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Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

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7. Inwiefern unterscheidet sich der Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit von dem

der Niederlassungsfreiheit?

Bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit werden alle Arbeitnehmer geschützt, die in den

Arbeitnehmerbegriff fallem: Kurzarbeiter und Berufsausbildungsverhältnisse; darunter fallen nicht

Studierende oder erstmals Arbeitssuchende

Arbeitnehmerbegriff: jede weisungsgebundene Tätigkeit gegen Entgelt

Bei der Niederlassungsfreiheit wird die grenzüberschreitende Niederlassung von juristischen

Personen (Hauptniederlassung und alle sekundären Niederlassungen) geschützt. -> erfordert

permantene Präsenz vor Ort mit fixer Einrichtung

8. Der Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist stark sekundärrechtlich determiniert. Was

bedeutet dies für die Anwendbarkeit von Art 45 AEUV?

9. Wer wird vom persönlichen Schutzbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit erfasst? Was wird vom

sachlichen Schutzbereich erfasst?

Alle Unionsbürger

Alle Arbeitnehmer iSd Arbeitnehmerbegriffs; geschützte Verhaltensweisen ist die Aufnahme und

Ausübugn unselbstständiger Beschäftigungen (Zugang zum Beruf, alle Arten von

Berufsausübungsregeln sowie die Gleichbehandlung ohne Wartezeit beim Zugang zu

arbeitsbezogenen finanziellen Leistungen bzw Vergünstigungen)

10. Was bedeutet die „Kausalitätsgrenze“ iZm Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit?

Bei der Kausalitätsgrenze sind Regelungen, die keine Auswirkung auf die Praxis haben. Sie machen

zwar die AF weniger attraktiv, in der Praxis aber keinen Einfluss. EuGH verneint selbst die

Beschränkungseignung.

11. Im Zuge der Wirtschaftskrise sucht die arbeitslose griechische Staatsangehörige Ariane einen

neuen Arbeitsplatz in einem anderen MS. Ariane zieht nach Österreich und bewirbt sich beim

Unternehmen Heimatspezialitäten, das lokale österreichische Spezialitäten vertreibt, um eine

Stelle als Verkäuferin. Ariane erhält allerdings eine Absage, in der ihr mitgeteilt wird, dass das

Unternehmen nur österreichische Staatsangehörige einstellt. Dies sei Unternehmensphilosophie.

a) Welche GF ist hier betroffen? Nennen Sie die vertragliche Grundlage!

Arbeitnehmerfreizügigkeit Art. 45ff AEUV

b) Was verbietet die Bestimmung?

AF verbietet offene und versteckte Diskrimnierung nach art. 18 AEUV.

Offene bzw direkte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit

Versteckte bzw indirekte wenn wesentlich Gleiches formal unterschiedslos behandelt wird, die

Behandlung siche aber unterschiedslos auswirkt (Bindung der Familienbeihilfe an Wohnsitz)

Eine Beschränkung: sonstige Beschränkungen, gemäßigte Beschränkungen

Sonstge: alle Bestimmungen, die einen Staatsangehörigen der MS dazu verpflichten, ihr Heimatland

zu verlassen

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