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CONVINUS Global Mobility Solutions - Newsletter 2.2020_deutsch

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Anleitung an das HR für Geschäfts-

in der EU und der Schweiz

reisen

Friederike V. Ruch, Head of Global Mobility Solutions

Autorin:

Newsletter 2 / 2020

Inhalt

Für jede Geschäftsreise müssen grundsätzlich die folgenden

Aspekte überprüft werden:

Anleitung an das HR für Geschäftsreisen in

Vorhandensein einer A1-Bescheinigung

der EU und der Schweiz 1

Vorhandensein einer Meldepflicht

Geschäftliche Besprechungen von ausländischen

Einhaltung der Dokumentationspflicht

Notwendigkeit einer zusätzlichen Arbeitsbewilligung

Arbeitskräften in der Schweiz 3

Einhaltung der gesetzlichen Arbeits- und Lohnbedingungen

Meldeverfahren in der Europäischen

Union – der Status Quo 5

Notwendigkeit des Steuereinbehalts im Einsatzland

Reform der EU-Entsenderichtlinie und deren

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass jedes

möglichen Umsetzung 7

Unternehmen, in dem Geschäftsreisen innerhalb der EU und

der Schweiz stattfinden, sich mit den Aspekten

unterschiedlich auseinandersetzt. Häufig ist dieses Thema

beim HR angegliedert. Unabhängig davon, ist es

grundsätzlich höchste Zeit diesem Thema Aufmerksamkeit

zu widmen und sich für die Einhaltung der gesetzlichen

Anforderungen sowie für die Fragen der Mitarbeiter zu

wappnen.

Die oben genannten Aspekte, welche es bei Geschäftsreisen

zu beachten gilt, sind nicht neu. Es hat sich lediglich die

Für eine Geschäftsreise in der EU und der Schweiz reicht es nicht

einfach mehr aus zu kontrollieren, ob der Pass oder die ID noch

Umsetzung in den einzelnen Ländern geändert. Aufgrund

dessen, dass nicht jedes Land die Umsetzung in gleicher Art

gültig sind und der Flug gebucht ist. Die gesetzlichen

und Weise vorgenommen hat, führt dies in einen noch

höheren Grad an Komplexität. Bei näherem Prüfen der

Anforderungen über das Vorhandensein von Sozialversicherungsbestätigungen

oder Meldungen sind schon lange

in Kraft. Deren Umsetzung ist bis zum heutigen Zeitpunkt nicht

gesetzlichen Regelungen in den verschiedenen Ländern

kann man feststellen, dass es Länder gibt, welche sehr

in jedem EU-Mitgliedstaat umgesetzt worden. Die EU-

Mitgliedstaaten und die Schweiz haben jetzt vorwiegend im

restriktive Anforderungen haben wie bspw. Frankreich und

Sinne der Bekämpfung von Sozialdumping,

Österreich. Daneben gibt es andere Länder, welche die

Kontrollen sehr verschärft haben u.a. Belgien, Italien,

Sozialversicherungsbetrug und Schwarzarbeit die Umsetzung

der gesetzlichen Vorschriften angepasst und verschärft.

Portugal, Spanien sowie die Schweiz. Erschwerend kommt

hinzu, dass Geschäftsreisen in der Regel nicht von langer

Viele Unternehmen haben bereits in den vergangenen Jahren

begonnen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen

Hand geplant werden, sondern von einem auf den anderen

Tag erfolgen. Dies führt dazu, dass nicht viel Zeit

entweder freiwillig oder auch basierend auf vermehrten Bussen

bei der Nichteinhaltung der notwendigen Meldung oder der

vorhanden ist die Regelungen zu prüfen.

Wie soll man sich nun für die zukünftigen Geschäftsreisen

nicht vorhandenen A1-Bescheinigung.




der Schweiz nicht als Erwerbstätigkeit

in

dazu Ziffer 4.1.1 der AIG-Weisungen des SEM sowie das

(siehe

Erwerbstätigkeiten

dazu Artikel 1 und 2 VZAE, Ziffer 4.1.1 der AIG-Weisungen

(siehe

wie folgt unterteilt werden

Erwerbstätigkeiten

dazu Artikel 14 VZAE und Anhang zu Ziffer 4.1.1 der AIG-

(siehe

4 Newsletter 2 / 2020

sofern sie weder einen gewerbsmässigen noch ausgeprägt

In der Schweiz wird der Begriff der Erwerbstätigkeit für

spekulativen Charakter aufweisen.

ausländische Arbeitskräfte im Interesse einer kontrollierten

Beschäftigungen, die ausserhalb des üblichen Bereichs

Zulassungspolitik möglichst weit gefasst (siehe dazu Ziffer 4.1.1

wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit liegen oder

der AIG-Weisungen des SEM). Als Erwerbstätigkeit gilt die

die nicht auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden und

Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen

deshalb normalerweise nicht gegen Entgelt erbracht

werden.

Erwerbstätigkeit sowie die Erbringung einer grenzüberschreitenden

Dienstleistung (siehe dazu Artikel 11 Absatz 2 AIG):

Geschäftliche Besprechungen, die nicht als Ausübung einer

Erwerbstätigkeit gelten.

Als unselbstständige Erwerbstätigkeit gilt jede Tätigkeit für

einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland

(siehe dazu Artikel 1a Absatz 1 VZAE).

Nachfolgende geschäftliche Besprechungen gelten

Als selbstständige Erwerbstätigkeit gilt die Ausübung einer

Tätigkeit im Rahmen einer eigenen, frei gewählten

Organisation, die auf die Einkommenserzielung ausgerichtet

Handbuch der Europäischen Kommission für die Bearbeitung

ist, unter eigener Weisungsgewalt steht und das

von Visumsanträgen und die Änderung von bereits erteilten Visa

unternehmerische Risiko selbst trägt (siehe dazu Artikel 2

vom 29.4.2014 beziehungsweise das Visahandbuch I mit

Absatz 1 VZAE).

Ergänzungen des SEM vom 30.03.2019):

Als grenzüberschreitende Dienstleistung gilt die Ausübung

einer zeitlich befristeten Dienstleistung in der Schweiz im

Vertretungsaufgaben von Führungskräften:

Rahmen eines Vertragsverhältnisses durch eine Person oder

bspw. bei deren Einführung auf dem europäischen Markt

ein Unternehmen mit Wohnsitz oder Geschäftssitz im

stellt ein CEO die neuen Produkte seiner Firma vor; Der Chef

Ausland (siehe dazu Artikel 3 VZAE).

einer ausländischen Bank trifft in der Schweiz wichtige

Kunden.

Verhandlungen über Verträge und/oder Mandate:

Nachfolgende Tätigkeiten gelten in der Schweiz als

bspw. ein ausländischer Investor, der die Übernahme einer

Schweizer Schokoladenfirma beabsichtigt, plant einen

Aufenthalt in der Schweiz für Besprechungen und

und Anhang zu Ziffer 4.1.1 der AIG-Weisungen):

Verhandlungen oder für eine Marktanalyse.

Sitzungen, Arbeitstreffen:

Reparatur-, Wartungs- oder Garantiearbeiten:

bspw. Führungskräfte aus dem Ausland und der Schweiz

bspw. ausländische Techniker müssen Wartungsarbeiten an

treffen sich monatlich am schweizerischen Firmensitz für

einer Druckmaschine in der Schweiz ausführen.

strategische Sitzungen; Treffen am Sitz eines Schweizer

Projekteinsätze:

Unternehmens, um Tätigkeiten zu koordinieren (nur

bspw. ausländischer Informatiker implementiert am

Informationsaustausch).

Hauptsitz der Schweizer Firma das im Ausland entwickelte

Besuch zur Vorbereitung eines Aufenthalts mit

Erwerbstätigkeit:

Programm; Fachspezialist soll ein Reorganisationsprogramm

in Schweizer Tochtergesellschaft umsetzen. Er wird

bspw. ein entsandter Mitarbeiter eines von einem

über mehrere Monate verteilt jeweils während einigen

multinationalen Unternehmens kommt in die Schweiz, um

Tagen pro Monat vor Ort arbeiten.

mit seinem künftigen Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen

Arbeitsgespräche:

zu besprechen.

Besprechungen in Bezug auf Produktelieferungen oder

bspw. ein Manager eines globalen Teams kommt regelmässig

in die Schweiz, um die Personalgespräche oder

Produktionsverfahren:

Feedback-Gespräche mit seinen Mitarbeitern zu führen oder

bspw. eine ausländische Firma schickt ihre Mitarbeiter in die

die Zielsetzung festzulegen.

Schweiz mit dem Auftrag, ihr Pharmaprodukte zu

beschaffen und deren Fabrikationsprozesse zu erfassen.

In der Schweiz können bewilligungspflichtige

Supervisionen:

bspw. Vertragsverhandlungen (z. B. über ein Grossprojekt)

werden durch einen oder mehrere Spezialisten kritisch

beobachtet und begleitet.

Weisungen):



in ausgewählten Mitgliedstaaten

Meldeverfahren

Frankreich

Slowenien

Vergleich dazu ist im Rahmen einer Meldung einer

Im

Niederlande

neu ist noch das elektronische Meldeverfahren

Vergleichsweise

Meldeverfahren

Herausforderung hinsichtlich der Meldeverfahren innerhalb

Die

6 Newsletter 2 / 2020

In Hinblick auf das anzuwendende Arbeitsrecht wird zwischen

Entsendungen bis zu 12 bzw. 18 Monaten (im Rahmen einer

Verlängerung) und Entsendungen ab einer Dauer von 19

Monaten unterschieden. Bei Einsätzen bis zu 12 bzw. 18

in den Niederlanden, welches erst im Februar 2020 in Betrieb genommen

wurde und ab 1. März 2020 verpflichtend von

Monaten sind lediglich die zwingenden arbeitsrechtlichen

ausländischen Arbeitgebern, die Mitarbeiter in die Niederlande

Rechtsvorschriften des Einsatzlandes anwendbar; insbesondere

entsenden, zu nutzen ist. Es sind keine zusätzlichen Dokumente

Mindestlöhne, weitere Lohnbestandteile, Arbeitszeiten und

einzureichen, jedoch muss im Rahmen der Meldung bestätigt

Urlaubsregelungen sind einzuhalten. Ab dem 19. Monat gelten

werden, dass ein gültiges A1-Formular (Entsendebescheinigung)

für die Einsatzdauer vorliegt. Im Meldeformular selbst werden

für entsandte Arbeitnehmer dann uneingeschränkt alle arbeitsrechtlichen

Vorschriften des Gastlandes. Dies bedeutet, dass

neben den Details zum Arbeitnehmer verschiedene

eine arbeitsrechtliche Gleichstellung der in einen Staat

Informationen zum Arbeitgeber im Heimatland sowie zu der

entsandten Arbeitskräfte mit den vor Ort normal beschäftigen

aufnehmenden Gesellschaft bzw. dem Arbeitsort in den

Arbeitnehmern erfolgt.

Niederlanden abgefragt.

Herausforderungen bei der Einhaltung der

Frankreich gilt als ein Beispiel für eine sehr strenge Umsetzung

der Entsenderichtlinie, da die Definition einer Entsendung sehr

der EU liegt für Arbeitgeber insbesondere bei der stark

breit gefasst ist und grundsätzlich alle Reisen, unabhängig von

unterschiedlichen Ausgestaltung der Meldepflicht in jedem

der Dauer (einige Stunden bis mehrere Monate) und der

einzelnen Land. Sowohl der Meldeprozess an sich als auch die

Funktion des Arbeitnehmers, eine Meldung über das Portal SIPSI

vor Beginn der Aufnahme der Arbeitstätigkeit voraussetzen. In

zeitlichen Vorgaben sowie die benötigten Unterlagen und Dokumentationspflichten

variieren von Land zu Land erheblich.

den entsprechenden Gesetzestexten sind keine konkreten

Insbesondere bei kurzen und unregelmässigen Einsätzen, wie

Beispiele genannt, sie sehen jedoch auch keine Ausnahmefälle

beispielsweise in der Beratung, kann es für die verantwortliche

vor. Neben der schriftlichen Nennung eines Repräsentanten, der

HR-Funktion sehr zeitaufwendig sein, sich für jeden Einsatz in

zwingend Französisch sprechen muss sowie eine Postanschrift

die entsprechenden Regelungen im Einsatzland einzuarbeiten

und eine Emailadresse in Frankreich vorzuweisen hat, müssen

und alle Vorgaben zu erfüllen. Der Weg über einen externen

verschiedenste Dokumente sowohl in Bezug auf den entsandten

Anbieter vor Ort, der die lokalen Gegebenheiten kennt und

Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber im Heimatland inklusive

allfällige Anpassungen immer im Blick hat, macht daher häufig

Übersetzungen in französischer Sprache vorhanden sein und im

Sinn. Hinzu kommt, dass die Meldeportale nicht immer in

Fall einer Kontrolle unmittelbar vorgewiesen werden können.

englischer Sprache verfügbar sind, sodass die Meldung an die

Frankreich verhängt sehr hohe Strafen bei Nicht-Einhaltung der

Behörden oft nur in der jeweiligen Landessprache erfolgen

Entsendevorschriften, die sich bei wiederholten Vergehen

kann. In vielen Ländern muss der entsendende Arbeitgeber

innerhalb eines Jahres durch Bussen von bis zu EUR 500'000

zunächst im Einsatzland registriert werden, um überhaupt einen

ausdrücken können.

Mitarbeiter melden zu können. Auch der Einsatzbetrieb – ob nun

eine verbundene Gesellschaft oder ein externer Kunde – muss,

häufig unter Angabe einer Kontaktperson, genannt werden.

Gerade bei kurzfristiger Arbeitsaufnahme im Ausland ergibt sich

Entsendung nach Slowenien ausreichend, wenn ein

hier häufig die Schwierigkeit, rechtzeitig alle benötigten Details

Ansprechpartner bzw. gesetzlicher Vertreter im Heimatland

für die Meldung beisammen zu haben.

genannt wird. Darüber hinaus muss jedoch eine slowenische

In den meisten Mitgliedstaaten muss die Meldung des

Steuernummer des entsendenden Unternehmens beantragt und

Mitarbeiters spätestens am Tag vor Arbeitsaufnahme erfolgen,

im Rahmen der Meldung angegeben sowie ein beglaubigter

der zeitliche Ablauf hinsichtlich einer allfälligen Registrierung

Auszug aus dem Handelsregister des Arbeitgebers inklusive

des Arbeitgebers hängt jedoch wieder stark vom jeweiligen

slowenischer Übersetzung eingereicht werden. Weitere

Einsatzland ab und muss entsprechend bei der Planung

Übersetzungen in die Landessprache müssen vom

berücksichtigt werden. Weiterhin verlangen die zuständigen

Arbeitsvertrag mit dem Entsandten sowie – im Fall von

Behörden im Normalfall eine Anpassung der Meldung bzw.

Dienstleistungserbringungen – vom Servicevertrag mit dem

nachträgliche Benachrichtigung, sollte der Einsatz vorzeitig

Kunden in Slowenien vorliegen.

beendet werden.


Newsletter 2 / 2020 7

Eine weitere Herausforderung ergibt sich aus der Verpflichtung

Das Ziel ist hierbei europaweit die gleichen Lohn- und

der Bereithaltung bestimmter Arbeitsdokumente im Gastland,

Arbeitsbedingungen für einheimische Arbeitnehmer gelten

was in vielen Fällen insbesondere den Arbeitsvertrag, eine

sollen. Die Umsetzung dieser Regelungen im Praxisalltag der

gültige Entsendebescheinigung und die Lohnabrechnungen

Unternehmen wird nicht immer einfach sein.

sowie Zeitaufzeichnungen für den gesamten Zeitraum der

Tätigkeit im Einsatzland umfasst. Häufig müssen solche

Die Reform umfasst hauptsächlich um die folgende Punkte:

Unterlagen auch länderspezifisch während des Einsatzes sowie

darüber hinaus aufbewahrt und dokumentiert werden,

Lohn- und Arbeitsbedingungen des Einsatzmitgliedstaates

manchmal ggf. durch eine juristische Person. Die benannte

gelten auch für entsandte Arbeitnehmer

Kontaktperson ist im Fall einer Kontrolle oder bei Aufforderung

Verpflichtung der Übernahme von Reise-, Verpflegungs- und

durch die verantwortlichen Behörden dafür zuständig,

Unterbringungskosten durch den Arbeitgeber

weiterführende Informationen und Dokumente auszuhändigen.

Festlegung der maximalen Entsendungsdauer auf 12

Gerade bei Einsätzen zu einem externen Dritten ergeben sich

Monate, wobei dieser Zeitraum um 6 Monate verlängert

hier häufig Schwierigkeiten im Rahmen der Behandlung von

werden kann. Danach kommt das Arbeitsrecht des

vertraulichen Daten bzw. dem Datenschutz. Die Benennung

Einsatzlandes komplett zur Anwendung und nicht nur für

eines juristischen Vertreters ist eine mögliche Lösung, die

die gesetzlich zwingenden Regelungen

jedoch im Normalfall ebenfalls zu weiteren Kosten führt.

Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Betrug wird

verstärkt

Zusammenfassend bedeutet dies, dass die gesetzlichen

Vorgaben zu den Meldepflichten in der EU auf Basis der

Der Reformpunkt, dass grundsätzlich eine Entsendung

Richtlinien 96/71/EG und 2018/957 und ihre deutlich

innerhalb der EU nur noch max. 18 Monate dauern kann, bevor

unterschiedliche Ausgestaltung in den einzelnen

man in das Rechtssystem im Einsatzland unterstellt wird ist u.a.

Mitgliedsstatten dem Bereich der Mitarbeitereinsätze und -

etwas anstossend gerade im Hinblick darauf, dass im

mobilität einen weiteren Aspekt von grosser Komplexität

Sozialversicherungsrecht vor kurzem die Weiterunterstellung

hinzufügen. Das Bewusstsein, dass nicht nur langfristige

im Herkunftsland von 12 Monate auf 24 Monate erweitert

Entsendungen zu melden sind, sondern in vielen Fällen auch

wurde. Basierend auf der Reform ist ab dem 1. August 2020

kurzfristig geplante Geschäftsreisen, ist hierbei wichtig.

allerdings eine Weiterversicherung im Herkunftsland nur noch

Gleichzeitig kann ein leichtfertiger Umgang mit den

bis 18 Monate möglich.

gesetzlichen Vorgaben bzw. eine Missachtung dieser zu nicht zu

unterschätzenden Compliance-Risiken für jeden Arbeitgeber

Auch der Aspekt der Lohngleichheit, welchen wir in der Schweiz

führen.

schon länger kennen und auch umsetzen, wird zu verschiedenen

Problemen führen. Für einen Mitarbeiter aus Italien, der für 12

Monate in die Schweiz entsandt wird und der seine Wohnung in

Italien mit dem Zeitpunkt des Entsendungsstarts in der Schweiz

aufgibt, erhält neben dem "Schweizer" Lohn auch noch die

Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten. Dies stellt bei

Reform der EU-Entsenderichtlinie

pauschaler Abgeltung dieser Kosten in der Schweiz einen

und deren möglichen Umsetzung

Kostenblock bzw. einen "zusätzlichen" Lohn von CHF 39´960 für

12 Monate dar. Im Vergleich dazu muss ein lokaler Mitarbeiter

Autorin: Friederike V. Ruch, Head of Global Mobility Solutions

grundsätzlich für die Reise-, Verpflegungs- und

Unterbringungskosten selbst von seinem Schweizer Lohn

aufkommen.

Die Reform der EU-Entsenderichtlinie führt zu einer weiteren

Verschärfung für Geschäftsreisen und Entsendungen innerhalb

Basierend auf dieser Reform können wir davon ausgehen, dass

der EU.

zukünftig verstärkt Kontrollen vorgenommen werden. Zudem

soll es eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der

Die Europäische Union hat die Entsenderichtlinie in den letzten

zuständigen Behörden durch einen erleichterten

Jahren überarbeitet und den EU-Mitgliedstaaten eine

Datenaustausch geben. Arbeitgeber sollten sich daher mit dem

Übergangsfrist bis zum 30. Juli 2020 gesetzt, damit diese die

Thema Geschäftsreisen und Entsendungen eingehend

nationalen Gesetze an die neue Richtlinie anpassen.

auseinandersetzen.


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Juli 2020; 11:00 Uhr

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