04_Sept_InfoPlus - Gemeinde Oberbuchsiten
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R e g i e r u n g s r a t g e n e h m i g t d i e O r t s p l a n u n g<br />
Bei einem flüchtigen Blick ähnelt der<br />
Bauzonenplan unserer <strong>Gemeinde</strong> einem<br />
farbenfrohen, abstrakten Gemälde. Bei<br />
genauerem Hinsehen eröffnet sich hingegen<br />
ein vielschichtiges Planungswerk<br />
mit einer Fülle von Details über das, was<br />
in unserer <strong>Gemeinde</strong> ist, und baulich<br />
möglich sein soll. Die flächigen Färbungen<br />
orientieren über die Art von Bauten<br />
welche in einem bestimmten Gebiet des<br />
Dorfes erstellt werden dürfen, ob Wohnen<br />
oder Gewerbe, ob Industrie oder<br />
öffentliche Bauten. Im Weiteren gibt<br />
die Planung Auskunft über den Verlauf<br />
und den Ausbaustandard von Strassen,<br />
Werkleitungen, etc. Kurz, mit der Ortsplanung<br />
erzeigt die <strong>Gemeinde</strong>, wie sie<br />
sich künftig baulich entwickeln will.<br />
Im Jahre 1997 wurde mit der Überarbeitung<br />
der damaligen Ortsplanung<br />
begonnen und mit Schreiben vom 17.<br />
August 20<strong>04</strong> hat der Regierungsrat des<br />
Kantons Solothurn nun die im Verlaufe<br />
der letzten acht Jahre erarbeiten Planungswerke<br />
genehmigt, teilweise mit<br />
Vorbehalten.<br />
Schon die erwähnte Dauer macht<br />
deutlich, dass es sich hier um ein vielschichtiges<br />
Werk handelt. Das Dossier,<br />
welches der <strong>Gemeinde</strong>rat dem Regierungsrat<br />
zur Genehmigung unterbreitete,<br />
enthielt u.a. den Bauzonenplan,<br />
den Strassen- und Baulinienplan, die<br />
Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufen,<br />
den Gesamtplan, das Zonenreglement,<br />
der Waldfeststellungsplan,<br />
das Erschliessungsprogramm und das<br />
Naturinventar.<br />
Gemäss der kantonale Gesetzgebung<br />
gehört die Ortsplanung zum Aufga-<br />
10 <strong>InfoPlus</strong><br />
benbereich des <strong>Gemeinde</strong>rates. Im<br />
Auftrag des <strong>Gemeinde</strong>rates erarbeitet<br />
die Ortsplanungskommission die Vorschläge<br />
für die Entscheidungen des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates. Das Ingenieurbüro<br />
BSB in Oensingen war mit der Bearbeitung<br />
der planerischen Grundlagen<br />
beauftragt. Der sogenannte Ortsplaner,<br />
Ingenieur Rolf Riechsteiner, kümmerte<br />
sich um die tausend Details, welche in<br />
Schritten erarbeitet, entschieden und<br />
nachgeführt werden mussten. Seiner<br />
kompetenten, unparteiischen Art ist<br />
wesentlich zu verdanken, dass der<br />
allergrösste Teil der Begehren gütlich<br />
bereinigt werden konnte.<br />
Generelles Planungsziel des Gemein-<br />
derates war es, unserem Dorf eine<br />
allseitig abgestimmte Entwicklung zu<br />
sichern, quantitativ und qualitativ. Dies<br />
im Bereich Wohnen aber nicht weniger<br />
bei der Ansiedlung von Arbeitsplätzen.<br />
Grundsätzlich verlangt das eidgenössi-<br />
sche Raumplanungsgesetz, dass soviel<br />
unüberbautes Land eingezont sein darf,<br />
wie in den nächsten 15 Jahren überbaut<br />
werden kann. Als Massstab dient<br />
die Bautätigkeit der letzten 15 Jahre.<br />
Aufgrund dieser Bedingung waren in<br />
der bestehenden Planung zu grosse<br />
Flächen der Wohnzone zugeordnet,<br />
was den <strong>Gemeinde</strong>rat zwang, auch<br />
auf Druck des Kantons, Rückzonungen<br />
vorzunehmen. Da der <strong>Gemeinde</strong>rat im<br />
Verlaufe der Planungszeit eine rege<br />
bauliche Tätigkeit nachweisen konnte,<br />
liessen sich die ursprünglich vom<br />
Kanton verlangte Auszonungen stark<br />
reduzieren. Wenn ausgezont werden<br />
muss, war für den <strong>Gemeinde</strong>rat aber<br />
klar, dass nicht gleichzeitig an anderer<br />
Stelle eingezont werden kann.<br />
Mit einer konsequenten, übersicht-<br />
lichen Haltung des <strong>Gemeinde</strong>rates,<br />
aber auch dank vielen Gesprächen mit<br />
den Betroffenen, konnten die meisten<br />
Differenzen bereinigt werden. In seinem<br />
Beschluss vom 17. August hatte der<br />
Regierungsrat nur noch in 5 strittigen<br />
Fällen zu entscheiden. Wie weit einzelne<br />
Einsprachen von den Betroffenen an<br />
das Verwaltungsgericht weitergezogen<br />
werden, steht zur Zeit noch aus.<br />
Nicht entschieden hat der Regierungsrat<br />
bezüglich der Linienführung der<br />
verlängerten Industriestrasse. Hier geht<br />
es um die Strasse entlang der Dünnern,<br />
welche der <strong>Gemeinde</strong>rat mit der Schälismühlestrasse<br />
verbinden möchte, wodurch<br />
der aus dem Industriegebiet Neuendorf<br />
resultierende Verkehr direkt auf<br />
die Ortsverbindungsstrasse <strong>Oberbuchsiten</strong>-Niederbuchsiten<br />
geleitet werden<br />
könnte. Hier verlangt der Regierungsrat<br />
noch weitere Abklärungen, welche vor<br />
allem die regionalen Zusammenhänge<br />
mit einbeziehen.<br />
Mit dem Abschluss des Planungspro-<br />
zesses verfügt die <strong>Gemeinde</strong> nun über<br />
ein rechtsgültiges, modernes Planungswerk,<br />
welches mindestens für einige<br />
Jahre eine übersichtliche Grundlage<br />
schafft für eine erspriessliche bauliche<br />
Entwicklung unseres Dorfes.<br />
Alfons von Arx, <strong>Gemeinde</strong>präsident