Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren
Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr
7. Inwiefern unterscheidet sich der Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit von demder Niederlassungsfreiheit?Bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit werden alle Arbeitnehmer geschützt, die in denArbeitnehmerbegriff fallem: Kurzarbeiter und Berufsausbildungsverhältnisse; darunter fallen nichtStudierende oder erstmals ArbeitssuchendeArbeitnehmerbegriff: jede weisungsgebundene Tätigkeit gegen EntgeltBei der Niederlassungsfreiheit wird die grenzüberschreitende Niederlassung von juristischenPersonen (Hauptniederlassung und alle sekundären Niederlassungen) geschützt. -> erfordertpermantene Präsenz vor Ort mit fixer Einrichtung8. Der Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist stark sekundärrechtlich determiniert. Wasbedeutet dies für die Anwendbarkeit von Art 45 AEUV?9. Wer wird vom persönlichen Schutzbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit erfasst? Was wird vomsachlichen Schutzbereich erfasst?Alle UnionsbürgerAlle Arbeitnehmer iSd Arbeitnehmerbegriffs; geschützte Verhaltensweisen ist die Aufnahme undAusübugn unselbstständiger Beschäftigungen (Zugang zum Beruf, alle Arten vonBerufsausübungsregeln sowie die Gleichbehandlung ohne Wartezeit beim Zugang zuarbeitsbezogenen finanziellen Leistungen bzw Vergünstigungen)10. Was bedeutet die „Kausalitätsgrenze“ iZm Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit?Bei der Kausalitätsgrenze sind Regelungen, die keine Auswirkung auf die Praxis haben. Sie machenzwar die AF weniger attraktiv, in der Praxis aber keinen Einfluss. EuGH verneint selbst dieBeschränkungseignung.11. Im Zuge der Wirtschaftskrise sucht die arbeitslose griechische Staatsangehörige Ariane einenneuen Arbeitsplatz in einem anderen MS. Ariane zieht nach Österreich und bewirbt sich beimUnternehmen Heimatspezialitäten, das lokale österreichische Spezialitäten vertreibt, um eineStelle als Verkäuferin. Ariane erhält allerdings eine Absage, in der ihr mitgeteilt wird, dass dasUnternehmen nur österreichische Staatsangehörige einstellt. Dies sei Unternehmensphilosophie.a) Welche GF ist hier betroffen? Nennen Sie die vertragliche Grundlage!Arbeitnehmerfreizügigkeit Art. 45ff AEUVb) Was verbietet die Bestimmung?AF verbietet offene und versteckte Diskrimnierung nach art. 18 AEUV.Offene bzw direkte Diskriminierung aufgrund der StaatsangehörigkeitVersteckte bzw indirekte wenn wesentlich Gleiches formal unterschiedslos behandelt wird, dieBehandlung siche aber unterschiedslos auswirkt (Bindung der Familienbeihilfe an Wohnsitz)Eine Beschränkung: sonstige Beschränkungen, gemäßigte BeschränkungenSonstge: alle Bestimmungen, die einen Staatsangehörigen der MS dazu verpflichten, ihr Heimatlandzu verlassen
gemäßigte: neutrale Verkaufmodalitäten sind keine Beschränkungsverbote; Regelung behindertMarktzugang von ausländischen AN. BSP: Aufforderungen oder RahmenbeidingungenHier kommt es zu einer direkten Diskriminierungc) Wie sehen Sie im konkreten Fall die Rechtslage? Liegt hier ein Verstoß gegenUnionsrecht vor? Argumentieren Sie!JA hier kommt es zu einer direkten Diskrimnierung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit.Rechtfertigungsgrund:nach art 45 Abs 3 AEUV oder zwingende Erfordernisse12. Herr Mag. Moretti, ein in Italien wohnender italienischer Staatsangehöriger, dessenMuttersprache auch deutsch ist, bewirbt sich nach seinem Studium in Österreich bei einer privatenBank in Bozen (Italien) als Bankangestellter. Für die Zulassung zu dem Auswahlverfahren istzwingend die Vorlage einer bestimmten Bescheinigung über die Zweisprachigkeit(Italienisch/Deutsch) erforderlich. Diese wird nur von der öffentlichen Verwaltung an einemeinzigen Prüfungsort in Bozen und nur einmal im Jahr ausgestellt. Personen mit Wohnsitz in Bozenbeschaffen sich diese Bescheinigung standardmäßig iR der Ausbildung. Herr Mag. Morettiverwendet ein anderes Sprachzertifikat. In der Folge darf er am Auswahlverfahren nichtteilnehmen. Er ist der Auffassung, dass diese Bedingung im Widerspruch zu Unionsrecht steht.a) Gegen welche Grundfreiheit könnte hier verstoßen worden sein? Begründen Sie diesanhand der Sachverhaltselemente!Arbeitnehmerfreizügigkeit Art 45 ff AEUVb) Kann sich Herr Mag. Moretti in diesem Fall auf diese Bestimmung berufen? Was könntehier ein Problem darstellen?Bestimmung verbietet offene und versteckte Diskriminierung.Ein Problem wäre der mangelnde grenzüberschreitende Bezug:???c) Wodurch ist hier der Auslandsbezug (Zwischenstaatlichkeitsschwelle) gegeben?i ist italienischer Staatsbürger, der sich als Bankangestellter in Ö bewirbt.d) Liegt eine Diskriminierung oder eine Beschränkung vor? Begründen Sie!Ja es liegt eine indirekte Diskrimnierung: scheinbar neutrales Kriterium, dass sich faktischhauptsächlich gegenüber Ausländern oder ausländischen SV benachteiligend auswirkt.13. Wie wird der Begriff der „Niederlassung“ definiert?Nach Art 49 AEUV: gilt jede permanente Präsenz vor Ort mit fixer Einrichtung14. Bedeutet „Gebot der Gleichbehandlung mit Inländern“ das Gleiche wie „Verbot derInländerdiskriminierung“?Inländerdiskrimnierung ist nach innerstaatlichen Recht zu regeln, dies ist keine Materie derGrundfreiheitenGebot der Gleichbehandlung zwischen inländern und ausländischer Niedergelassen wird durch dieNiederlassungsfreiheit geregelt.15. Die Niederlassungsfreiheit verbietet sog Marktzugangsbehinderungen. Was ist damit gemeint?
- Seite 27 und 28: Apotheken, da sie vor Ort ein Gesch
- Seite 29 und 30: f) Nennen Sie ein Beispiel für ein
- Seite 31 und 32: - Eine falsche, aber vertretbare Au
- Seite 33 und 34: 2016 MÄRZ1. Frage (2P) Was hat sic
- Seite 35 und 36: Als nichtprivilegierter Kläger (na
- Seite 37 und 38: Es gibt eine sahcliche sowie eine m
- Seite 39 und 40: Beispielfragen zur FÜM 1 ER1. Frag
- Seite 41 und 42: b) Wann wurde der Euro als gemeinsa
- Seite 43 und 44: 13. Frage (7P): Im Jahr 2015 prüft
- Seite 45 und 46: Angemessen: die nationalen Beschrä
- Seite 47 und 48: c) Hat Maxitaxi Anspruch darauf, da
- Seite 49 und 50: c. 12. Frage (3P): Ein italienische
- Seite 51 und 52: Falsch. Die Unionsbürgerschaft kn
- Seite 53 und 54: Fragenkatalog - Rechtsquellen, Komp
- Seite 55 und 56: Fragenkatalog - Verhältnis von EU-
- Seite 57 und 58: 11. Wann entfaltet eine Unionsnorm
- Seite 59 und 60: Wenn eine Direktwirkung ausgeschlos
- Seite 61 und 62: Fragenkatalog - Unionsrechtsschutz1
- Seite 63 und 64: Infolge der Nichtigkeitsklage ergeh
- Seite 65 und 66: 1. Klageerhebung beim zuständigen
- Seite 67 und 68: Gerichtshof kann eine Nichtigkeitsk
- Seite 69 und 70: Rechtsfolgen: 101 Abs 2: es kommt z
- Seite 71 und 72: Abgrenzung des relevanten Markts er
- Seite 73 und 74: 18. Skizzieren Sie das Verfahren vo
- Seite 75 und 76: 23. a) Unterscheiden Sie Diskrimini
- Seite 77: V: es muss einen grenzüberschreite
- Seite 81: Die geschützten Verhaltensweisen s
gemäßigte: neutrale Verkaufmodalitäten sind keine Beschränkungsverbote; Regelung behindert
Marktzugang von ausländischen AN. BSP: Aufforderungen oder Rahmenbeidingungen
Hier kommt es zu einer direkten Diskriminierung
c) Wie sehen Sie im konkreten Fall die Rechtslage? Liegt hier ein Verstoß gegen
Unionsrecht vor? Argumentieren Sie!
JA hier kommt es zu einer direkten Diskrimnierung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit.
Rechtfertigungsgrund:nach art 45 Abs 3 AEUV oder zwingende Erfordernisse
12. Herr Mag. Moretti, ein in Italien wohnender italienischer Staatsangehöriger, dessen
Muttersprache auch deutsch ist, bewirbt sich nach seinem Studium in Österreich bei einer privaten
Bank in Bozen (Italien) als Bankangestellter. Für die Zulassung zu dem Auswahlverfahren ist
zwingend die Vorlage einer bestimmten Bescheinigung über die Zweisprachigkeit
(Italienisch/Deutsch) erforderlich. Diese wird nur von der öffentlichen Verwaltung an einem
einzigen Prüfungsort in Bozen und nur einmal im Jahr ausgestellt. Personen mit Wohnsitz in Bozen
beschaffen sich diese Bescheinigung standardmäßig iR der Ausbildung. Herr Mag. Moretti
verwendet ein anderes Sprachzertifikat. In der Folge darf er am Auswahlverfahren nicht
teilnehmen. Er ist der Auffassung, dass diese Bedingung im Widerspruch zu Unionsrecht steht.
a) Gegen welche Grundfreiheit könnte hier verstoßen worden sein? Begründen Sie dies
anhand der Sachverhaltselemente!
Arbeitnehmerfreizügigkeit Art 45 ff AEUV
b) Kann sich Herr Mag. Moretti in diesem Fall auf diese Bestimmung berufen? Was könnte
hier ein Problem darstellen?
Bestimmung verbietet offene und versteckte Diskriminierung.
Ein Problem wäre der mangelnde grenzüberschreitende Bezug:???
c) Wodurch ist hier der Auslandsbezug (Zwischenstaatlichkeitsschwelle) gegeben?
i ist italienischer Staatsbürger, der sich als Bankangestellter in Ö bewirbt.
d) Liegt eine Diskriminierung oder eine Beschränkung vor? Begründen Sie!
Ja es liegt eine indirekte Diskrimnierung: scheinbar neutrales Kriterium, dass sich faktisch
hauptsächlich gegenüber Ausländern oder ausländischen SV benachteiligend auswirkt.
13. Wie wird der Begriff der „Niederlassung“ definiert?
Nach Art 49 AEUV: gilt jede permanente Präsenz vor Ort mit fixer Einrichtung
14. Bedeutet „Gebot der Gleichbehandlung mit Inländern“ das Gleiche wie „Verbot der
Inländerdiskriminierung“?
Inländerdiskrimnierung ist nach innerstaatlichen Recht zu regeln, dies ist keine Materie der
Grundfreiheiten
Gebot der Gleichbehandlung zwischen inländern und ausländischer Niedergelassen wird durch die
Niederlassungsfreiheit geregelt.
15. Die Niederlassungsfreiheit verbietet sog Marktzugangsbehinderungen. Was ist damit gemeint?