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Fonds-Handbuch Fon d s-H an d b u ch - Xetra

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12 Das sind Investmentfonds<br />

Das sind Investmentfonds 13<br />

<strong><strong>Fon</strong>ds</strong> sind <strong>an</strong> die Rücknahmeverpfli<strong>ch</strong>tung gebunden. Anleger<br />

haben dadur<strong>ch</strong> immer Zugriff auf ihr Geld, sind also stets liquide.<br />

Die <strong><strong>Fon</strong>ds</strong>gesells<strong>ch</strong>aften müssen für Rückzahlungswüns<strong>ch</strong>e ständig<br />

eine bestimmte Summe bereithalten.<br />

Kosten der Investmentfonds<strong>an</strong>lage<br />

Anleger wissen: Ni<strong>ch</strong>t nur die erzielten Erträge, sondern au<strong>ch</strong><br />

die Kosten sind für den Erfolg einer Investmentfonds<strong>an</strong>lage ents<strong>ch</strong>eidend.<br />

Laufende und einmalige Kosten eines Investmentfonds sind stets<br />

klar definiert und sollten bei der Bere<strong>ch</strong>nung der Rendite stets<br />

berücksi<strong>ch</strong>tigt werden.<br />

Die <strong><strong>Fon</strong>ds</strong>gesells<strong>ch</strong>aften erhalten Verwaltungsgebühren in Höhe<br />

von jährli<strong>ch</strong> bis zu 1 Prozent des <strong><strong>Fon</strong>ds</strong>wertes. Erfolgsbeteiligungen<br />

können bei einigen <strong><strong>Fon</strong>ds</strong> fällig werden, wenn das<br />

M<strong>an</strong>agement die Perform<strong>an</strong>ce eines zuvor definierten Verglei<strong>ch</strong>smarktes<br />

(Ben<strong>ch</strong>mark) übertrifft. Etli<strong>ch</strong>e <strong><strong>Fon</strong>ds</strong> geben deshalb<br />

eine jährli<strong>ch</strong>e maximale und eine Mindest-Verwaltungsgebühr<br />

pro Jahr <strong>an</strong>.<br />

Au<strong>ch</strong> die Depotb<strong>an</strong>kvergütung beträgt meist 1 Prozent (siehe<br />

Kasten). Diese jährli<strong>ch</strong>en laufenden Kosten werden intern abgere<strong>ch</strong>net<br />

und ni<strong>ch</strong>t in den Kontoauszügen ausgewiesen. In den<br />

Verkaufsprospekten sind diese Kosten explizit aufgeführt.<br />

Die laufenden Kosten, die der Anleger ni<strong>ch</strong>t direkt übernimmt,<br />

sondern die aus dem <strong><strong>Fon</strong>ds</strong>vermögen bezahlt werden, gehen<br />

zulasten der Wertentwicklung des <strong><strong>Fon</strong>ds</strong>vermögens.<br />

> Die Verwaltungsgebühren der <strong><strong>Fon</strong>ds</strong> im Börsenh<strong>an</strong>del finden<br />

Sie auf den Datenblättern unter boerse-fr<strong>an</strong>kfurt.de.<br />

Rufen Sie dafür den jeweiligen <strong><strong>Fon</strong>ds</strong> über die Su<strong>ch</strong>e auf.<br />

Beim traditionellen Weg, einen <strong><strong>Fon</strong>ds</strong> über die Kapital<strong>an</strong>lagegesells<strong>ch</strong>aft<br />

zu erwerben, muss der Investor normalerweise Ausgabeaufs<strong>ch</strong>läge<br />

von bis zu 5 Prozent des eingesetzten Volumens<br />

als Beratungsgebühr für die <strong><strong>Fon</strong>ds</strong>auswahl zahlen. Je na<strong>ch</strong><br />

<strong><strong>Fon</strong>ds</strong>typ variieren die Ausgabeaufs<strong>ch</strong>läge meist zwis<strong>ch</strong>en 4 und<br />

5 Prozent. Übli<strong>ch</strong>erweise sind die Ausgabeaufs<strong>ch</strong>läge bei renditestarken<br />

Investments wie Aktienfonds höher als bei si<strong>ch</strong>erheitsbetonten<br />

<strong><strong>Fon</strong>ds</strong>: Für Immobilienfonds sind häufig 5 Prozent fällig<br />

und für Rentenfonds 2 bis 4 Prozent.<br />

Inzwis<strong>ch</strong>en gewähren v. a. Direktb<strong>an</strong>ken häufig erhebli<strong>ch</strong>e Na<strong>ch</strong>lässe<br />

auf die Ausgabeaufs<strong>ch</strong>läge. Beim H<strong>an</strong>del über die Börse<br />

entfallen die Aufgabeaufs<strong>ch</strong>läge g<strong>an</strong>z.<br />

<strong><strong>Fon</strong>ds</strong>depotb<strong>an</strong>ken: Im Sinne des Anlegers<br />

Was vielen Besitzern von <strong><strong>Fon</strong>ds</strong><strong>an</strong>teilen ni<strong>ch</strong>t bewusst ist: Bei der<br />

Abwicklung ihres Investments spielt neben der Investmentgesells<strong>ch</strong>aft<br />

au<strong>ch</strong> die Depotb<strong>an</strong>k, die das <strong><strong>Fon</strong>ds</strong>vermögen verwahrt, eine<br />

große Rolle. Sie gehört zum sog. Investmentdreieck (siehe folgenden<br />

Abs<strong>ch</strong>nitt). Eine Kapitalgesells<strong>ch</strong>aft darf ein von ihr aufgelegtes Sondervermögen<br />

zwar verwalten, aber ni<strong>ch</strong>t verwahren. Dafür muss<br />

eine unabhängige Depotb<strong>an</strong>k beauftragt werden, deren haftendes<br />

Eigenkapital mindestens bei 5 Millionen Euro liegt. Diese Regelung<br />

trennt das <strong><strong>Fon</strong>ds</strong>vermögen strikt vom Vermögen der <strong><strong>Fon</strong>ds</strong>gesells<strong>ch</strong>aft<br />

und ist somit im Sinne des Anlegers – wenn m<strong>an</strong> von den<br />

Gebühren absieht, die dafür erhoben werden.<br />

Zu den Aufgaben der Depotb<strong>an</strong>k gehören die Ausgabe und Rücknahme<br />

von Anteilss<strong>ch</strong>einen, die Prüfung der börsentägli<strong>ch</strong>en Ausgabeund<br />

Rücknahmepreise, die die Investmentgesells<strong>ch</strong>aft ermittelt hat,<br />

außerdem die Auss<strong>ch</strong>üttung <strong>an</strong> die Anteilinhaber, aber au<strong>ch</strong> die<br />

Auszahlung des <strong><strong>Fon</strong>ds</strong>vermögens im Falle der Auflösung des <strong><strong>Fon</strong>ds</strong>.<br />

Die Depotb<strong>an</strong>k erfüllt eine wi<strong>ch</strong>tige Kontrollfunktion, da sie Aufträge<br />

nur d<strong>an</strong>n ausführen darf, wenn sie sowohl den gesetzli<strong>ch</strong>en als<br />

au<strong>ch</strong> den vertragli<strong>ch</strong>en Anlagegrundsätzen entspre<strong>ch</strong>en. Dadur<strong>ch</strong><br />

wird gewährleistet, dass sie im Interesse der Anleger h<strong>an</strong>delt.

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