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Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

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Probeklausur

Frage (2P):

Was hat sich im Bereich des unionsrechtlichen Schutzes von Grund- und Menschenrechten durch

den Vertrag von Lissabon geändert?

Durch den Vertrag von Lissabon 2007 wurde der GRC auf primärrechtsebene verankert, sie gilt für

alle Staaten außer UK und Polen

2. Der Begriff des Rechtsetzungsverfahrens bezieht sich im Regelfall auf die Erzeugung von

Sekundärrecht iSd Art 288 AEUV.

a) Die sogenannten besonderen Gesetzgebungsverfahren sehen im Vergleich zu dem

sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Abweichungen vor. Nennen Sie ein

Beispiel! (1P)

In besonderen und ordentlicen werden verbindliche Rechtsakte angeommen.

Unterscheiden sich durch

Beschlussfassungsquorum

Mitwirkungsrechte der Organe

➔ OGGV kommt Anhörungsrecht oder Zustimmungsrecht zu

b) Für eine Verordnung kommen die erforderlichen Mehrheiten im Rat nicht zustande.

Neun Mitgliedstaaten finden dies sehr schade. Was können diese nun versuchen? Wie

müssen sie hierbei vorgehen? Erläutern Sie in Grundzügen! (2P)

Verstärkte Zusammenarbeit Art. 20 EUV iVm Art. 326 ff AEUV

9 Mitglieder, ultima ratio: angestrebtes Ziel kann von der EU nicht innerhalt eines Zeitraums

verwirklicht werden; es muss die Integration (in einem bestimmten Bereich) vertiefen

c) Es soll eine auf Art 83 Abs 2 AEUV gestützte Richtlinie zur Angleichung der nationalen

Strafrechtsvorschriften erlassen werden. Ein Mitgliedstaat findet allerdings, dass

hierdurch „grundlegende Aspekte seiner Strafrechtsordnung“ bedroht sind. Was kann

er nun versuchen? (1P)

Notbremse Mechanismus an ER: Falls sich ein MS in grundlegenden Bereich seiner Strafrechts- oder

Sozialrechtsordnung bedroht fühlt kann er sich an den ER wenden. Das Verfahren wird für 4 Monate

ausgesetzt. Der ER kann dann einen Entwurf zur Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahren an den Rat

zurückweisen oder das Verfahren endgültig beenden und EK nach einen neuen Vorschlag ersuchen.

Wieso nötig: damit diese Materien vom Einstimmigkeitserfordernis ins oGGV überführt werden

konnten,

d) Definieren Sie den Begriff „atypischer Rechtsakt“! (1P)

Rechtsakte durch primärrechtliche Grundlage (völkerrechtliche Abkommen) oder durch Verhalten in

Praxis (Grünbücher)

Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind.

Begründen Sie Ihre Antwort!

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