Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren
Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr
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Richtig, er kann ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn eines der Nichtigkeitsgründe
vorliegen. Klageberechtigt sind MS und Kommission
e. Der Rat der EU kann als privilegierter Kläger jederzeit ein Vertragsverletzungsverfahren
gegen einen MS einleiten. 1P
Falsch, nur Kommission und MS sind klageberechtigt.
4. Frage
a. Welche Elemente sind vom Beihilfetatbestand des Art. 107 Abs 1 AEUV kumultativ
umfasst? 2P
Alle Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit der Beihiletatbestand nach Art 107 Abs 1 gültig
zustande kommt:
- Staatlicher Ursprung
- Spürbarkeit im Markt
- Wirtschaftliche Begünstigung
- Selektiver Begünstigungskreis
- Unternehmen
b. Können staatliche Beihilfen gerechtfertigt werden? Wenn ja, wodurch? Nennen Sie
zumindest eine Rechtfertigungsmöglichkeit mit der dazugehörigen Rechtsgrundlage! 2P
Sie sind zulässig wenn sie aus URlicher Sicht für das Allgemeininteresse ist bzw wünschenswert
erscheinen.
Die wichtigsten Rechtfertigungsgründe enthält Art. 107 Abs 3 AEUV: Regionalförderung,
Strukturförderung oder Kulturfürderung
Aber auch Art 107 Abs 2 AEUV oder 106 Abs 2 Daseinsvorsorge
5. Frage 8P
Studentin Ilse K. wird auf dem Weg zu ihrer Vorlesung vor dem Juridicum von einem Vertreter des
Unternehmenes Starlight Express angesprochen und von einem Astrologie-Kurs im Fernstudium
überzeugt. Ilse K. die sehr in Eile ist, unterschriebt einen entsprechenden Vertrag in dem sie sich zu
Zahlung von 1250,- Euro in zwei Raten für den Kurs inkl. Unterrichtsmaterialen verpflichtet. Nach 8
Tagen wird Ilse klar, dass sie einen solchen Kurs eigentlich gar nicht braucht und vor allem sich
auch gar nicht leisten kann. Franziska B. eine Uni Kollegin der Ilse weist darauf hin, dass es eine EU-
RL gäbe, die ein Rücktrittsrecht für Verbraucher bei sogenannten Haustür-Geschäften innerhalb
von 14 Tagen vorsehe. Das österreichische KSchG sieht allerdings lediglich eine Rücktrittsfrist von 7
Tagen vor.
a. Unter Zuhilfenahme welchen unionsrechtlichen Grundsatzes lässt sich der Widerspruch
zwischen dem öst. Gesetz und der EU-RL auflösen? 1P
Anwendungsvorrang: Wenn UR und NR im Konflikt stehen, ist nationales Recht unanwendbar.
b. Kann Ilse K. vom Vertrag auch nach 8 Tagen noch zurücktreten? Argumentieren Sie! 3P
Hier kommt es zu einem Konflikt zwischen Unionsrecht und nationales Recht. Bei der UR handelt es
sich um eine RL. Sie muss durch die MS umgesetzt werden, nach Erlass ist sie hinsichtlich ihrer Ziele
verbindlich. RL haben Direktwirkung bei einer Nichtumsetzung oder Falschumsetzung.