Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren
Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr
Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr
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5. Frage (6P):
Herr Rasmussen wurde 2012 aus dem dänischen Bildungsministerium entlassen. Grundsätzlich
hätte er Anspruch auf eine Entlassungsabfindung gem. AngG Da er bei seinem Ausscheiden jedoch
das 60. Lebensjahr vollendet und Anspruch auf eine Altersrente hatte, wurde ihm mit Berufung auf
eine sehr weit gehaltene Ausnahmebestimmung des AngG die Entlassungsabfindung in den
Unterinstanzen verweigert. Der zuständige Berichterstatterer am dänischen OGH, Dr. Andersen,
sieht eine Diskrepanz mit RL 2000/78, die Vorbild für die Ausnahmebestimmung war. Er findet
auch kein passendes EU-Leiturteil.
a) Wie könnte Dr. Andersen nachprüfen, ob der dänische Oberste Gerichtshof den EuGH
anrufen muss? Zu welchem Ergebnis wird Dr. Andersen kommen? Argumentieren Sie
anhand einer Leitentscheidung! (4P)
→Vorabentscheidungsverfahren;
letztinstanzliche Gerichte sind solche, deren Entscheidung selbst keiner Überprüfung im
Rechtsmittelweg mehr unterliegen. Das OGH ist ein letztinstanzliches Gericht. Für sie wird aber eine
generelle Vorlagepflicht normiert: Sie haben Fragen der Auslegung oder Gültigkeit von UR, die in den
von ihnen behandelten Fällen aufgeworfen werden, dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen.
Ausnahmen dieser Vorlagepflicht: CILFIT – Doktrin:
- ACTE ÉCLAIRE I: dieselbe Frage bereits in einem ähnlichen Fall beantwortet
- A. ÉCLAIRE II: Rechtsfrage in einer ständigen Rechtsprechung des GH gelöst
- A. ÉCLAIRE III: richtige Antwort offenkundig, daher keine Zweifel
Dr. Andersen wird zu dem Ergebnis kommen, das es keine Vorlagepflicht besteht, da hier eine
Ausnahme aus der CILFIT-Doktrin besteht nach ACTE ÉCLAIRE II. Die Rechtsfrage wurde bereits in
einer ständigen Rechtssprechung des Gerichtshofs gelöst, hier RL 2000/78.
Leitentscheidung: CILFIT-Doktrin
b) Ein Richterkollege erzählt ihm, dass angesichts der weit gehaltenen Ausnahmebestimmung
der Schlüssel in der richtlinienkonformen Interpretation liegt. Dr. Andersen hat noch nie
davon gehört. Was wird im Rahmen der richtlinienkonformen Interpretation ausgelegt?
Wo sind ihre Grenzen? (2P) siehe Urteil Kolpinghuis Nijmegen S.118
die richtlinienkonforme Interpetation: ist die Verpflichtung jedes nationalen Gerichts, das
innerstaatliche Recht so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks unionsrechtlicher
Vorgaben auszulegen.
→ Grundlage der unionsrechtskonformen Interpretation: Loyalitätsgebot Art. 4 Abs 3 EUV und das
Gebot der Bereitstellung effektiver Rechtsbehelfe Art. 288 AEUV
→ Umsetzungspflicht: betrifft alle Träger öffentlicher Gewalt (Gerichte)
→ Methode der I gibt das jeweilige Recht vor (daher wichtig: fragliche Rechtsgebiet)
→ methodische Grenze: liegt dort wo die nationalen Methoden die Grenze der zulässigen
Rechtsauslegung ansetzen
Im Rahem der richtlinienkonformen Interpretation wird das innerstaatliche Recht so weit wie möglich
anhand des Wortlauts & Zwecks unionsrechtlicher Vorgaben ausgelegt.