Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren
Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr
Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr
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Probeklausur
Frage (2P):
Was hat sich im Bereich des unionsrechtlichen Schutzes von Grund- und Menschenrechten durch
den Vertrag von Lissabon geändert?
Durch den Vertrag von Lissabon 2007 wurde der GRC auf primärrechtsebene verankert, sie gilt für
alle Staaten außer UK und Polen
2. Der Begriff des Rechtsetzungsverfahrens bezieht sich im Regelfall auf die Erzeugung von
Sekundärrecht iSd Art 288 AEUV.
a) Die sogenannten besonderen Gesetzgebungsverfahren sehen im Vergleich zu dem
sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Abweichungen vor. Nennen Sie ein
Beispiel! (1P)
In besonderen und ordentlicen werden verbindliche Rechtsakte angeommen.
Unterscheiden sich durch
Beschlussfassungsquorum
Mitwirkungsrechte der Organe
➔ OGGV kommt Anhörungsrecht oder Zustimmungsrecht zu
b) Für eine Verordnung kommen die erforderlichen Mehrheiten im Rat nicht zustande.
Neun Mitgliedstaaten finden dies sehr schade. Was können diese nun versuchen? Wie
müssen sie hierbei vorgehen? Erläutern Sie in Grundzügen! (2P)
Verstärkte Zusammenarbeit Art. 20 EUV iVm Art. 326 ff AEUV
9 Mitglieder, ultima ratio: angestrebtes Ziel kann von der EU nicht innerhalt eines Zeitraums
verwirklicht werden; es muss die Integration (in einem bestimmten Bereich) vertiefen
c) Es soll eine auf Art 83 Abs 2 AEUV gestützte Richtlinie zur Angleichung der nationalen
Strafrechtsvorschriften erlassen werden. Ein Mitgliedstaat findet allerdings, dass
hierdurch „grundlegende Aspekte seiner Strafrechtsordnung“ bedroht sind. Was kann
er nun versuchen? (1P)
Notbremse Mechanismus an ER: Falls sich ein MS in grundlegenden Bereich seiner Strafrechts- oder
Sozialrechtsordnung bedroht fühlt kann er sich an den ER wenden. Das Verfahren wird für 4 Monate
ausgesetzt. Der ER kann dann einen Entwurf zur Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahren an den Rat
zurückweisen oder das Verfahren endgültig beenden und EK nach einen neuen Vorschlag ersuchen.
Wieso nötig: damit diese Materien vom Einstimmigkeitserfordernis ins oGGV überführt werden
konnten,
d) Definieren Sie den Begriff „atypischer Rechtsakt“! (1P)
Rechtsakte durch primärrechtliche Grundlage (völkerrechtliche Abkommen) oder durch Verhalten in
Praxis (Grünbücher)
Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind.
Begründen Sie Ihre Antwort!