Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren
Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr
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b) Wann wurde der Euro als gemeinsame Währung eingeführt? (1P)
1. Januar 1999 als Buchgeld, 2002 als Bargeld (Banknoten & Münzen) eingeführt
10. Frage (6P):
a) Welche Grundfreiheit knüpft an den Begriff der „Ware“ an? Wo ist diese normiert? Wie
definiert der EuGH diesen Begriff (2P)?
Warenverkehrsfreiheit Art. 34 AEUV
Ware iSd der Warenverkehrsfreiheit sind Erzeugnisse, die Geldwert haben und daher Gegenstand
von Handelsgeschäften sein können. -> Jeder Gegenstand mit Geldwert
b) Können indirekt diskriminierende staatliche Maßnahmen gerechtfertigt werden? Nehmen
Sie dazu Stellung! (2P) no
S. 154 -> Katalog zwingender Erfordernisse des Allgemeininteresses. Rechtfertigungsgründe müssen
durch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung geprüft werden. (Geeignetheit, erforderlichkeit,
angemessenheit)
c) Wie legt der EuGH den Begriff der „Maßnahme gleicher Wirkung“ aus? (1P)
Geht auf die Rs Dassonville Leitentscheidung zurück:
Diese liegt immer vor:
- Wenn waren bestimmte Handelshemmnisse zu überwinden sind
- Die beschränkte Rechtsvorschrift unterschiedslos für einheimische und für aus anderen MS
erbrachten Waren gilt
- Beschränkung erfolgt nicht rechtlich, sondern auf eine andere Weise (Werbekampagne)
d) Nennen Sie für diese Grundfreiheit eine bekannte Leitentscheidung! (1P)
Rs. Dassonville, Keck, Cassis
11. Frage (5P):
a) Was wird durch die Niederlassungsfreiheit ermöglicht (1P)?
Sie ermöglicht die grenzüberschreitende Niederlassung eines Unternehmens -> Unternehmen iSd
Unionsrecht / Wettbewerbsrecht. Darunter fallen alle Arten von sekundären Niederlassungen.
b) Wo ist sie vertraglich normiert (1P)?
Art. 49 AEUV
c) Besteht grundsätzlich ein Diskriminierungs- oder ein Beschränkungsverbot in der
Niederlassungsfreiheit? (1P)
Nein, nach Art. 49 Abs 2 AEUV verbietet es nur bestimmte Behinderungen der NL wie
Marktzugangsbehinderungen ; es stellt ein gemäßigtes Beschränkungsverbot dar.
d) Unter welchen Voraussetzungen können diese zulässig sein? (2P)
Rechtfertigung? Dafür sind Art. 52 Abs 1 AEUV genannten Gründe der öffentlichen Ordnung,
Sicherheit und Gesundheit und der offene Katalog mit den zwingenden Erfordernissen des
Allgemeininteresses.