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Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

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Fragenkatalog – Rechtsquellen, Kompetenzen und Rechtssetzung

1. Worin unterscheiden sich Rechtsquellen von Rechtsakten?

Rechtsquellen sind Primärrecht, Sekundärrecht, Tertiärrecht. Rechtsquellen ist der Usprungsort

einer Rechtsvorschrift

Rechtakte ist eine Rechtshandlung die auf Erzeugung einer Rechtsfolge abzielt (fordern zu einer

Handlung auf): man unterscheidet typische Art. 288 AEUV und untypische (Grün- & Weißbücher,

Mitteilungen, völkerrechtliche Abkommen)

2. Welche Rechtsquellen kennt das Unionsrecht?

Primärrecht: AEUV, EUV, GRC

Sekundärrecht: interinstitutionelle oder völke

rrechtliche Abkommen; typische und atypische Rechtsakte

Tertiärrecht: delegierte Rechtsakte

3. Sind Urteile des Gerichtshofs der EU Rechtsquellen?

Nein, Unionsrecht ist kein Case-Law-System

Grundsätzlich sind Urteile des Gerichtshofs atypische Rechtsakte (entstehen aus primärrechtlicher

Grundlage oder aus der Praxis)

4. Warum muss man Rechtsakte den einzelnen Rechtsquellen zuordnen?

Aufgrund der Legalität und der Normenkonflikte.

Legalität einerseits, weil Sekundärrecht das von Primärrecht abeleitete Recht ist und es wird

erzeugt durch primärrechtliche Rechtsetzungsermächtigung.

Normenkonflikte andererseits, weil es sonst zu Widersprüchen kommen würde. Man müsste sich

fragen, welcher Rechtsakt nun vorgeht.

5. Was ist Primärrecht, was ist Sekundärrecht und was fällt jeweils darunter?

Primärrecht ist das von den MS erzeugte Recht. Dazu gehören die Verträge AEUV, EUV und das

Grundrechtsschutzdokument GRC, aber auch Protokolle und Verzeichnisse der Verträge, auch

völkerrechtliche Abkommen gehören dazu auch wenn diese zu den atypischen Rechtsakten gehören

Sekundärrecht ist das vom Primärrecht abgeleitete Recht. Ist auf Basis primärrechtlicher

Rechtsetzungsermächtigung entstanden. Dazu gehören interne Gesetzesrechte wie typische und

atypische Rechtsakte, sowie das externe Recht wie völkerrechtliche oder institutionelle

Abkommen.

6. Erläutern Sie den Stufenbau der Europarechtsordnung! Welche Argumente sprechen für,

welche gegen diese Einordnung?

Stufenbau: 1. Integrationsfester Kern (geht auf die Solange – Rsp. Zurück), 2. Primärrecht 3.

Völkerrechtliche Abkommen 3. Sekundärrecht (hat eigene Hierachie) 5. Nationales Recht

Vorteile: es ist ein Maßstab der Prüfung der rechtsgültigkeit, es bildet den Vorrang der

Wirkungsweise ab, bei Normenkonflikten kann die niedrigrangiernde Rechtsnorm aufgehoben

werden

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