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Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

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Er kann sich an die Kommission wenden, VO 1/2003

9. A ist ein schwedischer Hersteller von Handys im oberen Preissegment. Die Vorstellung des

neuesten Handymodells ist für Frühling 2018 geplant. A weiß, dass sein spanischer Konkurrent B

schon für Winter 2017/2018 die Vorstellung eines funktionsähnlichen Modells plant und möchte

nun den Verkaufsstart von B hinauszögern. Kurzerhand ruft der Geschäftsführer von A bei B an und

bietet ihm € 1 Mio dafür, dass B mit dem Verkauf bis März 2018 wartet. B willigt ein.

Was sagen Sie dazu?

Kartellverbot nach Art 101 AEUV: Der Kartelltatbestand umfasst Formen Koordinierung des

Marktverhaltens von Unternehmen, die eine zwischenstaatlichkeit aufweisen und somit zu einer

Wettbewerbsbeschränkung führt.

Hier kommt es zu einer Vereinbarung zwischen A & B. Eine kartellrelevante Verhaltenskoordinierung

kann aus einer Vereinbarung oder einer sonstigen faktischen Verhaltensabstimmung, oder einer

koordinierten Vorgehn iR einer Unternehmensvereinigung. Hier kommt es zu einer Vereinbarung, ist

sie kartellrelevant? Sie ist kartellrelevant, wenn Unternehmen dort den gemeinsamen Willen zum

Ausdruck bringen, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten. A zahlt B 1 Mio € um

seinen Verkaufsstart zu verschieben, B willigt ein.

Zwischenstaatlichen Bezug ist ebenfalls gegeben, A ist von Schweden, B von Spanien (mehrere MS)

und daher kommt es zu einer Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handelns. Verkauf von

Handsy = Warenverkehr = wesentlicher Teil des Binnenmarkts.

Vorliegen einer Wettbewerbsbeschränkung ? Einschränkung des Leistungswettbewerbs oder

verfälschung dieser?

Wichtige Formen wettbewerbsschränkender Vereinbarungen: Preis-, Konditionen und

Marktaufteilungskartelle.

& Kernbeschränkungen bzw naked restraints of competition, die sind schon von vornherein

verboten, weil sie auf eine Beschränkung des Wettbewerbs hinlaufen. Darunter fallen Preis-, Absatz-,

Produktions- oder Gebietsbeschränkungen.

Daher kommt es zu einem Kartellverbot nach art. 101 AEUV, es gibt keine Rechtfertigungsgründe.

Bei der Durchsetzung unterscheidet man entwender die öffentliche oder die private

Kartellrechtsdurchsetzung.

10. Was ist der Zweck des Art. 102? Erläutern Sie den Aufbau von Art 102 AEUV!

Art. 102 AEUV erfasst den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Sie umfasst

1 den Missbrauch

2. Einer marktbeherrschenden Stellung im Binnenmarkt oder einer wesentlichen Teil desselben

3. Eines oder mehreren Unternehmen, der

4. Zwischenstaatliche handelsbeeinträchtigende Wirkungen hat.

Zweck ist, diese zu verhindern.

12. A ist ein Kosmetikhersteller mit 60% Marktanteil am relevanten Markt in der EU.

a) Kann man davon ausgehen, dass A ein marktbeherrschendes Unternehmen ist?

Ein Unternehmen verfügt über eine marktbeherrschende Stellung, wenn es in der Lage ist, die

Aufrechthaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern.

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