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Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

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2017 APRIL

1. (2P) Was ist Inhalt der sogenannten „Solange-Rechtssprechung“? Welches Gericht hat die

„Solange-Entscheidungen“ erlassen?

Bei der Solange Rechtssprechung ging es um die Debatte zum Thema integrationsfesten Kern mit

dem deutschen bundesverfassungsgericht in den Jahren 1974 und 1986.

Solange I: solange die EU keinen vollwertigen Grundrechtsschutz gewährleistet, behalte sich das

BVERG eine Grundrechtsprüfung vor

Solange II: solange die EU eine angemessene EU-eigene Grundrechtsschutz gewährleistet, übe die

BVERfG ihre Grundrechtsprüfung bis auf weiters nicht aus

2. (6P) Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren beinhaltet die gemeinsame Annahme eines

Rechtsaktes durch den Rat und das Europäische Parlament auf Vorlage der Europäischen

Kommission.

Grünbuch

a) Nennen Sie ein Dokument, welches die Europäische Kommission speziell im Zuge der

vorbereitenden, strategischen Planung eines Gesetzgebungsvorschlags herausgibt! (1P)

b) Welcher Kontrollmechanismus steht grundsätzlich für nationale Parlamente während

des Gesetzgebungsprozesses bereit, wenn sie der Ansicht sind, dass die Ziele eines

Verordnungsvorschlags ausreichend auf mitgliedstaatlicher Ebene verwirklicht werden

können (Art 5 Abs 3 EUV)? (1P)

Protokoll Nr. 2 Subsidiaritätsrüge: Die nationalen Parlamente erhalten das Recht, um gegen

Gesetzgebungsvorhaben der Union im Gesetzgebungsverfahren Einspruch zu erheben und im

Anschluss ggf. Nichtigkeitsklage zu erheben.

Art. 294 AEUV

c) Wo ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren geregelt? (1P)

Gesetzgeber: Organtrias – Kommission, Rat, Parlament, ohne Befürwortung aller Organe kommt kein

ordentlicher Gesetzgebungsakt zustande

d) Muss ein Rechtsakt durch drei Lesungen gehen, bis er erlassen ist? (1P)

Richtig, erst in der dritten Lesung kommt es zur formellen Annahme, kommt dies nicht zustande,

wird der Rechtsakt nicht erlassen.

1. Lesung: Standpunkte , Abänderung – Wird durch Zustimmung angenommen

2. Lesung: werden die Standpunkte nicht angenommen, hat das Parlament 3 Monate Zeit für eine

Stellungnahme, falls es zu einer Ablehnung kommt, wird dies beendet und kommt es zu weiteren

Abweichungen ->

(2a) Vermittlungsverfahren: hier hat K Anhörungsrecht, Verfahren zw. Rat und Parlament

3. Lesung: falls ein gemeinsamer Entwurf zustande kommt, kommt es zur formalen Annahme des

gemeinsamen Entwurfs

e) Was passiert, wenn sich das EP und der Rat in zweiter Lesung nicht auf eine endgültige

Fassung einigen können? (1P)

dann kommt es zu einem Vermittlungsverfahren mit einem Vermittlungsausschuss. Die Kommission

nimmt teil und begleitet sie. Kommen sie nicht binnen 6 Wochen zu einer Einigung, so gilt der

Rechtsakt als nicht angenommen.

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