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Monatsblatt Heilsbronn - Juni 2020

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NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT<br />

6<br />

Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen<br />

und Beiräten und das Sitzverteilungsverfahren in den Ausschüssen<br />

Nach Art. 33 GO regelt der Stadtrat in der Geschäftsordnung die Zusammensetzung<br />

der Ausschüsse; die Mitglieder werden vom Stadtrat für die Dauer<br />

der Wahlzeit aus seiner Mitte bestellt. Beim Sitzverteilungsverfahren in den<br />

Ausschüssen muss das Gebot der Spiegelbildlichkeit (Art. 33 Abs. 1 S. 2 GO)<br />

gewahrt werden. Es ist somit dem Stärkeverhältnis der Fraktionen / Gruppen<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Der Stadtrat entscheidet sich dafür, das Verfahren Hare-Niemeyer zu belassen<br />

und spricht sich dafür aus, dass bei gleichem Anspruch auf einen Ausschusssitz<br />

das Los entscheidet.<br />

Vom Stadtratsgremium werden folgende Ausschüsse und zahlenmäßige<br />

Besetzung festgelegt:<br />

1. Haupt- und Finanzausschuss, 8 Mitglieder<br />

2. Bau- und Umweltausschuss, 6 Mitglieder<br />

3. Ausschuss für Kultur-, Jugend-, Sozial- und Sportangelegenheiten, 6 Mitglieder<br />

4. Ausschuss für Bildung, 6 Mitglieder<br />

5. Werkausschuss, 6 Mitglieder<br />

6. Rechnungsprüfungsausschuss, 4 Mitglieder (einschl. des Vorsitzenden)<br />

Die Regelungen zum Seniorenbeirat und Beirat für Soziales bleiben unverändert.<br />

Benennung von Beauftragten;<br />

Geschäftsordnung für den Stadtrat <strong>Heilsbronn</strong> (§ 11)<br />

Der oder die ehrenamtlichen Beauftragte(n) werden vom Stadtrat aus seiner<br />

Mitte oder aus der Bürgerschaft berufen. Näheres regelt die Geschäftsordnung<br />

oder eine eigene Satzung.<br />

Für die Ratsperiode <strong>2020</strong> – 2026 werden die folgenden Beauftragten<br />

benannt:<br />

• Jugendbeauftragter: Bastian Böhm<br />

• Beauftragte für Integration und Migration: unbenannt<br />

• Beauftragte für Soziales: Petra Hinkl<br />

• Seniorenbeauftragter: Horst Bell<br />

• Beauftragter für Inklusionsfragen: Harald Pfitzer<br />

Herr Horst Bell ist aktuell auch gleichzeitig Vorsitzender des Seniorenbeirates.<br />

Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts<br />

Der vorgelegte Entwurf dieser Satzung wird im Einzelnen besprochen und Änderungsvorschläge<br />

eingearbeitet. Dar Stadtrat fasst daraufhin folgenden Beschluss:<br />

Der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts<br />

wird zugestimmt.<br />

Geschäftsordnung für den Stadtrat von <strong>Heilsbronn</strong> <strong>2020</strong> - 2026;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Geschäftsordnungsentwurf sieht vor, dass das bereits vorhandene Ratsinformationssystem<br />

aktiviert und eingesetzt wird. Weiterhin sollen die Stadtratsmitglieder<br />

künftig per Email eingeladen werden.<br />

Nach eingehender Beratung (Vereinszuschüsse) und Änderungen (Losverfahren)<br />

wird die Geschäftsordnung des Stadtrates für <strong>2020</strong> – 2026 beschlossen.<br />

Ortssprecher; Vertreter der Gemeindeteile<br />

Nach Art. 60 a GO können in Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch<br />

selbständig waren und die im Gemeinderat nicht vertreten sind, Ortssprecher<br />

gewählt werden. Diese können an allen Sitzungen des Gemeinderates mit<br />

beratender Stimme teilnehmen.<br />

In der Ratsperiode <strong>2020</strong> – 2026 trifft dies auf die Gemeindeteile Ketteldorf und<br />

Höfstetten mit Neuhöflein zu.<br />

Aufgrund der derzeitigen rechtlichen Situation (Corona-Pandemie) konnte eine<br />

Ortsteilversammlung mit Wahl der Ortssprecher bisher nicht durchgeführt werden.<br />

Diese Versammlungen mit Wahl werden unverzüglich nachgeholt, sobald dies<br />

möglich ist. Nach derzeitiger Lage wird dies voraussichtlich sein, wenn auch<br />

die Öffnung der Gaststätten wieder möglich ist.<br />

Die beiden bisherigen Ortssprecher Markus Geißelbrecht und Harald<br />

Schneider, werden (bis zur unverzüglich, nach Öffnung der Gaststätten<br />

wieder möglichen, durchzuführenden Neuwahl) zu den Sitzungen des<br />

Stadtrats eingeladen.<br />

JUNI <strong>2020</strong><br />

Bestellung der Mitglieder und Vertreter in die Ausschüsse<br />

Die Benennung der Mitglieder und Vertreter der Fraktionen / Gruppen in den<br />

Ausschüssen sollte zeitnah erfolgen.<br />

In § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist vorgesehen, dass für die Mitglieder<br />

eines Ausschusses für den Fall ihrer Verhinderung je Fraktion, Gruppe oder<br />

Ausschussgemeinschaft auf deren Vorschlag bis zu drei stellvertretende<br />

Mitglieder namentlich bestellt werden.<br />

Benennung der Mitglieder in Beiräten, Gremien und des Vorsitzenden<br />

des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

Die Benennung der Mitglieder des Stadtrates in den Beiräten soll in der nächsten<br />

Sitzung des Stadtrates am 27.05.<strong>2020</strong> erfolgen, ebenso wie die Bestimmung<br />

des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und die Berufung der<br />

Beauftragten.<br />

Die städtischen Ehrungsrichtlinien sehen ebenfalls vor, dass sich in dem jährlich<br />

treffenden Auswahlgremium unter anderem Vertreter des Stadtrates (je 1<br />

Vertreter pro Fraktion) teilnehmen.<br />

Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungs-Standesbeamten;<br />

Wiederbestellung<br />

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung der bayerischen Personenstandsvollzugsverordnung<br />

(AVPStG) können die Gemeinden den 1. und auch<br />

weitere Bürgermeister zum Standesbeamten bestellen, sofern sein Aufgabenbereich<br />

als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen bzw. die<br />

Mitwirkung an der Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt wird.<br />

Als so genannter Eheschließungsstandesbeamter ist er befugt, die im Zusammenhang<br />

mit der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft<br />

erforderlichen Beurkundungen und Eintragungen in den Personenstandsregistern<br />

vorzunehmen, Personenstandsurkunden aus diesen Registern erstmals<br />

auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung bzw. der<br />

Begründung der Lebenspartnerschaft und darauf bezogene Anschlusserklärungen<br />

zu beglaubigen oder zu beurkunden.<br />

Die Bestellung von Bürgermeistern zu Eheschließungsstandesbeamten erlischt<br />

mit Ablauf der Amtszeit, also nach Ablauf der Wahlperiode.<br />

1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer wird mit Wirkung vom 13.05.<strong>2020</strong>,<br />

auf jederzeitigen Widerruf, erneut zum Standesbeamten des Standesamtsbezirks<br />

<strong>Heilsbronn</strong> bestellt. Sein Aufgabenbereich als Standesbeamter<br />

wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.<br />

Vollmacht für die Abgabe von Erklärungen über Kaufverträge,<br />

Freigaben, Löschungen und Rangrücktrittserklärungen gegenüber<br />

Notariaten sowie dem Grundbuchamt für die Ratsperiode <strong>2020</strong>/2026<br />

Zusätzlich zur Regelung in der Geschäftsordnung bedarf es in der Angelegenheit<br />

gegen-über Notariaten sowie dem Grundbuchamt noch formell eines gesonderten<br />

Stadtratsbeschlusses.<br />

Für die Wahlperiode <strong>2020</strong>/2026 wird der 1. Bürgermeister, im Fall seiner Verhinderung<br />

die 2. Bürgermeister/in (und bei Verhinderung beider der 3. Bürgermeister)<br />

ermächtigt, alle Arten von grundstücksbezogenen Erklärungen abzugeben, insbesondere<br />

Kaufverträge (bis zu einer Wertgrenze von 50.000,00 € im Einzelfall),<br />

Freigaben, Löschungen und Rangrücktrittserklärungen in eigener Zuständigkeit<br />

namens der Stadt <strong>Heilsbronn</strong> zu unterzeichnen.<br />

Bekanntgabe Streusalzbestellung<br />

Eine Salzhalle wurde im Winter 2019/<strong>2020</strong> vollständig geleert. Diese Halle wird<br />

mit etwa 200 Tonnen Salz gefüllt, um den Bedarf für den nächsten Winter sicher<br />

zu stellen. Insgesamt stehen dann 500 Tonnen Salz zur Verfügung, im Mittel der<br />

letzten sechs Jahre wurden ca. 230 Tonne pro Jahr benötigt.<br />

Fertigstellungstermin zur Restaurierung des Marktplatzbrunnens<br />

Da es auch in der Bauwirtschaft aufgrund der Pandemiebeschränkungen zu<br />

Covid 19 zu Terminverschiebungen gekommen ist, konnte die Sanierung des<br />

Marktplatzbrunnens nicht wie geplant fertig gestellt werden.<br />

Die aktuelle Planung sieht vor, die restaurierten Gusssegmente bis zum<br />

15.05.<strong>2020</strong> zu montieren. Ab KW 22 sollen die Estrich- und Abdichtungsarbeiten<br />

durchgeführt werden, so dass die restaurierte Sandsteinfiale in KW 25-26<br />

errichtet werden kann.

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