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Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

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23. a) Unterscheiden Sie Diskriminierung und Beschränkung voneinander!

Diskriminierung nach Art. 18 AEUV. Diskriminierung ist die Ungleichbehandlung zweier Gleicher

aufgrund der Staatsangehörigkeit. Man unterscheidet die direkte und indirekte Diskriminierung.

! Diskriminierung ≠ Beschränkung: Beschränkungen sind Normen, die die Ausübung einer

Grundfreiheit behindert oder sie unattraktiv mach

b) Worin besteht der Unterschied zwischen einer direkten (offenen) Diskriminierung und

einer indirekten (versteckten) Diskriminierung?

Direkt: Diskriminierung offensichtlich wegen der Staatszugehörigkeit => ist unmittelbar als Kriterium

der Ungleichbehandlung in der Norm genannt

Indirekt: aufgrund einem Merkmal die der direkten Diskriminierung gleich kommt wie Wohnsitz oder

eine Ausbildung die man in dem Staat nicht durchführen kann; Norm verwendet andere Kriterien, die

zum gleichen Ergebnis führen, ohne die Staatsangehörigkeit explizit zum Kriterium zu erheben

c) Welche Bedeutung hat die Unterscheidung hinsichtlich der Rechtfertigungsmöglichkeiten

eines Eingriffs in die Grundfreiheiten?

24. Skizzieren Sie ein einheitliches Prüfschema für Grundfreiheiten!

1. Welche Grundfreiheit

2. leges specialis? Sekundärrecht

3. persönlicher Schutzbereich

4. sachlicher Schutzbereich

5. Liegt ein Eingriff im Schutzbereich vor?

6. Rechtfertigungsgrund?

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