09.06.2020 Aufrufe

Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fall: Großbritannien möchte sein Atomkraftwerk vergrößern. Um die Errichtung zu

realisieren, plant die britische Regierung den Ausbau mit 23 Milliarden Euro zu

subventionieren. Die Europäische Kommission genehmigte diese Beihilfe mit Beschluss.

Österreich ist der Auffassung, dass der Beschluss der Kommission gegen EU-Beihilfen- und

Wettbewerbsrecht verstößt und möchte klagen.

a. In welchem Verfahren kann Österreich dies tun und wo ist dieses normiert? Worauf

wird die Klage Österreichs gerichtet sein?

Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV. Die Klage wird auf die Aufhebung des rechtswidrigen

Verhaltens der Kommission (Beschluss) gerichtet sein.

EuGH

b. Welches Gericht ist zur Entscheidung in diesem Verfahren zuständig?

c. Ist die Plaumann-Formel anwendbar? Begründen Sie!

Österreich müsste beweisen, dass er individuell von dem Rechtsakt betroffen ist – ist aber nicht. Aber

Österreich ist kein nichtprivilegierter Kläger, sondern ein privilegierter Kläger und muss daher sein

Rechtsschutzinteresse nicht beweisen. SIKE U THOUGHT

d. Was geschieht, wenn die Klage Österreichs Erfolg hat? Könnte Großbritannien in

diesem Fall ein Rechtsmittel erheben?

Wenn die Klage Österreichs Erfolgt hat, bewirkt sie durch den Rechtsgestaltungsurteil die Aufhebung

des Beschlusses der Kommission, dadurch könnte Großbritannien ohne die Beihilfe seinen

Atomkraftwerk nicht mehr vergrößern.

Dagegen könnte Großbritannien eine Vertragsverletzungsklage erheben. Aktivlegitimiert sind neben

der Kommission auch die MS. Es muss jedoch eine der Nichtigkeitsgründe aus Art. 263 Abs. 3

vorliegen.

24.

Fall: Die WasserrahmenRL hat unter anderem den Schutz der Binnengewässer innerhalb

der EU zum Ziel. Nach Ansicht der Europäischen Kommission hat Österreich diese RL jedoch

bei der Bewilligung eines Wasserkraftwerks in der Steiermark nicht eingehalten. Sie

überlegt daher rechtliche Schritte einzulegen.

a. Wie wird die Kommission nun wohl vorgehen? Erläutern Sie die einzelnen Schritte!

Die Kommission kann eine Vertragsverletzungsklage gegen Österreich erheben.

1. Kommission muss beim EuGH Klage erheben

2. Aktivlegitimiert Kommission oder MS 3. Passivlegitimiert alle MS – Österreich

4. Es muss ein Vorverfahren bestehen, indem die Kommission Ö eine Mahnschreibung mit der

behaupteten Rechtsverletzung zusendet, darauf muss eine Gegenäußerung durch Ö erfolgen.

Danach erfolgt entweder eine begründete Stellungnahme der K oder K unterlässt die Stellungnahme

und klagt nach drei Monaten. Bei der Klageerhebung müssen die allgemeinen Formvoraussetzung

aus der Klage eingehalten werden.

5. Aus der Klage erfolgt ein Feststellungsurteil, der nach art. 260 Abs 1 AEUV die MS zur weiteren

Unterlassung und Beseitigung des festgestellten Verstoßes verpflichtet.

b. Angenommen, der Gerichtshof der EU teilt die Ansicht der Kommission.

Welche Folgen könnte das nach sich ziehen?

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!