Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

09.06.2020 Aufrufe

Fragenkatalog – Wettbewerbsrecht & Binnenmarkt1. An wen richten sich die Wettbewerbsrechtsnormen?An grenzenüberschreitende Unternehmen2. Welchen Zweck verfolgt Art 101 AEUV?Verbot von Kartellen3. Erläutern Sie den Aufbau von Art 101 AEUV!1. Verbot von Kartellen – Abs. 12. Nichtigkeit sämtlicher Rechtsakte – Abs 23. Rechtfertigungsgründe – Abs 34. Bei einem Verstoß gegen Art 101 AEUV können gegen die am Kartell beteiligten UnternehmenGeldbußen verhängt werden. Wer verhängt die Geldbußen?Kommission5. A ist ein staatliches Unternehmen, dessen Tätigkeitsbereich in der Energiegewinnung liegt. B istebenfalls ein staatliches Unternehmen, das ein Elektrizitätswerk betreibt und direkt Endkundenmit Elektrizität beliefert. A informiert B darüber, dass die Preise für den kommenden Winter um3% erhöht werden und beschließt gemeinsam mit B, dass der Preisaufschlag einfach an dieEndkunden weitergegeben werden soll. Gelangt Art 101 AEUV auf diese beiden Unternehmen zurAnwendung?Der Tatbestand des Kartellsverbots umfasst1. Formen der Koordinierung des Marktverhaltens2. Von Unternehmen3. Die einen Zwischenstaatsbezug aufweisen4. und zu einer Wettbewerbsbeschränkung führenHier kam es zwischen zwei staatlichen Unternehmen zu einem Informationsaustausch. Dieser reichtum durch die Reduktion der unternehmerischen Selbstständigkeit die Wettbewerbsbedigungen zuverfälschen.Frage: schränkt die fragliche Verhaltensabstimmung den Leistungswettbewerb ein / verfältscht sieihn? -> meint jede Beschränkung der individuellen wirtschaftlichen Handlungsfreiheit einesUnternehmensKernbeschränkungen / naked restraints of competition: sind vornherein verbotenRechtfertigung: Vereinbarungen,- die zu einer Verbesserung der Warenerzeugung führen = Effizienzgewinne- wo die Verbraucher angemessen beteiligt sind- untersteht einer Verhältnismäßigkeitsprüfung (geeinget, angemessen, erforderlich) =>Vereinbarung darf kein Totalausschaltung des Wettbewerbs bewirken und auch sonst inangemessenem Verhältnis zum angestrebten Ziel stehenHier liegt ein Verstoß vor. VO 1/2003 oder Kommission kann Prüfen ob ein Verstoß gegen 101 AEUVvesteht durch die öffentliche Kartellrechtsdurchsetzung. Aber auch nationale Gerichte haben Rechtdarauf = private Kartellrechtsdurchsetzung

Rechtsfolgen: 101 Abs 2: es kommt zu einer absoluten Nichtigkeit der kartellrechtswidrigenVereinbarung ex tunc.Im Rahmen der Kommission auch Geldbußen, die bis zu 10% des letzten Jahresumsatzes ausmachenkönnte. (öffentliche KRD)Prvate Kartellrechtsdurchsetzung: schadenersatz vom Kartell Schädiger6. A ist ein Verband, dem die größten europäischen nationalen Schwimmverbände angehören. Inder Mitgliedersitzung am 01.10.2017 wurde per Abstimmung beschlossen, dass in Zukunft nurmehr internationale Schwimmwettbewerbe an Verbände vergeben werden, die Mitglied in A sind.Kommt Art 101 AEUV potentiell zur Anwendung?Kartellbestand: Art. 101 Abs 1 erfasst Formen der Koordinierung des Marktverhaltens vonUnternehmen, die einen zwischenstaatsbezug aufweisen und zu einer Wettbewerbsbeschränkung.Unternehmen iSd Unionsrechts/Wettbewerbsrecht ist jede wirtschaftliche Tätigkeit ausübendeEinheit.A ist ein Verband und daher kein Unternehmen.7. A und B sind zwei lokale Bäcker in einer kleinen Gemeinde in Frankreich. Um ihren Umsatz zusteigern, beschließen die beiden Geschäftsführer Croissants nunmehr um 10 Cent teurer zuverkaufen. Kommt Art 101 AEUV zur Anwendung?Kartellbestand nach Art. 101 Abs 1 erfasst er die Formen der Koordininierung des Marktverhaltensvon Unternehmen, die einen zwischenstaatsbezug aufweisen und zu einerWettbewerbsbeschränkung führen.Bäckerei ist ein Unternehmen iSd UR, jede wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit.Zwischenstaatsbezug? Tatbestand von 101 AEUV schließt rein innerstaatliche Sachverhalte vomAnwendungsbereich aus und nur eine Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels:Unternehmen aus mehreren MS beteiligt sein oderein wesentlicher Teil des Binnenmarkts von der Absprache erfasst seinDa es sich hier um lokale Bäckereien handelt, fällt es nicht in den Kartellbestand des Art 101 AEUV.8. A und B möchten in einem Vertrag ein Wettbewerbsverbot aufnehmen. C, ein Mitarbeiter der A,hat in Leitlinien der Kommission gelesen, dass Wettbewerbsverbote nach Art 101 AEUV erlaubtsind, wenn sie zeitlich beschränkt werden. Der Geschäftsführer ist sich da nicht so sicher.An wen könnte sich A wenden, um das abzuklären?In den Kartelltatbestand von Art 101 AEUV zählen die Formen der Koordinierung desMarktverhaltens von Unternehmen, die einen zwischenstaatlichen Bezug aufweisen und somit zueiner Wettbewerbsbeschränkung führen.Wettbewerbsbeschränkung meint auf das angesprochene Selbstständigkeitspostulat jedeBeschränkung der individuellen wirtschaftlichen Handlungsfreiheit eines Unternehmen am Markt.Vom Kartellverbot sind nach Art 101 Abs 3 AEUV Effizienzgewinne ausgenommen. Effizienzgewinnesind Vereinbarungen, die zu einer verbesserung der Warenerzeugung führen, an der die Verbraucherin angemessener Weise beteiligt werden. Diese unterliegt jedoch einer Verhältnismäßigkeitsprüfung.Die Kommission hat eine Reihe von Erläuterungen veröffentlicht, wie sie den Kartelltatbestand unddie Rechtfertigungsgründe in bestimmten Zusammenhängen anwendet.

Fragenkatalog – Wettbewerbsrecht & Binnenmarkt

1. An wen richten sich die Wettbewerbsrechtsnormen?

An grenzenüberschreitende Unternehmen

2. Welchen Zweck verfolgt Art 101 AEUV?

Verbot von Kartellen

3. Erläutern Sie den Aufbau von Art 101 AEUV!

1. Verbot von Kartellen – Abs. 1

2. Nichtigkeit sämtlicher Rechtsakte – Abs 2

3. Rechtfertigungsgründe – Abs 3

4. Bei einem Verstoß gegen Art 101 AEUV können gegen die am Kartell beteiligten Unternehmen

Geldbußen verhängt werden. Wer verhängt die Geldbußen?

Kommission

5. A ist ein staatliches Unternehmen, dessen Tätigkeitsbereich in der Energiegewinnung liegt. B ist

ebenfalls ein staatliches Unternehmen, das ein Elektrizitätswerk betreibt und direkt Endkunden

mit Elektrizität beliefert. A informiert B darüber, dass die Preise für den kommenden Winter um

3% erhöht werden und beschließt gemeinsam mit B, dass der Preisaufschlag einfach an die

Endkunden weitergegeben werden soll. Gelangt Art 101 AEUV auf diese beiden Unternehmen zur

Anwendung?

Der Tatbestand des Kartellsverbots umfasst

1. Formen der Koordinierung des Marktverhaltens

2. Von Unternehmen

3. Die einen Zwischenstaatsbezug aufweisen

4. und zu einer Wettbewerbsbeschränkung führen

Hier kam es zwischen zwei staatlichen Unternehmen zu einem Informationsaustausch. Dieser reicht

um durch die Reduktion der unternehmerischen Selbstständigkeit die Wettbewerbsbedigungen zu

verfälschen.

Frage: schränkt die fragliche Verhaltensabstimmung den Leistungswettbewerb ein / verfältscht sie

ihn? -> meint jede Beschränkung der individuellen wirtschaftlichen Handlungsfreiheit eines

Unternehmens

Kernbeschränkungen / naked restraints of competition: sind vornherein verboten

Rechtfertigung: Vereinbarungen,

- die zu einer Verbesserung der Warenerzeugung führen = Effizienzgewinne

- wo die Verbraucher angemessen beteiligt sind

- untersteht einer Verhältnismäßigkeitsprüfung (geeinget, angemessen, erforderlich) =>

Vereinbarung darf kein Totalausschaltung des Wettbewerbs bewirken und auch sonst in

angemessenem Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen

Hier liegt ein Verstoß vor. VO 1/2003 oder Kommission kann Prüfen ob ein Verstoß gegen 101 AEUV

vesteht durch die öffentliche Kartellrechtsdurchsetzung. Aber auch nationale Gerichte haben Recht

darauf = private Kartellrechtsdurchsetzung

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