09.06.2020 Aufrufe

Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bevor einer Klageerhebung beim EuGH, sollte das Königreich Schweden die säumige EK zum Handeln

auffordern. Art 265 Abs 2 AEUV (1P) Aufforderung ist wesentlicher Bestandteil des Verfahrens.

Passiert nichts, kann innerhalb von einer Frist von zwei weiteren Monaten die Klage erhoben

werden. (zweimal 2 Monate Wartefrist zur Klageerhebung)

d. Nachdem die EK jene Rechtsakte, zu denen es gemäß der Veordnung verpflichtet war,

erlassen hat, sieht die BRD ein Problem mit dem deutschen Grundgesetz (Verfassung) und

möchte diese EU-Rechtsakte ignorieren. Geht das?

Bei Kollision zwischen Unionsrecht und nationalen Recht gilt grundsätzlich der Anwendungsvorrang,

das Prinzipp des Vorrangs des Unionsrechts (1P) nach der Rs COSTA/ENEL von EuGH entwickelt.

Daher kann die BRD den Rechtsakt nicht ignorieren, sondern muss im Gegenteil diese anwenden und

entgegenstehendes deutsches Verfassungsrecht, das Grundgesetz, unangewandt lassen. (1P)

Dieser Anwendungsvorrang gilt auch vor nationalem Verfassungsrecht. Sollte BRD eine

Unionsrechtswidrigkeit des Rechtsaktes der EK vermuten, kann sie als privilegierter Kläger eine

Nichtigkeitsklage Art. 263 AEUV beim EuGH erheben. Hier kann man aber nicht die Unvereinbarkeit

mit nationalem Verfassungsrecht geltend gemacht werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!