Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren
Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr
Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Als nichtprivilegierter Kläger (natürliche und juristische Personen) muss er ein Rechtsschutzinteresse
nach dem dreistufigen System nachweisen:
1. ER wirt im betreffenden Rechtsakt als Adressat genannt bzw. die Handlung ist an ihn gerichtet
2. Ist zwar nicht Adressat, wird aber unmittelbar und individuell davon betroffen
i. Plaumann-Formel: individuell betroffen: herausstechen aus der Menge
3. Bei unmittelbar anwendbaren Verwaltungsrechtsakten muss nur die unmittelbare Betroffenheit
nachgewiesen werden.
FYI:
VORABENTSCHEIDUNGSKLAGE 267
dient dem Individualschutz durch Sicherstellung einer richtigen Anwendung von UR; Art
Zwischenverfahren des nationalen Gerichtsverfahrens, das eine konkrete Frage des nationalen
Gerichts betreffend Auslegung & Gültigkeit von UR zum Gegenstand hat.
Aktivlegitimiert: nur für nat. Gerichte; V: Ersuchen von nat. Gericht & es ist beim EuGH als
zuständiges Gericht eingelangt
VERTRAGSVERLETZUNGSKLAGE 258
wegen Verletzung von UR; Feststellung: gegen Verpflichtung aus Verträgen verstoßen
Aktivlegitimiert: Kommission, MS
NICHTIGKEITSKLAGE 263
Nichtigkeit im Erlass einer rechtswidrigen Handlung; Rechtsgestaltung: Aufhebung der
rechtswidrigen Handlung
AL: privilegierte (MS, Rat, Kommission, Parlament)/nichtprivilegierte Kläger (Einzelpersonen)/
teilprivilegiert (Rechnungshof, EZB, Ausschuss der Regionen)
UNTÄTIGKEITSKLAGE 265
rechtswidriges Unterlassen einer solchen Handlung; Feststellung: eine Handlungspflicht muss
bestehen
AL: privililegierte (MS, Organe der EU), nichtprivilegierte (Einzelpersonen)
4. Frage (3P) Grundfreiheiten: Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob
diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort.
a Nur eine unterschiedslose Maßnahme kann auch mit geschriebenen
Rechtfertigungsgründen gerechtfertigt werden (1P)
Falsch unterschiedslose Maßnahmen sind nur mit zwingenden Erfordernissen des
Allgemeininteresses rechtfertigbar.
b Die Arbeitnehmer und Niederlassungsfreiheit werden gemeinsam als
„Personenverkehrsfreiheit“ bezeichnet. (1P)
Richtig, Personenverkehrsfreiheit ist ein Oberbegriff für die Arbeitnehmer, Unionsbürger und
Niederlassungsfreiheit.
c Die Dienstleistungsfreiheit ist subsidiär zu den anderen Grundfreiheiten. (1P)
Richtig, die Dienstleistungsfreiheit ist eine Auffangfreiheit und kommt nachrangig zur Niederlassungsund
Arbeitsnehmerfreizügigkeit.