TUI InfosTippsAusfluege Antalya

TUI InfosTippsAusfluege Antalya TUI InfosTippsAusfluege Antalya

20.09.2012 Aufrufe

Für Ihre Rückreise Alles ist einmal zu Ende Bitte denken Sie an folgende Punkte: n Vergessen Sie nicht, die im Hotelsafe deponierten Gegenstände abzuholen und Ihren Zimmerschlüssel abzugeben. n Denken Sie daran, Ihre Kofferanhänger an Ihrem Gepäck zu be festigen. n Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Feuerzeuge ins auf zu gebende Gepäck und Nagelsc heren o. ä. nicht ins Handgepäck gepackt werden! Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Abflug über die EU-Handgepäckregelungen. n Damit ausreichend Zeit bleibt, um die Zimmer für die neu ankommenden Gäste zu säubern, ist es üblich, das Zimmer bis spätestens 12.00 Uhr zu räumen. n Ihre Abholzeit entnehmen Sie bitte den Listen an der Hoteltafel bzw. unserer Mappe „Information Rück reise“. TUI Gästefragebogen Bitte denken Sie daran, den ausgefüllten Fragebogen an die TUI Deutschland GmbH in Hannover zu schicken. Ihre Meinung ist uns sehr wichtig. Und Sie haben die Chance, eine von mehreren TUI-Reise zu gewinnen! Zollvorschriften Aus der Türkei dürfen Sie abgabenfrei folgende zollfrei eingekaufte Waren in Ihr Heimatland einführen: Tabakwaren 200 Zigaretten oder 100 (Schweiz: 50) Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauch tabak. Alkoholische Getränke 1 Liter alkoholische Getränke oder Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol. (Schweiz: über 15 Grad) oder 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol. (Schweiz: bis 15 Grad) oder weniger oder 2 Liter Schaum wein oder Likör und 2 Liter sonstigen Wein (Schweiz: Für diese und andere Alkoholika gelten unter schiedliche Abgaben!). Achtung: Berechtigt zur freien Einfuhr von Tabakwaren und Alkoholika sind nur Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind! Kaffee/Tee Kaffee und Tee unterliegen keinen speziellen Abgabebestimmungen; der jeweilige Betrag fällt unter den Gesamtwert für „Andere Waren“ (gilt auch für die Schweiz). Parfüm/Eau de Toilette Parfüm und Eau de Toilette unterliegen keinen speziellen Abgabebestimmungen; der jeweilige Betrag fällt unter den Gesamtwert für „Andere Waren“ (auch für CH) Andere Waren Bis zu einem Gesamtwert von: Deutschland: 430 € p.P. ab 15 Jahren; Österreich: 430 € (Reisende unter 15 Jahren: 150 €); Schweiz: SFR 300. Achtung: Ausgenommen Gold, Gold legierungen und -plattierungen, unbearbeitet oder als Halbzeug (z. B. Barren). Nicht abgabenfrei ist außerdem eine unteilbare Ware (z. B. ein Kleidungs- oder Schmuckstück), deren Wert die angegebene Grenze überschreitet; dann werden die Abgaben vom vol len Wert berechnet! Außerdem: Der Erwerb und die Einfuhr von imitierten Marken artikeln ist in den meisten Ländern verboten! Bitte unbedingt beachten: Es ist gesetzlich verboten, Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien (darunter fallen auch Muscheln), bearbeitete Steine und Natursteine etc. auszuführen. Das gilt auch für Fundstücke und alle Gegenstände, die im weitesten Sinn als Kulturgut bezeichnet werden können! Bei Nichtbeachtung dieses Gesetzes drohen drastische Haft- und Geldstrafen! © TUI Deutschland GmbH, Hannover ZUA/AYT/MS/0610

Ihre Meinung ist uns wichtig! Liebe Gäste, wir sind dafür da, dass Sie rundum schöne und erholsame Ferien verbringen. Wenn Sie uns mitteilen, was Ihnen an Ihrem TUI Urlaub gefallen oder nicht gefallen hat, können wir unsere Leistungen für Sie weiter verbessern. Darum bitten wir Sie um tatkräftige Unterstützung: Bitte füllen Sie den TUI Gästefragebogen aus Ihren Reiseunterlagen am Ende Ihres Aufenthaltes aus und schicken Sie ihn an die TUI Deutschland GmbH in Hannover. Die Ergebnisse aus dieser Befragung helfen uns bei der Bewertung unserer Service-Leistungen und der angebotenen Hotels. Die Gästezufriedenheit wird außerdem in unseren Länderkatalogen veröffentlicht. Und Sie haben die Chance, eine von mehreren einwöchigen TUI Reisen für zwei Personen zu gewinnen! Wir wünschen Ihnen viel Glück und weiterhin schöne Ferientage. Ihr TUI Service Team

Für Ihre Rückreise<br />

Alles ist einmal zu Ende<br />

Bitte denken Sie an folgende Punkte:<br />

n Vergessen Sie nicht, die im Hotelsafe deponierten Gegenstände abzuholen und<br />

Ihren Zimmerschlüssel abzugeben.<br />

n Denken Sie daran, Ihre Kofferanhänger an Ihrem Gepäck zu be festigen.<br />

n Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Feuerzeuge ins auf zu gebende Gepäck und<br />

Nagelsc heren o. ä. nicht ins Handgepäck gepackt werden! Bitte informieren Sie<br />

sich rechtzeitig vor Abflug über die EU-Handgepäckregelungen.<br />

n Damit ausreichend Zeit bleibt, um die Zimmer für die neu ankommenden Gäste<br />

zu säubern, ist es üblich, das Zimmer bis spätestens 12.00 Uhr zu räumen.<br />

n Ihre Abholzeit entnehmen Sie bitte den Listen an der Hoteltafel bzw. unserer<br />

Mappe „Information Rück reise“.<br />

<strong>TUI</strong> Gästefragebogen<br />

Bitte denken Sie daran, den ausgefüllten Fragebogen an die <strong>TUI</strong> Deutschland<br />

GmbH in Hannover zu schicken. Ihre Meinung ist uns sehr wichtig.<br />

Und Sie haben die Chance, eine von mehreren <strong>TUI</strong>-Reise zu gewinnen!<br />

Zollvorschriften<br />

Aus der Türkei dürfen Sie abgabenfrei folgende zollfrei eingekaufte Waren in Ihr<br />

Heimatland einführen:<br />

Tabakwaren<br />

200 Zigaretten oder 100 (Schweiz: 50) Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm<br />

Rauch tabak.<br />

Alkoholische Getränke<br />

1 Liter alkoholische Getränke oder Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr<br />

als 22 % vol. (Schweiz: über 15 Grad) oder 2 Liter alkoholische Getränke mit einem<br />

Alkoholgehalt von 22 % vol. (Schweiz: bis 15 Grad) oder weniger oder 2 Liter<br />

Schaum wein oder Likör und 2 Liter sonstigen Wein (Schweiz: Für diese und andere<br />

Alkoholika gelten unter schiedliche Abgaben!).<br />

Achtung: Berechtigt zur freien Einfuhr von Tabakwaren und Alkoholika sind nur<br />

Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind!<br />

Kaffee/Tee<br />

Kaffee und Tee unterliegen keinen speziellen Abgabebestimmungen; der jeweilige<br />

Betrag fällt unter den Gesamtwert für „Andere Waren“ (gilt auch für die Schweiz).<br />

Parfüm/Eau de Toilette<br />

Parfüm und Eau de Toilette unterliegen keinen speziellen Abgabebestimmungen;<br />

der jeweilige Betrag fällt unter den Gesamtwert für „Andere Waren“ (auch für CH)<br />

Andere Waren<br />

Bis zu einem Gesamtwert von: Deutschland: 430 € p.P. ab 15 Jahren; Österreich:<br />

430 € (Reisende unter 15 Jahren: 150 €); Schweiz: SFR 300.<br />

Achtung: Ausgenommen Gold, Gold legierungen und -plattierungen, unbearbeitet<br />

oder als Halbzeug (z. B. Barren). Nicht abgabenfrei ist außerdem eine unteilbare<br />

Ware (z. B. ein Kleidungs- oder Schmuckstück), deren Wert die angegebene<br />

Grenze überschreitet; dann werden die Abgaben vom vol len Wert berechnet!<br />

Außerdem: Der Erwerb und die Einfuhr von imitierten Marken artikeln ist in den<br />

meisten Ländern verboten!<br />

Bitte unbedingt beachten: Es ist gesetzlich verboten, Antiquitäten, alte Münzen,<br />

Fossilien (darunter fallen auch Muscheln), bearbeitete Steine und Natursteine etc.<br />

auszuführen. Das gilt auch für Fundstücke und alle Gegenstände, die im weitesten<br />

Sinn als Kulturgut bezeichnet werden können!<br />

Bei Nichtbeachtung dieses Gesetzes drohen drastische Haft- und Geldstrafen!<br />

© <strong>TUI</strong> Deutschland GmbH, Hannover ZUA/AYT/MS/0610

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!