09.06.2020 Aufrufe

Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Was kann die Europäische Kommission tun, wenn sie auf diesen Sachverhalt aufmerksam wird?

(2P) Diese Frage bezieht sich auf die BINDUNGSWIRKUNG INTER PARTES (im Gegensatz dazu ist

Erga-omnes Wikrung nicht eindeutig erklärt) von Auslegungsurteilen des EuGH, die im

Vorabentscheidungsverfahren gem. Art. 267 EUV ergangen sind: Das vorlegende Gericht ist an das

Ergebnis des Vorabentscheidungsverfahren gebunden. Dies gilt auch für alle weiteren im

Ausgangsverfahren zuständige Gerichte, so auch für das schottische Instanzengericht. (1P)

Die EK könnte ein Vertragsverletzungsverfahren gem Art. 258ff. AEUV einleiten, da ein nationales

Gericht gegen Unionsrecht verstößt. (1P)

a) Welche Grundfreiheit ist betroffen? Wo ist diese normiert? (1P)

Es handelt sich hier um die Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 AEUV.

b) Unter welchen Voraussetzungen ist der Anwendungsbereich dieser Grundfreiheit gegeben?

Ist dies hier grundsätzlich der Fall? (2P)

Voraussetzungen für Warenverkehrsfreiheit: staatliche Maßnahme, grenzüberschreitendes Element

und eine Ware iSd Unionsrechts

Anwendungsbereich: sachlicher Schutzbereich: Es hahndelt sich um eine Ware nach Art. 28 Abs.2

und es liegt ein grenzüberschreitendes Element vor.

Durch das Gesetz -> staatliche Maßnahme

[In den persönlichen Schutzbereich fallen Waren nach Art. 28 Abs 2 AEUV, entweder die die aus den

MS stammen oder Waren aus dritten Ländern, die sich in den MS in Verkehr befinden.. Eine Ware iSd

Unionsrecht, ist jede Sache / Erzeugnis die Geldwert haben und daher Gegenstand von

Handelsgeschäften sein können.

Das schottische Recht behandelt die Einfuhr von Schnäpsen unterschiedslos, ohne dass sich das

Gesetz unterschiedlich auf den Verkauf von alkoholischen Getränken auswirkt. Es gibt keine

Diskriminierung.

Zu prüfen wäre eine Beschränkung. Beschränkungen sind Normen, die die Ausübung von Normen die

Grundfreiheit beschränkt oder sie unattraktiv macht.

Es handelt sich um eine Begrenzung des Verkaufspreis von alkoholischen Gertränken die im

schottischen Einzelhandel verkauft werden. Es könnte den Einfuhr von alkoholischen Getränken, die

den Mindestverkaufspreis von Alkoholeinheit überschreiten würde, begrenzen. Es stellt eine

Maßnahme gleicher Wirkung dar.]

c) Worin könnte – Anwendungsbereich vorausgesetzt – der Verstoß gegen diese

Grundfreiheit liegen? Begründen Sie anhand der Anhaltspunkte im Sachverhalt! (2P)

Prinzip der Verhältnismäßigkeit: geeignet, erforderlich, angemessen; (Der EuGH trägt dem nationalen

Gericht auf festzustellen, ob andere gelindere Maßnahmen, die Gesundheit und Leben …)

Der EuGH hält diese Maßnahme für geeignet, das genannte Ziel Gesundheit und Leben von

Menschen zu schützen, zu erreichen.

Zweifel ob angemessen und erforderlich:

Erforderlich: ob auch gelinde Mittel eingesetzt werden können, um das Ziel zu erreichen -> dies ist

wsl nicht zu bejahen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!