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Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

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6. Beurteilen Sie folgende Aussage (richtig/falsch) und begründen Sie:

Der Grundrechtsschutz auf Ebene der Europäischen Union wurde erst mit der Proklamation der

GRC mit dem Vertrag von Nizza hergestellt, da erst ab diesem Zeitpunkt ein verbindlicher

Grundrechtekatalog bestand.

Erst mit dem Vertrag von Lissabon 2007 wurde der GRC zu einem verbindlichen

Grundrechtsdokument auf Primärrechtsebene. (Bindung der Organe an GRC und im

Anwendungsbereich des UR)

Der Grundrechtsschutz wurde aber schon in den 1960-er Jahren gewährt, als der EuGH erstmals die

Beachtung der Grundrechte als ungeschriebene Rechtsgrundsätze feststellte; Wendepunkt markierte

das Urteil Internationale Handelsgesellschaften.

7. Wer ist der „Primärrechtsgesetzgeber“? Welche Besonderheit besteht bei der

„Primärrechtssetzung“ bzw welche Verfahren unterscheidet man hier?

Primärrechtsgesetzgeber sind MS. Verfahren dazu sind ordentliches (auf Änderungsvorschlag an Rat,

der leitet dies weiter an den Europäischen Rat) und vereinfachtes Änderungsverfahren (Europäischer

Rat entscheidet selbst).

8. Stellen Sie Beitritt und Austritt eines MS zur EU gegenüber!

Beitritt nach Art. 49 AEUV: Antrag an den Rat + Zustimmung, die Werte der EU zu akzeptieren und zu

übernehmen, Europäischer Rat erstellt dann Leitlinien, anhand dieser kommt es zu einem

Beitrittsverfahren.

Austritt nach art. 50 AEUV: Mitteilung (atypischer Rechtsakt) an den Europäischen Rat, dieser erstellt

dann Leitlinien für das Austrittsverfahren. Nach einem zweijährigen Verfahren, falls fruchtlos -> hard

exit, falls Verhandlungen okay dann Austritt.

9. Erklären Sie die Merkmale der Supranationalität! Welche Entscheidungen des EuGH waren

hierfür bahnbrechend?

1. Anwendungsvorrang: UR macht nationales Recht bei Normenkonflikten unanwendbar

2. unmittelbare Anwendung / Direktwirkung: unmittelbare individuelle Berechtigung für Einzelne;

bildet Anspruchsgrundlagen der Rechtsdurchssetzung vor Gericht

3. Unmittelbare Geltung: UR hat eigenen Geltungsgrund; tritt mit der Rechtserzeugung ein & es gibt

keine Abänderungsmöglichkeit auf nationaler Ebene

4.Autonomie des Unionsrechts : eigene Rechtsordnung SUI GENERIS, eigene Begriffe & Methoden

5. Staatshaftung: bei UR-Verletzung können Einzele Schadenersatz vom Staat verlangen

Urteile: Van Gend & COSTA

10. Beurteilen Sie folgende Aussage (richtig/falsch) und begründen Sie:

Aufgrund der unmittelbaren Geltung des Unionsrecht sind alle Unionsnormen unmittelbar

anwendbar.

Falsch. Geltung heißt nicht, dass sich jeder Einzelne auf jede Norm des UR darauf berufen kann. Für

Anspruchsdurchsetzung benötigt man Anspruchsentstehung

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