Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren
Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr
6. (6P) S. 197Als Herr Dr. Iwanow, russischer Staatsangehöriger, geschäftlich von Moskau nach Wien reist,verliebt er sich in diese Stadt und möchte von nun an hier leben und investieren. Im Zuge derBesichtigung einer Immobilie im achten Bezirk macht ihn sein Makler darauf aufmerksam, dass erals Drittstaatsangehöriger gemäß §4 des Landesgesetzes betreffend des Grunderwerbs durchAusländer in Wien beim Magistrat um eine behördliche Genehmigung für den Grundstückskaufansuchen muss.a) Welche Grundfreiheit könnte in diesem Fall grundsätzlich betroffen sein? Wo ist diesenormiert? (2P)Kapital- & Zahlungsverkehrsfreiheit Art. 63 AEUVb) Kann man sich grundsätzlich direkt auf diese Grundfreiheit berufen und versuchenRechte abzuleiten (Direktwirkungstauglichkeit)? Begründen Sie! (1P)Direktwrkung haben: Bestimmungen zur Unionsbürgerschaft, Diskriminierungsverbot,Grundfreiheiten, Grundsatz Gleichstellung von Mann & Frau, Wettbewerbsrecht-> vertikales Durchsetzungsverhältnis Private vs. Staatc) Sind Drittstaatsangehörige vom persönlichen Schutzbereich dieser Grundfreiheitgrundsätzlich erfasst? (1P)Ja, da Transaktionen aus oder in Drittstaaten umfasst sind, sind auch Drittstaatsangehörige von derGrundfreiheit geschützt. P; Bzw, da Art. 63 AEUV auch Vorgänge erfasst, du über die Grenzen desBinnenmarkts hinausgehen.d) Nennen Sie eine vom Tatbestand dieser Grundfreiheit geschützte Verhaltensweise inBezug auf Immobilien! (1P)S. 196: Art. 63 AEUV: erstrecken sich auf alle rechtsgeschäftlichen und tatsächlichen Vorgänge für dieÜbertragung bzw. Erwerb von Kapitalvermögen und für Geldzahlung.Bsp: Erwerb einer Immobilie geht mit behördlichen Auflagen und Formpflichten einher und kannauch mit steuerpflichten verknüpft sein.P: Geschützte Verhaltensweisen sind die rechtsgeschäftlichen und tatsächlichen Vorgänge für dieÜbertragung bzw Erwerb von Kapitalvermögen & für Geldzahlung (wie hier Kauf eines Grundstücks)e) Herr Dr. Iwanow glaubt, dass gegen eine Grundfreiheit verstoßen wird. Die Behördenargumentieren, dass die Genehmigungspflicht zulässig ist, da diese Einschränkung bereitsvor der Liberalisierung im Jahr 1994 bestand. Haben die Behörden Recht? (1P)P: Ja, S.196)(Leitentscheidung Rs Ospelt S.200Art. 65 Abs 1 AEUV erlaubt es den MS:1. Steuerpflichtige je nach dem Ort des Wohnsitzes oder der Kapitalanlage unterschiedlich zubehandeln2. Verhältnismäßig administrative Maßnahmen der Steuerkontrolle und Finanzaufsicht beizubehalten(Rechtfertigungsgründe)Tatbestandsebene: grundverkehrsrechtliche Genehmigungen sind Eingriffe, auch wenn sie für In- undAusländer unterschiedslos gelten➔ Rechtfertigung aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses: Raumordnung,Verfügbarkeit von Wohnraum, Schutz der ländlichen Entwicklungetc.
Verhältnismäßigkeitsprüfung: geeignet, erforderlich, angemessenEuGH unterscheidet zw Grauem und grünem Grundverkehr (Landwirtschaft)Grauer Grundverkehr: bebaute Grundstücke
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