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04_Sept_InfoPlus - Gemeinde Oberbuchsiten

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R e g i e r u n g s r a t g e n e h m i g t d i e O r t s p l a n u n g<br />

Bei einem flüchtigen Blick ähnelt der<br />

Bauzonenplan unserer <strong>Gemeinde</strong> einem<br />

farbenfrohen, abstrakten Gemälde. Bei<br />

genauerem Hinsehen eröffnet sich hingegen<br />

ein vielschichtiges Planungswerk<br />

mit einer Fülle von Details über das, was<br />

in unserer <strong>Gemeinde</strong> ist, und baulich<br />

möglich sein soll. Die flächigen Färbungen<br />

orientieren über die Art von Bauten<br />

welche in einem bestimmten Gebiet des<br />

Dorfes erstellt werden dürfen, ob Wohnen<br />

oder Gewerbe, ob Industrie oder<br />

öffentliche Bauten. Im Weiteren gibt<br />

die Planung Auskunft über den Verlauf<br />

und den Ausbaustandard von Strassen,<br />

Werkleitungen, etc. Kurz, mit der Ortsplanung<br />

erzeigt die <strong>Gemeinde</strong>, wie sie<br />

sich künftig baulich entwickeln will.<br />

Im Jahre 1997 wurde mit der Überarbeitung<br />

der damaligen Ortsplanung<br />

begonnen und mit Schreiben vom 17.<br />

August 20<strong>04</strong> hat der Regierungsrat des<br />

Kantons Solothurn nun die im Verlaufe<br />

der letzten acht Jahre erarbeiten Planungswerke<br />

genehmigt, teilweise mit<br />

Vorbehalten.<br />

Schon die erwähnte Dauer macht<br />

deutlich, dass es sich hier um ein vielschichtiges<br />

Werk handelt. Das Dossier,<br />

welches der <strong>Gemeinde</strong>rat dem Regierungsrat<br />

zur Genehmigung unterbreitete,<br />

enthielt u.a. den Bauzonenplan,<br />

den Strassen- und Baulinienplan, die<br />

Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufen,<br />

den Gesamtplan, das Zonenreglement,<br />

der Waldfeststellungsplan,<br />

das Erschliessungsprogramm und das<br />

Naturinventar.<br />

Gemäss der kantonale Gesetzgebung<br />

gehört die Ortsplanung zum Aufga-<br />

10 <strong>InfoPlus</strong><br />

benbereich des <strong>Gemeinde</strong>rates. Im<br />

Auftrag des <strong>Gemeinde</strong>rates erarbeitet<br />

die Ortsplanungskommission die Vorschläge<br />

für die Entscheidungen des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates. Das Ingenieurbüro<br />

BSB in Oensingen war mit der Bearbeitung<br />

der planerischen Grundlagen<br />

beauftragt. Der sogenannte Ortsplaner,<br />

Ingenieur Rolf Riechsteiner, kümmerte<br />

sich um die tausend Details, welche in<br />

Schritten erarbeitet, entschieden und<br />

nachgeführt werden mussten. Seiner<br />

kompetenten, unparteiischen Art ist<br />

wesentlich zu verdanken, dass der<br />

allergrösste Teil der Begehren gütlich<br />

bereinigt werden konnte.<br />

Generelles Planungsziel des Gemein-<br />

derates war es, unserem Dorf eine<br />

allseitig abgestimmte Entwicklung zu<br />

sichern, quantitativ und qualitativ. Dies<br />

im Bereich Wohnen aber nicht weniger<br />

bei der Ansiedlung von Arbeitsplätzen.<br />

Grundsätzlich verlangt das eidgenössi-<br />

sche Raumplanungsgesetz, dass soviel<br />

unüberbautes Land eingezont sein darf,<br />

wie in den nächsten 15 Jahren überbaut<br />

werden kann. Als Massstab dient<br />

die Bautätigkeit der letzten 15 Jahre.<br />

Aufgrund dieser Bedingung waren in<br />

der bestehenden Planung zu grosse<br />

Flächen der Wohnzone zugeordnet,<br />

was den <strong>Gemeinde</strong>rat zwang, auch<br />

auf Druck des Kantons, Rückzonungen<br />

vorzunehmen. Da der <strong>Gemeinde</strong>rat im<br />

Verlaufe der Planungszeit eine rege<br />

bauliche Tätigkeit nachweisen konnte,<br />

liessen sich die ursprünglich vom<br />

Kanton verlangte Auszonungen stark<br />

reduzieren. Wenn ausgezont werden<br />

muss, war für den <strong>Gemeinde</strong>rat aber<br />

klar, dass nicht gleichzeitig an anderer<br />

Stelle eingezont werden kann.<br />

Mit einer konsequenten, übersicht-<br />

lichen Haltung des <strong>Gemeinde</strong>rates,<br />

aber auch dank vielen Gesprächen mit<br />

den Betroffenen, konnten die meisten<br />

Differenzen bereinigt werden. In seinem<br />

Beschluss vom 17. August hatte der<br />

Regierungsrat nur noch in 5 strittigen<br />

Fällen zu entscheiden. Wie weit einzelne<br />

Einsprachen von den Betroffenen an<br />

das Verwaltungsgericht weitergezogen<br />

werden, steht zur Zeit noch aus.<br />

Nicht entschieden hat der Regierungsrat<br />

bezüglich der Linienführung der<br />

verlängerten Industriestrasse. Hier geht<br />

es um die Strasse entlang der Dünnern,<br />

welche der <strong>Gemeinde</strong>rat mit der Schälismühlestrasse<br />

verbinden möchte, wodurch<br />

der aus dem Industriegebiet Neuendorf<br />

resultierende Verkehr direkt auf<br />

die Ortsverbindungsstrasse <strong>Oberbuchsiten</strong>-Niederbuchsiten<br />

geleitet werden<br />

könnte. Hier verlangt der Regierungsrat<br />

noch weitere Abklärungen, welche vor<br />

allem die regionalen Zusammenhänge<br />

mit einbeziehen.<br />

Mit dem Abschluss des Planungspro-<br />

zesses verfügt die <strong>Gemeinde</strong> nun über<br />

ein rechtsgültiges, modernes Planungswerk,<br />

welches mindestens für einige<br />

Jahre eine übersichtliche Grundlage<br />

schafft für eine erspriessliche bauliche<br />

Entwicklung unseres Dorfes.<br />

Alfons von Arx, <strong>Gemeinde</strong>präsident

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