Monatsblatt Heilsbronn - Juni 2020
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NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT<br />
6<br />
Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen<br />
und Beiräten und das Sitzverteilungsverfahren in den Ausschüssen<br />
Nach Art. 33 GO regelt der Stadtrat in der Geschäftsordnung die Zusammensetzung<br />
der Ausschüsse; die Mitglieder werden vom Stadtrat für die Dauer<br />
der Wahlzeit aus seiner Mitte bestellt. Beim Sitzverteilungsverfahren in den<br />
Ausschüssen muss das Gebot der Spiegelbildlichkeit (Art. 33 Abs. 1 S. 2 GO)<br />
gewahrt werden. Es ist somit dem Stärkeverhältnis der Fraktionen / Gruppen<br />
Rechnung zu tragen.<br />
Der Stadtrat entscheidet sich dafür, das Verfahren Hare-Niemeyer zu belassen<br />
und spricht sich dafür aus, dass bei gleichem Anspruch auf einen Ausschusssitz<br />
das Los entscheidet.<br />
Vom Stadtratsgremium werden folgende Ausschüsse und zahlenmäßige<br />
Besetzung festgelegt:<br />
1. Haupt- und Finanzausschuss, 8 Mitglieder<br />
2. Bau- und Umweltausschuss, 6 Mitglieder<br />
3. Ausschuss für Kultur-, Jugend-, Sozial- und Sportangelegenheiten, 6 Mitglieder<br />
4. Ausschuss für Bildung, 6 Mitglieder<br />
5. Werkausschuss, 6 Mitglieder<br />
6. Rechnungsprüfungsausschuss, 4 Mitglieder (einschl. des Vorsitzenden)<br />
Die Regelungen zum Seniorenbeirat und Beirat für Soziales bleiben unverändert.<br />
Benennung von Beauftragten;<br />
Geschäftsordnung für den Stadtrat <strong>Heilsbronn</strong> (§ 11)<br />
Der oder die ehrenamtlichen Beauftragte(n) werden vom Stadtrat aus seiner<br />
Mitte oder aus der Bürgerschaft berufen. Näheres regelt die Geschäftsordnung<br />
oder eine eigene Satzung.<br />
Für die Ratsperiode <strong>2020</strong> – 2026 werden die folgenden Beauftragten<br />
benannt:<br />
• Jugendbeauftragter: Bastian Böhm<br />
• Beauftragte für Integration und Migration: unbenannt<br />
• Beauftragte für Soziales: Petra Hinkl<br />
• Seniorenbeauftragter: Horst Bell<br />
• Beauftragter für Inklusionsfragen: Harald Pfitzer<br />
Herr Horst Bell ist aktuell auch gleichzeitig Vorsitzender des Seniorenbeirates.<br />
Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts<br />
Der vorgelegte Entwurf dieser Satzung wird im Einzelnen besprochen und Änderungsvorschläge<br />
eingearbeitet. Dar Stadtrat fasst daraufhin folgenden Beschluss:<br />
Der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts<br />
wird zugestimmt.<br />
Geschäftsordnung für den Stadtrat von <strong>Heilsbronn</strong> <strong>2020</strong> - 2026;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Geschäftsordnungsentwurf sieht vor, dass das bereits vorhandene Ratsinformationssystem<br />
aktiviert und eingesetzt wird. Weiterhin sollen die Stadtratsmitglieder<br />
künftig per Email eingeladen werden.<br />
Nach eingehender Beratung (Vereinszuschüsse) und Änderungen (Losverfahren)<br />
wird die Geschäftsordnung des Stadtrates für <strong>2020</strong> – 2026 beschlossen.<br />
Ortssprecher; Vertreter der Gemeindeteile<br />
Nach Art. 60 a GO können in Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch<br />
selbständig waren und die im Gemeinderat nicht vertreten sind, Ortssprecher<br />
gewählt werden. Diese können an allen Sitzungen des Gemeinderates mit<br />
beratender Stimme teilnehmen.<br />
In der Ratsperiode <strong>2020</strong> – 2026 trifft dies auf die Gemeindeteile Ketteldorf und<br />
Höfstetten mit Neuhöflein zu.<br />
Aufgrund der derzeitigen rechtlichen Situation (Corona-Pandemie) konnte eine<br />
Ortsteilversammlung mit Wahl der Ortssprecher bisher nicht durchgeführt werden.<br />
Diese Versammlungen mit Wahl werden unverzüglich nachgeholt, sobald dies<br />
möglich ist. Nach derzeitiger Lage wird dies voraussichtlich sein, wenn auch<br />
die Öffnung der Gaststätten wieder möglich ist.<br />
Die beiden bisherigen Ortssprecher Markus Geißelbrecht und Harald<br />
Schneider, werden (bis zur unverzüglich, nach Öffnung der Gaststätten<br />
wieder möglichen, durchzuführenden Neuwahl) zu den Sitzungen des<br />
Stadtrats eingeladen.<br />
JUNI <strong>2020</strong><br />
Bestellung der Mitglieder und Vertreter in die Ausschüsse<br />
Die Benennung der Mitglieder und Vertreter der Fraktionen / Gruppen in den<br />
Ausschüssen sollte zeitnah erfolgen.<br />
In § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist vorgesehen, dass für die Mitglieder<br />
eines Ausschusses für den Fall ihrer Verhinderung je Fraktion, Gruppe oder<br />
Ausschussgemeinschaft auf deren Vorschlag bis zu drei stellvertretende<br />
Mitglieder namentlich bestellt werden.<br />
Benennung der Mitglieder in Beiräten, Gremien und des Vorsitzenden<br />
des Rechnungsprüfungsausschusses<br />
Die Benennung der Mitglieder des Stadtrates in den Beiräten soll in der nächsten<br />
Sitzung des Stadtrates am 27.05.<strong>2020</strong> erfolgen, ebenso wie die Bestimmung<br />
des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und die Berufung der<br />
Beauftragten.<br />
Die städtischen Ehrungsrichtlinien sehen ebenfalls vor, dass sich in dem jährlich<br />
treffenden Auswahlgremium unter anderem Vertreter des Stadtrates (je 1<br />
Vertreter pro Fraktion) teilnehmen.<br />
Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungs-Standesbeamten;<br />
Wiederbestellung<br />
Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung der bayerischen Personenstandsvollzugsverordnung<br />
(AVPStG) können die Gemeinden den 1. und auch<br />
weitere Bürgermeister zum Standesbeamten bestellen, sofern sein Aufgabenbereich<br />
als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen bzw. die<br />
Mitwirkung an der Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt wird.<br />
Als so genannter Eheschließungsstandesbeamter ist er befugt, die im Zusammenhang<br />
mit der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft<br />
erforderlichen Beurkundungen und Eintragungen in den Personenstandsregistern<br />
vorzunehmen, Personenstandsurkunden aus diesen Registern erstmals<br />
auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung bzw. der<br />
Begründung der Lebenspartnerschaft und darauf bezogene Anschlusserklärungen<br />
zu beglaubigen oder zu beurkunden.<br />
Die Bestellung von Bürgermeistern zu Eheschließungsstandesbeamten erlischt<br />
mit Ablauf der Amtszeit, also nach Ablauf der Wahlperiode.<br />
1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer wird mit Wirkung vom 13.05.<strong>2020</strong>,<br />
auf jederzeitigen Widerruf, erneut zum Standesbeamten des Standesamtsbezirks<br />
<strong>Heilsbronn</strong> bestellt. Sein Aufgabenbereich als Standesbeamter<br />
wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.<br />
Vollmacht für die Abgabe von Erklärungen über Kaufverträge,<br />
Freigaben, Löschungen und Rangrücktrittserklärungen gegenüber<br />
Notariaten sowie dem Grundbuchamt für die Ratsperiode <strong>2020</strong>/2026<br />
Zusätzlich zur Regelung in der Geschäftsordnung bedarf es in der Angelegenheit<br />
gegen-über Notariaten sowie dem Grundbuchamt noch formell eines gesonderten<br />
Stadtratsbeschlusses.<br />
Für die Wahlperiode <strong>2020</strong>/2026 wird der 1. Bürgermeister, im Fall seiner Verhinderung<br />
die 2. Bürgermeister/in (und bei Verhinderung beider der 3. Bürgermeister)<br />
ermächtigt, alle Arten von grundstücksbezogenen Erklärungen abzugeben, insbesondere<br />
Kaufverträge (bis zu einer Wertgrenze von 50.000,00 € im Einzelfall),<br />
Freigaben, Löschungen und Rangrücktrittserklärungen in eigener Zuständigkeit<br />
namens der Stadt <strong>Heilsbronn</strong> zu unterzeichnen.<br />
Bekanntgabe Streusalzbestellung<br />
Eine Salzhalle wurde im Winter 2019/<strong>2020</strong> vollständig geleert. Diese Halle wird<br />
mit etwa 200 Tonnen Salz gefüllt, um den Bedarf für den nächsten Winter sicher<br />
zu stellen. Insgesamt stehen dann 500 Tonnen Salz zur Verfügung, im Mittel der<br />
letzten sechs Jahre wurden ca. 230 Tonne pro Jahr benötigt.<br />
Fertigstellungstermin zur Restaurierung des Marktplatzbrunnens<br />
Da es auch in der Bauwirtschaft aufgrund der Pandemiebeschränkungen zu<br />
Covid 19 zu Terminverschiebungen gekommen ist, konnte die Sanierung des<br />
Marktplatzbrunnens nicht wie geplant fertig gestellt werden.<br />
Die aktuelle Planung sieht vor, die restaurierten Gusssegmente bis zum<br />
15.05.<strong>2020</strong> zu montieren. Ab KW 22 sollen die Estrich- und Abdichtungsarbeiten<br />
durchgeführt werden, so dass die restaurierte Sandsteinfiale in KW 25-26<br />
errichtet werden kann.