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Burgbote online : 28.05.2020

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Der Burgbote

Online-Ausgabe 06/2020

Einzelproben

– noch Kapazitäten

frei!

Liebe Sangesfreunde,

das Corona-Virus hat uns leider weiter fest im

Griff. Für Chöre gelten nach wie vor alle strengen

Einschränkungen. Eine baldige Änderung

der Situation ist im Moment überhaupt nicht

absehbar.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle erneut

jeden Sänger dazu aufrufen, die seit zwei

Wochen angebotene Einzelstimmbildung (in

der Wolkenburg oder online) eifrig zu nutzen.

Wir haben dank unserer Gesangslehrer ausreichende

Kapazitäten dafür, die derzeit von

Ihnen noch nicht in vollem Umfang abgerufen

werden.

Mit diesem Instrument bieten wir Ihnen die

Möglichkeit, in der probenlosen Zeit Ihre

Stimme zu schulen und sicherer zu machen.

Das erleichtert auf jeden Fall den Wiedereinstieg

in den Probenalltag, sobald dies möglich

ist. Bereits nach dem ersten Besuch der

Einzelstimmbildung werden Sie merken, welch

unschätzbaren Vorteil diese Form der gesanglichen

Weiterbildung bietet. Außerdem produziert

der KMGV vorerst weiter die beliebten

Video-Tutorials. Auch für den Kammerchor gibt

es inzwischen eine erste Online-Anleitung zur

Einstudierung von zwei Liedern.

Zum bevorstehenden Pfingstfest wünsche ich

Ihnen Gesundheit und Besinnlichkeit. Und bleiben

Sie frohen Mutes.

Ihr Gerd Schwieren

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Gemeinsam singen in Zeiten von

Corona: ein Trauermarsch!

Singen im Chor ohne eine gewisse Nähe ist vielleicht

möglich, aber alltagsfern: Dicht an dicht

stehen die Sänger – ob in Profi- oder Laienchören

– in den Proben nebeneinander, lauschen

mit einem Ohr dem Nachbarn, spinksen in

dessen Noten und spucken dem Vordermann

beherzt ein explodierendes »P! T! K!« in den

Nacken. Zwischen den Takten wird tief eingeatmet,

um genug Luft für die nächste Phrase

zu haben. Ideale Rahmenbedingungen, dass

sich das gefährliche Sars-Cov2-Virus verbreiten

kann. Welche Gefahr das für den KMGV mit seiner

für Männerchöre typischen Altersstruktur

bedeuten kann, zeigen die folgenden Beispiele:

Schon Anfang März machte ein Konzert des

»Het Amsterdams Gemengd Koor« deutlich,

wie aggressiv sich das Coronavirus durch Gesang

verbreiten kann. Nur wenige Tage nach

der Aufführung der Johannes-Passion am 8.

März zählte der Laienchor 102 Infizierte – bei

130 Sängern! Ein Chormitglied und drei Angehörige

der Sänger starben an den Folgen der

Virusinfektion. Erst fünf Tage nach dem Konzert

verhängte die niederländische Regierung

einen strengen Shutdown.

Auch in Deutschland traf es viele Sänger der

Berliner Domkantorei: 80 Sänger übten Anfang

März wie gewohnt im ca. 120 qm großen Proberaum

über zweieinhalb Stunden intensiv für

ein bevorstehendes Konzert. Nach fünf Tagen

das traurige Resümee: Sechzig Sänger sind an

Covid-19 erkrankt – darunter auch der Dirigent

und die Chorrepetitorin, die den Chor in üblicher

Entfernung am Klavier begleitet hatte.

Die Proben dieser zwei Beispiel fanden ohne

corona-spezifische Verhaltensregeln (Verzicht

auf Händeschütteln, Abstand halten, …) statt.

Kann durch das Einhalten der seit Wochen

praktizierten Hygieneregeln ein weitestgehend

normaler Chorbetrieb wieder ermöglicht

werden?

Eine Studie der Münchner Bundeswehr-Universität

machte kurzzeitig Hoffnung: Die Mediziner

hatten das Corona-Infektionsrisiko beim

gemeinsamen Singen untersucht. Als Ergebnis

ihrer strömungsmechanischen Experimente

verkündeten die Forscher: Beim Singen werde

die Luft »nur im Bereich eines halben Meters

vor dem Mund in Bewegung versetzt (...), eine

Virusausbreitung über diese Distanz hinaus sei

äußerst unwahrscheinlich.« Singen sei schließlich

kein Niesen oder Husten! Trotzdem rieten

die bayrischen Wissenschaftler Chören zu

einem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern bei

versetzter Aufstellung der Sänger, um einer

Tröpfcheninfektion vorzubeugen. Auch die

Raumgröße und eine gute Belüftung seien für

einen sicheren Musikbetrieb wichtig.

Ein jüngstes Beispiel aus dem amerikanischen

Bundesstaat Washington lässt an den Hygiene-

Tipps aus Bayern zweifeln: Obwohl die Probe

unter Sicherheitsvorkehrungen (keine herzlichen

Begrüßungen, Desinfektionsmittel für die

Hände, Wahrung der Abstandsregeln) stattgefunden

haben soll, infizierten sich 53 der 61 anwesenden

Sänger mit dem Coronavirus. Nur 20

davon zeigten Symptome. Zwei Chormitglieder

starben an den Folgen der Covid19-Erkrankung.

Die Rückverfolgung der Infektionskette legt

nahe, dass sich alle Sänger bei einem einzigen

Chor-Mitglied angesteckt haben, das bereits

zur fraglichen Probe unbemerkt das Virus in

sich trug.

Abstandhalten allein scheint also nicht ausreichend

vor einer Übertragung des Coronavirus

zu schützen: Während 1,5m Abstand das Risiko

einer Tröpfeninfektion durch Niesen, Husten,

Spucken merklich senkt, schweben sogenannte

Aerosole (feinste Atemnebel) meterweit durch

den Raum und können bis zu drei Stunden lang

aktive Coronaviren transportieren.

Darauf reagiert auch die Corona-Schutz-Verordnung

des Landes NRW in ihrer aktuellen

Fassung vom 21.05.2020. Dort heißt es:

“In atmungsaktiven Fächern (Gesang, Blasinstrumente)

ist ein Abstand von 2

Metern zwischen Personen (beim Singen ein

Abstand von 3 Metern zwischen Personen und

von 6 Metern in Ausstoßrichtung) sowie eine

Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern

pro Person vorzusehen.”

Die Regelungen (in den §7 und §8) gelten analog

für Proben wie für Aufführungssituationen,

in Musikschulen und (Musik-)Theatern.

Björn Wilhelm

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Dr. Frank Walterscheidt, 1. Bass

Warum ist das Corona-Virus gerade für Chöre und Sänger so gefährlich?

SARS-CoV-2 verbreitet sich rasant durch Tröpfcheninfektion bzw. durch Aerosole, die mit der

Atemluft abgegeben werden. Die aus dem Erreger resultierende Krankheit nennt sich Covid-19 und

ist eine Atemwegserkrankung. Das ist das fatale an dieser Krankheit für uns Sänger. Wer einmal

einen Sänger im Gegenlicht eines Bühnenscheinwerfers beobachten konnte weiß, wieviel unendlich

viele kleine Tröpfchen aus seinem Munde kommen. Aus Infektionsschutz-Sicht ist Corona im Chorbetrieb

nicht beherrschbar.

Was müsste passieren, damit Chorproben wieder möglich würden?

Es gibt für den Chorbetrieb nur zwei Auswege: a) Es wird ein Impfstoff gefunden, der bald zur

Anwendung findet, oder b) die Extinktion des Virus aus der Bevölkerung. Aktuelle Zahlen weisen

darauf hin, dass Letzteres nicht ausgeschlossen werden kann.

3 Fragen an drei Experten – Corona-Virus

und der KMGV

Dr. Georg Alvermann, 1. Bass

Wäre es sinnvoll, wenn sich möglichst viele KMGVer testen lassen würden, um wenigstens

wieder in kleiner Gruppe proben zu können?

Das Testen halte ich persönlich nicht für sinnvoll, denn dies würde nur nützen, wenn sich der Getestete

danach unverzüglich in Isolation begäbe. Meine Empfehlung wäre, den Chorbetrieb mit den

unter 50jährigen, die ohne Vorerkrankungen sind, wieder aufzunehmen. Wenn die in der zweiten

Antwort genannten Bedingungen erfüllt sind, könnte der gesamte Chor wieder gemeinsam musizieren.

Auf diesen Tag freue ich mich schon sehr!

Warum ist das Corona-Virus gerade für Chöre und Sänger so gefährlich?

Für einen großen Teil des Chores besteht eine deutlich erhöhte Gefahr, nicht nur an dem Virus zu

erkranken, sondern auch schwerwiegende Folgen davon zu tragen. Einerseits ist ein beachtlicher

Teil der Mitsänger deutlich über 60 Jahre jung, und andererseits werden eine Reihe – auch deutlich

jüngerer – durch erlebte oder bestehende Erkrankungen besonders gefährdet sein. Verharmlosungen

wie »Ich bin doch gesund; mir passiert nichts« sind nicht selten Fehleinschätzungen!

Was müsste passieren, damit Chorproben wieder möglich würden?

Im Grunde dürfte das Virus nicht mehr präsent sein. Ein infizierter Sänger kann den gesamten Chor

anstecken – während einer Probe! Die Viren „fliegen“ 10 Meter weit (kleinste Tröpfchen der Ausatmungsluft).

Oder: Singen mit Maske? Nicht durchführbar; denn das Atmen wird dadurch deutlich

erschwert und somit das nötige Luftholen unmöglich. Das hätte mit Gesang nichts mehr zu tun.

Wäre es sinnvoll, wenn sich möglichst viele KMGVer testen lassen würden, um wenigstens

wieder in kleiner Gruppe proben zu können?

Testen lassen ist für den einzelnen sicher im Zweifelsfall sinnvoll. Doch muss bedacht werden, dass

ein negatives Ergebnis eine nach dem Test erworbene Infektion nicht ausschließt.

Dr. Hermann-Josef Rummel-Scheschonk, 2. Bass

Warum ist das Corona-Virus gerade für Chöre und Sänger so gefährlich?

Das ist klar: Beim Singen werden riesige Mengen feinster Aerosole ausgestoßen, die große Mengen

infektiöser Viren enthalten können. Ein einziger - auch unbemerkt - an Corona erkrankter Sänger

genügt, um den ganzen Chor anzustecken

Was müsste passieren, damit Chorproben wieder möglich würden?

Eigentlich sind derzeit nur Proben unter freiem Himmel möglich. In Innenräumen besteht immer

eine große Gefahr, sich anzustecken. Außerdem: Soviel Abstand, wie nötig wäre, würde den Chorklang

zerstören. Außerdem wäre der verfügbare Platz nicht ausreichend

Wäre es sinnvoll, wenn sich möglichst viele KMGVer testen lassen würden, um wenigstens

wieder in kleiner Gruppe proben zu können?

Wenn man viele Sänger auf das Virus testet, ist auch das Risiko da, dass das Gesundheitsamt einschreitet

und die Wolkenburg schließt. Denn schon bei nur einem einzigen positiven Ergebnis muss

die Behörde einschreiten und alle Kontakte des Erkrankten ermitteln. Die Folge wären 14 Tage

Quarantäne für alle! Wenn man nicht testet riskiert man eher eine Infektion. In Frankreich hat man

am Anfang auch weggeschaut, bis es zum großen Ausbruch kam.

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Die gültige Corona-Schutzverordnung im

Wortlaut:

§8 Kultur

(1) In geschlossenen Räumen sind Konzerte und Aufführungen von Theatern, Opern- und Konzerthäusern

und anderen Einrichtungen bis auf weiteres untersagt; die nach dem Landes- recht

für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Be- hörden

können auf der Grundlage eines strengen Hygienekonzepts Ausnahmen für Konzerte und Aufführungen

mit bis zu 100 Zuschauern zulassen. Bei Aufführungen im Freien sind ge- eignete Vorkehrungen

zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands

von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2

genannten Gruppen (Familien, zwei häusliche Gemeinschaften usw.) ge- hören, sicherzustellen; in

jedem Fall sind nicht mehr als 100 Zuschauer zulässig.

(2) Bei Proben in den in Absatz 1 genannten Einrichtungen sind geeignete Vorkehrungen zur

Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen (bei

Sprechtheater: 2 Meter) sicherzustellen; Zuschauern ist der Zutritt zu den Proberäumen zu verwehren.

Bei Proben in atmungsaktiven Fächern (insbesondere Gesang, Blasinstru- mente) ist ein

Abstand von 2 Metern zwischen Personen (beim Singen ein Abstand von 3 Me- tern zwischen

Personen und von 6 Metern in Ausstoßrichtung) sowie eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern

pro Person vorzusehen.

(3) Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August

2020 untersagt.

(4) Beim Betrieb v

on Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenk- stätten und ähnlichen

Einrichtungen sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung

eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlan- gen) zwischen Personen, die

nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen (Familien, zwei häusliche Gemeinschaften usw.)

gehören, und gegebenenfalls zur Umsetzung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung

(§ 2 Absatz 3) sicherzustellen. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besuchern darf eine

Person pro zehn Quadratmeter der für Besucher geöffneten Fläche nicht übersteigen.

Die Geburtstage

Rainer Geßner 2. Bass 15. Mai

Michael Friedrich 1. Bass 16. Mai

Angelo Valtzis 1. Bass 16. Mai

Jürgen C. Pfitzner. 2. Bass 17. Mai 50. Geburtstag

Markus Federhen 1. Bass 18. Mai

Manfred Kölzer 2. Bass 19. Mai 80. Geburtstag

Frank Oppermann 2. Tenor 19. Mai

Heinz-Peter Hartlieb 2. Bass 20. Mai

Patrick Lacroix 2. Tenor 22. Mai

Günter Knoke 1. Bass 24. Mai

Rolf Schonauer 1. Tenor 24. Mai

Uwe Liefgen 1. Bass 24. Mai

Hans-Peter Justen 1. Bass 28. Mai

Horst Sterck Fördermitglied 80. Geburtstag

Robert Arthur Mosler Fördermitglied 50. Geburtstag

Thomas Farsen Fördermitglied 55. Geburtstag

Monika Seeger Fördermitglied 75. Geburtstag

Hans Röthe nicht ausübend 90. Geburtstag

Der KMGV gratuliert und wünscht alles Gute.

Und hier das „Hoch“: https://youtu.be/zctzVXyzKiE

Die Präsente für die Jubilare mit den runden Geburtstagen werden ab sofort

nach Hause versendet, damit niemand bis zum Wiedersehen/Wiedersingen in

der Wolkenburg warten muss.

(5) Der Betrieb von Kinos ist untersagt. Zulässig ist der Betrieb von Autokinos, Autotheatern usw.,

wenn der Abstand zwischen den Fahrzeugen mindestens 1,5 m beträgt und der Ticketer- werb und

die Nutzung von Sanitärräumen den Vorgaben für den Handel nach § 11 Absatz 1 entsprechen; für

die Insassen der Fahrzeuge gilt § 1 Absatz 2.

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