.ppm-online.org,
E-Mail: kundendienst@vnr.de
Schüler, Studenten und Auszubildende erhalten gegen
Nachweis 25 % Rabatt. pdl.konkret ambulant ist steuerlich
immer voll absetzbar, wenn bezahlt (BFH X R6/85).
Chefredaktion:
Herausgeberin:
Annett Urban,
Norderstedt
Kathrin Righi (v.i.S.d.P.),
Bonn
Produktmanagement: Erika Klinkhammer, Bonn
Beratende Fachkräfte: Anke-Petra Kasimir, Qualitätsberaterin,
Hamburg; RA Christian Schuler,
Hamburg
Layout/Satz:
Druck:
Holger Hellendahl, Neuss
ADN Druck, Battenberg/Eder
© 2020 by Verlag PRO PflegeManagement, ein Unternehmensbereich
der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG,
Bonn, HRB 8165, Vorstand: Richard Rentrop
pdl.konkret ambulant ist unabhängig. Alle Informationen
wurden mit Sorgfalt ermittelt und überprüft. Es kann jedoch
keine Gewähr übernommen werden, eine Haftung ist ausgeschlossen.
Vervielfältigungen jeder Art sind nur mit ausdrücklicher
Genehmigung des Verlages gestattet! Alle Rechte
vorbehalten. ISSN: 1438-1443. Umwelthinweis: Das Papier
dieser Ausgabe ist 100 % chlorfrei gebleicht.
www.ppm-online.org/pdl-spezial pdl.konkret ambulant Spezial 2020 7
pdl. konkret
ambulant
ALLES, WAS RECHT IST
Kein Preis in der Vergütungsvereinbarung? So gehen Sie
erfolgreich in Verhandlung mit den Kassen
Frage: „Wir haben eine Pflegekundin,
bei der wir ein Stützkorsett
anlegen müssen. Die Pflegekundin
hat eine spinale Muskelatrophie und
kann sich ohne das speziell für sie angepasste
Korsett nicht im Rollstuhl halten.
Das Korsett wird im Sitzen angelegt,
dann wird die Pflegekundin hingelegt
und das Stützkorsett dabei lang gezogen.
Dann wird das Korsett mit jeweils 3 Rücken
an jeder Seite wieder heruntergezogen
und dann zugemacht. Nur so ist es
möglich, dass das Stützkorsett richtig
sitzt. Dieses Anlegen ist sehr zeitaufwendig
und gehört unserer Ansicht nach
nicht mehr mit zu den körperbezogenen
Pflegemaßnahmen. Ich habe einmal in
einer Ausgabe von ‚pdl. konkret ambulant‘
gelesen, dass das Landessozialgericht
Celle-Bremen geurteilt hat, dass die
Kasse das Anlegen eines Stützkorsetts
bezahlen muss. Doch es gibt doch dafür
gar keine Position im Leistungsverzeichnis
der HKP. Was können wir tun, damit
der Arzt die Leistung verordnet, was soll
er verordnen, und wie ist das mit der
Kostenübernahme? Müssen wir in Einzelverhandlung
mit der Kasse treten?“
Antwort von Christian
Schuler, Fachanwalt
für Medizinrecht in
Hamburg:
Wie Sie zu Recht anmerken,
ist diese Art der Hilfe
eine Leistung der häuslichen
Krankenpflege. Das Stützkorsett dient
der Behandlung und Stabilisierung der
Wirbelsäule. Entsprechend ist das Anund
Ablegen des Korsetts eine „krankheitsspezifische
verrichtungsbezogene
Pflegemaßnahme“. Diese ist – ähnlich
wie bei Kompressionsstrümpfen – im
Rahmen der Behandlungssicherungspflege
von der Kasse zu bezahlen. Auch
wenn es mögliche Überschneidungen
Muster: Einzelvereinbarung mit der Kasse
Häusliche Krankenpflege für Ihre Versicherte Stephanie Lütje, Vers.-Nr.: 000
Antrag auf Kostenübernahme für das An- und Ausziehen des Stützkorsetts
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Hausarzt Ihrer o. g. Versicherten hat heute eine Verordnung häuslicher Krankenpflege
für den Zeitraum vom 01.10.2019 bis 31.12.2019 über das An- und
Ausziehen des Stützkorsetts je 1 x täglich, 7 x wöchentlich ausgestellt. Da diese
Leistung nicht in der Vergütungsvereinbarung aufgeführt ist, bieten wir Ihnen
an, dass wir die Leistungen zum Preis für das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
übernehmen.
Für weitere Rückfragen stehen wir und auch der behandelnde Arzt Ihrer Versicherten
Ihnen gern zur Verfügung.
Für Ihre Mühe danken wir Ihnen bereits jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Hase
PDL, Pflegedienst „Konkret“
mit der Grundpflege gibt, ist das An-
Wenn Sie
und
mehr
Ausziehen des Stützkorsetts
lesen
„krankheitsspezifisch“
und „mit normaler All-
möchten,
fordern Sie Ihre Original-Testausgabe
tagskleidung nicht zu vergleichen“.
jetzt gratis an.
Das Korsett wird durch den Anlegemechanismus
geschlossen und muss eng
anliegen. Dafür sind mehr Kraft und eine
bessere Feinmotorik erforderlich als
beim normalen An- und Ausziehen. Dazu
wird Ihre Kundin nicht mehr in der
Lage sein. Daher hat das LSG Niedersachsen-Bremen
diese Leistung der Leistungspflicht
der Krankenkasse zugeordnet
(Az.: L 16 KR 62/17).
Informieren Sie den behandelnden Arzt
über dieses Urteil. Er kann dann das Anund
Ausziehen des Stützkorsetts als HKP
auf dem entsprechenden Verordnungsmuster
verordnen.
Vergütung ist nicht geregelt?
Treten Sie in die Einzelverhandlung
Wenn es keine Vergütungsvereinbarung
für diese Leistung gibt, muss diese mit
den Kassen ausgehandelt werden.
Schneller zum Ziel kommen Sie dabei,
wenn Sie eine Einzelvereinbarung mit
der Kasse treffen. Orientieren Sie sich
dabei an den Preisen für das An- und
Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Diese Leistung kommt dem Ganzen am
nächsten. Wenn der Zeitaufwand für das
Korsett jedoch weitaus höher ist, sollten
Sie eine entsprechend höhere Vergütung
bei den Verhandlungen verlangen. Kalkulieren
Sie den Zeitaufwand und berechnen
Sie unter Berücksichtigung
aller bei Ihnen anfallenden Kosten den
erforderlichen Preis.
•
Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen
Vorschriften des SGB XI wurde aktualisiert
Natürlich wissen Sie, dass die Spitzenverbände
der Pflegekassen
im Gemeinsamen Rundschreiben
zu den für die Pflegekassen relevanten
leistungsrechtlichen Bestimmungen des
SGB XI Stellung nehmen. Dieses Rundschreiben
wurde Ende 2019 aktualisiert.
Die überarbeitete Fassung erhalten Sie
kostenlos unter: www.gkv-spitzenverband.de
(Pflegeversicherung – Richtlinien,
Vereinbarungen, Formulare- Empfehlungen
zum Leistungsrecht). •
8 pdl.konkret ambulant Spezial 2020 www.ppm-online.org/pdl-spezial