Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren
Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr
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Nachteile: Nach Erzeugungszusammenhang erklärt es den Vorrang gegenüber nationalen Recht
nicht, denn nationales Recht wird nicht von UR abgeleitet
Derogationszusammenhang: UR derogiert nicht nationales Recht
Es kommt auch zur dogmatischen Besetzung aus nationalem Recht
7. Auf welches Gericht geht die „Solange“-Rechtsprechung zurück? Was besagt diese?
Die Solange Rsp geht auf die deutsche Bundesverfassungsgericht zurück. Dabei behielte sich das
dBVerfG bei der Solange I das Recht zu einer Grundrechtsprüfung der Unionsrechtsakte vor, solange
EU keinen eigenen Grundrechtsschutz gewährleisten kann.
Bei der Solange 2 würde sich das Gericht die Grundrechtsprüfung solange nicht ausüben, solange die
EU-eigener Grundrechtsschutz ein angemessenes Niveau gewährleistet.
8. Wie verhält sich der EUV zum AEUV? Wie verhält sich der AEUV zu den Protokollen? Wie zu
den Erklärungen?
- Gleichrangig, beides gehört zu EU Recht
- Protokolle gehören auch zu EU-Recht, daher gleichrangig
- Erklärungen sind nicht Teil des EU-Rechts sondern dienen nur der Auslegungshilfe
9. Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch
sind. Begründen Sie ihre Antwort!
a. Die GRC ist nicht Teil des Primärrechts.
Falsch, seit dem Vertrag von Lissabon 2007 ist die GRC auf Primärrechtsebene verankert.
b. Die EMRK ist Teil des Sekundärrechts, da das Primärrecht auf sie verweist.
Falsch. EMRK ist eine völkerrechtliche Konvention, in die ist die EU noch nicht beigetreten, daher ist
es auch kein Sekundärrecht. Über einen Beitritt wird weiterhin noch verhandelt, währendessen
werden die Allgemeinen Rechtsgrundsätze aus der EMRK abgeleitet
c. Die GRC gilt nicht für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen, obwohl sie Teil des
Primärrechts ist.
Richtig, da Großbritannien und Polen sie nicht übernommen haben.
d. Das österreichische B-VG ist Teil des Sekundärrechts, da ihm Primärrecht vorgeht.
Falsch. Das österreichische B-VG steht unter dem Sekundär- und Primärrecht. Allein der
integrationsfester Kern (Baugesetze) stehen über beide.
e. Sekundärrecht kann Primärrecht abändern, da bei der Grundfreiheitenprüfung
spezifischere Sekundärrechtsakte dem Primärrecht vorgehen.
Falsch, Primärrecht steht über Sekundärrecht und ist nur durch eine Primärrechtsänderung zulässig.
Sekundärrecht muss im Einklang mit den Vorgaben des Primärrechts stehen.
f. Der EUV regelt Grundsätze des Unionsrechts und steht daher im Stufenbau über
dem AEUV, der nur Detailregelungen zu den Grundlagen im EUV ausführt.
Falsch, AEUV und EUV sind gleichrangig.
10. Warum sagt man, dass Europarecht auf dem Völkerrecht fußt?
Gründungsverträge waren internationale Abkommen, aus denen sich die Materien entwickelt haben