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Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren

Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr

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2017 JÄNNER

1. Das Primärrecht bildet das Recht der höchsten Stufe in der EURechtsordnung.

a. In welchem Verhältnis stehen EUV und AEUV bezüglich ihres Rangs in der EU-

Rechtsordnung? (1 Punkte)

Sie sind gleichrangig zueinander, da sie beide im Primärrecht verankert sind.

b. Art. 2 EUV nennt Werte, auf die sich die EU gründet. Wo ist das spezielle Verfahren, in

dessen Rahmen die schwerwiegende Verletzung dieser Grundwerte der EU geahndet

werden kann, geregelt? (1P)

Vertragsverletzungsklage Art. 259 AEUV durch die Kommission ( Hüterin der Verträge)

2. Frage (4P): Rechtsschutz

a. Welche Funktion kommt den sogenannten „Schlussanträgen“ zu? Wer erstellt diese? (1P)

Schlusselanträge sind unparteiliche und unabhängige Rechtsgutachten, die die Generalanwälte

erstellen, um den Richtern bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Es gibt 11. Generalanwälte unterstützen die Richter bei der Entscheidungsfindung mit

Schlüsselanträgen. Schlüsselanträge sind unverbindliche Gutachten, in denen die Rechtsfragen eines

Falles in parteineutraler Weise erwogen werden und eine bestimmte Lösung vorgeschlagen wird.

b. Weshalb darf ein nationales Gericht einen Unionsrechtsakt nicht einfach für ungültig

erklären? (1P)

Es bedarf einer Vorabentscheidungsbefahren, hier können nationale Gerichte bei Fragen über

Auslegung oder Gültigkeit sich an den EuGH wenden in einem Zwischenverfahren.

Das Vorabentscheidungsverfahren ist ein Zwischenverfahren, wo die nationalen Gerichte bei Fragen

über die Auslegung und Gültigkeits des Rechts sich an das EuGH wenden können. Das

Vorabentschieudngsverfahren bildet die 2. Säule des Unionsrechtsschutzes.

Es muss vor dem EuGH als zuständiges Gericht eingebracht & nur nationale Gerichte können dieses

Verfahren einleiten 267

c. Wer ist im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens gem. Art 267 AEUV

vorlageberechtigt? Nennen Sie auch zwei Merkmale die vorliegen müssen! (1P)

Das Vorabentscheidungsverfahren ist ein Zwischenverfahren, wo die nationalen Gerichte bei Fragen

über die Auslegung und Gültigkeits des Rechts sich an das EuGH wenden können. Das

Vorabentschieudngsverfahren bildet die 2. Säule des Unionsrechtsschutzes.

Es muss vor dem EuGH als zuständiges Gericht eingebracht & nur nationale Gerichte können dieses

Verfahren einleiten

Art. 267 AEUV Vorlageberechtigt sind unterinstanzliche Gerichte. Vorlage erfolgt nach eigenem

Ermessen

Wenn die Beantwortung einer unklaren rechtlichen Fragen für ihre Entscheidung wichtig ist oder

wenn sie Zweifel an der Gültigkeit haben

- Zweifel an Gültigkeit

- Beantwortung wichtig für Entscheidungsfindung

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