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PDL konkret ambulant Leseprobe

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Immer für Sie da

20 JAHRE

bewährte Qualität

Spezial 2020

G48738

Im Handwerk gibt’s

keine „Eh da“-

Leistungen!

Liebe Leserin,

lieber Leser,

in der letzten Woche hatten wir Handwerker

im Haus. Und innerlich muss ich

immer noch schmunzeln, denn bestimmt

dachten diese zuerst, dass ich

nicht mehr alle Tassen im Schrank hätte.

Ich habe die Männer nämlich immer

wieder um kleine Gefälligkeiten gebeten:

die Zeitung mit reinzubringen oder

den Müll mit rauszubringen, weil sie ja

sowieso rausgingen und am Briefkasten

oder an der Mülltonne vorbeikämen.

Schon bei der 2. Bitte bekam ich einen

„Spruch“ zu hören, und als ich dann

noch darum bat, mir auch ein Brot vom

Bäcker mitzubringen, bei dem sie ja ohnehin

Pause machten, war der Ofen

ganz aus. Die Handwerker zeigten mir

klar die Rote Karte. Dann kamen wir

ins Gespräch, und ich erzählte aus der

ambulanten Pflege. Denn hier gibt es ja

die „Eh da“-Leistungen, die viele Kunden

ganz selbstverständlich einfordern.

„Meine“ Handwerker waren erstaunt,

denn solche Gefälligkeitswünsche kommen

nur sehr selten bei ihnen vor, und

sie wunderten sich, dass die Pflegemitarbeiter

das mit sich machen lassen.

Mit den besten Wünschen

Ihre

Annett Urban

Chefredakteurin pdl.konkret ambulant

Kontakt: pdlkonkret@aol.com

Dieser Info-Dienst

wird herausgegeben

vom PPM PRO Pflege

Management Verlag

Alle Mustervorlagen aus dieser

Ausgabe finden Sie auch als Download

im Onlinebereich:

www.ppm-online.org/pdl-spezial

NEWS

Das steckt hinter den neuen

Vorbehaltsaufgaben – so passen Sie

Ihr Pflegekonzept an

Mit Verabschiedung des neuen

Pflegeberufegesetzes (PflBG)

wurden auch Vorbehaltsaufgaben

für Pflegefachkräfte festgelegt.

Damit ist nun obligat, dass nur eine

Pflegefachkraft folgende Aufgaben

durchführen darf:

◗ die Erhebung und Feststellung des

Pflegebedarfs

◗ die Organisation, Gestaltung und

Steuerung des Pflegeprozesses

◗ die Analyse, Evaluation, Sicherung

und Entwicklung der Qualität der

Pflege.

Durch diese Neuregelung hat es eine

deutliche Aufwertung des Pflegeberufes

gegeben.

In dieser Ausgabe:

Auch wenn dies durch die Maßstäbe und

Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung

sowie für die Entwicklung

eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements

nach § 113 SGB XI in der

ambulanten Pflege (MuGs) bereits so

geregelt war, erhält das Ganze durch die

gesetzliche Neuregelung eine durchaus

höhere Bedeutung. Für Sie als PDL bedeutet

dies, dass Sie es jetzt nicht mehr

dulden dürfen, dass sich Nicht-Pflegefachkräfte

an der Steuerung des Pflegeprozesses

beteiligen. Nehmen Sie die

neuen Grundsätze der Vorbehaltsaufgaben

daher in Ihr Pflegekonzept auf.

Folgende Musterformulierung können

Sie hierfür nutzen:

Wir planen die Pflege unserer pflegebedürftigen

Kunden nach dem Pflegeprozess

der WHO. Der Pflegeprozess selbst

ist ein zusammenhängender Kreislauf.

Ein Schritt folgt stets dem nächsten, damit

keine Lücke im Prozess entsteht.

Folgende Aufgaben dürfen ausschließlich

durch unsere Pflegefachkräfte wahrgenommen

werden:

◗ die Erhebung und Feststellung des

Pflegebedarfs,

◗ die Organisation, Gestaltung und

Steuerung des Pflegeprozesses,

◗ die Analyse, Evaluation, Sicherung und

Entwicklung der Qualität der Pflege.

Wir dulden es nicht, dass andere Professionen

diese Aufgaben ganz oder auch

nur teilweise übernehmen. •

Medizin & Pflege: Bald gibt es nur noch einen Expertenstandard

zum Schmerzmanagement .................................... Seite 2

Qualitätssicherung: Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: Nutzen Sie

jetzt die Chance und werden Sie aktiv ...............................4

Mitarbeiterführung: 5 praxiserprobte Ideen, um den Zeitdruck Ihrer

Mitarbeiter zu verringern .................................... Seite 6

Organisation & Management: Höhere Vergütung? So informieren

Sie Ihre Pflegekunden . ...................................... Seite 7

Alles, was Recht ist: Kein Preis in der Vergütungsvereinbarung?

So gehen Sie erfolgreich in Verhandlung mit den Kassen . ........... Seite 8

www.ppm-online.org/pdl-spezial pdl.konkret ambulant Spezial 2020 1


pdl. konkret

ambulant

MEDIZIN & PFLEGE

Bald gibt es nur noch einen Expertenstandard zum

Schmerzmanagement

Wir haben Sie bereits darüber

informiert, dass es künftig

nicht mehr 2 Expertenstandards

zum Schmerzmanagement geben

wird, sondern eine Aktualisierung bevorsteht,

nach der es dann nur noch

den Expertenstandard „Schmerzmanagement

in der Pflege“ geben wird.

Die Besonderheiten von akutem

und chronischem Schmerz werden

weiterhin berücksichtigt

Die Empfehlungen dieses Expertenstandards

hat die Expertenarbeitsgruppe unter

Einbeziehung einer Analyse relevanter

aktueller internationaler und

nationaler Leitlinien und Standards sowie

in Einzelfällen auf Basis von Primärliteratur

getroffen. Trotz der Zusammenfassung

der beiden Expertenstandards

hat die Expertenarbeitsgruppe in der

jetzt vorliegenden Konsultationsfassung

großen Wert darauf gelegt, die Unterschiede

im Management akuter bzw.

chronischer Schmerzen weiterhin hervorzuheben

und auch die Möglichkeit

des gemeinsamen Auftretens akuter und

chronischer Schmerzen von Anfang an

zu berücksichtigen. Wir zeigen Ihnen

auf der Grundlage der bereits veröffentlichten

Konsultationsfassung, was in

diesem Zusammenhang bei der Pflege

Ihrer betroffenen Pflegekunden auf Sie

zukommen könnte.

Übersicht: Schmerzarten und ihre Definition

Schmerzart

Akuter

Schmerz

Chronischer

Schmerz

Definition

Nach den Vorgaben aus der Konsultationsfassung ist akuter

Schmerz ein plötzlich auftretender und über einen begrenzten

Zeitraum andauernder Schmerz, der in einem offensichtlichen

und direkten Zusammenhang mit einer Gewebe- oder Organschädigung

steht. Er nimmt eine lebenserhaltende Alarm- und

Schutzfunktion ein, die sich auch durch physiologische Begleiterscheinungen

zeigt. Dazu gehört u. a. der Anstieg des Blutdrucks,

des Pulses und der Atemfrequenz.

Die Expertengruppe spricht von chronischem Schmerz, wenn er

länger als 3 Monate anhält. Wichtig ist, dass dies nicht im Sinne

eines exakten Zeitpunkts verstanden wird, sondern der Übergang

von akutem zu chronischem Schmerz als fließend und am

individuellen Schmerz- und Krankheitserleben ausgerichtet erkannt

wird. Eine kontinuierliche Betrachtung der Kriterien „Intensität

der Pathologie“ und „Dauer“ sowie das wechselseitige

und dynamische Zusammenspiel physiologischer und psychologischer

Faktoren werden als wichtige Besonderheiten der Chronifizierung

identifiziert.

Die Autonomie und Selbstbestimmung

stehen im Vordergrund

Im überarbeiteten Expertenstandard

rücken nun auch die Autonomie Ihres

Pflegekunden mit Schmerzen und deren

Linderung in den Mittelpunkt des

pflegeri schen Schmerzmanagements.

Die multifaktorielle Betrachtungsweise

des Phänomens „Schmerz“ stellt die

Grundlage des pflegerischen Planens

und Handelns dar.

Schmerzsituation unterschieden. Eine

Akutschmerzsituation ist grundsätzlich

als instabil zu betrachten. Ziel ist hier,

die Schmerzen schnellstmöglich zu beseitigen

oder auf ein subjektiv akzeptables

Maß zu reduzieren und somit zu

stabilisieren. Ihren Pflegekunden mit

akuten oder zu erwartenden Schmerzen

soll durch ein angemessenes Schmerzmanagement

unnötiges Leid erspart

sowie einer Chronifizierung von

Schmerzen vorgebeugt werden.

Es wird weiterhin zwischen

akutem und chronischem

Schmerz unterschieden

Zielgruppe des neuen Expertenstandards

sind demnach Menschen mit akuten,

chronischen oder zu erwartenden

Schmerzen in allen pflegerischen Situationen.

Ziel des Managements ist, der

Entstehung sowie der Chronifizierung

von Schmerzen und schmerzbedingten

Krisen vorzubeugen, Schmerzen zu beseitigen

oder zu einer akzeptablen

Schmerzsituation und zum Erhalt oder

Erreichen einer bestmöglichen Lebensqualität

und Funktionsfähigkeit beizutragen.

Nach wie vor wird zwischen

akutem und chronischem Schmerz unterschieden.

Rechts oben im Kasten finden

Sie die Definitionen.

Weiterhin Unterscheidung

zwischen stabiler und instabiler

Schmerzsituation

Wie bisher wird auch künftig zwischen

einer stabilen und einer instabilen

Bei chronischen Schmerzen stehen die

Stabilität der Schmerzsituation und die

Ausrichtung an den Selbstmanagementkompetenzen

Ihres Pflegekunden

im Vordergrund. Wenn Ihr Pflegekunde

unter stark eingeschränkten Selbstma-

Übersicht: Beurteilung der Schmerzsituation

Eine stabile Schmerzsituation besteht,

wenn

1. Ihr Pflegekunde seine Schmerzsituation

subjektiv als akzeptabel

und nicht veränderungsbedürftig

erlebt und

2. Zielkriterien für Stabilität sich

konkret an seiner Lebenswelt orientieren

und mit ihm ausgehandelt

wurden.

Eine instabile Schmerzsituation liegt

vor, wenn

1. die Schmerzlinderung bei Ihren

Pflegekunden dauerhaft keine akzeptable

Situation erzeugt und

2. gesundheits- oder alltagsbezogene

Krisen auftreten, die zu einer Einbuße

an Lebensqualität, Funktionalität

oder sozialer Teilhabe führen.

2 pdl.konkret ambulant Spezial 2020 www.ppm-online.org/pdl-spezial


pdl. konkret

ambulant

nagementkompetenzen leidet, müssen

Sie die Schmerzsituationsbeurteilung

anhand von Verhaltensweisen und in

enger Abstimmung mit pflegenden Angehörigen

und allen an der Versorgung

beteiligten Akteuren vornehmen.

Eine spezifische Weiterbildung

ist nicht erforderlich

Anwender des Expertenstandards sind

Pflegefachkräfte ohne spezielle Weiterbildung

im Schmerzmanagement. Sind

für die Durchführung spezielle Kompetenzen

im pflegerischen Schmerzmanagement

nötig, wird dies ausgewiesen.

Die Expertenarbeitsgruppe macht deutlich,

dass insbesondere in vorangeschrittenen

Stadien chronischer

Schmerzkrankheit die Anforderungen

an das Assessment sowie die Steuerung

und Durchführung der Therapie die

Möglichkeiten für reguläre Pflegefachkräfte

überschreiten können und daher

besondere Expertise erfordern. In den

Strukturkriterien des Expertenstandards

wird als eine wichtige Voraussetzung

die professionelle Kompetenz der

handelnden Pflegefachkraft benannt.

Hierunter verstehen die Experten die

professionelle Handlungskompetenz,

die sich aus der Fachkompetenz – konkret

Wissen und Fertigkeiten – und der

personalen Kompetenz – konkret Sozialkompetenz

und Selbstständigkeit –

zusammensetzt.

Sie koordinieren die

Zusammenarbeit mit anderen

Berufsgruppen

Wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches

pflegerisches Schmerzmanagement

ist die enge Zusammenarbeit mit

anderen patientennah tätigen Berufsgruppen.

Ihnen als handelnder Pflegefachkraft

kommt in diesem Zusammenhang

eine wichtige integrative und

koordinierende Aufgabe zu. Außerdem

bestehen erhebliche Anforderungen an

Sie als Pflegedienstleitung eines ambulanten

Pflegedienstes. Hierzu zählen

insbesondere

◗ die Bereithaltung besonderer pflegerischer

Expertise zum Schmerzmanagement

(also Bücher, Broschüren,

Filme) als Rücksprachemöglichkeit

für Ihre Pflegefachkräfte sowie

◗ die Einführung oder Anpassung von

Verfahrensregelungen für die Zusammenarbeit

mit anderen Berufsgruppen.

Selbsttest: Wie gut ist mein Netzwerk in Sachen

Schmerzmanagement?

1. Wir haben eine aktuelle Verfahrensregelung zum Umgang mit

akuten und chronischen Schmerzen.

2. Alle Pflegefachkräfte in unserem ambulanten Pflegedienst

kennen die Inhalte und sind in der Lage, diese in der Praxis

umzusetzen.

3. Unsere Pflegefachkräfte verfügen über gutes bis sehr gutes

Wissen zum Schmerzmanagement sowie über erforderliche

Kompetenzen, z. B. zur Schmerzeinschätzung und Beratung.

4. Unsere Netzwerkpartner, wie z. B. Hausärzte, Physiotherapie,

Ergotherapie, Logopädie, verfügen über gutes Wissen zum

Schmerzmanagement und sind im Einzelfall daran interessiert,

mit uns zusammenzuarbeiten.

5. Unseren Pflegefachkräften steht ausreichend aktuelle Fachliteratur

zum Umgang mit Schmerzen zur Verfügung.

6. Unser Qualitätsbeauftragter verfolgt die weitere Entwicklung

bei der Verabschiedung des neuen Expertenstandards zum

pflegerischen Schmerzmanagement.

7. Unser Qualitätszirkel plant für den Sommer/Herbst ausreichend

Zeit für die Aktualisierung unserer Qualitätsinstrumente zum

Schmerzmanagement ein.

8. Für den Sommer/Herbst haben wir Fortbildungen zur Aktualisierung

des Expertenstandards geplant.

Damit stehen Sie als Pflegedienstleitung

jetzt mehr im Vordergrund, und

auch die Zusammenarbeit mit anderen

Berufsgruppen, wie z. B. Hausärzte,

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie

gewinnt an Bedeutung. Überprüfen

Sie daher schon jetzt einmal Ihr Wissen

und die vorhandene Literatur sowie die

Fortbildungsplanung und Ihr Netzwerk

in Sachen Schmerzmanagement.

So geht es weiter: Praxistauglichkeit

wird erprobt

Die Aktualisierung des Expertenstandards

zum pflegerischen Schmerzmanagement

soll im Sommer dieses Jahres

verabschiedet werden. Im Zusammenhang

mit der Aktualisierung sucht das

DNQP außerdem Einrichtungen im

Gesundheitswesen, die ihr aktuelles

Ja

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Nein

Auswertung: Wenn Sie alle Punkte mit „Ja“ beantwortet haben, sind Sie bestens

gerüstet. Falls einzelne Fragen mit „Nein“ beantwortet wurden, empfehlen wir

Ihnen, die Lücken bereits jetzt zu schließen.

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Qualitätsniveau zum pflegerischen

Schmerzmanagement in den Blick nehmen

wollen. Zudem werden die beteiligten

Einrichtungen die Nutzung von

Qualitätsindikatoren zum pflegerischen

Schmerzmanagement auf Grundlage

des Expertenstandards erproben, um

Hinweise auf deren Praxistauglichkeit,

den Aufwand der Datenerhebung und

den sich daraus ergebenden Erkenntnisgewinn

für das Schmerzmanagement

zu erhalten.

Hinweis: Wie Sie erfahren haben, ist die

abschließende Veröffentlichung des aktualisierten

Expertenstandards „Schmerzmanagement

in der Pflege“ für Sommer

2020 geplant. Sobald der Expertenstandard

offiziell veröffentlicht und beim

DNQP bestellt werden kann, werden wir

Sie rechtzeitig in „pdl.konkret ambulant“

informieren.

www.ppm-online.org/pdl-spezial pdl.konkret ambulant Spezial 2020 3


pdl. konkret

ambulant

QUALITÄTSSICHERUNG

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: Nutzen Sie jetzt

die Chance und werden Sie aktiv

Stellen Sie sich vor: Die Pflegekraft

kommt morgens zum Pflegekunden,

der im Pflegegrad 4 ist. Sie

hilft bei den körperbezogenen Pflegemaßnahmen,

macht das Frühstück,

trinkt mit dem Kunden in Ruhe eine Tasse

Kaffee und liest ihm, während er zum

Frühstück animiert wird, die Zeitung

vor. Anschließend machen sie gemeinsam

den Abwasch, stellen den Kalender

um, holen Post aus dem Briefkasten und

saugen und staubwischen das Wohnzimmer.

Bevor die Pflegekraft geht,

wählt sie am Telefon die Nummer der

Tochter, damit der Pflegekunde mit der

Tochter telefonieren kann. Die Pflegekraft

verbringt insgesamt 2 Stunden

beim Pflegekunden. Sie ist sehr zufrieden,

denn sie muss nicht hetzen und

kann dem Pflegekunden gerecht werden.

Und auch der Pflegekunde ist

glücklich, fühlt sich wohl und ist nicht

mehr so allein.

Übersicht: Sie dürfen als Pflegedienst alle Leistungen

erbringen, ein Betreuungsdienst nicht

Leistungen

Pflegedienst

Betreuungsdienst

§ 36 SGB XI: Pflegerische Betreuungsmaßnahmen X X

§ 36 SGB XI: Hilfe bei der Haushaltsführung X X

§ 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag X X

§ 45b SGB XI: Entlastungsbetrag X X

§ 39 SGB XI: Verhinderungspflege X -

§ 36 SGB XI: Körperbezogene Pflegemaßnahmen X -

§ 37,3 SGB XI: Beratungsgespräche X -

§ 37 SGB V: Behandlungspflege X -

Hinweis: Sie als ambulanter Pflegedienst dürfen alle Leistungen erbringen, das ist

ein enormer Vorteil für Sie und auch für Ihren Pflegekunden. Daher sollten Sie Ihrem

Pflegekunden auch ein Leistungsportfolie bieten, damit er auch alle Leistungen aus

einer Hand von Ihnen erhalten kann.

Was meinen Sie? Ist das zu schön, um

wahr zu sein? Nein! Das ist es nicht.

Denn durch die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen

ist es durchaus möglich,

dass Ihre Pflegekräfte mehr Zeit

beim Pflegekunden verbringen und ihn

individuell versorgen können. Doch viele

Pflegedienste haben die pflegerischen

Betreuungsmaßnahmen noch gar nicht

für sich entdeckt. Das ist schade, denn

wenn Sie als Pflegedienst diese Leistungen

nicht anbieten, werden es bald andere

tun.

Der Gesetzgeber hat nämlich erkannt,

dass sich viele Pflegedienste, obwohl der

Pflegebedürfigkeitsbegriff geändert wurde,

immer noch rein auf die körperbezogenen

Pflegemaßnahmen konzentrieren

und nur selten auf die pflegerische Betreuung.

Um dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Rechnung zu tragen, hat der

Gesetzgeber nun beschlossen, dass es

neben den „normalen“ Pflegediensten

nun auch ambulante Betreuungsdienste

geben soll. Diese sollen für Pflegebedürftige,

die in einen Pflegegrad eingestuft

sind, dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen

und Hilfen bei der Haushaltsführung

erbringen und diese als

Sachleistungen mit der Pflegekasse abrechnen

können. Aus der folgenden

Übersicht können Sie ersehen, welche

Leistungen ein zugelassener Pflegedienst

und welche der zugelassene Betreuungsdienst

erbringen darf.

Genauso wie Sie als ambulanter Pflegedienst

muss auch ein Betreuungsdienst

bestimmte Voraussetzungen erfüllen,

damit er als Betreuungsdienst von den

Pflegekassen zugelassen wird. Doch diese

sind genauso hoch wie die Anforderungen,

die an einen ambulanten Pflegedienst

gestellt werden. Zum Beispiel

muss ein Betreuungsdienst auch über

eine leitende Fachkraft verfügen, einen

Vertrag mit den Pflegekassen abschließen

und auch die Qualitätsstandards

einhalten.

Hinweis: Welche Anforderungen an das

Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung

für ambulante Betreuungsdienste

gelten, hat der GKV-Spitzenverband

in einer Richtlinie festgelegt.

Diese finden Sie unter gkv-spitzenverband.de

(Pflegeversicherung – Richtlinien,

Vereinbarungen, Formulare).

Sie als Pflegedienst erfüllen mit Ihrer

Zulassung schon jetzt alle Voraussetzungen,

um pfle gerische Betreuungsleistungen

zu erbringen. Daher sollten

Sie Ihren Pflegekunden schnell Betreuungsleistungen

anbieten, bevor sich ein

Betreuungsdienst in Ihrer Region etabliert.

Nach heutigem Stand wurden noch keine

Versorgungsverträge mit Betreuungsdiensten

geschlossen. Doch das kann

sich schnell ändern. Denn mittlerweile

verfügen schon einige Landeskassen

über die notwendigen Rahmenverträge

in Sachen Betreuungsdienste.

Lassen Sie den aktuellen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Einzug in Ihren Pflegedienst

halten. Denn pflegerische Betreuungsmaßnahmen

sind genauso wichtig wie

die körperbezogenen Pflegemaßnahmen.

Hierzu ist es aber wichtig, dass Sie die

Strukturen in Ihrem Pflegedienst ändern

und sich vorab genau überlegen, ob Sie

die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen

und hauswirtschaftlichen Leistungen

kostendeckend erbringen können.

Hinweis: Da häufig die Leistungen der

pflegerischen Betreuung, vor allem aber

die der Hilfen bei der Haushaltsführung,

geringer vergütet werden, sollten Sie genau

ausrechnen, welche Leistungen Sie

Ihren Pflegekunden anbieten möchten.

Denn für z. B. 14,20 € sollten Sie keinen

Mitarbeiter zum Reinigen der Wohnung

schicken! Zudem lohnt es sich durchaus,

4 pdl.konkret ambulant Spezial 2020 www.ppm-online.org/pdl-spezial


pdl. konkret

ambulant

wenn die Einsätze Ihrer Betreuungsund

Hauswirtschaftskräfte über 2 Stunden

liegen und sie ggf. während des

Einsatzes auch körperbezogene Pflegemaßnahmen

erbringen.

Der Pflegedienst aus unserem Anfangsbeispiel

erbringt beim Pflegekunden

körperbezogene Pflegemaßnahmen,

pflegerische Betreuungsmaßnahmen

und hauswirtschaftliche Leistungen und

rechnet z. B. Leistungskomplexe wie im

nebenstehenden Beispiel ab.

Fazit: Nehmen Sie das Thema „pflegerische

Betreuungsleistungen“ nicht auf

die leichte Schulter. Denn bestimmt stehen

schon einige Pflegedienste oder Betreuungsdienste

in den Startlöchern, die

diese Leistungen in Ihrer Region anbieten

möchten.

Beispiel: Abrechnung

Leistungskomplex

Preis

LK 3: Erweiterte große Körperpflege 24,42 €

LK: 7a Darm- und Blasenentleerung 4,32 €

LK 6: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 13,58 €

LK 15: Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit 4,74 €

LK 11 a: Reinigen der Wohnung 4,74 €

LK 20: Betreuungsmaßnahmen (5,26 € pro 7-Minuten-Intervall,

35 Minuten)

26,30 €

LK 17: Einsatzpauschale 3,42 €

Gesamtabrechnung für den 2-stündigen Einsatz 81,52 €

Hinweis: Wie Sie sehen, kann sich der Einsatz durchaus lohnen – für alle: für Ihren

Pflegekunden, Ihre Pflegekräfte und für Sie! Wichtig ist allerdings, dass Sie stets darauf

achten, welche Leistungen Sie nach den Verträgen mit den Pflegekassen mit welcher

Vergütung abrechnen können. Dies ist in jedem Bundesland unterschiedlich. •

Übersicht: Pflegerische Betreuungsmaßnahmen etablieren

Das sollten Sie tun

Setzen Sie sich schnell mit dem Thema „pflegerische Betreuungsleistungen“ auseinander. Hier ist es ggf. gut,

wenn Sie sich die Vorgaben zum Thema „Qualitätsmanagement“ und die Qualitätssicherung für ambulante Betreuungsdienste

Wenn anschauen und ggf. Sie den Abschlussbericht mehr zum lesen Thema „Betreuungsleistungen möchten,

in der ambulanten

Pflege“ durchlesen. Diesen finden Sie unter gkv-spitzenverband.de.

fordern Sie Ihre Original-Testausgabe

jetzt gratis an.

Prüfen Sie zunächst, ob Sie nicht bereits in Ihren Verträgen mit den Pflegekassen die Möglichkeit haben, z. B.

Betreuungsleistungen nach Stunden abzurechnen. Haben Sie hier eine interessante Abrechnungsmöglichkeit,

brauchen Sie sich keine Gedanken darüber zu machen, einen separaten Betreuungsdienst zu gründen.

Kalkulieren Sie, ob sich pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Leistungen der Hauswirtschaft für Ihren Pflegedienst

rechnen.

Tipp: Häufig lohnen sich Einsätze unter 2 Stunden nicht.

Überlegen Sie, wie Sie sich von den anderen Pflegediensten abheben können, indem Sie pflegerische Betreuungs-

und Hauswirtschaftsleistungen erbringen.

Überlegen Sie sich, ob Sie ggf. den Namen Ihres Pflegedienstes ändern sollten. Dieser sollte deutlich machen,

dass Sie nicht nur für „Pflege“, sondern auch für pflegerische Betreuungsmaßnahmen zuständig sind.

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter, vor allem Ihre Hauswirtschaftskräfte, im Umgang mit Demenz, Betreuungsleistungen,

Biografiearbeit usw. Bilden Sie ggf. einige Mitarbeiter zur Betreuungskraft aus.

Erstellen Sie mit Ihren Pflegekräften eine Liste, was überhaupt Betreuungsleistungen sind. Denn in der Pflege

kennen sich die meisten aus, doch was Betreuung ist, wissen viele nicht.

Tipp: Nutzen Sie für Ihre Ideenfindung die Broschüre „Pflegerische Betreuungsmaßnahmen einfach umsetzen“,

erhältlich unter www.ppm-online.org/fachliteratur/. Hier finden Sie Beispiele für Betreuungsmaßnahmen, die

wir anhand der Einstufungskriterien abgeleitet haben.

Sie sollten auch überlegen, ob Sie ggf. Ihre Gruppenangebote in Sachen Betreuung ausweiten möchten. Zum

Beispiel können Sie Betreuungsnachmittage oder regelmäßige Ausfahrten anbieten.

Überlegen Sie, welche Mitarbeiter geeignet sind, Betreuungsmaßnahmen zu erbringen. Denn nicht jede gute

Pflegekraft kann mehrere Stunden bei einem Pflegekunden verbringen und hat Ideen, welche Maßnahmen

während der Betreuung erbracht werden können.

Stellen Sie zusätzliche Mitarbeiter ein, die Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen erbringen möchten und

können. Schulen Sie diese.

Hinweis: Betreuung und Hauswirtschaft werden überwiegend in der Woche (Montag bis Freitag) und zu Zeiten

erbracht, die auch für Mütter ideal sind (8 Uhr bis 12 Uhr). Hier werden Sie auf dem Arbeitsmarkt noch gute

und engagierte Mitarbeiter finden können.

Erledigt

www.ppm-online.org/pdl-spezial pdl.konkret ambulant Spezial 2020 5


pdl. konkret

ambulant

MITARBEITERFÜHRUNG

5 praxiserprobte Ideen, um den Zeitdruck Ihrer

Mitarbeiter zu verringern

Zeitpuffer schaffen und Zeitverluste

verhindern: Das hört sich im 1.

Moment wie ein Widerspruch an.

Dabei haben beide Maßnahmen dasselbe

Ziel: den Zeitdruck Ihrer Mitarbeiter zu

verringern. Hier haben wir 5 praxiserprobte

Ideen für Sie zusammengestellt.

Durch diese Maßnahmen vermeiden Sie,

dass aus Zeitdruck Stress wird!

1. Idee: Nein sagen: Spontane

Leistungen ablehnen

Jeder Mitarbeiter im ambulanten Pflegedienst

kennt diese Situation: Der Pflegekunde

hat im Pflegevertrag für morgens

die „kleine Körperpflege“

vereinbart. Da heute sein Sohn samt

Familie kommt, will er stattdessen geduscht

werden inkl. Haarewaschen, also

die „große Körperpflege“. Zusätzlicher

Zeitaufwand: ca. 20 Minuten. Alle weiteren

Kunden auf der Tour würden jeweils

mit 20 Minuten Verspätung angefahren.

Die Folge (z. B. bei einer Tour mit

10 Kunden): 1 zufriedener Kunde, 9 verärgerte

Kunden.

2. Idee: Stau im Pflegedienst

verhindern

In vielen Pflegediensten werden morgens

und abends die meisten Touren

gefahren. Dann kann es im Büro des

Pflegedienstes zu zeitraubenden Staus

kommen. Auf einen Schlag wollen mehrere

Mitarbeiter die aktuellen Informationen

einsehen, die sie bei der Tour beachten

müssen. Und direkt danach

drängeln sich alle am Schlüsselschrank.

3. Idee: Sie legen das

Zeitfenster fest

Praktisch alle Kunden wollen, dass vor

dem Wochenende geputzt und eingekauft

wird. Doch so viele Hauswirtschaftskräfte

hat kein Pflegedienst. Also

wird die Hauswirtschaft freitags in die

normalen Touren gepresst und von Pfle-

jeder verstanden hat, wie die Software

funktioniert und wie er schnell

alles Notwendige erfassen kann.

fordern Sie Ihre gekräften erbracht. Original-Testausgabe

Das ist jedoch wirtschaftlich

nicht sinnvoll für Ihren Pflegedienst.

Tipp der Redaktion: Ihre Pflegekraft

sollte diesen spontanen Wunsch ablehnen

– natürlich in einem freundlichen,

aber bestimmten Ton. Sie

kann diesem Kunden anbieten, dass

er mit dem Pflegedienst 3-5 Tage, bevor

er Besuch erwartet, umfangreichere

Leistungen für diesen Tag vereinbaren

kann. Natürlich ist der

Kunde dann trotzdem verärgert. Alle

weiteren Kunden sind aber zufrieden.

© Elesin Aleksandr – fotolia.com

Tipp der Redaktion: Lassen Sie die

Touren zeitversetzt beginnen. Morgens

die 1. Tour, z. B. um 6.30 Uhr,

die 2. Tour um 6.45 Uhr und die

3. Tour um 7.00 Uhr. Dann kommen

die Mitarbeiter entsprechend später

zur Arbeit. Wichtig ist, dass mindestens

15 Minuten dazwischenliegen.

Sonst erscheinen Ihre Mitarbeiter

trotzdem zur selben Zeit.

Tipp der Redaktion: Ihre Kunden wollen

Hauswirtschaft, und Ihre Kunden

sollen sie bekommen. Aber Sie legen

fest, wann. Teilen Sie dazu den Kunden

Zeiten mit, an denen Ihre Hauswirtschaftskräfte

arbeiten und in der

Gegend sind, in der der jeweilige Kunde

wohnt. Machen Sie deutlich, dass

es keine Alternative zu den angebotenen

Einsatzzeiten gibt. Selbst wenn

Ihr Kunde danach versucht, einen

anderen Dienstleister zu finden, wird

er schnell auf den Boden der Tatsachen

zurückgeholt. Andere Anbieter

machen es nämlich genauso.

4. Idee: Verringern Sie den

Zeitaufwand für die Pflegedokumentation

Bestimmt stöhnen auch Ihre Mitarbeiter,

wenn sie für die Pflegedokumentation

ein Formular nach dem anderen ausfüllen

müssen. Und selbst die Umstellung

auf die Erfassung per Smartphone und

Touchscreen spart oft überraschend wenig

Zeit. Denn nur weil Mitarbeiter zu

Hause einen Computer haben und selbst

ein Smartphone besitzen, heißt das noch

lange nicht, dass sie mit der Anbieter-

Software umgehen können.

Tipp der Redaktion: Prüfen Sie die

Pflegedokumentation Ihres Pflegedienstes.

Ist wirklich jeder Dokumentationsbogen

notwendig, vor allem

die, die Sie selbst für besonders

schwierige Fälle entwickelt haben?

Wissen Ihre Mitarbeiter, was sie auf

welchem Bogen eintragen sollen,

oder listen sie z. B. im Pflegebericht

immer noch alle erbrachten Leistungen

auf? Sofern Ihre Mitarbeiter bereits

per EDV erfassen, prüfen Sie

bitte, ob sie diese bedienen können.

Sorgen Sie dafür, dass der Anbieter

Ihre Mitarbeiter schult, bis wirklich

Wenn Sie mehr lesen möchten,

jetzt gratis an.

5. Idee: Nehmen Sie Ihren

Pflegefachkräften die Last der

Pflegeplanung ab

Es gibt Pflegefachkräfte, denen die Pflegeplanung

buchstäblich aus dem Stift

fließt. Und es gibt die vielen Pflegefachkräfte,

die den Stift eher zerbeißen, als

etwas mit ihm zu Papier zu bringen. Kritisch

ist bei diesen Pflegefachkräften

aber nicht nur die viele Arbeitszeit, die

für die Pflegeplanung benötigt wird.

Kritisch ist, dass es in dieser Zeit keine

Pflegeplanung für den Pflegekunden

gibt – ein Risiko für den Pflegekunden

und im Fall einer MDK-Qualitätsprüfung

auch für Ihren Pflegedienst.

Tipp der Redaktion: Lassen Sie Pflegeplanungen

von den Pflegefachkräften

schreiben, denen sie aus dem Stift

fließen. Sie sparen dadurch viele wertvolle

Fachkraftstunden und sind bei

einer MDK-Qualitätsprüfung auf der

sicheren Seite. Und die „Stiftbeißer“

werden Ihnen dankbar sein. •

6 pdl.konkret ambulant Spezial 2020 www.ppm-online.org/pdl-spezial


ORGANISATION & MANAGEMENT

pdl. konkret

ambulant

Höhere Vergütung? So informieren Sie Ihre Pflegekunden

Beispiel:

Ingrid Hase, Inhaberin und PDL des

Pflegedienstes „Konkret“, hat mithilfe

eines „Pflegesatzverhandlers“ mit den

Kostenträgern neue Entgelte für die

Erbringung von Pflegeleistungen vereinbart.

Doch nun ist Ingrid Hase unsicher,

wie sie ihre Pflegekunden davon

in Kenntnis setzen soll.

Die wenigsten Ihrer Pflegekunden

kennen sich mit dem komplizierten

Vergütungssystem in der

Pflege aus. Deswegen sollten Sie Ihre

Kunden bereits im Pflegevertrag darauf

hinweisen, dass Sie die Preise für die

ambulante Pflege nicht selbst festsetzen,

sondern die Pflegekassen dort ein Wort

mitzureden haben. Sprechen Sie das

Thema „Preiserhöhung“ deshalb bereits

bei Aufnahme eines Patienten an, und

treffen Sie dazu eine Regelung im Pflegevertrag

(s. Muster rechts).

So informieren Sie Ihre Kunden

über Ihre Absicht, die Preise zu

erhöhen

Mit folgendem Musterschreiben können

Sie Ihren Kunden über die Preiserhöhung

informieren und diese auch begründen.

Hinweis: Ein neuer Kostenvoranschlag

zu den bisher vereinbarten Leistungen

mit den nun erhöhten Entgelten bietet

Ihrem Pflegekunden die beste Übersicht

über die zukünftige Rechnung. Auf dieser

Basis kann der Kunde entscheiden,

ob er eventuell Leistungen reduzieren

oder weiterhin die Vereinbarung akzeptieren

oder den Pflegevertrag mit Ihnen

kündigen möchte.

Muster: Pflegevertrag

§ ... Vergütung

1. (...)

2. Wenn dem Pflegekunden eine zwischen den Pflegekassen, den Krankenkassen

und dem Träger der Sozialhilfe einerseits und dem Pflegedienst andererseits vereinbarte

Erhöhung oder Absenkung von Leistungsentgelten angekündigt wurde,

kann bei einer späteren Änderung des entsprechenden Entgeltverzeichnisses eine

Nachberechnung frühestens 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung stattfinden.

Die Ankündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss die Gründe der Änderung

des Leistungsentgeltes enthalten. Das Recht des Pflegekunden auf Kündigung

des Pflegevertrags bleibt unberührt.

Muster: Anschreiben

Sehr geehrte(r) Herr/Frau …,

wir stellen an uns hohe Anforderungen bezüglich der Qualität unserer Pflege. Die

Kosten dafür sind in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Um wirtschaftlich

arbeiten zu können und zugleich die Qualität unserer Leistungen aufrechtzuerhalten,

haben wir mit den Kostenträgern für die Zukunft höhere Entgelte für die

Pflege vereinbaren können.

Wenn Sie mehr lesen möchten,

fordern Sie Ihre Original-Testausgabe

jetzt gratis an.

Ein Teil Ihrer Pflege ist allerdings nicht von den Leistungen der Kostenträger

gedeckt. Für diesen Teil müssen wir mit Ihnen ebenfalls eine Anpassung der

bisherigen Preise vereinbaren.

Anliegend übersende ich Ihnen das neue Entgeltverzeichnis der Vergütungsvereinbarung

mit der Pflegekasse und einen neuen Kostenvoranschlag. Sollten Sie

Fragen zur Erhöhung haben oder damit nicht einverstanden sein, sprechen Sie

unsere Mitarbeiter einfach an. Gerne vereinbaren diese dann einen persönlichen

Termin mit unserer Pflegedienstleitung. Sie wird Ihnen dann alles in Ruhe erklären.

So vereinbaren Sie mit Ihren

Kunden die neuen Preise

Preiserhöhungen sollten Sie nicht von

heute auf morgen umsetzen. Sie müssen

Ihrem Kunden die Möglichkeit geben

zu überdenken, ob er die Preiserhöhung

akzeptiert. Ist er mit einer

Erhöhung einverstanden, ändert sich

für ihn ansonsten nichts. Sie müssen

auch keine neue Leistungsvereinbarung

schließen.

Dies ist nur dann der Fall, wenn Ihr Pflegekunde

die Leistungen reduzieren

möchte. Will Ihr Kunde dies nicht, kann

er den Pflegevertrag kündigen. •

Impressum

Dies ist eine Spezialausgabe von pdl.konkret ambulant, dem

Informationsdienst für die Leitung von ambulanten Pflegediensten

pdl.konkret ambulant erscheint 14-täglich

im

Verlag PRO PflegeManagement

Einfach • Qualität • sichern

Theodor-Heuss-Str. 2– 4, 53177 Bonn

Tel.: 02 28/9 55 01 30, Fax: 02 28/3 69 64 80

Internet: www.ppm-online.org,

E-Mail: kundendienst@vnr.de

Schüler, Studenten und Auszubildende erhalten gegen

Nachweis 25 % Rabatt. pdl.konkret ambulant ist steuerlich

immer voll absetzbar, wenn bezahlt (BFH X R6/85).

Chefredaktion:

Herausgeberin:

Annett Urban,

Norderstedt

Kathrin Righi (v.i.S.d.P.),

Bonn

Produktmanagement: Erika Klinkhammer, Bonn

Beratende Fachkräfte: Anke-Petra Kasimir, Qualitätsberaterin,

Hamburg; RA Christian Schuler,

Hamburg

Layout/Satz:

Druck:

Holger Hellendahl, Neuss

ADN Druck, Battenberg/Eder

© 2020 by Verlag PRO PflegeManagement, ein Unternehmensbereich

der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG,

Bonn, HRB 8165, Vorstand: Richard Rentrop

pdl.konkret ambulant ist unabhängig. Alle Informationen

wurden mit Sorgfalt ermittelt und überprüft. Es kann jedoch

keine Gewähr übernommen werden, eine Haftung ist ausgeschlossen.

Vervielfältigungen jeder Art sind nur mit ausdrücklicher

Genehmigung des Verlages gestattet! Alle Rechte

vorbehalten. ISSN: 1438-1443. Umwelthinweis: Das Papier

dieser Ausgabe ist 100 % chlorfrei gebleicht.

www.ppm-online.org/pdl-spezial pdl.konkret ambulant Spezial 2020 7


pdl. konkret

ambulant

ALLES, WAS RECHT IST

Kein Preis in der Vergütungsvereinbarung? So gehen Sie

erfolgreich in Verhandlung mit den Kassen

Frage: „Wir haben eine Pflegekundin,

bei der wir ein Stützkorsett

anlegen müssen. Die Pflegekundin

hat eine spinale Muskelatrophie und

kann sich ohne das speziell für sie angepasste

Korsett nicht im Rollstuhl halten.

Das Korsett wird im Sitzen angelegt,

dann wird die Pflegekundin hingelegt

und das Stützkorsett dabei lang gezogen.

Dann wird das Korsett mit jeweils 3 Rücken

an jeder Seite wieder heruntergezogen

und dann zugemacht. Nur so ist es

möglich, dass das Stützkorsett richtig

sitzt. Dieses Anlegen ist sehr zeitaufwendig

und gehört unserer Ansicht nach

nicht mehr mit zu den körperbezogenen

Pflegemaßnahmen. Ich habe einmal in

einer Ausgabe von ‚pdl. konkret ambulant‘

gelesen, dass das Landessozialgericht

Celle-Bremen geurteilt hat, dass die

Kasse das Anlegen eines Stützkorsetts

bezahlen muss. Doch es gibt doch dafür

gar keine Position im Leistungsverzeichnis

der HKP. Was können wir tun, damit

der Arzt die Leistung verordnet, was soll

er verordnen, und wie ist das mit der

Kostenübernahme? Müssen wir in Einzelverhandlung

mit der Kasse treten?“

Antwort von Christian

Schuler, Fachanwalt

für Medizinrecht in

Hamburg:

Wie Sie zu Recht anmerken,

ist diese Art der Hilfe

eine Leistung der häuslichen

Krankenpflege. Das Stützkorsett dient

der Behandlung und Stabilisierung der

Wirbelsäule. Entsprechend ist das Anund

Ablegen des Korsetts eine „krankheitsspezifische

verrichtungsbezogene

Pflegemaßnahme“. Diese ist – ähnlich

wie bei Kompressionsstrümpfen – im

Rahmen der Behandlungssicherungspflege

von der Kasse zu bezahlen. Auch

wenn es mögliche Überschneidungen

Muster: Einzelvereinbarung mit der Kasse

Häusliche Krankenpflege für Ihre Versicherte Stephanie Lütje, Vers.-Nr.: 000

Antrag auf Kostenübernahme für das An- und Ausziehen des Stützkorsetts

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Hausarzt Ihrer o. g. Versicherten hat heute eine Verordnung häuslicher Krankenpflege

für den Zeitraum vom 01.10.2019 bis 31.12.2019 über das An- und

Ausziehen des Stützkorsetts je 1 x täglich, 7 x wöchentlich ausgestellt. Da diese

Leistung nicht in der Vergütungsvereinbarung aufgeführt ist, bieten wir Ihnen

an, dass wir die Leistungen zum Preis für das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

übernehmen.

Für weitere Rückfragen stehen wir und auch der behandelnde Arzt Ihrer Versicherten

Ihnen gern zur Verfügung.

Für Ihre Mühe danken wir Ihnen bereits jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Hase

PDL, Pflegedienst „Konkret“

mit der Grundpflege gibt, ist das An-

Wenn Sie

und

mehr

Ausziehen des Stützkorsetts

lesen

„krankheitsspezifisch“

und „mit normaler All-

möchten,

fordern Sie Ihre Original-Testausgabe

tagskleidung nicht zu vergleichen“.

jetzt gratis an.

Das Korsett wird durch den Anlegemechanismus

geschlossen und muss eng

anliegen. Dafür sind mehr Kraft und eine

bessere Feinmotorik erforderlich als

beim normalen An- und Ausziehen. Dazu

wird Ihre Kundin nicht mehr in der

Lage sein. Daher hat das LSG Niedersachsen-Bremen

diese Leistung der Leistungspflicht

der Krankenkasse zugeordnet

(Az.: L 16 KR 62/17).

Informieren Sie den behandelnden Arzt

über dieses Urteil. Er kann dann das Anund

Ausziehen des Stützkorsetts als HKP

auf dem entsprechenden Verordnungsmuster

verordnen.

Vergütung ist nicht geregelt?

Treten Sie in die Einzelverhandlung

Wenn es keine Vergütungsvereinbarung

für diese Leistung gibt, muss diese mit

den Kassen ausgehandelt werden.

Schneller zum Ziel kommen Sie dabei,

wenn Sie eine Einzelvereinbarung mit

der Kasse treffen. Orientieren Sie sich

dabei an den Preisen für das An- und

Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

Diese Leistung kommt dem Ganzen am

nächsten. Wenn der Zeitaufwand für das

Korsett jedoch weitaus höher ist, sollten

Sie eine entsprechend höhere Vergütung

bei den Verhandlungen verlangen. Kalkulieren

Sie den Zeitaufwand und berechnen

Sie unter Berücksichtigung

aller bei Ihnen anfallenden Kosten den

erforderlichen Preis.

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen

Vorschriften des SGB XI wurde aktualisiert

Natürlich wissen Sie, dass die Spitzenverbände

der Pflegekassen

im Gemeinsamen Rundschreiben

zu den für die Pflegekassen relevanten

leistungsrechtlichen Bestimmungen des

SGB XI Stellung nehmen. Dieses Rundschreiben

wurde Ende 2019 aktualisiert.

Die überarbeitete Fassung erhalten Sie

kostenlos unter: www.gkv-spitzenverband.de

(Pflegeversicherung – Richtlinien,

Vereinbarungen, Formulare- Empfehlungen

zum Leistungsrecht). •

8 pdl.konkret ambulant Spezial 2020 www.ppm-online.org/pdl-spezial

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