Europarecht FÜM 1 - ausgearbeitete Altklausuren
Selbst bearbeitet. Betreten auf eigene Gefahr
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2017 JÄNNER
1. Das Primärrecht bildet das Recht der höchsten Stufe in der EURechtsordnung.
a. In welchem Verhältnis stehen EUV und AEUV bezüglich ihres Rangs in der EU-
Rechtsordnung? (1 Punkte)
Sie sind gleichrangig zueinander, da sie beide im Primärrecht verankert sind.
b. Art. 2 EUV nennt Werte, auf die sich die EU gründet. Wo ist das spezielle Verfahren, in
dessen Rahmen die schwerwiegende Verletzung dieser Grundwerte der EU geahndet
werden kann, geregelt? (1P)
Vertragsverletzungsklage Art. 259 AEUV durch die Kommission ( Hüterin der Verträge)
2. Frage (4P): Rechtsschutz
a. Welche Funktion kommt den sogenannten „Schlussanträgen“ zu? Wer erstellt diese? (1P)
Schlusselanträge sind unparteiliche und unabhängige Rechtsgutachten, die die Generalanwälte
erstellen, um den Richtern bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Es gibt 11. Generalanwälte unterstützen die Richter bei der Entscheidungsfindung mit
Schlüsselanträgen. Schlüsselanträge sind unverbindliche Gutachten, in denen die Rechtsfragen eines
Falles in parteineutraler Weise erwogen werden und eine bestimmte Lösung vorgeschlagen wird.
b. Weshalb darf ein nationales Gericht einen Unionsrechtsakt nicht einfach für ungültig
erklären? (1P)
Es bedarf einer Vorabentscheidungsbefahren, hier können nationale Gerichte bei Fragen über
Auslegung oder Gültigkeit sich an den EuGH wenden in einem Zwischenverfahren.
Das Vorabentscheidungsverfahren ist ein Zwischenverfahren, wo die nationalen Gerichte bei Fragen
über die Auslegung und Gültigkeits des Rechts sich an das EuGH wenden können. Das
Vorabentschieudngsverfahren bildet die 2. Säule des Unionsrechtsschutzes.
Es muss vor dem EuGH als zuständiges Gericht eingebracht & nur nationale Gerichte können dieses
Verfahren einleiten 267
c. Wer ist im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens gem. Art 267 AEUV
vorlageberechtigt? Nennen Sie auch zwei Merkmale die vorliegen müssen! (1P)
Das Vorabentscheidungsverfahren ist ein Zwischenverfahren, wo die nationalen Gerichte bei Fragen
über die Auslegung und Gültigkeits des Rechts sich an das EuGH wenden können. Das
Vorabentschieudngsverfahren bildet die 2. Säule des Unionsrechtsschutzes.
Es muss vor dem EuGH als zuständiges Gericht eingebracht & nur nationale Gerichte können dieses
Verfahren einleiten
Art. 267 AEUV Vorlageberechtigt sind unterinstanzliche Gerichte. Vorlage erfolgt nach eigenem
Ermessen
Wenn die Beantwortung einer unklaren rechtlichen Fragen für ihre Entscheidung wichtig ist oder
wenn sie Zweifel an der Gültigkeit haben
- Zweifel an Gültigkeit
- Beantwortung wichtig für Entscheidungsfindung