Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

09.06.2020 Aufrufe

Hier handelt es sich um Staatshaftung: ist ein sekundärer Rechtsbehelf, bei einem Schaden, derdurch einen Verstoß gegen Unionsrecht geschah, von einem MS Ersatz zu verlangen. SchadenersatzNach Leitentscheidungen Fracovich (& Brassiere) lauten die Voraussetzungen:1. Rechtsverleihung: Rechtsnorm verleiht dem einzelnen ein konkretes (verletztes) Recht,dessen Inhalt aufgrund der Norm abschließend klar bestimmbar ist2. Kausalität: der Verstoß ist kausal für den erlittenen Schaden -> condictio sine qua non3. Qualifiziert?: ist der Verstoß hinreichend qualifiziert?Vom Wem: von SpanienRs. Fancovich: Der EuGH entwickelte das Institut des ungeschriebenen Entschädigungsanspruchswegen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht und stellte folgende Kriterien auf:1. Eine RL wurde fehlerhaft oder nicht umgesetzt2. Die verletzte Rechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen3. Der Verstoß ist hinreichend qualifiziert (Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht mussoffenkundig und erheblich sein)4. Die Nichtumsetzung muss kausal für einen Schaden sein.c) Prüfen Sie anhand der Anhaltspunkte im Sachverhalt, ob Voraussetzungen für diesenAnspruch vorliegen! (3P)Herr Gonzales ist geschädigt durch den Staat Spanien, da diese die RL nicht unionskonformumgesetzt hat und ist daher ein Verstoß gegen Unionsrecht.Dies ist ihnen (auch zurechenbar) und es ist kausal, hätte Spanien ein Entschädigungsfondsgeschaffen, dann wäre Herr Gonzales um 10.000€ reicher. Auch war der Verstoß hinreichendqualifiziert, da es sich um eine vollständige Nichtumsetzung der RL handelt und der Staat über keinenErmessensspielraum bei der Umsetzung der Richtlinie verfügt. Spanien haftet für den Schaden des G.

Beispielfragen zur FÜM 1 ER1. Frage (2P): Wofür steht die Abkürzung EGKS? Wann wurde sie gegründet? Welche Staatenwaren Gründungsmitglieder?Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Sie wurde gegründet im Jahr 1951.Gründungsmitglieder: Benelux (Belgien, Niederlande, Luxenburg)2. Frage (3P): Unterscheiden Sie in wenigen Worten folgende Institutionen: Europarat,Europäischer Rat, Ministerrat der Europäischen UnionDer Europarat ist eine Internationale Organisation, mit Sitz in Straßburg und ist nicht Teil der EUDer Europäische Rat ist ein Organ der EU und besteht aus Regierungs- und Staatschefs der MS. Art.15EUV; entwickelt politische Impulse und formuliert Zielvorstellungen, die von allen Organenaufzunehmen und umzusetzen sind.Der Rat, auch Ministerrat genannt, besteht aus Fachministern, die sich aus den nationalenRegierungen zusammensetzen und tagt in fachspezifischen Zusammensetzungen. Ihre Aufgabenbeeinhalten Gesetzgebung ung Administrativrechtssetzung, Erstellung eines Haushalts- undFinanzrahmens sowie politische Aufgaben (Koordinierung der politischen Maßnahmen der MS /Entwicklung der GASP auf GL der LL der ER)3. Frage (2P): Nennen Sie zwei Aufgaben, die die Europäische Kommission wahrnimmt!- Sie ist Hüterin der Verträge: Recht zu einer Vertragsverletzungsklage, falls sie Fehler bei derAuslegung und Umsetzung von Unionsrecht bemerkt- Sie hat ein Initiativrecht/-monopol: in der Gesetzgebung kann sie als einziges OrganGesetzesvorschläge dem R und EP zum Abstimmen vorlegen-> Gesetzgebung, Haushalt, Durchsetzung und Vollzug des UR4. Frage (2P):a) Nach welchen Kriterien werden die Richter und Generalanwälte des EuGH ausgewählt?(1P)Sie müssem ihre Unabhängigkeit gewährleisten und zeigen, dass sie fähig sind hohe oder diehöchsten richterliche Ämter auszuüben.b) Welche Aufgabe haben die Generalanwälte? (1P)Generalanwälte erstellen Schlussanträge für die Richter in der Entscheidungsfindung. Sieunterstützen sie dadurch. Schlussanträge sind nichtbindende Gutachten.Es gibt 11. Generalanwälte unterstützen die Richter bei der Entscheidungsfindung mitSchlüsselanträgen. Schlüsselanträge sind unverbindliche Gutachten, in denen die Rechtsfragen einesFalles in parteineutraler Weise erwogen werden und eine bestimmte Lösung vorgeschlagen wir5. Frage (3P): Erklären Sie das Subsidiaritätsprinzip! Wo ist dieses geregelt?Das Subsidiaritätsprinzip kommt nur bei der geteilten Zuständigkeit zur Anwendung. Der Gesetzgeberkann diese nur geltend machen, wenn das gemeinsame Handeln auf Unionsebene bessereErgebnisse verspricht als einzelstaatliches Recht der MS.

Beispielfragen zur FÜM 1 ER

1. Frage (2P): Wofür steht die Abkürzung EGKS? Wann wurde sie gegründet? Welche Staaten

waren Gründungsmitglieder?

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Sie wurde gegründet im Jahr 1951.

Gründungsmitglieder: Benelux (Belgien, Niederlande, Luxenburg)

2. Frage (3P): Unterscheiden Sie in wenigen Worten folgende Institutionen: Europarat,

Europäischer Rat, Ministerrat der Europäischen Union

Der Europarat ist eine Internationale Organisation, mit Sitz in Straßburg und ist nicht Teil der EU

Der Europäische Rat ist ein Organ der EU und besteht aus Regierungs- und Staatschefs der MS. Art.15

EUV; entwickelt politische Impulse und formuliert Zielvorstellungen, die von allen Organen

aufzunehmen und umzusetzen sind.

Der Rat, auch Ministerrat genannt, besteht aus Fachministern, die sich aus den nationalen

Regierungen zusammensetzen und tagt in fachspezifischen Zusammensetzungen. Ihre Aufgaben

beeinhalten Gesetzgebung ung Administrativrechtssetzung, Erstellung eines Haushalts- und

Finanzrahmens sowie politische Aufgaben (Koordinierung der politischen Maßnahmen der MS /

Entwicklung der GASP auf GL der LL der ER)

3. Frage (2P): Nennen Sie zwei Aufgaben, die die Europäische Kommission wahrnimmt!

- Sie ist Hüterin der Verträge: Recht zu einer Vertragsverletzungsklage, falls sie Fehler bei der

Auslegung und Umsetzung von Unionsrecht bemerkt

- Sie hat ein Initiativrecht/-monopol: in der Gesetzgebung kann sie als einziges Organ

Gesetzesvorschläge dem R und EP zum Abstimmen vorlegen

-> Gesetzgebung, Haushalt, Durchsetzung und Vollzug des UR

4. Frage (2P):

a) Nach welchen Kriterien werden die Richter und Generalanwälte des EuGH ausgewählt?

(1P)

Sie müssem ihre Unabhängigkeit gewährleisten und zeigen, dass sie fähig sind hohe oder die

höchsten richterliche Ämter auszuüben.

b) Welche Aufgabe haben die Generalanwälte? (1P)

Generalanwälte erstellen Schlussanträge für die Richter in der Entscheidungsfindung. Sie

unterstützen sie dadurch. Schlussanträge sind nichtbindende Gutachten.

Es gibt 11. Generalanwälte unterstützen die Richter bei der Entscheidungsfindung mit

Schlüsselanträgen. Schlüsselanträge sind unverbindliche Gutachten, in denen die Rechtsfragen eines

Falles in parteineutraler Weise erwogen werden und eine bestimmte Lösung vorgeschlagen wir

5. Frage (3P): Erklären Sie das Subsidiaritätsprinzip! Wo ist dieses geregelt?

Das Subsidiaritätsprinzip kommt nur bei der geteilten Zuständigkeit zur Anwendung. Der Gesetzgeber

kann diese nur geltend machen, wenn das gemeinsame Handeln auf Unionsebene bessere

Ergebnisse verspricht als einzelstaatliches Recht der MS.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!