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Der Burgbote
Online-Ausgabe 06/2020
Einzelproben
– noch Kapazitäten
frei!
Liebe Sangesfreunde,
das Corona-Virus hat uns leider weiter fest im
Griff. Für Chöre gelten nach wie vor alle strengen
Einschränkungen. Eine baldige Änderung
der Situation ist im Moment überhaupt nicht
absehbar.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle erneut
jeden Sänger dazu aufrufen, die seit zwei
Wochen angebotene Einzelstimmbildung (in
der Wolkenburg oder online) eifrig zu nutzen.
Wir haben dank unserer Gesangslehrer ausreichende
Kapazitäten dafür, die derzeit von
Ihnen noch nicht in vollem Umfang abgerufen
werden.
Mit diesem Instrument bieten wir Ihnen die
Möglichkeit, in der probenlosen Zeit Ihre
Stimme zu schulen und sicherer zu machen.
Das erleichtert auf jeden Fall den Wiedereinstieg
in den Probenalltag, sobald dies möglich
ist. Bereits nach dem ersten Besuch der
Einzelstimmbildung werden Sie merken, welch
unschätzbaren Vorteil diese Form der gesanglichen
Weiterbildung bietet. Außerdem produziert
der KMGV vorerst weiter die beliebten
Video-Tutorials. Auch für den Kammerchor gibt
es inzwischen eine erste Online-Anleitung zur
Einstudierung von zwei Liedern.
Zum bevorstehenden Pfingstfest wünsche ich
Ihnen Gesundheit und Besinnlichkeit. Und bleiben
Sie frohen Mutes.
Ihr Gerd Schwieren
- Seite 01 -
Gemeinsam singen in Zeiten von
Corona: ein Trauermarsch!
Singen im Chor ohne eine gewisse Nähe ist vielleicht
möglich, aber alltagsfern: Dicht an dicht
stehen die Sänger – ob in Profi- oder Laienchören
– in den Proben nebeneinander, lauschen
mit einem Ohr dem Nachbarn, spinksen in
dessen Noten und spucken dem Vordermann
beherzt ein explodierendes »P! T! K!« in den
Nacken. Zwischen den Takten wird tief eingeatmet,
um genug Luft für die nächste Phrase
zu haben. Ideale Rahmenbedingungen, dass
sich das gefährliche Sars-Cov2-Virus verbreiten
kann. Welche Gefahr das für den KMGV mit seiner
für Männerchöre typischen Altersstruktur
bedeuten kann, zeigen die folgenden Beispiele:
Schon Anfang März machte ein Konzert des
»Het Amsterdams Gemengd Koor« deutlich,
wie aggressiv sich das Coronavirus durch Gesang
verbreiten kann. Nur wenige Tage nach
der Aufführung der Johannes-Passion am 8.
März zählte der Laienchor 102 Infizierte – bei
130 Sängern! Ein Chormitglied und drei Angehörige
der Sänger starben an den Folgen der
Virusinfektion. Erst fünf Tage nach dem Konzert
verhängte die niederländische Regierung
einen strengen Shutdown.
Auch in Deutschland traf es viele Sänger der
Berliner Domkantorei: 80 Sänger übten Anfang
März wie gewohnt im ca. 120 qm großen Proberaum
über zweieinhalb Stunden intensiv für
ein bevorstehendes Konzert. Nach fünf Tagen
das traurige Resümee: Sechzig Sänger sind an
Covid-19 erkrankt – darunter auch der Dirigent
und die Chorrepetitorin, die den Chor in üblicher
Entfernung am Klavier begleitet hatte.
Die Proben dieser zwei Beispiel fanden ohne
corona-spezifische Verhaltensregeln (Verzicht
auf Händeschütteln, Abstand halten, …) statt.
Kann durch das Einhalten der seit Wochen
praktizierten Hygieneregeln ein weitestgehend
normaler Chorbetrieb wieder ermöglicht
werden?
Eine Studie der Münchner Bundeswehr-Universität
machte kurzzeitig Hoffnung: Die Mediziner
hatten das Corona-Infektionsrisiko beim
gemeinsamen Singen untersucht. Als Ergebnis
ihrer strömungsmechanischen Experimente
verkündeten die Forscher: Beim Singen werde
die Luft »nur im Bereich eines halben Meters
vor dem Mund in Bewegung versetzt (...), eine
Virusausbreitung über diese Distanz hinaus sei
äußerst unwahrscheinlich.« Singen sei schließlich
kein Niesen oder Husten! Trotzdem rieten
die bayrischen Wissenschaftler Chören zu
einem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern bei
versetzter Aufstellung der Sänger, um einer
Tröpfcheninfektion vorzubeugen. Auch die
Raumgröße und eine gute Belüftung seien für
einen sicheren Musikbetrieb wichtig.
Ein jüngstes Beispiel aus dem amerikanischen
Bundesstaat Washington lässt an den Hygiene-
Tipps aus Bayern zweifeln: Obwohl die Probe
unter Sicherheitsvorkehrungen (keine herzlichen
Begrüßungen, Desinfektionsmittel für die
Hände, Wahrung der Abstandsregeln) stattgefunden
haben soll, infizierten sich 53 der 61 anwesenden
Sänger mit dem Coronavirus. Nur 20
davon zeigten Symptome. Zwei Chormitglieder
starben an den Folgen der Covid19-Erkrankung.
Die Rückverfolgung der Infektionskette legt
nahe, dass sich alle Sänger bei einem einzigen
Chor-Mitglied angesteckt haben, das bereits
zur fraglichen Probe unbemerkt das Virus in
sich trug.
Abstandhalten allein scheint also nicht ausreichend
vor einer Übertragung des Coronavirus
zu schützen: Während 1,5m Abstand das Risiko
einer Tröpfeninfektion durch Niesen, Husten,
Spucken merklich senkt, schweben sogenannte
Aerosole (feinste Atemnebel) meterweit durch
den Raum und können bis zu drei Stunden lang
aktive Coronaviren transportieren.
Darauf reagiert auch die Corona-Schutz-Verordnung
des Landes NRW in ihrer aktuellen
Fassung vom 21.05.2020. Dort heißt es:
“In atmungsaktiven Fächern (Gesang, Blasinstrumente)
ist ein Abstand von 2
Metern zwischen Personen (beim Singen ein
Abstand von 3 Metern zwischen Personen und
von 6 Metern in Ausstoßrichtung) sowie eine
Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern
pro Person vorzusehen.”
Die Regelungen (in den §7 und §8) gelten analog
für Proben wie für Aufführungssituationen,
in Musikschulen und (Musik-)Theatern.
Björn Wilhelm
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Dr. Frank Walterscheidt, 1. Bass
Warum ist das Corona-Virus gerade für Chöre und Sänger so gefährlich?
SARS-CoV-2 verbreitet sich rasant durch Tröpfcheninfektion bzw. durch Aerosole, die mit der
Atemluft abgegeben werden. Die aus dem Erreger resultierende Krankheit nennt sich Covid-19 und
ist eine Atemwegserkrankung. Das ist das fatale an dieser Krankheit für uns Sänger. Wer einmal
einen Sänger im Gegenlicht eines Bühnenscheinwerfers beobachten konnte weiß, wieviel unendlich
viele kleine Tröpfchen aus seinem Munde kommen. Aus Infektionsschutz-Sicht ist Corona im Chorbetrieb
nicht beherrschbar.
Was müsste passieren, damit Chorproben wieder möglich würden?
Es gibt für den Chorbetrieb nur zwei Auswege: a) Es wird ein Impfstoff gefunden, der bald zur
Anwendung findet, oder b) die Extinktion des Virus aus der Bevölkerung. Aktuelle Zahlen weisen
darauf hin, dass Letzteres nicht ausgeschlossen werden kann.
3 Fragen an drei Experten – Corona-Virus
und der KMGV
Dr. Georg Alvermann, 1. Bass
Wäre es sinnvoll, wenn sich möglichst viele KMGVer testen lassen würden, um wenigstens
wieder in kleiner Gruppe proben zu können?
Das Testen halte ich persönlich nicht für sinnvoll, denn dies würde nur nützen, wenn sich der Getestete
danach unverzüglich in Isolation begäbe. Meine Empfehlung wäre, den Chorbetrieb mit den
unter 50jährigen, die ohne Vorerkrankungen sind, wieder aufzunehmen. Wenn die in der zweiten
Antwort genannten Bedingungen erfüllt sind, könnte der gesamte Chor wieder gemeinsam musizieren.
Auf diesen Tag freue ich mich schon sehr!
Warum ist das Corona-Virus gerade für Chöre und Sänger so gefährlich?
Für einen großen Teil des Chores besteht eine deutlich erhöhte Gefahr, nicht nur an dem Virus zu
erkranken, sondern auch schwerwiegende Folgen davon zu tragen. Einerseits ist ein beachtlicher
Teil der Mitsänger deutlich über 60 Jahre jung, und andererseits werden eine Reihe – auch deutlich
jüngerer – durch erlebte oder bestehende Erkrankungen besonders gefährdet sein. Verharmlosungen
wie »Ich bin doch gesund; mir passiert nichts« sind nicht selten Fehleinschätzungen!
Was müsste passieren, damit Chorproben wieder möglich würden?
Im Grunde dürfte das Virus nicht mehr präsent sein. Ein infizierter Sänger kann den gesamten Chor
anstecken – während einer Probe! Die Viren „fliegen“ 10 Meter weit (kleinste Tröpfchen der Ausatmungsluft).
Oder: Singen mit Maske? Nicht durchführbar; denn das Atmen wird dadurch deutlich
erschwert und somit das nötige Luftholen unmöglich. Das hätte mit Gesang nichts mehr zu tun.
Wäre es sinnvoll, wenn sich möglichst viele KMGVer testen lassen würden, um wenigstens
wieder in kleiner Gruppe proben zu können?
Testen lassen ist für den einzelnen sicher im Zweifelsfall sinnvoll. Doch muss bedacht werden, dass
ein negatives Ergebnis eine nach dem Test erworbene Infektion nicht ausschließt.
Dr. Hermann-Josef Rummel-Scheschonk, 2. Bass
Warum ist das Corona-Virus gerade für Chöre und Sänger so gefährlich?
Das ist klar: Beim Singen werden riesige Mengen feinster Aerosole ausgestoßen, die große Mengen
infektiöser Viren enthalten können. Ein einziger - auch unbemerkt - an Corona erkrankter Sänger
genügt, um den ganzen Chor anzustecken
Was müsste passieren, damit Chorproben wieder möglich würden?
Eigentlich sind derzeit nur Proben unter freiem Himmel möglich. In Innenräumen besteht immer
eine große Gefahr, sich anzustecken. Außerdem: Soviel Abstand, wie nötig wäre, würde den Chorklang
zerstören. Außerdem wäre der verfügbare Platz nicht ausreichend
Wäre es sinnvoll, wenn sich möglichst viele KMGVer testen lassen würden, um wenigstens
wieder in kleiner Gruppe proben zu können?
Wenn man viele Sänger auf das Virus testet, ist auch das Risiko da, dass das Gesundheitsamt einschreitet
und die Wolkenburg schließt. Denn schon bei nur einem einzigen positiven Ergebnis muss
die Behörde einschreiten und alle Kontakte des Erkrankten ermitteln. Die Folge wären 14 Tage
Quarantäne für alle! Wenn man nicht testet riskiert man eher eine Infektion. In Frankreich hat man
am Anfang auch weggeschaut, bis es zum großen Ausbruch kam.
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Die gültige Corona-Schutzverordnung im
Wortlaut:
§8 Kultur
(1) In geschlossenen Räumen sind Konzerte und Aufführungen von Theatern, Opern- und Konzerthäusern
und anderen Einrichtungen bis auf weiteres untersagt; die nach dem Landes- recht
für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Be- hörden
können auf der Grundlage eines strengen Hygienekonzepts Ausnahmen für Konzerte und Aufführungen
mit bis zu 100 Zuschauern zulassen. Bei Aufführungen im Freien sind ge- eignete Vorkehrungen
zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands
von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2
genannten Gruppen (Familien, zwei häusliche Gemeinschaften usw.) ge- hören, sicherzustellen; in
jedem Fall sind nicht mehr als 100 Zuschauer zulässig.
(2) Bei Proben in den in Absatz 1 genannten Einrichtungen sind geeignete Vorkehrungen zur
Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen (bei
Sprechtheater: 2 Meter) sicherzustellen; Zuschauern ist der Zutritt zu den Proberäumen zu verwehren.
Bei Proben in atmungsaktiven Fächern (insbesondere Gesang, Blasinstru- mente) ist ein
Abstand von 2 Metern zwischen Personen (beim Singen ein Abstand von 3 Me- tern zwischen
Personen und von 6 Metern in Ausstoßrichtung) sowie eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern
pro Person vorzusehen.
(3) Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August
2020 untersagt.
(4) Beim Betrieb v
on Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenk- stätten und ähnlichen
Einrichtungen sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung
eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlan- gen) zwischen Personen, die
nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen (Familien, zwei häusliche Gemeinschaften usw.)
gehören, und gegebenenfalls zur Umsetzung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
(§ 2 Absatz 3) sicherzustellen. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besuchern darf eine
Person pro zehn Quadratmeter der für Besucher geöffneten Fläche nicht übersteigen.
Die Geburtstage
Rainer Geßner 2. Bass 15. Mai
Michael Friedrich 1. Bass 16. Mai
Angelo Valtzis 1. Bass 16. Mai
Jürgen C. Pfitzner. 2. Bass 17. Mai 50. Geburtstag
Markus Federhen 1. Bass 18. Mai
Manfred Kölzer 2. Bass 19. Mai 80. Geburtstag
Frank Oppermann 2. Tenor 19. Mai
Heinz-Peter Hartlieb 2. Bass 20. Mai
Patrick Lacroix 2. Tenor 22. Mai
Günter Knoke 1. Bass 24. Mai
Rolf Schonauer 1. Tenor 24. Mai
Uwe Liefgen 1. Bass 24. Mai
Hans-Peter Justen 1. Bass 28. Mai
Horst Sterck Fördermitglied 80. Geburtstag
Robert Arthur Mosler Fördermitglied 50. Geburtstag
Thomas Farsen Fördermitglied 55. Geburtstag
Monika Seeger Fördermitglied 75. Geburtstag
Hans Röthe nicht ausübend 90. Geburtstag
Der KMGV gratuliert und wünscht alles Gute.
Und hier das „Hoch“: https://youtu.be/zctzVXyzKiE
Die Präsente für die Jubilare mit den runden Geburtstagen werden ab sofort
nach Hause versendet, damit niemand bis zum Wiedersehen/Wiedersingen in
der Wolkenburg warten muss.
(5) Der Betrieb von Kinos ist untersagt. Zulässig ist der Betrieb von Autokinos, Autotheatern usw.,
wenn der Abstand zwischen den Fahrzeugen mindestens 1,5 m beträgt und der Ticketer- werb und
die Nutzung von Sanitärräumen den Vorgaben für den Handel nach § 11 Absatz 1 entsprechen; für
die Insassen der Fahrzeuge gilt § 1 Absatz 2.
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