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Fonds-Handbuch Fon d s-H an d b u ch - Xetra

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10 Das sind Investmentfonds<br />

Das sind Investmentfonds 11<br />

Je na<strong>ch</strong> Art der Anlage, in die der <strong><strong>Fon</strong>ds</strong> investiert, geht der<br />

<strong><strong>Fon</strong>ds</strong><strong>an</strong>leger unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>e Risiken ein. Es gilt jedo<strong>ch</strong>: Sein<br />

Risiko ist fast immer geringer als bei einer Einzel<strong>an</strong>lage, da die<br />

Risiken im <strong><strong>Fon</strong>ds</strong>portfolio gestreut, also diversifiziert werden. Er<br />

k<strong>an</strong>n damit S<strong>ch</strong>w<strong>an</strong>kungen von Einzelwerten ausglei<strong>ch</strong>en.<br />

> Über 3.300 <strong><strong>Fon</strong>ds</strong> im fortlaufenden H<strong>an</strong>del und ohne<br />

Ausgabeaufs<strong>ch</strong>lag: boerse-fr<strong>an</strong>kfurt.de / fonds<br />

Gesetzli<strong>ch</strong>er S<strong>ch</strong>utz für <strong><strong>Fon</strong>ds</strong><strong>an</strong>leger<br />

Die deuts<strong>ch</strong>en Investmentgesells<strong>ch</strong>aften unterliegen vers<strong>ch</strong>iedenen<br />

Gesetzen, die alle zum Ziel haben, den H<strong>an</strong>del zu org<strong>an</strong>isieren<br />

und die Anleger und ihr investiertes Vermögen abzusi<strong>ch</strong>ern.<br />

Im Jahr 1957 wurde das Gesetz über Kapital<strong>an</strong>lagegesells<strong>ch</strong>aften<br />

(KAGG) verabs<strong>ch</strong>iedet und in der Folge mehrfa<strong>ch</strong> novelliert.<br />

Es umfasst Bestimmungen zur Org<strong>an</strong>isation deuts<strong>ch</strong>er Investmentgesells<strong>ch</strong>aften<br />

– im Gesetz als „Kapital<strong>an</strong>lagegesells<strong>ch</strong>aften“ bezei<strong>ch</strong>net<br />

–, Vors<strong>ch</strong>riften für die Zusammensetzung der Portfolios<br />

und steuerli<strong>ch</strong>e Regelungen.<br />

Im Laufe der Jahre wurde das Gesetz dur<strong>ch</strong> mehrere sog. Fin<strong>an</strong>zmarktförderungsgesetze<br />

modifiziert und 2004 dur<strong>ch</strong> das Investmentgesetz<br />

abgelöst. Mit diesem S<strong>ch</strong>ritt reformierte der Gesetzgeber<br />

die Bedingungen für die Auflegung und Verwaltung von<br />

Investmentfonds in Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d elementar. Beispielsweise wurden<br />

die Vors<strong>ch</strong>riften für den Einsatz von Derivaten in Investmentfonds<br />

deutli<strong>ch</strong> gelockert.<br />

Kapital<strong>an</strong>lagegesells<strong>ch</strong>aften zählen zu den Kreditinstituten, sodass<br />

sie – genau wie die übli<strong>ch</strong>en Ges<strong>ch</strong>äftsb<strong>an</strong>ken mit Sitz im<br />

Inl<strong>an</strong>d – au<strong>ch</strong> unter das Kreditwesengesetz fallen. Das heißt<br />

z. B., dass die Aktivitäten der <strong><strong>Fon</strong>ds</strong>gesells<strong>ch</strong>aften von der Bundes<strong>an</strong>stalt<br />

für Fin<strong>an</strong>zdienstleistungsaufsi<strong>ch</strong>t (BaFin) überwa<strong>ch</strong>t<br />

werden. Die BaFin genehmigt au<strong>ch</strong> neue Investmentfonds.<br />

Die deuts<strong>ch</strong>en Investmentgesells<strong>ch</strong>aften sind in einem Da<strong>ch</strong>verb<strong>an</strong>d<br />

org<strong>an</strong>isiert, dem Bundesverb<strong>an</strong>d Investment und Asset<br />

M<strong>an</strong>agement e. V. (BVI). Er wurde am 25. März 1970 von sieben<br />

Gesells<strong>ch</strong>aften unter dem Namen „BVI Bundesverb<strong>an</strong>d<br />

Deuts<strong>ch</strong>er Investment-Gesells<strong>ch</strong>aften e.V.“ gegründet. Im Juli<br />

2001 erweiterte der BVI den potenziellen Mitgliederkreis auf<br />

Vermögensverwaltungsgesells<strong>ch</strong>aften. Seit Oktober 2002 trägt<br />

der BVI seinen heutigen Namen.<br />

Der BVI fördert den Investmentged<strong>an</strong>ken, um die Vorteile der professionellen<br />

Anleger au<strong>ch</strong> für Privat<strong>an</strong>leger zugängli<strong>ch</strong> zu ma<strong>ch</strong>en.<br />

Tipp: Der BVI informiert im Internet auf der Seite bvi.de unter<br />

„Was sind Investmentfonds?“, „Re<strong>ch</strong>t“ und „Gesetze“ über die<br />

relev<strong>an</strong>ten Vors<strong>ch</strong>riften sowie gepl<strong>an</strong>te Novellierungen.<br />

Auss<strong>ch</strong>üttende und thesaurierende Investmentfonds<br />

Übli<strong>ch</strong> sind in der Br<strong>an</strong><strong>ch</strong>e thesaurierende <strong><strong>Fon</strong>ds</strong>, bei denen<br />

sämtli<strong>ch</strong>e Erträge automatis<strong>ch</strong> wieder <strong>an</strong>gelegt werden. Das heißt,<br />

der Anteilseigner bekommt die erwirts<strong>ch</strong>afteten Erträge aus Zins,<br />

Dividenden, Mieteinnahmen oder Veräußerungsgewinnen ni<strong>ch</strong>t<br />

unmittelbar ausbezahlt; dafür profitiert er vom Zinseszinseffekt.<br />

Auss<strong>ch</strong>üttende Investmentfonds dagegen zahlen ihre Erträge<br />

regelmäßig <strong>an</strong> die Anleger aus, meistens einmal im Jahr.<br />

Der Preis eines Investmentfonds<strong>an</strong>teils wird, <strong>an</strong>ders als bei Aktien-<br />

oder Anleihenkursen, grundsätzli<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t frei dur<strong>ch</strong> Angebot<br />

und Na<strong>ch</strong>frage ermittelt. Der Wert eines Anteilss<strong>ch</strong>eins wird<br />

erre<strong>ch</strong>net, indem das <strong><strong>Fon</strong>ds</strong>vermögen dur<strong>ch</strong> die Anzahl der umlaufenden<br />

Anteilss<strong>ch</strong>eine dividiert wird. Steigt der Wert der Anlagen,<br />

die im <strong><strong>Fon</strong>ds</strong>vermögen enthalten sind, d<strong>an</strong>n erhöht si<strong>ch</strong><br />

das <strong><strong>Fon</strong>ds</strong>vermögen und damit der Wert des Anteilss<strong>ch</strong>eins.<br />

Umgekehrt k<strong>an</strong>n der Preis für einen Investmentfonds<strong>an</strong>teil<br />

sinken, wenn das <strong><strong>Fon</strong>ds</strong>vermögen abnimmt.

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