Der Uracher KW 23-2020
Mitteilungsblatt Der Uracher KW 23-2020
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Donnerstag, 4.6.2020/Amtliche Bekanntmachungen/Kulturelles
Der Uracher
3
Haushaltssatzung 2020
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am
10.03.2020 folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden
Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen
Erträge von 34.587.400 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen von -34.562.600 €
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo
aus 1.1 und 1.2) von 24.800 €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen
Erträge von
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen von
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis
(Saldo aus 1.4 und 1.5) von
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis
(Summe aus 1.3 und 1.6)
von 24.800 €
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden
Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit
von 34.013.800 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
von -32.704.500 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf
des Ergebnishaushalts (Saldo aus
2.1 und 2.2) von 1.309.300 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit von 1.944.500 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit von -7.088.600 €
2.6 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit (Saldo aus
2.4 und 2.5) von -5.144.100 €
2.7 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) -3.834.800 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit von
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit
von -199.000 €
2.10 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/
-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von -199.000 €
2.11 Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestandes,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo
aus 2.7 und 2.19) von -4.033.800 €
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme
für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen
(sowie für die Ablösung von
inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen
für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien
erwirtschaftet wurden) wird
festgesetzt auf 0 €
davon für die Ablösung von inneren
Darlehen auf 0 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
zum Eingehen von Verpflichtungen, die
künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
belasten (Verpflichtungsermächtigungen)
wird festgesetzt
auf 2.210.000 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf 3.500.000 €
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
1. für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
auf
400 v.H.
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
auf
400 v.H.
2. für die Gewerbesteuer auf 380 v.H.
der Steuermessbeträge.
§ 6 Weitere Bestimmungen
(Für etwaige weitere Bestimmungen nach § 79
Abs. 2 Satz 2 GemO.
Bad Urach, den 11.03.2020
gez. Rebmann
Bürgermeister
Das Landratsamt Reutlingen hat mit Erlass vom
15.05.2020 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung
gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Gleichzeitig wurden genehmigt:
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
insoweit, als in späteren Jahren Kreditaufnahmen
vorgesehen sind (§ 86 Abs.4 GemO), in
Höhe von 2.210.000 Euro.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 08.06.2020
bis 17.06.2020 je einschließlich, während der
Dienststunden auf dem Rathaus, Raum 220, öffentlich
aus.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) oder von aufgrund der
GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen
dieser Satzung wird nach § 4 Abs.
4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe dieser
Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht
worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind.
WIR GRATULIEREN
Dienstag, 9. Juni 2020
Rudolf Friedrich Baumann, 80 Jahre
Donnerstag, 11. Juni 2020
Anne-Maria Borchert-Stoll, 70 Jahre
HINWEIS: Beim Betreten/Verlassen der Festhalle ist
ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand
von 1,5 m ist stets zu wahren. Desinfektionsmittel
wird bereitgestellt.
EINLADUNG zu einer NOTSITZUNG
des Gemeinderats am Donnerstag,
04. Juni 2020 um 17:00 Uhr
Tagesordnung
Öffentlich:
Treffpunkt um 17:00 Uhr im Eingangsbereich des
Höhenfreibads
1. Besichtigung Höhenfreibad Bad Urach
Fortsetzung der Sitzung gegen 18:00 Uhr in der
Festhalle
2. Höhenfreibad Bad Urach
- Beratung und Beschlussfassung über die Badesaison
2020
Bad Urach, 02. Juni 2020
Elmar Rebmann
Bürgermeister
Pippi Langstrumpf wird 75!
Mal- , Bastel- und Kreativwettbewerb der Stadtbücherei
Schlossmühle
Am 21. Mai 1945 erschien in Schweden das Buch
„Pippi Langstrumpf“. Die Geschichte von Astrid
Lindgren wurde in mehr als 70 Sprachen übersetzt.
Fans von Pippi Langstrumpf aufgepasst!
Malt Pippi Langstrumpf, Thomas und Annika oder
Herrn Nilsson, bastelt die Villa Kunterbunt aus
einem Pappkarton oder verkleidet euch als Pippi
Langstrumpf und schickt uns ein Foto.....
Vielleicht steht in eurem Garten auch ein Limonadenbaum
oder ihr bastelt das Taka-Tuka-Land?
Kann man was gewinnen?
Alle Fotos und gemalten Bilder werden in der Bücherei
ausgestellt. Jeder der mitmacht, bekommt
einen kleinen Trostpreis. Die 10 schönsten Ideen,
Bilder oder Fotos bekommen einen Buchgutschein,
ein Buch oder ein Bastelpaket.
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Familien und alle Kinder von 4 bis 10 Jahren
Und wie?
Schickt uns eure Fotos und Bilder bis zum 30. Juni
2020.
Ihr habt also auch in den Ferien Zeit zum Basteln
und Malen.
Wir freuen uns auf eure Bilder, Fotos und Objekte...
Mit der Post: Stadtbücherei Schlossmühle Graf-
Eberhard-Platz 10 72574 Bad Urach
Email: stadtbuecherei@badurach.de (bitte nur 1
Bild als jpg max. 3 MB schicken)
Liebe Leserinnen und Leser,
die Stadtbücherei Schlossmühle ist wieder geöffnet
Aktuelle Öffnungszeiten
Stadtbücherei Schlossmühle:
Dienstag, Donnerstag und Freitag 14.00 bis 18.00
Uhr
Mittwoch 10.00 bis 12.00 Uhr
Samstag 10.00 bis 13.00 Uhr