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Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

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ER Fragen gelöst

a. < Die wichtigsten Primärrechtsnormen haben direktwirkung, zu denen gehören

sämtliche Grundfreiheiten

b. Personenverkehrsfreiheit ist ein Oberbegriff für Unionsbürger-, Arbeitnehmer

& Niederlassungsfreizügigkeit.

4. a. Art. 45 EUV ff. Arbeitnehmerfreizügigkeit

[FYI: Arbeitnehmerfreizügigkeit -> Art. 45 Abs. 2 EUV umfasst die Abschaffung jeder aif der

Staatsangehörigkeit beruhenden untersch. Behandlung der AN der MS in Bezug auf

Beschäftigung, Entlohnung und sonstige ANbedingungen.]

Es handelt sich hier um die Erwerbung eines Seemännischen PAtens, die notwendig ist um

als Kapitän auf einem deutschen Seefischereischiff arbeiten zu können. Herr Anker möchte

grenzüberschreitend das seemännische Patent erwerben, um als Kapitän in D tätig zu sein.

b. Art. 45. Abs. 4 EUV nimmt die Beschäftigung in der öffentl. Verwaltung von der ANF aus. Die

Norm ist eine Bereichsausnahme, kein Rechtfertigungsgrund.

Die Beschäftigung in der öffentl. Verwaltung umfasst nur diejenigen Stellen,

- die allgemeine Belange des Staates wahren und

- regelmäßig hoheitliche Befugnisse ausüben

- setzen ein bes. Naheverhältnis zum Staat voraus

Öffentl. Verwaltung: Beamtendienstrecht: Justiz, Polizei, Verwaltungspersonal der Ministerien,

Diplomaten, Lehrer, Bedienstete der Post, Müllabfuhr ; hier: Kapitän

Herr A wird direkt diskriminiert, weil er aufgrund seiner Staatsangehörigkeit nicht diesen Patent

erwerben kann. Die direkte Diskriminierung ist nicht mit einem in Art. 45 Abs. 3 EUV

rechtfertigbar. Ohne Rechtsfertigung entfällt die Prüfung der Verhältnismäßigkeit.

Es liegt somit ein Verstoß gegen Unionsrecht vor, weil die direkte Diskriminierung mit der

Arbeitnehmerfreizügigkeit unvereinbar ist.

4. Staatshaftung

a. FYI: Staatshaftung ist die Möglichkeit, von einem MS Ersatz für die Schäden, die Einzelne

aufgrund von staatlichen Verstößen gegen Garantien des Unionsrechts erlitten haben, zu

verlangen. Es ist ein sekundärer Rechtsbehelf; ist ein Substitut für fehlende horizontale

Direktwirkung staatsgerichtlicher URNormen

Voraussetzung für Staatshaftung:

Prüfung:

1. Rechtsverleihung: Rechtsnorm verleiht dem einzelnen ein konkretes (verletztes) Recht,

dessen Inhalt aufgrund der Norm abschließend klar bestimmbar ist

2. Kausalität: der Verstoß ist kausal für den erlittenen Schaden -> condictio sine qua non

3. Qualifiziert?: ist der Verstoß hinreichend qualifiziert?

1. liegt vor, Prof M ist geschädigt in Wert. Von 30 Tsd €

2. Liegt vor. Der Schaden ist kausal für den Schaden, condictio sine qua non -> Es besteht

ein Kausalzsmhang zw dem Verstoß gegen die dem Staat auferlegte Verpflichtung und dem

den Geschädigten entstanden Schaden. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit (ANF) verleiht Prof

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