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Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

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V: es muss einen grenzüberschreitenden Bezug geben bzw. Warenverbringung geben. Es gibt keine

Bereichsausnahme.

Der sachliche Schutzbereich ist gegeben.

d) Einen Eingriff in die Grundfreiheit vorausgesetzt, was könnte Deutschland hiergegen

einwenden? Hätte diese Argumentation Ihrer Ansicht nach Erfolg?

Rechtfertigungsgründe einerseits nach Art. 36 AEUV oder andererseits die zwingenden Erfordernisse

des Allgemeininteresses.

Hier könnte D nach Art. 36 AEUV -> Gesundheit bzw Sicherheit

5. Nach spanischem Recht ist es verboten, in Medien Werbung für alkoholische Getränke zu

machen. Einer italienischen Firma wurde es daher untersagt, in der Zeitschrift „Gusto“

Werbeanzeigen für alkoholische Getränke zu veröffentlichen.

a) Welche Grundfreiheit ist betroffen und wo ist diese normiert?

Warenverkehrsfreiheit Art 34 AEUV

b) Ist der persönliche Schutzbereich in diesem Fall gegeben?

Ist gegeben wenn es sich um aus MS stammende Waren, oder in MS im Verkehr befindende Waren

handelt. Hier handelt es sich um eine italienische Ware, die in Spanien verkauft wird.

c) Liegt in diesem Fall eine Diskriminierung vor? Begründen Sie!

Entwedet durch Handeln der Staaten (Hoheitsträger), private (muss dem Staat zurechenbar gemacht

werden; Handeln aufgrund staatlichen Einfluss, Staat verletzt Gewährleistungspflicht)

Verbotene Maßnahmen : mengenmäßige Beschränkung oder auf alle Maßnahemn gleicher Wirkung.

Alle Maßnahmen gleicher Wirkung: in Spanien ist generell die Werbung von alkoholischen Getränken

verboten – Keck: die Verkaufsmodalitäten sind ausgenommen, wenn sie in- und ausländische Waren

gleichermaßen berühren

Jedoch beeinträchtigt dieser Verbot den grenzüberschreitenden Verkauf und auch die Verkäufer in

Italien stärker als die in Spanien. -> führt zur Ungleichbehandlung. Der Verkauf durch die Werbung ist

für italienische Verkäufer ein Mittel, der für den unmittelbaren Zugang zu diesem Markt geeignet ist.

Der Verbot wirkt sich auf die ausländischen Verkäufer stärker aus.

d) Welche Arten von Rechtfertigungsgründen stehen hier offen? Wird die Rechtfertigung

hier erfolgreich sein?

Nach Art. 36 AEUV oder die zwingenden Erfordernisse des Allgemeininteresses.

6. Was wird durch den sog „freien Personenverkehr“ geschützt?

Auch Freizügigkeit genannt -> meint die Freiheit von Personen, sich im Unionsgebiet frei zu bewegen

und sich aufzuhalten

Geschützt werden die Arbeitsnehmerfreizügigkeit, das Aufenthaltsrecht und das allgemeine

Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit.

Art 18 AEUV, Art. 45 AEUV. Art 21 AEUV

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