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Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

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Vorlageverpflichtend sind letztinstanzliche gerichte (ihrer Entscheidung unterliegen keine

ÜBerpüfung im Rechtsmittelweg mehr)

d. Sind Gerichte, gegen deren Entscheidung kein Rechtsmittel mehr zulässig ist, immer zur

Vorlage einer entscheidungserheblichen Frage an den EuGH verpflichtet? (1P)

Nein nach der CILFIT-Doktrin gibt es Ausnahmen.

- Wenn die Rechtsfrage in einem konkreten Rechtsfall schon beantwortet wurde

- Sie in einer ähnlichen Fall schon gelöst wurde (Fälle sind nicht vollkommen identisch)

- Wenn die Beantwortung derart offenkundig ist, das für kein anderes Gericht Zweifel besteht

3. Frage (4P): Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder

falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort!

• Die Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten wird

durch das Prinzip der uneingeschränkten Kompetenz bestimmt. (1P)

Nein, durch das Prinzip der beschränkten Einzelermächtigung: besagt das die EU bestimmte von den

MS übertragene Zuständigkeitsbereiche haben und die EU daher keine Kompetenz-Kompetenz hat.

• Das Subsidiaritätsprinzip muss auch bei Unionsrechtsakten beachtet werden, die in die

ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen. (1P)

Falsch, das Subsidiaritätsprinzip gilt nur bei der geteilten Zuständigkeit.

Subsidiaritätsprinzip: Der Gesetzgeber kann diese nur geltend machen, wenn das gemeinsame

Handeln auf Unionsebene bessere Ergebnisse verspricht als einzelstaatliches Recht der MS.

• Ein Merkmal des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens ist die Gleichberechtigung von

Europäischem Parlament und Rat. (1P)

Richtig. Es gibt eine Gleichberechtigung von Parlament und Rat hinsichtlich der Zustimmung

• Der Bereich der Kultur fällt in die ausschließliche Kompetenz der Union. (1P)

Falsch. Darunter fällt die Zollunion, das Funktionieren des Binnenmarkt, Handelspolitk,

Währungspolitk, Fischerei und Meerespolitik

4. Frage (4P): Binnenmarkt

a. Was versteht man unter „positiver Harmonisierung“ im Binnenmarkt bzw. auf welcher

Rechtsgrundlage kann diese erfolgen? (1P)

Harmonisierung ist die Vereinheitlichung der nationalen Rechtsvorschriften durch einheitliche

Rechtssetzung auf EU-Ebene.

b. Wie definiert der EuGH den Begriff „Ware“? (1P)

Ware iSd Unionsrecht / Warenverkehrsfreiheit sind Erzeugnisse die Geldwert haben und daher

Gegenstand von Handelsgeschäften sein können

c. Wie legt der EuGH den Begriff „Maßnahme gleicher Wirkung“ aus? Nennen Sie auch die

entsprechende Leitentscheidung! (2P)

Eine Maßnahme gleicher Wirkung liegt immer dann vor wenn:

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