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Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

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- Kommission schlägt Rat & Kommission die Jahreshaushaltspläne vor;

- Rat verabschiedet gemeinsam mit dem Parlamant den Haushaltsplan der EU.

- Parlament wählt bei Änderung oder Ablehnung dieser mit absoluter Mehrheit der Mitglieder

und 3/5 der abgegebenen Stimmen.

- Kommission führt den Haushaltsplan vor und wird dabei vom Parlament kontrolliert.

- Mittelverwendung: Parlament kontrolliert die tatsächliche Mittelverwendung und erteilt der

Kommission jährlich die Entlastung, bei ihrer Ausführung des Haushaltsplanes.

- Haushalt wird finanziert durch:

o Traditionelle Eigenmittel: Außenzoll( Zöllen auf Einfuhren aus Nicht-EU Staaten und

Zuckerabgaben, Eigenmittel aus Mehrwertsteuer), Beiträge der MS 69%,

o sonstige Einnahmen: Steuern auf die Gehälter der EU-Bediensteten, Geldbußen, die

Unternehmen bei Wettbewerbsverstößen auferlegt werden

- Im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt fällt EP und Rat die Erstellung eines mehrjährigen

Finanzrahmens (Art 312 Abs 2 AEUV) zu.

Haushaltsbehörde der EU legt jährlich die Ausgaben & Einnahmen der EU fest.

e) Wie setzt sich der Europäische Rat zusammen? (1P)

Aus Staats- und Regierungschefs (stimmberechtigt) und aus der Hohen Vertreterin, dem ständigen

Ratspräsident und dem Kommissionspräsident (nicht- stimmberechtigt)

3. Frage(5P): Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder

falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort!

a) Die EU verfügt insofern über eine Kompetenz- Kompetenz, als – soweit sich alle

Kommissionsmitglieder einig sind – sie ihre Zuständigkeiten ausdehnen kann.

Die EU verfügt keine Kompetenz-Kompetenz. Ihre Handlung muss auf primärrechtliche Grundlagen

rückführbar sein. -> Prinzip der Einzelermächtigung Art 5 Abs 2 EUV

b) Direkt wirkendes Primärrecht gilt immer auch im horizontalen Durchsetzungsverhältnis direkt.

Nicht alle Normen des Primärrechts sind unmittelbar wirksam, nur

- Binnenmarkt & Wettbewerb

- Grundfreiheiten

- Allgemeine Diskriminierungsverbot

- Bestimmungen zu UnionsbürgerInnen

Horzizentaler Durchsetzungsverhältnis stellt in Frage ob UR zwischen Privaten durchsetzbar oder

gesperrt ist. Wenn es gesperrt ist, ist es nur gegenüber dem Staat (vertikal) durchsetzbar.

c) Anwendungsvorrang des Unionsrechts bedeutet, dass entgegenstehendes nationales Recht im

Kollisionsfall ungültig wird.

Richtig, Anwendungsvorrang macht unionsrecht unanwendbar.

Falls es aber zu einem Konflikt zwischen nationalen Recht und Unionsrecht kommt, dann gilt der

Anwendungsvorrang. Dieser Vorrang macht nationales Recht unanwendbar, wie dies innerstaatlich

zu regeln ist, ist den MS überlassen.

d) Merkmal der Supranationalität des Unionsrechts ist zum Beispiel die mittelbare Geltung des

Unionsrechts.

Falsch, es ist die unmittelbare Geltung des UR.

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