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Der Uracher KW 23-2020

Mitteilungsblatt Der Uracher KW 23-2020

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Donnerstag, 4.6.2020/Amtliche Bekanntmachungen/Kulturelles

Der Uracher

3

Haushaltssatzung 2020

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für

Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am

10.03.2020 folgende Haushaltssatzung für das

Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden

Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen

Erträge von 34.587.400 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen

Aufwendungen von -34.562.600 €

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo

aus 1.1 und 1.2) von 24.800 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen

Erträge von

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen

Aufwendungen von

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis

(Saldo aus 1.4 und 1.5) von

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis

(Summe aus 1.3 und 1.6)

von 24.800 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden

Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit

von 34.013.800 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit

von -32.704.500 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf

des Ergebnishaushalts (Saldo aus

2.1 und 2.2) von 1.309.300 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit von 1.944.500 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit von -7.088.600 €

2.6 Veranschlagter

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

aus Investitionstätigkeit (Saldo aus

2.4 und 2.5) von -5.144.100 €

2.7 Veranschlagter

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) -3.834.800 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit von

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

von -199.000 €

2.10 Veranschlagter

Finanzierungsmittelüberschuss/

-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9) von -199.000 €

2.11 Veranschlagte Änderung des

Finanzierungsmittelbestandes,

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo

aus 2.7 und 2.19) von -4.033.800 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme

für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen

(sowie für die Ablösung von

inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen

für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien

erwirtschaftet wurden) wird

festgesetzt auf 0 €

davon für die Ablösung von inneren

Darlehen auf 0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

zum Eingehen von Verpflichtungen, die

künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

belasten (Verpflichtungsermächtigungen)

wird festgesetzt

auf 2.210.000 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite

wird festgesetzt auf 3.500.000 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

1. für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

auf

400 v.H.

2. für die Grundstücke (Grundsteuer B)

auf

400 v.H.

2. für die Gewerbesteuer auf 380 v.H.

der Steuermessbeträge.

§ 6 Weitere Bestimmungen

(Für etwaige weitere Bestimmungen nach § 79

Abs. 2 Satz 2 GemO.

Bad Urach, den 11.03.2020

gez. Rebmann

Bürgermeister

Das Landratsamt Reutlingen hat mit Erlass vom

15.05.2020 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung

gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

Gleichzeitig wurden genehmigt:

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

insoweit, als in späteren Jahren Kreditaufnahmen

vorgesehen sind (§ 86 Abs.4 GemO), in

Höhe von 2.210.000 Euro.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 08.06.2020

bis 17.06.2020 je einschließlich, während der

Dienststunden auf dem Rathaus, Raum 220, öffentlich

aus.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und

Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

(GemO) oder von aufgrund der

GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen

dieser Satzung wird nach § 4 Abs.

4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich

innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe dieser

Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht

worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung

begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,

wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der

Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung

der Satzung verletzt worden sind.

WIR GRATULIEREN

Dienstag, 9. Juni 2020

Rudolf Friedrich Baumann, 80 Jahre

Donnerstag, 11. Juni 2020

Anne-Maria Borchert-Stoll, 70 Jahre

HINWEIS: Beim Betreten/Verlassen der Festhalle ist

ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand

von 1,5 m ist stets zu wahren. Desinfektionsmittel

wird bereitgestellt.

EINLADUNG zu einer NOTSITZUNG

des Gemeinderats am Donnerstag,

04. Juni 2020 um 17:00 Uhr

Tagesordnung

Öffentlich:

Treffpunkt um 17:00 Uhr im Eingangsbereich des

Höhenfreibads

1. Besichtigung Höhenfreibad Bad Urach

Fortsetzung der Sitzung gegen 18:00 Uhr in der

Festhalle

2. Höhenfreibad Bad Urach

- Beratung und Beschlussfassung über die Badesaison

2020

Bad Urach, 02. Juni 2020

Elmar Rebmann

Bürgermeister

Pippi Langstrumpf wird 75!

Mal- , Bastel- und Kreativwettbewerb der Stadtbücherei

Schlossmühle

Am 21. Mai 1945 erschien in Schweden das Buch

„Pippi Langstrumpf“. Die Geschichte von Astrid

Lindgren wurde in mehr als 70 Sprachen übersetzt.

Fans von Pippi Langstrumpf aufgepasst!

Malt Pippi Langstrumpf, Thomas und Annika oder

Herrn Nilsson, bastelt die Villa Kunterbunt aus

einem Pappkarton oder verkleidet euch als Pippi

Langstrumpf und schickt uns ein Foto.....

Vielleicht steht in eurem Garten auch ein Limonadenbaum

oder ihr bastelt das Taka-Tuka-Land?

Kann man was gewinnen?

Alle Fotos und gemalten Bilder werden in der Bücherei

ausgestellt. Jeder der mitmacht, bekommt

einen kleinen Trostpreis. Die 10 schönsten Ideen,

Bilder oder Fotos bekommen einen Buchgutschein,

ein Buch oder ein Bastelpaket.

Wer kann mitmachen?

Familien und alle Kinder von 4 bis 10 Jahren

Und wie?

Schickt uns eure Fotos und Bilder bis zum 30. Juni

2020.

Ihr habt also auch in den Ferien Zeit zum Basteln

und Malen.

Wir freuen uns auf eure Bilder, Fotos und Objekte...

Mit der Post: Stadtbücherei Schlossmühle Graf-

Eberhard-Platz 10 72574 Bad Urach

Email: stadtbuecherei@badurach.de (bitte nur 1

Bild als jpg max. 3 MB schicken)

Liebe Leserinnen und Leser,

die Stadtbücherei Schlossmühle ist wieder geöffnet

Aktuelle Öffnungszeiten

Stadtbücherei Schlossmühle:

Dienstag, Donnerstag und Freitag 14.00 bis 18.00

Uhr

Mittwoch 10.00 bis 12.00 Uhr

Samstag 10.00 bis 13.00 Uhr

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