M 3399 - MAN
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<strong>MAN</strong> Truck & Bus AG WERKNORM Oktober 2011<br />
Logistiknorm<br />
der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
M <strong>3399</strong><br />
1 Anwendungsbereich und Zweck .....................................................................................................3<br />
2 Kommunikation mit Lieferanten ......................................................................................................4<br />
2.1 Erreichbarkeit............................................................................................................................................. 4<br />
2.2 Abstimmungsgespräche............................................................................................................................. 4<br />
2.3 Vertraulichkeit ............................................................................................................................................ 4<br />
3 Belieferungsstandards .....................................................................................................................4<br />
3.1 JIS/ JIT Standardverfahren ........................................................................................................................ 5<br />
3.2 JIS/ JIT Vertragslager ................................................................................................................................6<br />
3.3 JIS/ JIT 2-stufig .......................................................................................................................................... 6<br />
3.4 Ship to Line ................................................................................................................................................ 7<br />
3.5 Einzelbeschaffung mit/ ohne Lagerhaltung ................................................................................................ 7<br />
3.6 Vendor Managed Inventory (VMI) .............................................................................................................. 7<br />
3.7 Vorratsbeschaffung.................................................................................................................................... 7<br />
4 Planungs- und Prognoseprozess....................................................................................................8<br />
4.1 Bedarfsvorschau ........................................................................................................................................ 8<br />
4.2 Fassung, Modellmix, Perlenkette ............................................................................................................... 9<br />
4.3 Kapazitätsflexibilität des Lieferanten........................................................................................................ 10<br />
4.4 Vorhalten von Sicherheitsbeständen ....................................................................................................... 11<br />
5 Abruf- und Bestellprozess .............................................................................................................11<br />
5.1 Abrufinhalte, -formate und -übermittlungszeitpunkte................................................................................ 12<br />
5.1.1 Abrufe im JIS/ JIT Standardverfahren und JIS/ JIT Vertragslager ....................................................... 12<br />
5.1.2 Abrufe in der „2-stufigen JIS/JIT“ Belieferung ...................................................................................... 14<br />
5.1.3 Abrufe in der „Ship to Line“ Direktbelieferung ...................................................................................... 15<br />
5.1.4 Bestellungen in der „Einzelbeschaffung“ mit und ohne Lagerhaltung .................................................. 15<br />
5.1.5 Informationen in der „Vendor Managed Inventory“ Lagerhaltung......................................................... 15<br />
5.1.6 Abrufe in der „Vorratsbeschaffung“...................................................................................................... 15<br />
5.2 Abrufempfänger ....................................................................................................................................... 15<br />
5.3 Prüfung von Liefervorschau und -abruf.................................................................................................... 16<br />
5.3.1 Voraussichtliche Abweichung von Liefertermin- oder Liefermenge ..................................................... 16<br />
5.3.2 Änderungen nach Abrufübermittlung ................................................................................................... 16<br />
5.4 Technische Störung bei JIS/ JIT Abrufen................................................................................................. 16<br />
6 Versandprozess des Lieferanten...................................................................................................16<br />
6.1 Ladungsträger/ Packlos ........................................................................................................................... 16<br />
6.2 Etikettierung ............................................................................................................................................. 17<br />
6.3 Transportbeauftragung und -verantwortung............................................................................................. 17<br />
6.3.1 Transportverantwortung bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus.............................................................................. 19<br />
6.3.2 Transportverantwortung beim Lieferanten ........................................................................................... 21<br />
6.4 Zollabwicklung und Incoterms bei Warenlieferungen aus Non-EU Ländern ............................................ 21<br />
6.4.1 Lieferant ist nicht gemeinschaftsansässig............................................................................................ 21<br />
6.4.2 Lieferant ist gemeinschaftsansässig .................................................................................................... 22<br />
6.5 Lieferdokumente und DFÜ-Kommunikation im Versandprozess.............................................................. 23<br />
6.5.1 Lieferdokumente für den Transport und die Anlieferung...................................................................... 23<br />
6.5.2 Lieferpapiere per DFÜ ......................................................................................................................... 24<br />
6.5.3 Rechnung per DFÜ.............................................................................................................................. 24<br />
Fortsetzung Seite 2 bis 43<br />
Bearbeitet: Kubik, PWSPC<br />
Vielemeyer, EAS<br />
Freigabe EAS: Ersatz für: 2011-01 Materialgruppen-Nr.:<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus Aktiengesellschaft, Werk München - Abteilung Standardization (EAS) � Alle Rechte vorbehalten gemäß ISO 16016.<br />
Weitergabe und Verwertung des Inhaltes ohne schriftliche Zustimmung der <strong>MAN</strong> Truck & Bus Aktiengesellschaft verboten.
Seite 2<br />
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6.6 Qualität der Lieferung .............................................................................................................................. 24<br />
7 Leergutprozess............................................................................................................................... 24<br />
7.1 Ladungsträgerdefinition ........................................................................................................................... 24<br />
7.2 Ladungsträgerfinanzierung und -entwicklung .......................................................................................... 25<br />
7.2.1 Universalladungsträger und Kleinladungsträger .................................................................................. 25<br />
7.2.2 Sonderladungsträger ........................................................................................................................... 25<br />
7.2.3 Verpackungsmaterial........................................................................................................................... 25<br />
7.3 Ladungsträgerverwendung und -qualität ................................................................................................. 25<br />
7.3.1 Umgang mit Ladungsträgern ............................................................................................................... 26<br />
7.3.2 Behälterpflege ..................................................................................................................................... 26<br />
7.4 Verwendung des web-basierten Container Managementsystems der <strong>MAN</strong> Truck & Bus ....................... 26<br />
7.5 Abruf von Leergut bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus........................................................................................... 26<br />
7.6 Leergutabrufmenge ................................................................................................................................. 27<br />
7.6.1 Berechnung des Maximalbestands an Leergut im Behälterkreislauf ................................................... 27<br />
7.6.2 Berechnung des Behälterbedarf je Arbeitstag ..................................................................................... 27<br />
7.6.3 Berechnung der Behälterbestandsreichweite im Behälterkreislauf...................................................... 28<br />
7.7 Versorgungssicherheit (Unter- und Überversorgung) .............................................................................. 29<br />
7.8 Leihgutkontoauszug/ Ladungsträgerinventur........................................................................................... 29<br />
8 Logistische Bewertung.................................................................................................................. 30<br />
8.1 Lieferantenbewertung .............................................................................................................................. 30<br />
8.2 Speditionsbewertung ............................................................................................................................... 31<br />
9 Verletzung von Vertragspflichten................................................................................................. 31<br />
9.1 Fehlteilprozess......................................................................................................................................... 32<br />
9.2 Verzug ..................................................................................................................................................... 32<br />
9.3 Teilerückführung/ Retournierung / Überlieferung ..................................................................................... 33<br />
9.4 Logistische Anlieferqualität ...................................................................................................................... 33<br />
9.5 Instandsetzung/ Ersatzbeschaffung von beschädigten Ladungsträgern.................................................. 33<br />
9.6 Teilnahme am offenen Behälterpool / Verwendung von gefälschten Ladungsträgern ............................ 34<br />
9.7 Verantwortungsklärung............................................................................................................................ 34<br />
9.8 Lead Materialmanagement (LMM)........................................................................................................... 34<br />
10 Abweichungen vom vereinbarten Prozess.................................................................................. 35<br />
10.1 Änderungen ............................................................................................................................................. 35<br />
10.1.1 Neuteile und Indexänderungen............................................................................................................ 35<br />
10.1.2 Umstellung von Ladungsträgern.......................................................................................................... 35<br />
10.1.3 Veränderungen beim Lieferanten ........................................................................................................ 36<br />
10.2 Störungen ................................................................................................................................................ 36<br />
10.2.1 Wartung und Reparatur von Betriebsmitteln........................................................................................ 36<br />
10.2.2 Betriebsunterbrechungen .................................................................................................................... 37<br />
11 Anhang ............................................................................................................................................ 37<br />
11.1 Werksspezifische Ergänzungen............................................................................................................... 37<br />
11.1.1 Werk Nürnberg .................................................................................................................................... 37<br />
11.1.2 Ersatzteilstandort Dachau.................................................................................................................... 37<br />
11.2 Hinweise zur Angebotserstellung............................................................................................................. 37<br />
11.3 Mitgeltende Unterlagen............................................................................................................................ 37<br />
11.4 Kontakte .................................................................................................................................................. 38
1 Anwendungsbereich und Zweck<br />
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Die Logistiknorm der <strong>MAN</strong> Truck & Bus regelt für den gesamten Werksverbund der <strong>MAN</strong> Truck & Bus die<br />
logistische Anbindung von Lieferanten.<br />
Die Logistiknorm beinhaltet eine komplette Auflistung aller möglichen Belieferungsstandards. Dies bedeutet nicht,<br />
dass Lieferanten alle aufgeführten Belieferungsstandards zu realisieren haben. Grundsätzlich gilt, dass lediglich<br />
der vom Lieferanten angewandte Belieferungsstandard nach den Regelungen der aktuellen Logistiknorm<br />
durchzuführen ist.<br />
Für jeden Lieferumfang, den ein Lieferant an die <strong>MAN</strong> Truck & Bus liefert, kann die Logistiknorm durch eine<br />
Logistikvereinbarung der <strong>MAN</strong> Truck & Bus um spezifische Informationen ergänzt werden.<br />
Liefert ein Lieferant mehrere Lieferumfänge, so trifft die <strong>MAN</strong> Truck & Bus mit ihm je Lieferumfang eine<br />
einzelne Logistikvereinbarung. Der Lieferumfang umfasst entweder:<br />
� eine definierte <strong>MAN</strong>-Sachnummer, d. h.<br />
� ein Aggregat (ein einem Fahrzeug zugeordneter vormontierter Teileumfang) oder<br />
� einen Zusammenbau (ein vormontierter Teileumfang) oder<br />
� ein Einzelteil<br />
oder<br />
� ein Set, d. h. einen kommissionierten und ggf. zu Teilen vormontierten Teileumfang ohne eigene <strong>MAN</strong>-<br />
Sachnummer, jedoch bestehend aus Einzelteilen/ Zusammenbauten mit definierten <strong>MAN</strong>-Sachnummern<br />
oder<br />
� ein Modul, d. h. einen vormontierten Teileumfang ohne eigene <strong>MAN</strong>-Sachnummer, jedoch bestehend aus<br />
Einzelteilen/ Zusammenbauten mit definierten Sachnummern<br />
Soll der Lieferumfang sequenziert angeliefert werden (vgl. Abschnitt 3.1), so setzt er sich aus einer Vielzahl von<br />
einzelnen Sachnummern zusammen und wird als Familie bezeichnet. Der Lieferumfang umfasst in diesem Fall<br />
entweder:<br />
� eine Aggregate-/ Zusammenbau-/ Einzelteilfamilie mit definierten <strong>MAN</strong>-Sachnummern der Aggregate/<br />
Zusammenbauten/ Einzelteile<br />
oder<br />
� eine Set- oder Modulfamilie ohne definierte <strong>MAN</strong>-Sachnummern der Sets/ Module, jedoch mit definierten<br />
Sachnummern der enthaltenen Zusammenbauten und Einzelteile.<br />
Anlieferung<br />
einzeln<br />
Anlieferung<br />
als Familie<br />
mit eigener<br />
Sachnummer<br />
ZSB oder<br />
Aggregat<br />
ZSB- oder<br />
Aggregatefamilie<br />
ohne eigene<br />
Sachnummer<br />
Lieferumfang<br />
vollständig vormontierte Umfänge nicht vormontierte Umfänge<br />
Abbildung 1:Typisierung der Lieferumfänge<br />
kommissioniert<br />
nicht<br />
kommissioniert<br />
Modul Set Einzelteil<br />
Modulfamilie Setfamilie Einzelteilfamilie
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2 Kommunikation mit Lieferanten<br />
Ansprechpartner<br />
Um ihren Lieferanten eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen, informiert die <strong>MAN</strong> Truck & Bus über<br />
wesentliche Ansprechpartner. Darüber hinaus stellt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus ihren Lieferanten auf Anfrage ein<br />
Organigramm mit allen Kontaktpersonen der Abteilungen auf Leitungs- und Sachbearbeiterebene zur<br />
Verfügung. Ebenso erwartet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die Benennung fester Ansprechpartner bei Ihren<br />
Lieferanten. Zur Übermittlung der Kontaktpersonen dient der im Internet zugängliche Lieferantenfragebogen.<br />
Adresse: http://www.mantruckandbus.com.<br />
Bereich: Unternehmen/Einkauf & Logistik/Lieferanten-Anwendungen<br />
2.1 Erreichbarkeit<br />
Da die Werke der <strong>MAN</strong> Truck & Bus im Regelfall im Mehrschichtbetrieb arbeiten, müssen <strong>MAN</strong>-Lieferanten<br />
ihre Erreichbarkeit auch außerhalb der normalen Bürozeit sicherstellen. Hierzu benennt der Lieferant in dem<br />
unter Abschnitt 2 beschriebenen Internet-Fragebogen eine zentrale Ansprechstelle, die im Bedarfsfall in der<br />
Zeit von 6.00 Uhr bis 24.00 Uhr zur Kontaktaufnahme zur Verfügung steht.<br />
Bei allgemeinen Informationsanfragen seitens der <strong>MAN</strong> Truck & Bus an einen Lieferanten ist eine<br />
Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden erforderlich. Bei Abwesenheit einzelner Mitarbeiter des Lieferanten<br />
muss sichergestellt sein, dass eine geeignete Vertretungsregelung getroffen wurde.<br />
Bei Eskalationsanfragen mit dem Vermerk "dringend", zum Beispiel wegen eines drohenden<br />
Versorgungsengpasses, ist eine Rückmeldung innerhalb einer Stunde notwendig. Ist dem Lieferanten zu<br />
diesem Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage möglich, so muss der Lieferant den aktuellen<br />
Informationsstand übermitteln.<br />
2.2 Abstimmungsgespräche<br />
Grundsätzliche Abstimmungsgespräche mit dem Lieferanten finden turnusmäßig alle 12 Monate statt und<br />
werden durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus organisiert. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus behält sich vor, Abstimmungsgespräche<br />
im kürzeren Rhythmus einzufordern. Bei wesentlichen Veränderungen oder für die Zusammenarbeit relevanten<br />
Problemen (vgl. auch Abschnitt 10) organisiert das Gespräch der jeweils betroffene Partner.<br />
2.3 Vertraulichkeit<br />
Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus und ihre Lieferanten verpflichten sich, getroffenen Festlegungen und Vereinbarungen<br />
sowie die entsprechenden Dokumente vertraulich zu behandeln. Es wird vereinbart, dem Partner wichtige<br />
Informationen aktiv zur Verfügung zu stellen.<br />
3 Belieferungsstandards<br />
Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus bindet ihre Lieferanten in standardisierte Prozesse der Materialbeschaffung ein.<br />
Unterschieden werden fünf Standards der lagerlosen Direktbelieferung und drei Standards der Belieferung mit<br />
Lagerhaltung (vgl. Abbildung 2 und Abbildung 3).
Direktbelieferung<br />
JIS/JIT<br />
Standardverfahren<br />
JIS/JIT<br />
Vertragslager<br />
Lieferant<br />
Lieferant<br />
Einzelbeschaffung<br />
ohne Lager Lieferant<br />
Lieferant <strong>MAN</strong><br />
Lieferung auf autom. Abruf<br />
gemäß Perlenkette<br />
Lieferung auf Bestellung<br />
Qualitätsprüfung<br />
Traileryard/<br />
Trailerdock/<br />
Footprint<br />
Bereitstellung im<br />
Pull-Prinzip<br />
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Verbrauchsnaher<br />
Puffer***<br />
Fertigung/<br />
Montage<br />
JIS/JIT 2-stufig Lieferung auf<br />
autom. Abruf<br />
Fertigung/<br />
Lieferant<br />
Ship-to-Line Konzept Lieferung nach Verbrauch<br />
Verbrauchs-<br />
Fertigung/<br />
Lieferant<br />
autom. Abruf<br />
Vertragslager<br />
MDL* oder<br />
LDL**<br />
Lieferung auf<br />
autom. Abruf<br />
gem. Perlenkette<br />
Lieferung auf<br />
gem. Perlenkette<br />
Traileryard/<br />
Trailerdock/<br />
Footprint<br />
Traileryard/<br />
Trailerdock/<br />
Footprint<br />
Bereitstellung im<br />
Pull-Prinzip<br />
Bereitstellung im<br />
Pull-Prinzip<br />
Montage<br />
Fertigung/<br />
Montage/<br />
Versuch<br />
* MDL: Montagedienstleister ** LDL: Logistikdienstleister *** als Verschlusslager bei Kommunikationsgeräten Bestandsverantwortung durch Lieferant<br />
Abbildung 2: Belieferungsstandards der <strong>MAN</strong> Truck & Bus zur lagerlosen Direktbelieferung<br />
Lagerhaltung<br />
Vendor Managed<br />
Inventory*<br />
Vorratsbeschaffung<br />
Einzelbeschaffung<br />
mit Lager<br />
Lieferant<br />
Lieferant<br />
Lieferant<br />
Lieferant <strong>MAN</strong><br />
Lieferung in<br />
Lieferantenverantwortung<br />
Lieferung auf Abruf gemäß<br />
Disposition<br />
Lieferung auf Bestellung<br />
Qualitätsprüfung<br />
* Mit/ohne Konsignation ** Auch vor Fertigung/Montage ohne Bereitstellung<br />
VMI-<br />
Lager**<br />
Lager<br />
Lager<br />
Abbildung 3: Belieferungsstandards der <strong>MAN</strong> Truck & Bus zur Lagerhaltung<br />
naher<br />
Puffer<br />
Bereitstellung im<br />
Pull-Prinzip<br />
Bereitstellung im<br />
Pull-Prinzip<br />
Bereitstellung im<br />
Pull-Prinzip<br />
Fertigung/<br />
Montage<br />
Montage<br />
Fertigung/<br />
Montage<br />
Fertigung/<br />
Montage<br />
Fertigung/<br />
Montage/<br />
Versuch<br />
Bestandsverantwortung durch Lieferant<br />
Der Belieferungsstandard definiert unter anderem Format und Inhalte der Lieferabrufe/ Bestellungen, ob der<br />
Lieferumfang sortenrein oder sequenziert angeliefert werden soll, den Ort der Bevorratung und die Verantwortung<br />
der Bestandsführung. Den zu betreibenden Belieferungsstandard legt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus in<br />
Abhängigkeit vom Standort des Lieferanten und spezifisch für den zu liefernden Teileumfang und das <strong>MAN</strong>-<br />
Empfangswerk fest. Die Festlegung erfolgt in der Logistikvereinbarung. So bindet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
beispielsweise Lieferanten, die ihren Lieferumfang in Verbaureihenfolge (Sequenz) anliefern sollen und aus<br />
einem Standort in großer Entfernung, zum <strong>MAN</strong>-Empfangswerk liefern, entweder über das<br />
Vertragslagerkonzept (vgl. Abschnitt 3.2) oder über eine 2-stufige Belieferung mit Unterstützung durch einen<br />
Dienstleister an (vgl. Abschnitt 3.3).<br />
3.1 JIS/ JIT Standardverfahren<br />
JIS und JIT Abrufe lösen die Just-in-Sequence- bzw. die Just-in-Time-Belieferung an die <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
aus. Die Belieferung orientiert sich an der Produktionsreihenfolge (Sequenz) in den Montagewerken, die bei<br />
der täglichen Einplanung der Kundenaufträge (Fahrzeuge) pro Montageband entsteht. Im JIS/ JIT<br />
Standardverfahren werden die Lieferumfänge produktionssynchron, d.h. entsprechend der Produktionsreihenfolge<br />
abgerufen und sind erst zu dem Zeitpunkt anzuliefern, zu dem sie verbaut werden sollen.<br />
Während der Lieferant in der JIT-Belieferung sortenrein und zeitpunktgenau liefern muss, bildet der Lieferant in<br />
der JIS-Belieferung darüber hinaus die Montagereihenfolge (Sequenz) ab. Die Vorlaufzeit als Zeit zwischen
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Übermittlung des Abrufs und des erwarteten Anlieferzeitpunktes im <strong>MAN</strong>-Empfangswerk legt die<br />
Logistikvereinbarung im Rahmen der Abrufspezifikation (vgl. Abschnitt 5.1.1) fest.<br />
Eine Besonderheit der JIS-Belieferung ist die SILS Belieferung (Supply in Line Sequence). In diesem Fall wird<br />
dem Lieferanten die zu liefernde Sequenz erst nach Bandauflage der jeweiligen Endprodukte mitgeteilt.<br />
Im JIS/ JIT Standardverfahren beauftragt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus ausschließlich seinen 1st-tier-Lieferanten. Alle<br />
Prozesse werden ausschließlich mit diesem Partner der ersten Stufe der <strong>MAN</strong>-Lieferkette abgewickelt. Für die<br />
Beauftragung vorgelagerter Lieferanten und für die Rohmaterialbeschaffung ist ausschließlich der Partner der<br />
ersten Stufe verantwortlich. Eine Anlieferung aus Übersee ist im JIS/ JIT Standardverfahren nicht vorgesehen,<br />
da die Entfernung bzw. Transportzeit zum <strong>MAN</strong>-Empfangswerk in der Regel zu groß ist.<br />
3.2 JIS/ JIT Vertragslager<br />
Im Belieferungsstandard JIS/ JIT Vertragslager beauftragt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus ausschließlich ihren 1st-tier-<br />
Lieferanten. Der Lieferant ist verpflichtet, einen bestimmten Bestand des Lieferumfangs in geographischer<br />
Nähe zum <strong>MAN</strong>-Empfangswerk zu bevorraten. Ziel ist es, JIS/ JIT Belieferungen trotz großer Entfernungen<br />
des Lieferanten zum <strong>MAN</strong>-Empfangswerk oder schwankender Transportzeiten zu ermöglichen. Der Bestand<br />
im Vertragslager ist Eigentum des Lieferanten. Die Bevorratung kann in einem eigenen Lager oder durch einen<br />
vom Lieferanten beauftragten Dienstleister erfolgen. Im Vertragslager oder durch den Dienstleister können ggf.<br />
auch Vormontage- oder Logistiktätigkeiten für den Lieferanten durchgeführt werden. 1 Die Verrechnung aller<br />
erbrachten Leistungen erfolgt über die Kreditorennummer des Lieferanten. Der Versand der JIS/ JIT –<br />
Lieferung erfolgt von diesem Vertragslager aus. Die maximale Entfernung zwischen Vertragslager und<br />
Empfangswerk wird in der Logistikvereinbarung vereinbart.<br />
Bei Belieferungen aus Non-EU Ländern liegt das Vertragslager des Lieferanten innerhalb der EU. Der Lieferant<br />
ist im Hauptlauf für den zollrechtlichen Versand bei Grenzübertritt (s. Abschnitt 6.4), das Umpacken – soweit<br />
erforderlich –, die Bevorratung des durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus vorgegebenen Sicherheitsbestands im<br />
Vertragslager (vgl. Abschnitt 4.4) und ggf. die Sequenzierung oder Kommissionierung der Lieferumfänge<br />
verantwortlich. Im Fall der Überseeanlieferung schließt dies die Hafenabwicklung mit ein. Für den physischen<br />
Transport vom Lieferant zum Vertragslager ist der Lieferant nur dann verantwortlich, wenn er außerhalb des<br />
Gebietsspeditionsnetzes der <strong>MAN</strong> Truck & Bus liegt. Liegt er innerhalb, erfolgt der Transport zum<br />
Vertragslager durch einen von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus beauftragten Gebietsspediteur. Der Lieferant ist zudem<br />
für den Transport ab Vertragslager verantwortlich, wenn das Vertragslager außerhalb des Gebietsspeditionsnetzes<br />
liegt.<br />
3.3 JIS/ JIT 2-stufig<br />
In der 2-stufigen JIS/ JIT Belieferung existiert eine vertragliche Regelung der Logistikbeziehungen seitens der<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus nicht nur mit dem Lieferanten, sondern auch mit dem Partner in einer zusätzlichen Stufe der<br />
Lieferkette zwischen dem Lieferanten und der <strong>MAN</strong> Truck & Bus. Ein Dienstleister übernimmt auf der ersten<br />
Stufe beispielsweise Vormontagetätigkeiten oder Logistiktätigkeiten (beispielsweise Lager-, Sequenzier- oder<br />
Kommissioniertätigkeiten). Sowohl der Dienstleister auf der ersten Stufe als auch der Lieferant auf der zweiten<br />
Stufe nutzen eigene Kreditorennummern. Liefert der Lieferant in ein von ihm beauftragtes Vertragslager und<br />
die <strong>MAN</strong> Truck & Bus bindet einen zusätzlichen Dienstleister in die Lieferkette zwischen Vertragslager und<br />
<strong>MAN</strong>-Empfangswerk ein, so entspricht auch dieser Prozess dem Belieferungsstandard JIS/ JIT 2-stufig (siehe<br />
Abbildung 3).Verantwortung für Feindisposition, Bestandseigentum und Transportbeauftragung regelt die<br />
Logistikvereinbarung.<br />
JIS/ JIT 2-stufig …<br />
… mit Einsatz eines<br />
Dienstleisters zwischen<br />
Lieferant und <strong>MAN</strong>.<br />
Stufe 2 Lieferant Stufe 1<br />
<strong>MAN</strong><br />
Lieferant<br />
(ggf. i.V.m.<br />
Vertragslager)<br />
Lieferung auf<br />
autom. Abruf<br />
* MDL: Montagedienstleister<br />
MDL* oder<br />
LDL**<br />
Lieferung auf<br />
autom. Abruf<br />
gem. Perlenkette<br />
** LDL: Logistikdienstleister<br />
Abbildung 4: Darstellung des Belieferungsstandards JIS/ JIT 2-stufig<br />
Traileryard/<br />
Trailerdock/<br />
Footprint<br />
1 Für Besonderheiten bei Warenlieferungen aus Non-EU Ländern siehe Abschnitt 6.4.<br />
Bereitstellung im<br />
Pull-Prinzip<br />
Fertigung/<br />
Montage
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Bei Belieferung aus Non-EU Ländern im Belieferungsstandard JIS/ JIT 2-stufig betreibt der Dienstleister im<br />
Auftrag der <strong>MAN</strong> Truck & Bus ein Umschlagslager in Europa. Der Dienstleister besorgt das Umpacken, die<br />
Bevorratung des durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus vorgegebenen Sicherheitsbestands im Umschlagslager und ggf.<br />
die Sequenzierung oder Kommissionierung und/ oder wertschöpfende Tätigkeiten, wie z.B. Vormontage,<br />
Lackierung etc. Der Lieferant ist für den physischen Transport der Ware zum Umschlagslager und den<br />
zollrechtlichen Versand bei Grenzübertritt verantwortlich. Im Fall der Überseeanlieferung schließt dies die<br />
Hafenabwicklung mit ein. Das Bestandseigentum im Umschlagslager des Dienstleisters liegt in diesem Fall bei<br />
der <strong>MAN</strong> Truck & Bus.<br />
3.4 Ship to Line<br />
In der Ship-to-Line-Belieferung übernimmt der Lieferant die Steuerung der gesamten Materialbelieferung. Der<br />
Lieferant ist dafür verantwortlich, eine definierte Reichweite des verbrauchsortnah bereitgestellten<br />
Materialbestands sicherzustellen. Die Organisation der Versorgung obliegt dem Lieferanten, ist aber mit der<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus abzustimmen. In der Regel baut der Lieferant einmalig einen Grundbestand im <strong>MAN</strong>-<br />
Empfangswerk auf. Darauf hin tauscht er verbrauchsgesteuert im 2-Behälter-Prinzip Leerbehälter gegen<br />
Vollbehälter. Die verbrauchsortnah vorzuhaltende Sicherheitsbestandsreichweite wird in der<br />
Logistikvereinbarung definiert (vgl. Abschnitt 4.4). Das Bestandseigentum regelt ebenfalls die<br />
Logistikvereinbarung.<br />
Eine Anlieferung aus Übersee ist im Belieferungsstandard Ship to Line nicht vorgesehen.<br />
3.5 Einzelbeschaffung mit/ ohne Lagerhaltung<br />
Die Einzelbeschaffung regelt die Belieferung der <strong>MAN</strong> Truck & Bus mit Lieferumfängen, für die keine<br />
Lieferpläne vorliegen. In der Regel sind die Bestellungen einmalig, ggf. sporadisch. Für Einzelbeschaffungen<br />
wird auf die Festlegung der logistischen Details mit Hilfe der Logistikvereinbarung verzichtet. Die <strong>MAN</strong> Truck<br />
& Bus ist verantwortlich, dem Lieferanten bei Bestellung alle erforderlichen Anforderungen und Informationen<br />
zu übermitteln (Liefermenge, Liefertermin, Packlos, Ladungsträger, Verpackung, Etikettierung, ggf.<br />
Transportdienstleister, Lieferpapiere, etc.).<br />
3.6 Vendor Managed Inventory (VMI)<br />
Beim Vendor Managed Inventory entkoppelt eine Lagerstufe zwischen Lieferant und der <strong>MAN</strong> Truck & Bus den<br />
Beschaffungsmarkt von der Produktion. Lagerhaltung und -bewirtschaftung werden von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
durchgeführt. Der Lieferant übernimmt die Verantwortung für die Bestandsführung, d.h. die Lieferzeitpunkte<br />
und die Liefermengen. Somit liegen die Bestands- und Versorgungsverantwortung vollständig beim<br />
Lieferanten. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus kennzeichnet einen Bestandskorridor mit Grenzen für die Maximal- und<br />
Minimalbestandsreichweite, innerhalb derer der Lieferant den Bestand frei führt. Die Berechnung der<br />
Korridorgrenzen berücksichtigt unter anderem veränderbare Parameter (zum Beispiel Liefertreue,<br />
Transportkosten), so dass die <strong>MAN</strong> Truck & Bus gegebenenfalls eine monatliche Anpassung der<br />
Korridorgrenzen vornimmt. Das Bestandseigentum regelt die Logistikvereinbarung.<br />
Der Lieferant verpflichtet sich zur<br />
� täglichen Pflege der Lieferdaten (Eintrefftermine),<br />
� regelmäßigen Kontrolle des Lagerbestands und<br />
� Einhaltung der Bestandsgrenzen (Bestandskorridor).<br />
Eine Anlieferung aus Übersee ist im Belieferungsstandard Vendor Managed Inventory nicht vorgesehen.<br />
3.7 Vorratsbeschaffung<br />
In der Vorratsbeschaffung entkoppelt eine Lagerstufe zwischen Lieferant und der <strong>MAN</strong> Truck & Bus den<br />
Beschaffungsmarkt von der Produktion. Lagerhaltung, Lagerbewirtschaftung und Bestandsführung werden von<br />
der <strong>MAN</strong> Truck & Bus durchgeführt und verantwortet. Der Lieferant hat die Aufgabe, das Material sortenrein<br />
entsprechend der von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus übermittelten Abrufe (vgl. Abschnitt 5.1.6) zu liefern. Das<br />
Bestandseigentum regelt die Logistikvereinbarung.
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Bei Belieferungen über größere Entfernungen (insbesondere aus Übersee) muss ein Sicherheitsbestand in<br />
geographischer Nähe zum MTB Empfangswerk bevorratet werden. Die Bevorratung des Sicherheitsbestands<br />
erfolgt analog zum Belieferungsstandard „JIS/JIT Vertragslager“ oder „JIS/JIT 2-stufig“, je nachdem ob der<br />
Lieferant oder die <strong>MAN</strong> Truck & Bus für den Sicherheitsbestand verantwortlich ist.<br />
4 Planungs- und Prognoseprozess<br />
4.1 Bedarfsvorschau<br />
Mit der Bedarfsvorschau erhält der Lieferant Informationen über die zukünftigen Bedarfe der <strong>MAN</strong><br />
Nutzfahrzeug Gruppe an dem von ihm gelieferten Lieferumfang. Die Bedarfsvorschau ist für die<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus unverbindlich, berechtigt nicht zur Lieferung und ist unabhängig vom Belieferungsstandard.<br />
Da die Bedarfe erst nach Eingang von Kundenaufträgen sicher eingeplant werden können, werden zur<br />
Erstellung der Bedarfsvorschau zukünftige Bedarfe zum Teil prognostiziert. Dabei ist die Auftragsreichweite<br />
stark konjunkturabhängig, so dass der Anteil prognostizierter Bedarfe variiert. Bedarfe können aus diesem<br />
Grund zwischen den einzelnen übermittelten Vorschauen schwanken. Bedarfssicherheit besteht in der Regel<br />
ca. 17 Arbeitstage vor Montagestart eines LKW/ Busses. Zu diesem Zeitpunkt fixiert die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die<br />
Aufträge (<strong>MAN</strong> intern "Fassung" genannt) (vgl. Abbildung 5).<br />
Auftragsfüllgrad<br />
ca. 17 AT<br />
ca.1 Monat 2 Monate 3 Monate 4 Monate 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate ...<br />
Einplanung Einplanung<br />
zur Fassung in Fassung<br />
anstehend<br />
Prognostizierter Bedarf<br />
Aus Erfahrungswerten der Vergangenheit<br />
Endmontage, Fhs-,<br />
Achs-, Motorenbau,<br />
Lagerlose Teilefertigung<br />
Fester Auftragsbestand<br />
Dispositive Mengen<br />
fixer<br />
Bedarf<br />
(Zusammenbauten/<br />
Baugruppe)<br />
Abbildung 5: Langfristplanung<br />
Einzelteile<br />
Rohteile<br />
Zeit<br />
12 Monate rollierende Planung<br />
Durch die notwendigen Vorlaufzeiten für <strong>MAN</strong>-interne Belieferungen und für die Produktion beispielsweise der<br />
Hauptaggregate Fahrerhaus, Achse und Motor kann die für den Lieferumfang zulässige Lieferzeit mitunter<br />
deutlich kürzer sein als die Zeitspanne von 17 Arbeitstagen bis zum LKW-/ Bus-Bandauflagetermin. Die beim<br />
Ersatz von Prognoseaufträgen durch Kundenaufträge entstehenden kurzfristigen Abrufschwankungen müssen<br />
aus diesem Grund durch Sicherheitsbestände in der Logistikkette sowie durch Flexibilität auf Lieferanten- und<br />
<strong>MAN</strong>-Seite abgefangen werden. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, so ist gemäß der Festlegung bzgl.<br />
Abweichungen vom Lieferabruf unter Abschnitt 5.3 zu verfahren.<br />
Bei Vertragsabschluss erhält der Lieferant die zu diesem Zeitpunkt prognostizierten Jahresbedarfe sowie die<br />
prognostizierten maximalen Tagesbedarfe je <strong>MAN</strong>-Standort (siehe Logistikvereinbarung). Im operativen<br />
Betrieb übermittelt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus regelmäßig sowohl die aktualisierte Bedarfsvorschau je Sachnummer<br />
für einen Vorschauzeitraum von 12 Monaten als auch den je Anliefertermin kumulierten Bedarf je<br />
Sachnummer. Grundlage für die Bedarfsvorschau in den Formaten VDA 4905 oder EDIFACT DELFOR ist der<br />
Lieferplan. Es gilt die jeweils aktuelle Bedarfsvorschau.
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Die Logistikvereinbarung legt sowohl Übertragungszeitpunkt als auch Übertragungsformat fest. Bleibt die<br />
Vorschau zum vereinbarten Zeitpunkt aus, muss sich der Lieferant unmittelbar beim zuständigen<br />
Materialmanager/ Disponenten der <strong>MAN</strong> Truck & Bus melden.<br />
Ändern sich Voraussetzungen, die die Abwicklung beim Lieferanten beeinflussen, informiert die<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus ihre Lieferanten. Das betrifft insbesondere größere Mengenveränderungen, Umstellungen<br />
des Arbeitszeitmodells/ Schichtbetriebs und Veränderung der produktionsfreien Arbeitstage.<br />
4.2 Fassung, Modellmix, Perlenkette<br />
In den Montagewerken der <strong>MAN</strong> Truck & Bus werden die Aufträge bei ihrer Fixierung, der so genannten<br />
"Fassung“ ca. 17 Arbeitstage vor Fahrzeug-Bandauflage, einem Produktionstag sowie einem Fahrzeug-<br />
Montageband endgültig zugeordnet. Die Produktionsreihenfolge („Sequenz“) innerhalb dieser Tagespakete<br />
(„Modellmix“) wird 10 Arbeitstage (vgl. Tabelle 2) vor Fahrzeug-Bandauflage fixiert. Ähnlich einer "Perlenkette"<br />
werden die Aufträge in der genauen Montagereihenfolge aufgereiht (vgl. Abbildung 6). Sequenzen werden<br />
gebildet für die LKW- und Busmontage, für die Fertigung und Montage von Fahrerhäusern, Motoren und<br />
Achsen sowie für einige wesentliche Vormontagen.<br />
Auftrags-<br />
bestand<br />
Aufträge<br />
Auftragsfreigabe<br />
(Fassung)<br />
Bei VDA 4916<br />
hier T-Abruf<br />
Fahrzeuge<br />
ca. 17 AT<br />
Modellmix<br />
Perlenkette<br />
Aggregate-<br />
Belieferung<br />
Tagespakete<br />
M<br />
o<br />
d<br />
m<br />
Modellmix<br />
i<br />
x<br />
ca. 11 AT<br />
Bandauflage<br />
LKW Bandende<br />
Montage<br />
Bei VDA 4916 hier<br />
Z-Abruf<br />
Abbildung 6: Zeitlicher Ablauf bei der Auftragseinplanung (Beispiel LKW-Montage München)<br />
Auf Basis der Fahrzeug-Perlenkette der verschiedenen Bänder und der Bedarfe weiterer externer Kunden<br />
plant die <strong>MAN</strong> Truck & Bus im Anschluss die Montagereihenfolgen der Hauptaggregate Motor, Fahrerhaus,<br />
Vorderachse und Hinterachse. Dieser Planungsschritt erzeugt den "Aggregate-Modellmix". Die Vorlaufzeiten<br />
des Aggregate-Modellmix im regulären Betrieb, bezogen auf den jeweiligen Aggregate-Starttermin, zeigt<br />
Tabelle 1. Temporäre Abweichungen werden gesondert kommuniziert.
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Bereich LKW<br />
Empfangswerk Montagelinie Fixierter Bereich in der<br />
Montagereihenfolge<br />
München LKW-Montage<br />
Fahrerhausmontage<br />
Achsmontage (Hinterachse)<br />
Achsmontage (Vorderachse,<br />
Verteilergetriebe)<br />
Salzgitter LKW-Montage<br />
Achsmontage<br />
CKD<br />
11 Arbeitstage<br />
8 Arbeitstage<br />
6 Arbeitstage<br />
4 Arbeitstage<br />
11 Arbeitstage<br />
8 Arbeitstage<br />
13 Arbeitstage<br />
Krakau LKW-Montage 11 Arbeitstage<br />
Steyr LKW-Montage<br />
Fahrerhausmontage<br />
CKD<br />
11 Arbeitstage<br />
8 Arbeitstage<br />
11 Arbeitstage<br />
Wien LKW-Montage 11 Arbeitstage<br />
Pilsting Bus-Montage 21 Arbeitstage<br />
Plauen Bus-Montage 21 Arbeitstage<br />
Bereich Bus<br />
Ankara<br />
Salzgitter<br />
Bus-Montage<br />
Bus-Montage<br />
10 Arbeitstage<br />
10 Arbeitstage<br />
Posen Bus-Montage 10 Arbeitstage<br />
Starachowice Bus-Montage 10 Arbeitstage<br />
Bereich Komponenten Nürnberg Motorenmontage 3 Arbeitstage<br />
Tabelle 1: Zeitspannen fixierte Montagereihenfolge (Perlenkette) der Werke<br />
Durch die Verkettung der verschiedenen Montagelinien sowie durch die feste Beauftragung der anzuliefernden<br />
Kernbaugruppen ist nach dem Modellmix eine Veränderung der Reihenfolge (z.B. aufgrund von<br />
Belieferungsengpässen) mit sehr hohen Folgekosten verbunden. Die Stabilität der Reihenfolgen ist daher<br />
neben der Versorgungssicherheit oberstes logistisches Ziel. Nur eine strikte Einhaltung der geplanten<br />
Reihenfolge hält auch die Schwankungen der Materialbedarfe im Nahfristbereich in engen Grenzen.<br />
4.3 Kapazitätsflexibilität des Lieferanten<br />
Jeder Lieferant ist verpflichtet, die für die Herstellung seines Lieferumfangs benötigten Kapazitäten hinsichtlich<br />
ihrer Auslastung zu überwachen. Hierbei sind sowohl die unverbindlichen Bedarfsvorschauen als auch die<br />
verbindlichen Bedarfsdaten im Lieferabruf über den gesamten Vorschaubereich (bis zu zwölf Monate) zu<br />
berücksichtigen. Beim Erkennen möglicher Kapazitätsengpässe ergreift der Lieferant frühzeitig entsprechende<br />
Maßnahmen zur Aufstockung der Kapazitäten und teilt diese in nachvollziehbarer Art und Weise der<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus mit. Benötigt der Lieferant hierzu eine Betriebsmittelbestellung von Seiten der<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus, so ist diese spätestens vier Wochen vor dem erforderlichen Bestelltermin beim Einkauf mit<br />
Kopie an Disposition/ Materialmanagement mit schriftlicher Begründung zu beantragen.<br />
Zum Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses ist der Lieferant verpflichtet, die für die <strong>MAN</strong> Truck & Bus geplante<br />
mittlere und maximale Wochenkapazität mitzuteilen. Weiterhin sind die zur Erreichung der maximalen<br />
Wochenkapazität nötigen Maßnahmen zu nennen. Im Standard müssen sich Lieferanten auf Basis der<br />
mittleren Wochenkapazität -ausgehend vom jeweils geltenden aktuellen Lieferabruf- auf dauerhafte<br />
Mengenerhöhungen/ -reduzierungen von bis zu 20 % innerhalb einer Vorlaufzeit von einem Monat einstellen.<br />
Stellt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus abweichende Forderungen an die Kapazitätsflexibilität des Lieferanten, wird dies<br />
gesondert vereinbart (siehe Logistikvereinbarung).<br />
Bei Bedarf wird zwischen dem Lieferanten und der <strong>MAN</strong> Truck & Bus eine monatlich rollierende Kapazitäts-<br />
Bedarfs-Abstimmung mit dem Ziel vereinbart, Kapazitätsengpässe bzw. Überkapazitäten frühzeitig zu<br />
identifizieren und/oder zu vermeiden. Der Fokus bei dieser gemeinsamen Planungsaktivität liegt auf dem<br />
Management der eingesetzten Kapazitätsressourcen innerhalb der Supply Chain. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus bietet<br />
zur Umsetzung der rollierenden Kapazitäts-Bedarfs-Abstimmung mit dem <strong>MAN</strong> DCP-Tool eine internetbasierte<br />
Anwendung (<strong>MAN</strong> Truck & Bus-Homepage) an. Hierbei sollen kurz- bis langfristige Kapazitätsengpässe beim
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Lieferanten durch Gegenüberstellung von (<strong>MAN</strong>-) Bedarfen und (Lieferanten-) Kapazitäten nach dem<br />
Blackbox-Prinzip identifiziert werden.<br />
4.4 Vorhalten von Sicherheitsbeständen<br />
Von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus kalkulierte Sicherheitsbestände dienen der Kompensation von kurzfristigen<br />
Programmschwankungen. Tabelle 2 zeigt in Abhängigkeit vom Belieferungsstandard den jeweiligen<br />
Bevorratungsort bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus.<br />
Belieferungsstandard Bevorratungsort Sicherheitsbestand<br />
Direktbelieferung:<br />
- JIS/ JIT Standardverfahren<br />
- JIS/ JIT Vertragslager<br />
- JIS/ JIT 2-stufig<br />
Direktbelieferung:<br />
- Ship to line<br />
Direktbelieferung:<br />
- Einzelbeschaffung ohne Lagerhalt.<br />
Lagerhaltige Belieferung:<br />
- Vendor Managed Inventory<br />
- Vorratsbeschaffung<br />
- Einzelbeschaffung mit Lagerhalt.<br />
LKW-Trailer oder Footprint im <strong>MAN</strong>-Empfangswerk<br />
Verbrauchsortnah im <strong>MAN</strong>-Empfangswerk<br />
---<br />
Lager im <strong>MAN</strong>-Empfangswerk<br />
Tabelle 2: Lagerort des <strong>MAN</strong>-Sicherheitsbestands in Abhängigkeit vom Belieferungsstandard<br />
Die <strong>MAN</strong>-Sicherheitsbestände sind im Standard nicht dafür ausgelegt, Lieferverzüge des Lieferanten<br />
abzusichern. Für die pünktliche Belieferung der <strong>MAN</strong> Truck & Bus ist demnach der Lieferant verantwortlich und<br />
muss zu deren Absicherung gegebenenfalls eigene Sicherheitsbestände an Fertigteilen bzw. Halbfertigteilen<br />
vorhalten. Deren Höhe und Bevorratungsort richten sich nach<br />
� der Stabilität der internen Prozesse des Lieferanten<br />
� der Stabilität der dem Lieferanten vorangehenden logistischen Kette<br />
� dem ausgewählten Belieferungsstandard (vgl. Abschnitt 3)<br />
Der Lieferant ist verpflichtet, auf Anfrage der <strong>MAN</strong> Truck & Bus seine eigenen aktuellen<br />
Sicherheitsbestandsreichweiten mitzuteilen.<br />
Darüber hinaus wird in der Logistikvereinbarung bei Bedarf die Reichweite von Sicherheitsbeständen<br />
festgelegt, die die <strong>MAN</strong> Truck & Bus dem Lieferanten unter anderem zur Absicherung von Versorgungsrisiken<br />
vorgibt. Diese Festlegung dient der Ersteinstellung. Unter anderem in Abhängigkeit von der Lieferantenleistung<br />
behält sich die <strong>MAN</strong> Truck & Bus vor, die vorgegebenen Sicherheitsbestandsreichweiten anzupassen. In<br />
diesem Fall wird die <strong>MAN</strong> Truck & Bus den Lieferanten über die geänderten Werte informieren.<br />
5 Abruf- und Bestellprozess<br />
Die nachfolgenden Abschnitte erläutern in Abhängigkeit vom ausgewählten Belieferungsstandard die Inhalte<br />
und Formate der von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus an ihre Lieferanten versendeten Abrufe sowie deren<br />
Übermittlungszeitpunkte. Weiterführende Informationen z. B. zu den im Abruf enthaltenen Daten können im<br />
<strong>MAN</strong> EDI-Starterpaket sowie der EDI Prozessbeschreibung für JIS/ JIT- Belieferung nachgelesen werden.<br />
Im Standard übermittelt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus Lieferabrufe per Datenfernübertragung (DFÜ) entweder nach<br />
VDA- oder nach EDIFACT-Standards (vgl. Abschnitt 5.1). Die DFÜ-Fähigkeit des Lieferanten wird<br />
vorausgesetzt. Nur in Sonderfällen kann eine Übermittlung per Internetanwendung, Fax bzw. Post erfolgen.<br />
Die in den Lieferabrufen und insbesondere in den JIS- und JIT-Abrufen genannten Liefermengen und -termine<br />
sind unbedingt einzuhalten. Die angegebenen Termine sind Eintrefftermine im entsprechenden <strong>MAN</strong>-<br />
Empfangswerk.
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5.1 Abrufinhalte, -formate und -übermittlungszeitpunkte<br />
5.1.1 Abrufe im JIS/ JIT Standardverfahren und JIS/ JIT Vertragslager<br />
In beiden JIS/ JIT-Belieferungsstandards erhält der Lieferant in der Regel zwei Abruftypen: Zunächst wird<br />
kontinuierlich, d. h. täglich oder wöchentlich eine Liefervorschau übermittelt, die die zukünftigen<br />
Planbedarfszahlen enthält (vgl. auch Abschnitt 4.1). Diese Liefervorschau ist für die <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
unverbindlich und berechtigt nicht zur Lieferung. Als nächstes folgen verbindliche JIS- bzw. JIT-Abrufe, die die<br />
Liefervorschau innerhalb des Horizontes vollständig ersetzen. Überschüssige Mengen entfallen. Höhere<br />
Abrufmengen gelten als Zusatzbedarf. Die veränderten Bedarfe werden automatisch bei der Erstellung der<br />
nächsten Liefervorschau berücksichtigt.<br />
Neben der Mengenangabe wird im Lieferabruf der JIS/ JIT-Belieferung der Lieferzeitpunkt übermittelt. Kann<br />
dieser Zeitpunkt nicht eingehalten werden, so ist die Materialdisposition des betroffenen <strong>MAN</strong><br />
Empfangswerkes umgehend per Telefon, Email, etc. zu verständigen. Dabei sind sowohl interne Durchlaufzeit<br />
beim Lieferanten als auch Transportzeit zu berücksichtigen. Diese Vorgabe ist unabhängig davon, ob eine<br />
verfrühte oder verspätete Lieferung erwartet wird und ob die verfrühte oder verspätete Lieferung zu Lasten des<br />
Spediteurs oder des Zulieferers geht. Lediglich Abweichungen vom kommunizierten geplanten<br />
Ankunftszeitpunkt nach Versand stehen in der Informationspflicht des Spediteurs.<br />
Im Belieferungsstandard JIS/ JIT Vertragslager erfolgt die Übermittlung der Abrufe an den vom Lieferanten zu<br />
benennenden Empfänger. Dies kann zum Beispiel entweder der Produktionsstandort oder das Vertragslager<br />
des Lieferanten sein (vgl. Abschnitt 3.2). Der Lieferant hat in jedem Fall eine verzögerungsfreie Information<br />
seines Vertragslagers sicherzustellen. Die Lieferscheine, die beim Warenausgang im Vertragslager erzeugt<br />
werden, müssen die Kreditorennummer des Lieferanten beinhalten. Zusätzlich ist die Durchgängigkeit der<br />
Beleginformation zwingend erforderlich. Hierbei ist insbesondere die Übereinstimmung zwischen Lieferscheinund<br />
Rechnungsinformationen sicherzustellen.<br />
Unterschieden werden im Folgenden die Abrufe für JIS- und für JIT-Belieferungen sowie die Abrufformate<br />
EDIFACT und VDA.<br />
5.1.1.1 JIS-Abrufe mit von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus vorgegebener Trailerbeladung<br />
Wünscht die <strong>MAN</strong> Truck & Bus eine eindeutige Zuordnung von Lieferumfängen zu einem definierten LKW-<br />
Trailer, so versendet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus Abrufe, die die anzuliefernden Lieferumfänge entsprechend der<br />
Produktionsreihenfolge auf Trailer zusammenfasst. Der Abruf erfolgt hierbei grundsätzlich im Format EDIFACT<br />
DELJIT. Das VDA-Format wird in diesem Fall nicht genutzt.<br />
Im Format EDIFACT DELJIT wird der Abruf DELJIT/SYNCRO PLANNED zur Benachrichtigung des<br />
Lieferanten über die genaue Fahrzeugkonfiguration in der von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus erzeugten Fassung (vgl.<br />
Abschnitt 4.2) eingesetzt. Die Reihenfolge der Fahrzeuge ist nach aufsteigender Sequenznummer geordnet.<br />
Sie entspricht in diesem Abruf nicht der Produktionsreihenfolge, sondern nur der geplanten Anzahl an<br />
Fahrzeugen pro Tag. Diese Informationen sind über einen Produktionszeitraum von 17 Arbeitstagen verfügbar.<br />
Für einen festgelegten Horizont bildet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus für den Lieferumfang des Lieferanten eine Plan-<br />
Reihenfolge an beladenen LKW-Trailern, die die in Sequenz anzuliefernden Lieferumfänge enthalten. Mit dem<br />
Abruf DELJIT/SYNCRO CALL-OFF PLAN sendet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus dem Lieferanten den Inhalt des jeweils<br />
letzten neu geplanten Trailers inklusive des geplanten Ankunftszeitpunktes (vgl. Abbildung 7). Das ist aus<br />
Lieferantensicht der Trailer, der als letzter der bereits geplanten Trailer an die <strong>MAN</strong> Truck & Bus zu liefern ist.<br />
Die Lieferfreigabe des gemäß Trailer ID nächsten geplanten Trailers (PLAN � FIRM) wird durch den<br />
physischen Verbrauch im Empfangswerk angestoßen (Trailer-Kanban). Nach „Verbrauch“ eines Trailers wird<br />
der verbindliche Trailerabruf DELJIT/SYNCRO CALL-OFF FIRM gesendet (vgl. Abbildung 7). Die Anzahl der<br />
innerhalb des Horizonts geplanten und fixierten Trailerbeladungen legt die Logistikvereinbarung fest.<br />
Der vollständige JIS-Abruf im Format EDIFACT DELJIT besteht aus dem Abruf DELJIT/ SYNCRO CALL-OFF<br />
PLAN und dem Abruf DELJIT/ SNCHRO CALL-OFF FIRM. Die Logistikvereinbarung legt fest, ob die<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus zusätzlich den Abruf DELJIT/SYNCRO PLANNED übermittelt und mit welchem Vorlauf<br />
dieser Abruf versendet wird.
EDIFACT<br />
DELJIT/ SYNCHRO<br />
PLANNED**<br />
• Neu gefasste<br />
Fahrzeug-Nrn. ohne<br />
Sequenz<br />
• SNRn gemäß Stücklistenauflösung<br />
* Nach Vereinbarung ** optional<br />
Abrufzyklus: nach Verbrauch einer Trailerbeladung<br />
Vorlauf*, max. 17 AT<br />
DELJIT/ SYNCHRO<br />
CALL-OFF PLAN<br />
• SNRn gemäß Stücklistenauflösung<br />
für<br />
eine Trailerladung<br />
• Fahrzeug-Nrn. in<br />
Sequenz<br />
Fassung Modellmix<br />
Abruf verbindlich<br />
Reichweite geplanter<br />
Trailerbeladungen*<br />
DELJIT/ SYNCHRO<br />
CALL-OFF FIRM<br />
• SNRn gemäß Stücklistenauflösung<br />
für<br />
eine Trailerladung<br />
• Fahrzeug-Nrn. in<br />
Sequenz<br />
Reichweite fixierter<br />
Trailerbeladungen*<br />
Bandauflage<br />
Zeit<br />
Liefer-/ Eintrefftermin<br />
Abbildung 7: Informationen und Vorläufe beim JIS-Abruf im Format EDIFACT DELJIT<br />
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5.1.1.2 JIT-Abrufe mit von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus vorgegebener Trailerbeladung<br />
Analog zum JIS-Abruf bildet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus bei Bedarf für einen festgelegten Horizont und für den<br />
Lieferumfang des Lieferanten eine Plan-Reihenfolge an beladenen LKW-Trailern, die die anzuliefernden<br />
Lieferumfänge enthalten. Im Gegensatz zur JIS-Belieferung plant die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die Beladung der<br />
Trailer dann sortenrein und nicht bereits gemäß geplanter Fahrzeugreihenfolge sequenziert.<br />
Der Lieferant erhält per DELJIT/Kanban CALL-OFF PLAN als unverbindliche Information den Inhalt des jeweils<br />
letzten neu geplanten Trailers inklusive des geplanten Ankunftszeitpunktes. Das ist aus Lieferantensicht der<br />
Trailer, der als letzter der bereits geplanten Trailer an die <strong>MAN</strong> Truck & Bus u liefern ist. Die Anzahl der<br />
innerhalb des Horizonts fixierten Trailerbeladungen legt die Logistikvereinbarung fest.<br />
Die Lieferfreigabe des gemäß Trailer ID nächsten geplanten Trailers (PLAN � FIRM) wird durch den<br />
physischen Verbrauch im Empfangswerk angestoßen (Trailer-Kanban). Nach „Verbrauch“ eines Trailers wird<br />
der verbindliche Trailerabruf DELJIT/Kanban CALL-OFF FIRM gesendet.<br />
Der vollständige JIT Abruf im EDIFACT Format besteht aus dem Abruf DELJIT/Kanban CALL-OFF PLAN und<br />
dem Abruf DELJIT/Kanban CALL-OFF FIRM.<br />
Weiterführende Informationen zu Inhalt und Ausgestaltung enthält das <strong>MAN</strong> EDI-Starterpaket.<br />
5.1.1.3 JIS Abruf ohne von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus vorgegebene Trailerbeladung<br />
Gibt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die Trailerbeladung nicht vor, sondern überlässt diese dem Lieferanten, so kann der<br />
Abruf in den Formaten EDIFACT DELJIT oder VDA 4916 erfolgen.<br />
Die Abrufe im Format EDIFACT DELJIT werden analog dem Vorgehen mit vorgegebener Trailerbeladung<br />
gebildet und übermittelt, eine Trailer-ID wird nicht vorgegeben. Details enthält das <strong>MAN</strong> EDI-Starterpaket.<br />
Der JIS Abruf im Format VDA 4916 konkretisiert Anliefertermin und Anliefermenge auf Basis von<br />
Tagesbedarfen (Tagesscheibe). Er besteht entweder aus dem so genannten Z-Abruf oder setzt sich aus einem<br />
Z- und einem <strong>MAN</strong> Truck & Bus-spezifischen D-Abruf zusammen (vgl. Abbildung 8). Ein Abruf zu einem<br />
Fahrzeug (Z/D) ist immer einmalig und endgültig. Es gibt keinerlei elektronische Änderungs- oder<br />
Stornoinformation bzgl. Art und Menge der einem Fahrzeug zugeordneten Sachnummern oder des<br />
Bedarfstermins. Sollten solche Änderungen erforderlich werden, müssen diese gesondert abgestimmt werden<br />
(Notfallstrategie). Vorlaufzeiten und Abrufhäufigkeit definiert die Logistikvereinbarung.<br />
Die Logistikvereinbarung legt fest, ob zusätzlich der T-Abruf versendet wird. Dieser Abruf informiert den<br />
Lieferanten über den geplanten, noch nicht verbindlichen Inhalt an Fahrzeugen in einer Tagesscheibe auf dem<br />
Endmontageband (vgl. Abbildung 8). Darüber hinaus legt die Logistikvereinbarung fest, mit welchem Vorlauf<br />
der Abruf versendet wird.
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VDA 4916<br />
T-Abruf**<br />
• Fahrzeug-Nrn. einer<br />
Tagesscheibe ohne<br />
Sequenz<br />
• SNRn gemäß Stücklistenauflösung,<br />
* Nach Vereinbarung ** optional<br />
Vorlauf*, max. 17 AT<br />
Abrufzyklus: Täglich<br />
Fassung Modellmix<br />
Z-Abruf D-Abruf**<br />
• Fahrzeug-Nrn.<br />
• Fahrzeug-Nrn.<br />
einer Tagesscheibe einer Tagesscheibe<br />
in Sequenz<br />
in Sequenz<br />
• SNRn gemäß Stücklistenauflösung,<br />
•Keine SNRn<br />
Vorlauf*, max. 10 AT<br />
Abruf verbindlich Abruf verbindlich, wenn D-Abruf entfällt<br />
Vorlauf*<br />
Abbildung 8: Informationen und Vorläufe beim JIS-Abruf im VDA-Format<br />
Z-Abruf:<br />
Bandauflage<br />
Zeit<br />
Liefer-/ Eintrefftermin<br />
Bedarfsauslöser ist die interne Bandreihenfolge definiert als "eingefrorene" Perlenkette. Grundlage für den Z-<br />
Abruf ist die fahrzeugbezogene Stückliste, die sämtliche Sachnummern mit Mengen enthält, die für das<br />
Aggregat jeweils eines konkreten Fahrzeuges benötigt werden. Der Z-Abruf wird einmalig übertragen und<br />
beschreibt den eingefrorenen Montageauftrag. Sofern ein D-Abruf zum Einsatz kommt, berechtigt der Z-Abruf<br />
nicht zur Lieferung.<br />
D-Abruf:<br />
Der D-Abruf definiert die Fahrzeugreihenfolge (Reihenfolgeabruf). Einem D-Abruf muss immer ein Z-Abruf zu<br />
einem früheren Zeitpunkt vorausgegangen sein. Es wird lediglich die Produktionsnummer (Fahrzeug-Ident.)<br />
übermittelt. Die Eintrefftermine im D-Abruf können vom Z-Abruf abweichen. Der D-Abruf ist bindend für die<br />
Belieferung.<br />
5.1.1.4 JIT Abruf ohne von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus vorgegebene Trailerbeladung<br />
Gibt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die Trailerbeladung nicht vor, sondern überlässt diese dem Lieferanten, so kann der<br />
Abruf in den Formaten EDIFACT DELJIT oder VDA 4915 erfolgen.<br />
Im JIT Abruf sendet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus per Datenfernübertragung arbeitstäglich Feinabrufe. Der Feinabruf<br />
enthält lieferrelevante Bedarfsmengen und Eintrefftermine bis zu einem in der Logistikvereinbarung<br />
festgelegten Horizont. Außerhalb dieses Zeitintervalls liegende Termine und Mengen sind lediglich als<br />
Lieferplaneinteilungen im Sinn einer Liefervorschau zu betrachten und nicht lieferrelevant. Der aktuell<br />
übertragene Feinabruf ersetzt den vorausgegangenen Feinabruf.<br />
5.1.2 Abrufe in der „2-stufigen JIS/JIT“ Belieferung<br />
Im Standard sendet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die verbindlichen Fein- oder Sequenzabrufe dem Partner in der<br />
ersten Stufe der Lieferkette, d. h. dem Montage- oder Logistikdienstleister. Der Partner in Stufe 2 erhält<br />
ausschließlich die unverbindliche Liefervorschau. Existiert für den Lieferumfang des Dienstleisters auf Stufe 1<br />
eine vom Lieferumfang des Lieferanten auf Stufe 2 abweichende Sachnummer, so erhält auch der Partner auf<br />
Stufe 1 von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus eine unverbindliche Vorschau. Die im Abschnitt 5.1.1 beschriebenen<br />
Abrufinhalte, -formate und -übermittlungszeitpunkte gelten analog. Soll von diesem Standard abgewichen<br />
werden, so müssen die Änderungen in der Logistikvereinbarung beschrieben werden.<br />
Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus erwartet von den beiden Partnern untereinander die DFÜ-Übertragung von<br />
Lieferscheinen mit Bezug auf die von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus an den Partner in Stufe 2 übermittelte
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Liefervorschau. Die Durchgängigkeit der Beleginformation ist zwingend erforderlich. Hierbei ist insbesondere<br />
die Übereinstimmung zwischen Lieferschein- und Rechnungsinformationen sicherzustellen.<br />
5.1.3 Abrufe in der „Ship to Line“ Direktbelieferung<br />
In der „Ship to Line“ Direktbelieferung erhält der Lieferant keinen verbindlichen Abruf der <strong>MAN</strong> Truck & Bus.<br />
Ihm wird lediglich die Bedarfsvorschau nach VDA 4905 bzw. EDIFACT DELFOR übermittelt (vgl. Abschnitt<br />
4.1).<br />
5.1.4 Bestellungen in der „Einzelbeschaffung“ mit und ohne Lagerhaltung<br />
In der „Einzelbestellung“ in Direktbelieferung und mit Lagerhaltung erhält der Lieferant keinen Abruf der <strong>MAN</strong><br />
Truck & Bus. Die sporadischen Bestellungen werden entweder per Fax, per Post oder per EDI getätigt.<br />
5.1.5 Informationen in der „Vendor Managed Inventory“ Lagerhaltung<br />
Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus stellt seinen Lieferanten aktuelle Planbedarfe, Lagerbestände (Montagepuffer und<br />
Lager) und Verbrauchsmengen täglich im Internet zur Verfügung. Maximal- und Minimalbestandsreichweiten<br />
sind im VMI-Tool der <strong>MAN</strong> Truck & Bus definiert. Unter anderem in Abhängigkeit von der Lieferantenleistung<br />
behält sich die <strong>MAN</strong> Truck & Bus vor, die vorgegebenen Reichweiten anzupassen. Die von der <strong>MAN</strong> Truck &<br />
Bus dort angezeigten Bedarfsdaten sind verbindlich. Zusätzlich übermittelt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus nicht<br />
lieferverbindlich die Bedarfsprognose im Lieferabrufformat VDA 4905 bzw. EDIFACT DELFOR (vgl. auch<br />
Abschnitt 4.1) sowie aktuelle Verbrauchsmengen und Lagerbestände an den Lieferanten.<br />
5.1.6 Abrufe in der „Vorratsbeschaffung“<br />
Der Belieferungsstandard Vorratshaltung ist der einzige Standard, bei dem die Bedarfsvorschau nach VDA<br />
4905 bzw. EDIFACT DELFOR (vgl. Abschnitt 4.1) nicht nur als Vorschau interpretiert wird, sondern innerhalb<br />
eines festgelegten Zeitraumes zur Lieferung berechtigt. Dieser Zeitraum beträgt im Standard 17 Arbeitstage.<br />
Abweichungen werden in der Logistikvereinbarung festgelegt. Die entsprechenden Parameter gelten als<br />
lieferverpflichtend (vgl. Abbildung 9).<br />
Abrufzyklus: nach Vereinbarung<br />
VDA 4905,<br />
EDIFACT DELFor<br />
je SNR<br />
Abrufzyklus: nach Vereinbarung<br />
täglich, wöchentlich, monatlich, etc.<br />
Bedarfsvorschau<br />
• Bedarfsvorschau für<br />
12 Monate<br />
Lieferplanabruf<br />
• Rückstand und result.<br />
Sofortbedarf<br />
• Bedarfsmenge, -termin<br />
* Nach Vereinbarung Abruf verbindlich<br />
Vorlauf*<br />
Zeit<br />
Liefer-/ Eintrefftermin<br />
Abbildung 9: Informationen und Vorläufe beim Lieferplanabruf<br />
5.2 Abrufempfänger<br />
Der Lieferant muss im Rahmen der EDI-Anbindung einen Abrufempfänger benennen und eine Rückfalllösung<br />
definieren, die in etwaigen Störsituationen herangezogen wird (z. B. Faxübertragung über definierten Zeitraum<br />
parallel zum DFÜ-Abruf). Im Falle der 2-stufigen JIS/ JIT-Belieferung müssen zusätzlich ggf. Empfänger zur<br />
Beauftragung der zweiten Stufe der Lieferkette festgelegt werden.
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M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />
5.3 Prüfung von Liefervorschau und -abruf<br />
5.3.1 Voraussichtliche Abweichung von Liefertermin- oder Liefermenge<br />
Der Lieferant prüft regelmäßig den Eingang von Lieferabrufen sowie deren Plausibilität und Realisierbarkeit. Er<br />
meldet sich selbstständig bei Zweifeln an den Daten. Insbesondere bei voraussichtlicher Nichteinhaltung des<br />
Liefertermins oder der Liefermenge ist der Lieferant verpflichtet, dies unverzüglich der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
mitzuteilen. Er gibt hierbei die Ursache für den Lieferverzug an und nennt einen Nachliefertermin. Bei größerer<br />
Rückstandssituation legt der Lieferant der <strong>MAN</strong> Truck & Bus einen täglich aktualisierten Aufholplan zur<br />
Wiederherstellung der pünktlichen Belieferung vor und stimmt diesen mit dem Disponenten/ Materialmanager<br />
einvernehmlich ab. Ansprüche wegen Lieferverzugs bleiben hiervon unberührt.<br />
Änderungen von Menge oder Termin nach Übermittlung eines Abrufs können nur schriftlich erfolgen und<br />
müssen von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus im Einzelfall bestätigt werden (z. B. Aufrundung der Liefermenge auf eine<br />
volle LKW-Ladung). Dazu ist zunächst Einspruch gegen den Lieferabruf innerhalb der nachfolgend<br />
vorgegebenen Frist schriftlich oder per Fax bei dem zuständigen Disponenten/Materialmanager zu erheben.<br />
Nach Ablauf dieser Fristen gelten übermittelte Abrufe als akzeptiert.<br />
Es gelten folgende Einspruchsfristen:<br />
� bei Abrufveränderung im Langfristbereich (> drei Monate vor Anliefertermin) innerhalb von 10 Arbeitstagen<br />
� bei Abrufveränderung im Mittelfristbereich (drei Monate bis 15 Tage vor Anliefertermin) innerhalb von drei<br />
Arbeitstagen<br />
� bei Abrufveränderung im Kurzfristbereich (< 15 Tage vor Anliefertermin ) innerhalb eines Arbeitstages<br />
� bei JIS- und JIT-Abrufen unverzügliche Rückmeldung<br />
5.3.2 Änderungen nach Abrufübermittlung<br />
Bestimmte Lieferumfänge, die in Endprodukten der <strong>MAN</strong> Truck & Bus verwendet werden, können sich<br />
aufgrund von Änderungen von Kundenwünschen noch nach Lieferabruf verändern. Für diese Umfänge werden<br />
in der Logistikvereinbarung Zeiträume und Merkmale vereinbart, die den spätestens möglichen<br />
Änderungstermin und die veränderbaren Produktmerkmale spezifizieren.<br />
5.4 Technische Störung bei JIS/ JIT Abrufen<br />
Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus und der Lieferant versuchen, technische Störungen bei der DFÜ-Übertragung der<br />
Abrufe schnellstmöglich zu erkennen. Der Lieferant informiert die <strong>MAN</strong> Truck & Bus, wenn die vereinbarten<br />
Lieferabrufe am vereinbarten Tag (ggf. täglich) nicht bis spätestens 10:00 Uhr eintreffen (siehe Anlage<br />
Kontakte in der Logistikvereinbarung).<br />
6 Versandprozess des Lieferanten<br />
6.1 Ladungsträger/ Packlos<br />
Der Lieferant muss den für die jeweilige Sachnummer und das entsprechende Empfangswerk<br />
vorgeschriebenen Ladungsträgertyp bzw. die Verkaufsverpackung (vgl. Verpackungsrichtlinie Aftersales,<br />
Ersatzteile) sowie das definierte Packlos einhalten (beides bildet zusammen den sog. „Lieferstandard“,<br />
detaillierte Angaben siehe Logistikvereinbarung). Vorstehender Satz gilt nicht für Restmengen bei<br />
chargenbezogener Fertigung. Abweichungen vom festgelegten Ladungsträger sind nur nach vorheriger<br />
schriftlicher Genehmigung durch den zuständigen Disponenten oder Materialmanager der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
gestattet. Die Genehmigung muss die betroffenen Sachnummern sowie die vereinbarte Ausweichverpackung<br />
und den genauen Zeitraum der Freigabe enthalten und ist an die Ladungsträger sichtbar anzubringen. Im Falle<br />
einer genehmigten Abweichung ist die für diesen Einzelfall festgelegte Ausweichverpackung zu benutzen.<br />
Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus erwartet die Warenanlieferung in unbeschädigten Ladungsträgern (vgl. 7.3).
Seite 17<br />
M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />
Ladungsträger sind nur mit Material einer Abladestelle zu bestücken. Sofern keine JIS-Belieferung und keine<br />
Belieferung von Sets oder Modulen (vgl. Abschnitt 1) vorliegt, sind Ladungsträger sortenrein anzuliefern.<br />
6.2 Etikettierung<br />
Der nach VDA 4902 vollständig, korrekt und wasserfest ausgefüllte Warenanhänger (vgl. Abbildung 10) ist in<br />
Fahrtrichtung links gut ersichtlich und haltbar an dem Ladungsträger anzubringen. Die Warenanhänger für<br />
Kleinladungsträger sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen Aufnahmetaschen zu stecken (vgl. 7.3.2).<br />
Befinden sich auf einem Ladungsträger Teile mit verschiedenen Sachnummern, ist eine deutliche<br />
Kennzeichnung zur eindeutigen Identifikation der Ware erforderlich. Diese Vorgehensweise (mehr als eine<br />
Sachnummer pro Ladungsträger) ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Vereinbarung zulässig.<br />
Erstmuster sind mit einem eigenen Warenanhänger eindeutig als Erstmuster zu kennzeichnen.<br />
(1) Warenempfänger<br />
(3) Lieferschein-Nr. (N)<br />
(8) Sach-Nr. Kunde (P)<br />
(15) Packstück-Nr. (8)<br />
(17)<br />
(2) Abladestelle - Lagerort - Verwendungsschlüssel<br />
(4) Lieferantenanschrift (Kurzname, Werk, PLZ, Ort)<br />
(5) Gewicht netto (6) Gewicht brutto (7) Anzahl Packst.<br />
(9) Füllmenge (Q) (10) Bezeichnung Lieferung, Leistung<br />
(12) Lieferanten-Nr. (V)<br />
Abbildung 10: Warenanhänger nach VDA 4902<br />
(11) Sach-Nr. Lieferant (30S)<br />
(13) Datum (14) Änderungsstand Konstruktion<br />
(16) Chargen-Nr. (H)<br />
Für JIS-Belieferung ist der Warenanhänger um folgende Informationen zu ergänzen: Trailernummer,<br />
Reihenfolgenummer des Trays (Behälter), Fahrgestellnummer je Bauteil, Eintrefftag, Bandauflagetermin und<br />
Bandfolge.<br />
6.3 Transportbeauftragung und -verantwortung<br />
Je nach Standort des Lieferanten ist entweder der Lieferant oder die <strong>MAN</strong> Truck & Bus für die Organisation,<br />
Beauftragung und Durchführung der Transporte verantwortlich. In Abhängigkeit vom gewählten<br />
Belieferungsstandard wird der Transport wie in folgender Abbildung geregelt:
Seite 18<br />
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Überlandbelieferung,<br />
Versandort des<br />
Lieferanten in Region<br />
mit Gebietspedition<br />
der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
(Länderkennzeichen:<br />
A, B, CH, CZ, D, DK, E,<br />
F, FIN, GB, H, I, L, N,<br />
NL, P, PL, S, SK, SLO)<br />
Überlandbelieferung,<br />
Versandort des<br />
Lieferanten außerhalb<br />
Region mit<br />
Gebietsspedition der<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
Überseebelieferung<br />
(Containerbelieferung)<br />
� JIS/ JIT Standardverfahren<br />
� Vorratsbeschaffung<br />
� JIS/ JIT Vertragslager<br />
� JIS/ JIT 2-stufig<br />
� Ship to Line<br />
Belieferungsstandard<br />
� Vendor Managed Inventory<br />
� JIS/ JIT Standardverfahren<br />
� Ship to Line<br />
� Vendor Managed Inventory<br />
� Vorratsbeschaffung<br />
� Einzelbeschaffung mit/ ohne Lagerhaltg.<br />
� JIS/ JIT Vertragslager<br />
EU<br />
� JIS/ JIT 2-stufig<br />
� JIS/ JIT Vertragslager 7<br />
� JIS/ JIT 2-stufig 7<br />
� Einzelbeschaffung mit/ ohne<br />
Lagerhaltung<br />
EU<br />
Non-EU<br />
Non-EU<br />
Lieferant<br />
<strong>MAN</strong><br />
FCA 2 ab<br />
Lieferantenwerk 4<br />
Lieferant<br />
FCA 2 ab<br />
Lieferantenwerk 4,6<br />
Liefer- Lieferant<br />
ant <br />
Lieferant <br />
Lieferant <br />
Lieferant <br />
Lieferant <br />
Lieferant <br />
Lieferant <br />
Lieferant <br />
Lieferant <br />
Lieferant <br />
Lieferant<br />
Organisation, Beauftragung und Durchführung der<br />
Transporte durch<br />
<strong>MAN</strong><br />
FCA 2 ab<br />
Lieferantenwerk<br />
<strong>MAN</strong><br />
FCA 2 ab Lieferantenwerk<br />
Vertrag-<br />
4, 5<br />
lager4<br />
Dienstleister<br />
3<br />
Lieferant<br />
DDU bzw. DAP 1 <strong>MAN</strong> Werk 6<br />
<strong>MAN</strong><br />
FCA 2 ab Lieferantenwerk<br />
Lieferant<br />
DDU bzw. DAP 1 <strong>MAN</strong> Werk 6<br />
Lieferant<br />
Lieferant<br />
Lieferant<br />
DDU bzw. DAP 1<br />
Dienstleister 6<br />
<strong>MAN</strong><br />
Lieferant <strong>MAN</strong><br />
Vertrags-<br />
3, 5<br />
lager<br />
FCA 2 ab Vertragslager 6<br />
Lieferant <strong>MAN</strong><br />
DDU bzw. DAP 1<br />
Dienstleister 6<br />
Vertrag-<br />
4, 5<br />
lager4<br />
Dienstleister<br />
3<br />
Lieferant Lieferant<br />
DDU bzw. DAP 1 <strong>MAN</strong> Werk 6<br />
<strong>MAN</strong><br />
Vertrags- <strong>MAN</strong><br />
4, 5<br />
lager<br />
FCA 2 ab Vertragslager<br />
<strong>MAN</strong><br />
FCA 2 ab Vertragslager 6<br />
Vertrags-<br />
4, 5<br />
lager<br />
1 DDU (Delivered Duty Unpaid / Geliefert unverzollt): Der Verkäufer liefert dem Käufer die nicht zur Einfuhr freigemachte Ware am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden<br />
Beförderungsmittel unentladen. Der Verkäufer hat die Kosten und Gefahren der Beförderung bis dorthin zu tragen (mit Ausnahme jeglichen Zolls für die Einfuhr in das Bestimmungsland),<br />
vgl. Incoterms® 2000 rules by the International Chamber of Commerce (ICC) bzw.<br />
Bei Neuverträgen ab 2011 statt DDU -> DAP (Delivered at Place/Geliefert gem. benannter Bestimmungsort): Der Verkäufer liefert dem Käufer die Ware auf dem ankommenden<br />
Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort. Entladeverpflichtung liegt beim Käufer. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung<br />
zum benannten Ort stehen. DAP verpflichtet den Verkäufer, falls zutreffend, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Jedoch hat der Verkäufer keine Verpflichtung, die Ware zur Einfuhr<br />
freizumachen, Einfuhrzölle zu zahlen oder Einfuhrzollformalitäten zu erledigen. Falls die Parteien wünschen, dass der Verkäufer die Ware zur Einfuhr freimacht, Einfuhrzölle zahlt und<br />
die Einfuhrzollformalitäten erledigt, sollte die DDP-Klausel verwendet werden, vgl. Incoterms® 2010 rules by the International Chamber of Commerce (ICC).<br />
2 FCA (Free Carrier / Frei Frachtführer): Der Verkäufer liefert dem vom Käufer benannten Frachtführer die zur Abholung freigemachte Ware am benannten Ort. Findet die Lieferung beim<br />
Verkäufer statt, ist der Verkäufer für die Beladung verantwortlich. Falls die Lieferung an einem anderen, vom Käufer verlangten Ort stattfindet, ist der Verkäufer nicht für die Entladung<br />
verantwortlich. Der Verkäufer ist verpflichtet – falls anwendbar – alle Zollformalitäten zu erledigen, die für die Ausfuhr der Ware erforderlich sind, vgl. Incoterms® 2010 rules by the<br />
International Chamber of Commerce (ICC).<br />
3 Der Standort des vom Lieferant betriebenen bzw. beauftragten Vertragslagers (JIS/JIT Vertragslager) bzw. des von der <strong>MAN</strong> Bus & Truck beauftragten Dienstleisters<br />
(JIS/JIT 2-stufig) liegt grundsätzlich innerhalb des Gebietspeditionsnetzwerkes der <strong>MAN</strong> Bus & Truck Gruppe.<br />
4 Auch wenn die Abholung der Lieferung beim Lieferanten durch einen von <strong>MAN</strong> beauftragten Gebietsspediteur erfolgt, ist der Lieferant für die Entladung in dem von ihm beauftragten<br />
oder selbst betriebenen Vertragslager verantwortlich. Ab dem Zeitpunkt der Entladung ist der Lieferant für auftretende Schäden und Verluste im Vertragslager verantwortlich.<br />
5<br />
Der Lieferant ist für die Verladung im Warenausgang des Vertragslagers verantwortlich. Mit der ordnungsgemäßen Verladung geht die Gefahr für auftretende Schäden und Verluste<br />
auf die <strong>MAN</strong> Bus & Truck über.<br />
Dienstleister<br />
3<br />
6 Details der Verzollung und sonstige Besonderheit (z.B. Gemeinschaftsansässigkeit des Lieferanten) werden in Kapitel 6.4 der Logistiknorm beschrieben.<br />
7 Bei Überseebelieferungen werden alle Sendungen zunächst in ein Umschlagslager gebracht, um von dort per LKW zu den <strong>MAN</strong>-Empfangswerken transportiert zu werden. Dieses<br />
Umschlagslager wird entweder als Vertragslager vom Lieferanten bzw. in dessen Auftrag (JIS/ JIT Vertragslager) oder von <strong>MAN</strong> bzw. im Auftrag von <strong>MAN</strong> (JIS/ JIT 2-stufig) betrieben.<br />
Die Belieferung des <strong>MAN</strong> Empfangswerks kann ausgehend vom Dienstleister oder Vertragslager sowohl als JIS/ JIT Direktbelieferung als auch als lagerhaltige Vorratsbeschaffung erfolgen.<br />
Abbildung 11: Verantwortung für Transportorganisation, -beauftragung -durchführung in Abhängigkeit<br />
von Standort Versenderwerk und Belieferungsstandard<br />
<strong>MAN</strong><br />
<strong>MAN</strong><br />
<strong>MAN</strong><br />
<strong>MAN</strong><br />
<strong>MAN</strong><br />
<strong>MAN</strong><br />
<strong>MAN</strong><br />
<strong>MAN</strong><br />
<strong>MAN</strong><br />
<strong>MAN</strong><br />
<strong>MAN</strong><br />
<strong>MAN</strong><br />
<strong>MAN</strong><br />
<strong>MAN</strong><br />
<strong>MAN</strong>
Seite 19<br />
M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />
Die Belieferung im Belieferungsstandard „JIS/ JIT Vertragslager“ erfolgt für den Fall, dass der Lieferant nicht im<br />
Gebietsspeditionsnetz der <strong>MAN</strong> Truck & Bus liegt, mit Incoterm „FCA ab Vertragslager. Andernfalls erfolgt die<br />
Belieferung mit Incoterm „FCA ab Lieferantenwerk“. Im letztgenannten Fall ist der Lieferant zusätzlich für die<br />
Entladung der Ware im Wareneingang sowie für die Verladung im Warenausgang des Vertragslagers<br />
verantwortlich und haftet für auftretende Verluste und Schäden zwischen diesen beiden Zeitpunkten (vgl. auch<br />
Abbildung 11) in der gleichen Art und Weise sowie im gleichen Umfang, wie wenn die Lieferung „FCA ab<br />
Vertragslager“ erfolgt wäre, er also selbst den Transport in das Vertragslager übernommen hätte und somit<br />
kein zwischenzeitlicher Gefahrübergang stattgefunden hätte. Der Lieferant hat bei Entladung der Ware im<br />
Wareneingang des Vertragslagers die Vollständigkeit und die Unversehrtheit der Ware zu prüfen und etwaige<br />
Fehlmengen oder Schäden unverzüglich und unmittelbar gegenüber dem Gebietsspediteur anzuzeigen.<br />
Andernfalls gilt die Ware als vollständig und mangelfrei an den Lieferanten übergeben.<br />
6.3.1 Transportverantwortung bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
Der Lieferant ist bei einer durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus beauftragten Belieferung sowohl für die rechtzeitige und<br />
korrekte Avisierung des <strong>MAN</strong>-Spediteurs, als auch für die pünktliche Bereitstellung der Lieferumfänge<br />
verantwortlich. Details zur durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus beauftragten Belieferung werden in der<br />
Versandanweisung für die Belieferung der <strong>MAN</strong> Truck & Bus geregelt, die durch den Einkauf zur<br />
Verfügung gestellt wird. Die Versandanweisung (aktuelle Version) ist Bestandteil des Vertrages zwischen<br />
Lieferant und der <strong>MAN</strong> Truck & Bus. Bei Verstoß gegen diese Anweisung behält sich die <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
vor, entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.<br />
Bei einer durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus beauftragten Belieferung sind die Arbeitszeiten des Empfangswerks<br />
sowie die transportrelevanten Sonn- und Feiertage zu berücksichtigen. Der Lieferant muss sicherstellen, dass<br />
Arbeitszeiten und arbeitsfreie bzw. arbeitsreduzierte Tage im Lieferantenwerk und beim Spediteur die<br />
Anlieferfrequenz nicht beeinflussen.<br />
Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus unterscheidet bei einer durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus beauftragten Belieferung zwischen<br />
„Standardfahrten ohne Paketumfang“ sowie „Standardfahrten mit Paketumfang“. Als Paketumfang gelten<br />
Kleinstsendungen bis zu einem Gewicht von 60 kg. Hierbei gilt, dass Kleinstsendungen bis 32 kg zu einem<br />
Paket zusammen zu fassen sind und in Summe pro Versandtag maximal 2 Pakete zulässig sind.<br />
Standardfahrt ohne Paketumfang<br />
Um eine fristgerechte Anlieferung zu gewährleisten, muss der Lieferant bei einer durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
beauftragen Belieferung Sendungen ohne Paketumfang beim Spediteur der <strong>MAN</strong> Truck & Bus in der Regel<br />
zwei Werktage vor Anliefertermin avisieren (Tag A). Daraufhin holt der Spediteur die Sendung einen Werktag<br />
vor Liefertermin am Versandort, d.h. Produktionsstandort, Vertragslagerstandort oder Dienstleisterstandort, ab<br />
(Tag B). Der Lieferant muss die Sendung entsprechend bereitstellen. Die Anlieferung an das <strong>MAN</strong>-<br />
Empfangswerk erfolgt am Liefertermin (Tag C). In Abhängigkeit von der Entfernung des Versandstandortes<br />
zum Empfangswerk ist jedoch häufig eine Avisierung von mehr als zwei Werktagen vor Anliefertermin<br />
notwendig. Die Details regelt daher verbindlich die Versandanweisung für die Belieferung der<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus.<br />
Der Lieferant avisiert Sendungen ohne Paketumfänge mit dem Vordruck „Versandanmeldung“ per Fax beim<br />
Spediteur. Gegebenfalls übermittelt der Lieferant den Lieferschein gemäß VDA-Standard 4913 zusätzlich zu<br />
der <strong>MAN</strong> Truck & Bus auch an den Spediteur. Eine Weiterleitung des Lieferscheins durch den Spediteur per<br />
DFÜ an die <strong>MAN</strong> Truck & Bus geschieht nicht. Bei Abholung übergibt der Lieferant dem Spediteur den<br />
Original-Transportauftrag (VDA 4922), eine Kopie davon sowie einen Lieferschein in doppelter Ausfertigung<br />
oder einen Warenbegleitschein (VDA 4912) in doppelter Ausfertigung. Bei allen Sendungen, die nicht über den<br />
Konsolidierungspunkt des Spediteurs laufen, müssen Transportauftrag und Lieferschein (falls nicht nach VDA-<br />
Standard 4913 übermittelt) dem Spediteur vorab per Fax zur Verfügung gestellt werden. In diesen Fällen wird<br />
der Lieferant vom Spediteur verständigt.<br />
Bei JIS/JIT-Belieferung ist die Ware vom Lieferanten zu einem bestimmten, vom Anliefertermin abhängigen<br />
Zeitpunkt (Abholtermin = Eintrefftermin -Transitzeit - Beladezeit) für den Spediteur zur Abholung bereit zu
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stellen. Der Lieferant informiert die Spedition am Vortag der Bereitstellung bis zu einer vereinbarten Uhrzeit<br />
(vgl. Versandanweisung) über den Abholtermin der Ware und den Anliefertermin im <strong>MAN</strong>-Empfangswerk. Der<br />
Lieferant übergibt dem Spediteur bei Abholung den Original-Transportauftrag inklusive Kopie, den DFÜ-<br />
Warenbegleitschein sowie die fahrgestellnummern-bezogene Ladeliste. Sollte sich die Transitzeit verändern,<br />
muss die Spedition den Lieferanten mit angemessener Vorlaufzeit darüber informieren. Die Spedition informiert<br />
die <strong>MAN</strong> Truck & Bus und den Lieferanten, wenn der vereinbarte Abholtermin beim Lieferanten nicht<br />
eingehalten werden kann. Jegliche zeitliche Verzögerungen, die sich nach Abholung beim Lieferanten durch<br />
die Spedition ergeben, müssen von der Spedition umgehend mit der Materialdisposition des betroffenen<br />
Werkes abgestimmt werden.<br />
Mehrkosten, die durch Abweichung vom Regelprozess entstehen, werden vom jeweiligen Verursacher<br />
getragen. Diese Abweichungen sind beispielsweise:<br />
Beim Lieferanten:<br />
� Vorgezogener Versand aufgrund von produktionsfreien Tagen oder Feiertagen (zusätzlicher Trailerbedarf)<br />
� Wartezeiten wegen unüblichen Verzögerungen im Versand<br />
Bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus:<br />
� Samstagschichten, die zu vorgezogenen Sendungen beim Lieferanten führen (zusätzlicher Trailerbedarf)<br />
� Verschiebung oder Ausfall geplanter Sendungen wegen Produktionsausfall vorbehaltlich Ziffer 8 der<br />
Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Produktionsmaterial und Ersatzteile für Nutzfahrzeuge<br />
Standardfahrt mit Paketumfang<br />
Paketsendungen (Gewicht bis zu 60 kg, pro Paket max. 32 kg) sind bei einer durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
beauftragten Belieferung mit dem vorgegebenen Dienstleister zu versenden. Die Zustellung erfolgt<br />
entsprechend der Sendungen ohne Paketumfänge. Der Lieferant avisiert Paketsendungen über die<br />
Versanddokumentation des vorgegebenen Dienstleisters. Details zum Prozess sind der jeweils gültigen<br />
Versandanweisung zu entnehmen.<br />
Sonderfahrten<br />
Bei einer durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus beauftragten Belieferung erfolgt die Anweisung für Sonderfahrten<br />
grundsätzlich durch die Materialdisposition der <strong>MAN</strong>-Empfangswerke in Abstimmung mit dem Lieferanten.<br />
Ist die Sonderfahrt von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus zu vertreten, trägt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die Kosten und ist für<br />
die Beauftragung sowie Durchführung der Sonderfahrt zuständig.<br />
Hat der Lieferant die Sonderfahrt zu vertreten, trägt er die Kosten und ist für die Beauftragung sowie die<br />
Durchführung verantwortlich. Hierfür erhält der Lieferant vom Materialmanagement eine Sonderfahrtennummer.<br />
Beauftragt der Lieferant den Sonderfahrtendienstleister der <strong>MAN</strong> Truck & Bus (derzeit die Spedition<br />
INTIME), muss diesem die Sonderfahrtennummer mitgeteilt werden. Die <strong>MAN</strong>-Sonderfahrten-nummer muss<br />
auf allen Beförderungspapieren vermerkt werden. Alternativ kann der Lieferant auch eine andere Spedition<br />
einsetzen.<br />
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass nicht die <strong>MAN</strong> Truck & Bus, sondern der Lieferant (oder umgekehrt) die<br />
Sonderfahrt zu vertreten hat, so sind die Kosten für die Sonderfahrt an den jeweils anderen weiterzubelasten.
6.3.2 Transportverantwortung beim Lieferanten<br />
Standardfahrt<br />
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Bei einer durch den Lieferant beauftragten Belieferung stellt der Lieferant sicher, dass die beauftragte<br />
Spedition stets über den Aufenthaltsort der Ware Auskunft geben kann. Für das pünktliche und<br />
ordnungsgemäße Eintreffen der Ware im <strong>MAN</strong>-Empfangswerk ist bei durch den Lieferant beauftragter<br />
Lieferung ausschließlich der Lieferant verantwortlich.<br />
Sonderfahrten<br />
Bei Sonderfahrten sind die Fahrer mit einem Mobiltelefon auszustatten, um den Aufenthaltsort auf Anforderung<br />
jederzeit feststellen zu können. Die Mobiltelefonnummer ist der <strong>MAN</strong> Truck & Bus auf Anfrage mitzuteilen.<br />
Sondertransporte sind genehmigungspflichtig und mit den Fachabteilungen der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
abzustimmen.<br />
6.4 Zollabwicklung und Incoterms bei Warenlieferungen aus Non-EU Ländern 2<br />
Bestimmend für die Form der Zollabwicklung bei Non-EU Waren ist, ob der Lieferant gemeinschaftsansässig<br />
ist. Der Lieferant ist gemeinschaftsansässig, wenn er über einen Geschäftssitz innerhalb der EU verfügt.<br />
Darüber hinaus kann auch der gewählte Belieferungsstandard einen Einfluss auf die Behandlung von Waren<br />
von außerhalb der EU-Grenzen haben.<br />
6.4.1 Lieferant ist nicht gemeinschaftsansässig<br />
Der Lieferant ist nicht gemeinschaftsansässig, wenn er über keinen Geschäftssitz innerhalb der EU verfügt.<br />
Ist der Lieferant nicht gemeinschaftsansässig und erfolgt die Belieferung im Belieferungsstandard JIS/ JIT<br />
Vertragslager, ist das Vertragslager in der EU als Zolllager 3 zu führen und die Ware entsprechend zollrechtlich<br />
zu behandeln. D.h. der Lieferant überführt die Ware bei Grenzübertritt zunächst in den zollrechtlichen Versand<br />
(Versandverfahren T1 4 ) für den Transport der Ware als Zollgut in das Zolllager. Im Anschluss wird die Ware in<br />
ein Zolllagerverfahren überführt. Bei Abruf eines Lieferloses aus dem Zolllager durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
eröffnet der Lieferant bzw. der von ihm beauftragte Dienstleister ein weiteres Versandverfahren (T1). Der von<br />
der <strong>MAN</strong> Truck & Bus beauftragte Gebietsspediteur übernimmt die Ware als Zollgut und transportiert sie zum<br />
<strong>MAN</strong>-Empfangswerk. Dort nimmt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die Verzollung vor (vgl. Abbildung 12).<br />
2 Hinweis: Die Ausführungen in diesem Kapitel beziehen sich ausschließlich auf Warenlieferungen, die von einem<br />
Ort außerhalb der EU-Grenzen erfolgen. Dies bedingt nicht notwendigerweise auch einen Geschäftssitz des<br />
Lieferanten außerhalb der EU.<br />
3 Im Zolllager dürfen kraft Gesetz keine wertschöpfenden Tätigkeiten, wie z.B. Vormontage, Lackierung etc.,<br />
durchgeführt werden. In diesem Fall muss ein zusätzlicher Dienstleister von Seiten der <strong>MAN</strong> Truck & Bus Group<br />
eingebunden werden (s. Abschnitt „Belieferung Non-EU über JIS/JIT 2-stufig“). Zum Zolllagerverfahren vgl.<br />
Artikel 84ff. und 98ff. Zollkodex der Europäischen Gemeinschaft und die Artikel 496ff. der Zollkodex-<br />
Durchführungsverordnung.<br />
4 Vgl. Art. 37-57 Zollkodex der Europäischen Gemeinschaft.
Seite 22<br />
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JIS/ JIT<br />
Vertragslager<br />
JIS/ JIT<br />
2-stufig<br />
Lieferant<br />
Lieferant<br />
(ggf. i.V.m.<br />
Vertragslager)<br />
Übersee/Überlandtransport<br />
Lieferant <strong>MAN</strong><br />
Non-EU EU<br />
Übersee-/Überlandtransport<br />
Vertragslager**<br />
(Zolllager)<br />
LKW-<br />
Transport<br />
LDL*<br />
* LDL: Logistikdienstleister, Logistikdienstleister, beauftragt beauftragt durch durch <strong>MAN</strong><br />
** Dienstleister beauftragt durch Lieferant bzw. Umschlagslager des Lieferanten<br />
LKW-<br />
Transport<br />
Traileryard /<br />
Trailerdock /<br />
Footprint<br />
Traileryard /<br />
Trailerdock /<br />
Footprint<br />
Bereitstellung im<br />
Pull-Prinzip<br />
Bereitstellung im<br />
Pull-Prinzip<br />
Bestandsverantwortung durch Lieferant<br />
Fertigung/<br />
Montage<br />
Fertigung/<br />
Montage<br />
Verzollung, d.h. Überführung der Ware in Freiverkehr<br />
Abbildung 12: Belieferung Non-EU über JIS/ JIT 1- bzw. 2-stufig bei nicht gemeinschaftsansässigem<br />
Lieferanten<br />
Erfolgt die Belieferung im Belieferungsstandard JIS/ JIT 2-stufig, bindet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus einen<br />
Dienstleister ein 5 . In diesem Fall ist die <strong>MAN</strong> Truck & Bus für die Verzollung vor Einlagerung der Ware beim<br />
Dienstleister verantwortlich. Die Belieferung erfolgt mit Incoterm „DDU bzw. DAP Dienstleister“, falls der<br />
Lieferant außerhalb des Gebietsspeditionsnetzwerkes der <strong>MAN</strong> Truck & Bus liegt. Liegt er innerhalb des<br />
Gebietsspeditionsnetzes der <strong>MAN</strong> Truck & Bus, erfolgt die Belieferung mit Incoterm „FCA ab Lieferantenwerk“<br />
(vgl. Abbildung 11).<br />
Damit die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die Verzollung vornehmen (lassen) kann, schickt der Lieferant die für die<br />
Verzollung erforderlichen Dokumente (Rechnung und Ursprungsdokumente, wie z.B. EUR.1, ZU, Form A,<br />
A.TR etc.) rechtzeitig vor Eintreffen der Lieferung an die <strong>MAN</strong> Truck & Bus.<br />
Im Fall der Vorratsbeschaffung, der analog abgewickelt wird (vgl. Abschnitt 3.7), sowie bei der<br />
Einzelbeschaffung mit/ ohne Lagerhaltung, bei Ship to Line (nur Überland) und Vendor Managed Inventory<br />
(nur Überland) nimmt ebenfalls die <strong>MAN</strong> Truck & Bus standardmäßig die Verzollung vor, wenn die Ware im<br />
<strong>MAN</strong>-Empfangswerk eintrifft.<br />
Sofern der Lieferant im Gebietsspeditionsnetz der <strong>MAN</strong> Truck & Bus liegt, erfolgt die Belieferung im Fall der<br />
Vorratsbeschaffung, bei der Einzelbeschaffung mit/ohne Lagerhaltung und beim Vendor Managed Inventory<br />
mit Incoterm „FCA ab Lieferantenwerk“. In diesem Fall ist die <strong>MAN</strong> Truck & Bus für den physischen Transport<br />
der Ware zum <strong>MAN</strong>-Empfangswerk und die zollrechtliche Abwicklung bei Grenzübertritt durch Überführung der<br />
Ware in ein Versandverfahren (T1) verantwortlich.<br />
Liegt der Lieferant nicht im Gebietsspeditionsnetzwerk der <strong>MAN</strong> Truck & Bus, erfolgt die Belieferung mit<br />
Incoterm „DDU bzw. DAP <strong>MAN</strong> Werk“. In diesem Fall ist der Lieferant für den physischen Transport der Ware<br />
zum <strong>MAN</strong>-Empfangswerk und die zollrechtliche Abwicklung bei Grenzübertritt durch Überführung der Ware in<br />
ein Versandverfahren (T1) verantwortlich.<br />
Im Belieferungsstandard Ship to Line wird grundsätzlich der Incoterm „DDU bzw. DAP <strong>MAN</strong> Werk“<br />
angewendet (vgl. Abbildung 11).<br />
6.4.2 Lieferant ist gemeinschaftsansässig<br />
Erfüllt der Lieferant diese Voraussetzung, obliegt ihm die Verzollung von außerhalb der EU-Grenzen gelieferter<br />
Ware – unabhängig vom gewählten Belieferungsstandard. Erfolgt die Belieferung im Belieferungsstandard JIS/<br />
JIT Vertragslager (welcher auch analog für die Vorratsbeschaffung angewendet wird), ist der Lieferant für die<br />
Verzollung der Ware vor Entnahme in das Vertragslager verantwortlich.<br />
Zur Bestimmung des Incoterm wird bei gemeinschaftsansässigen Lieferanten zusätzlich unterschieden, mit<br />
welcher Niederlassung des Lieferanten ein Vertrag besteht:<br />
5 Gründe können bspw. sein: (1) Der Lieferant bzw. der vom Lieferant beauftragte Dienstleister betreibt das<br />
Vertragslager in der EU als Zolllager, und das von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus Group geforderte Leistungsspektrum<br />
umfasst wertschöpfende Tätigkeiten. (2) Der Lieferant bzw. der vom Lieferant beauftragte Dienstleister kann das<br />
von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus Group geforderte (Dienst-)leistungsspektrum nicht erfüllen.
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� Vertrag besteht mit der gemeinschaftsansässigen Niederlassung des Lieferanten innerhalb der EU:<br />
Die Belieferung erfolgt mit Incoterm „FCA ab Vertragslager“ (analog EU-Anlieferung).<br />
� Vertrag besteht mit der Niederlassung des Lieferanten im Non-EU Raum:<br />
Die Belieferung erfolgt mit Incoterm „DDP 6 Vertragslager“ (analog EU-Anlieferung).<br />
In beiden Fällen ist der Lieferant für den physischen Transport der Ware zum Vertragslager und die<br />
zollrechtliche Abwicklung durch Überführung der Ware in den Freiverkehr verantwortlich. Grundsätzlich<br />
übernimmt der Lieferant die Verladung der Ware im Warenausgang des Vertragslagers.<br />
Für alle anderen Belieferungsstandards gelten die Regelungen der EU-Anlieferung analog. In allen Fällen hat<br />
der gemeinschaftsansässige Lieferant eine Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprung gemäß VO<br />
(EG) 1207/2001 bzw. eine Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprung gegenüber der <strong>MAN</strong> Truck<br />
& Bus abzugeben.<br />
6.5 Lieferdokumente und DFÜ-Kommunikation im Versandprozess<br />
Die Fähigkeit zur Datenfernübertragung (DFÜ-Fähigkeit) des Lieferanten wird in allen Fällen vorausgesetzt.<br />
Eine alternative Übertragungsform ist nur in Absprache mit der <strong>MAN</strong> Truck & Bus zulässig. Näheres regelt das<br />
EDI-Starterpaket der <strong>MAN</strong> Truck & Bus, das im Lieferantenportal der <strong>MAN</strong> Truck & Bus zum Download<br />
bereit steht.<br />
6.5.1 Lieferdokumente für den Transport und die Anlieferung<br />
Die für die Lieferung und den Transport zu verwendenden Lieferdokumente haben ausschließlich dem von<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus vorgegebenen VDA-Standard bzw. DIN-Vorgaben und der erforderlichen Anzahl gem.<br />
nachfolgender Tabelle zu entsprechen:<br />
Erforderliche Transportdokumente Nationaler Verkehr<br />
Internationaler Verkehr<br />
EU Non-EU<br />
int. CMR-Frachtbrief - 2 3<br />
Speditionsauftrag/Frachtbrief nach VDA 4922 2 2 2<br />
Lieferschein DIN 4994 oder DFÜ-<br />
Warenbegleitschein nach VDA 4912<br />
2 2 2<br />
Zolldokumente - - 2<br />
Tabelle 3: Erforderliche Transportdokumente<br />
Transportverantwortung bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus:<br />
Alle erforderlichen Lieferdokumente sind bei Abholung dem <strong>MAN</strong>-Spediteur in Papierform zu übergeben.<br />
Sollten die Lieferpapiere bei Abholung nicht der richtigen Art oder Anzahl entsprechen, ist der <strong>MAN</strong>-Spediteur<br />
unterwiesen, die Annahme der Ware zu verweigern.<br />
Durch die Annahmeverweigerung ggf. entstehende Kosten (Standzeiten, Leerfahrten etc.) werden direkt<br />
durch den <strong>MAN</strong>-Spediteur an den Lieferanten in Rechnung gestellt.<br />
Transportverantwortung beim Lieferanten:<br />
Alle erforderlichen Lieferdokumente sind bei Anlieferung im Wareneingang in Papierform vorzulegen.<br />
Sollten die Lieferpapiere bei Anlieferung nicht der richtigen Art oder Anzahl entsprechen, behält sich der<br />
<strong>MAN</strong>-Wareneingang vor, die Annahme der Ware zu verweigern.<br />
Durch die Annahmeverweigerung ggf. entstehende Kosten beim Spediteur des Lieferanten<br />
(Standzeiten, Leerfahrten etc.) bzw. im Wareneingang müssen durch den Lieferanten getragen werden.<br />
6 DDP (Delivered Duty paid / Geliefert verzollt): Der Verkäufer liefert dem Käufer die zur Einfuhr freigemachte<br />
Ware am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen. Der Verkäufer hat<br />
die Kosten und Gefahren der Beförderung bis dorthin zu tragen einschließlich jeglichen für die Einfuhr in das<br />
Bestimmungsland erforderlichen Zolls (vgl. Incoterms 2000: ICC official rules for the interpretation of trade terms,<br />
S. 125).
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6.5.2 Lieferpapiere per DFÜ<br />
Rechtzeitig, spätestens beim Versand der Ware ist der Lieferschein (VDA 4913 7 oder EDIFACT DESADV) per<br />
DFÜ an das <strong>MAN</strong>-Empfangswerk zu senden. Bei JIS/JIT-Belieferung müssen bei Anlieferung DFÜ-<br />
Warenbegleitschein, Transportauftrag und eine fahrgestellnummern-bezogene Ladeliste im Wareneingang<br />
abgegeben werden. Lieferumfänge für Erstmusterprüfungen sind auf einem separaten Lieferschein<br />
aufzuführen. Lieferstandards (vgl. 6.1) müssen korrekt erfasst und übermittelt werden. Bei der Verwendung<br />
von Ladungsträgergebinden sind alle Gebindekomponenten einer Ladeeinheit entsprechend des<br />
Lieferstandards mit der richtigen Behältersachnummer aufzunehmen.<br />
Die Erstellung der Lieferpapiere sowie die Beladung der LKW müssen abladestellenbezogen erfolgen.<br />
6.5.3 Rechnung per DFÜ<br />
Zur Übermittlung der Rechnung ist das Format VDA 4906 oder VDA 4938 EDIFACT INVOIC zu verwenden.<br />
Zusätzlich ist die Übermittlung eines Summenprotokolls in schriftlicher Form erforderlich, falls diese Rechnung<br />
nicht mit einer voll qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt wird.<br />
6.6 Qualität der Lieferung<br />
Entsprechend der Verpackungsrichtlinie M 3338, ist der Lieferant verpflichtet, saubere sowie unbeschädigte<br />
Teile und Ladungsträger zu liefern. Bei Warenannahme werden durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die folgenden<br />
Prüfungen vorgenommen.<br />
� Vergleich des Transportauftrags mit der LKW-Ladung<br />
� Sichtbare Beschädigungen<br />
� Anzahl und Qualität von Ladungsträgern<br />
7 Leergutprozess<br />
Jedes liefernde Lieferantenwerk ist einem eindeutigen Hauptversorgerwerk zugeordnet. Die gesamte<br />
Kommunikation bzgl. Ladungsträgerbedarfe erfolgt mit dem zugeordneten Hauptversorgerwerk.<br />
7.1 Ladungsträgerdefinition<br />
Folgende Ladungsträger werden bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus unterschieden:<br />
� ULT – Universalladungsträger<br />
� KLT – Kleinladungsträger (VDA: KLT-System 4500. Bevorzugt werden VDA-R-KLTs mit dem Merkmalen<br />
„einwandige“ KLT-Konstruktion, starr, Füllgewicht bis 12 kg und Verbundboden)<br />
� SLT – Sonderladungsträger<br />
Diese Ladungsträger und deren technische Daten sind in der <strong>MAN</strong> Ladungsträgernorm M3301 der <strong>MAN</strong><br />
Truck & Bus definiert und dokumentiert. Für eine Belieferung dürfen ausschließlich diese Ladungsträger<br />
verwendet werden. Die Verpackungsvorschriften der <strong>MAN</strong> Truck & Bus sind zu berücksichtigen. Diese werden<br />
verbindlich in der Logistikvereinbarung beschrieben und mit dem Lieferanten vereinbart. Durch die<br />
Logistikvereinbarung regelt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus u. a. verbindliche Verpackungsvorschriften für folgende<br />
Informationen: Sachnummer + Packlos + Ladungsträgertyp + Verpackungsmaterial. (vgl. Abschnitt 6.1)<br />
7 Im Falle der in Abschnitt 5.1.1.1 beschriebenen Abrufsteuerung (JIS-Abrufe im Format EDIFACT-DELJIT) ist<br />
die Angabe der von <strong>MAN</strong> Truck & Bus Group kommunizierten Trailer ID, des amtlichen Trailerkennzeichens und<br />
des voraussichtlichen Ankunftszeitpunktes zwingend erforderlich.
7.2 Ladungsträgerfinanzierung und -entwicklung<br />
7.2.1 Universalladungsträger und Kleinladungsträger<br />
Seite 25<br />
M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />
Die Entwicklung, Beschaffung und Finanzierung von Universalladungsträgern und Kleinladungsträgern erfolgt<br />
durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus. Die für eine Lieferbeziehung zwischen Lieferant und der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
maximal zur Verfügung stehende Anzahl an Ladungsträgern sowie die zulässigen Verwendungsmöglichkeiten<br />
werden in Abschnitt 7.3 bzw. 7.6 geregelt.<br />
7.2.2 Sonderladungsträger<br />
Die Entwicklung und Finanzierung und Beschaffung von Sonderladungsträgern liegt in der Verantwortung der<br />
Lieferanten. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus stellt den Lieferanten dafür die technischen Spezifikationen (z. B.<br />
brandschutztechnische Voraussetzungen, transport- und produktionstechnische Anforderungen) und<br />
Qualitätsanforderungen an Material und Ausführung in der <strong>MAN</strong> Ladungsträgernorm M 3301 zur Verfügung.<br />
Jeder neue Sonderladungsträger und jede Änderung an einem Sonderladungsträger muss mit der <strong>MAN</strong> Truck<br />
& Bus abgestimmt und freigegeben werden.<br />
Der Lieferant übernimmt die Kosten für die Entwicklung. Die notwendigen Investitionen und deren<br />
Abschreibung, die Wartung, Reinigung und Instandhaltung der Sonderladungsträger werden gemäß eines<br />
abgestimmten Refinanzierungsmodells schriftlich vereinbart. Die genaue Vertragsgestaltung für die<br />
Finanzierung von Sonderladungsträgern wird beim Vertragsabschluss individuell erarbeitet. Die entstehenden<br />
Kosten sind gemäß den jeweiligen Vereinbarungen mit der <strong>MAN</strong> Truck & Bus weiterzubelasten. Die<br />
Kalkulation hierzu ist in jedem Falle offen zu legen. Bestandteil dieser Kalkulation muss eine gemeinsam<br />
definierte reichweiten- und bedarfsorientierte Behältermengenplanung sein. Zudem gelten die in Abschnitt 7.3<br />
und 7.5 definierten Regeln. Der Lieferant ist dafür verantwortlich die Behälter rechtzeitig, mit einem zeitlichen<br />
Vorlauf von drei Wochen, zum Produktionsprogramm zu beschaffen.<br />
7.2.3 Verpackungsmaterial<br />
Einwegverpackungen als Teileschutz werden ausnahmslos vom Lieferanten entwickelt und bezahlt.<br />
Universalladungsträger mit mehrwegfähigen Sondereinlagen gelten als Sonderladungsträger. Im Regelfall liegt<br />
die Entwicklung und Finanzierung dieser Universalladungsträger mit Sondereinlagen somit in der<br />
Verantwortung des Lieferanten – die genaue Vertragsgestaltung ist in jedem Fall individuell zu erarbeiten.<br />
7.3 Ladungsträgerverwendung und -qualität<br />
Es gilt:<br />
� Ladungsträger sind nur für das jeweils bestellte Produkt der <strong>MAN</strong> Truck & Bus zu verwenden.<br />
� Ladungsträger sind ausschließlich für die im Reichweitenmodell definierten Lager- und Transportstufen<br />
einzusetzen (Ab letzter Ladekante des produzierenden Werkes).<br />
� Ladungsträger sind nicht zur Beschaffung und Lagerung von Rohmaterialen, Einzelteilen, Halbfertigteilen<br />
usw. zu verwenden.<br />
� Die Verwendung von Ladungsträgern für Vorproduktionen ist grundsätzlich nicht gestattet, Abweichungen<br />
sind von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus explizit schriftlich zu genehmigen (<strong>MAN</strong>-Sachnummer, Ladungsträgertyp,<br />
Ladungsträgeranzahl, Dauer der genehmigten Abweichung). Auch Unterlieferanten dürfen nicht mit<br />
Ladungsträgern ausgestattet werden, die von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus direkt oder indirekt finanziert wurden.<br />
Für die Ladungsträgerqualität gelten zudem die Vorschriften der Ladungsträgernorm der <strong>MAN</strong> Truck & Bus.
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7.3.1 Umgang mit Ladungsträgern<br />
� Ladungsträger werden „besenrein“ (d.h. lose Verpackungsreste sind entfernt, grobe Verschmutzungen<br />
sind beseitigt) dem Lieferanten zur Verfügung gestellt.<br />
� Faltbare Ladungsträger werden im Leerguttransport gefaltet versendet und sind vom Lieferanten<br />
dementsprechend für die Verwendung aufzuklappen.<br />
� Bei der Verwendung der Ladungsträger sind folgende Handlungen zu unterlassen:<br />
o Das Schieben der Ladungsträger mit der Staplergabel ist verboten.<br />
o Die maximale Stapelhöhe darf nicht überschritten werden.<br />
� Zur Verhinderung von Korrosion und Verschmutzung hat der Lieferant geeignete Schutzmaßnahmen<br />
zu treffen.<br />
7.3.2 Behälterpflege<br />
� Entspricht die Sauberkeit der Ladungsträger (vgl. 7.3.1) nicht den Qualitätsanforderungen an das darin<br />
zu transportierende Material, so hat der Lieferant weitere Reinigungsmaßnahmen auf eigene Kosten<br />
durchzuführen.<br />
� Um Verwechselungen von Teilen im Prozess zu vermeiden, darf nur der aktuelle Warenanhänger am<br />
Ladungsträger angebracht sein. Der Lieferant hat alte Anhänger zu entfernen.<br />
� Bei Ladungsträgern mit Kartentasche/Klemmplatte muss der Warenanhänger hierin angebracht sein.<br />
Ansonsten sind die Warenanhänger ausschließlich mit Textilklebepunkten entsprechend der<br />
aktuellsten Ausgabe der VDA Norm 4500 zu befestigen. Das Aufbringen der Etiketten mit Kleber kann<br />
zu Beschädigung der Ladungsträger führen. Die durch die Ablösung der Etiketten und die<br />
Beschädigung der Behälter entstehenden Mehrkosten hat der Lieferant zu tragen.<br />
7.4 Verwendung des web-basierten Container Managementsystems der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
Der Lieferant ist verpflichtet das web-basierte Container-Managementsystem (MN-CM) der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
für nachstehende Aufgaben zu nutzen:<br />
� Abruf von Leergut (s. Abschnitt 7.5)<br />
� Prüfung Kontostände (s. Abschnitt 7.8)<br />
� Ladungsträgerinventur (s. Abschnitt 7.8)<br />
Der Lieferant ist verpflichtet seine Kontaktdaten, insbesondere die Email-Adresse, jederzeit aktuell zu halten<br />
und regelmäßig die im MN-CM zur Verfügung gestellten Informationen abzurufen. Unterlassene<br />
Aktualisierungen, die vom Lieferanten zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Lieferanten.<br />
7.5 Abruf von Leergut bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
Der Lieferant ist für den rechtzeitigen Leergutabruf bei seinem zugeteilten Hauptversorger selbst<br />
verantwortlich. Verursacht der Lieferant durch die Unterlassung von Bestellungen, durch verspätetet bzw.<br />
fehlerhafte Bestellungen oder durch die Minderbestellung einen Leergutmangel, den er zu vertreten hat, so hat<br />
der Lieferant seiner Lieferverpflichtung gegenüber der <strong>MAN</strong> Truck & Bus dennoch nachzukommen und muss<br />
in einer alternativen Verpackung anliefern (vgl. 6.1). Hierdurch entstehende Mehrkosten auf Seiten des<br />
Empfängerwerks hat der Lieferant zu tragen.<br />
Der Abruf erfolgt in Anlehnung an den Leergutmanagementprozess nach VDA 5007. Der Abruf des Leerguts<br />
erfolgt im Voraus durch den Lieferanten über das web-basierte Container Managementsystem der <strong>MAN</strong> Truck<br />
& Bus.
Abbildung 13: Online-Bestellformular für Leergut<br />
Der Leergutabruf muss gemäß den nachfolgenden Bestellfristen erfolgen.<br />
Standort des Lieferanten (Produktionsstandort<br />
oder Vertragslager) an dem der Behälter<br />
benötigt wird (letzte Ladekante)<br />
in Deutschland oder Österreich<br />
im Land des Hauptversorgerwerkes<br />
nicht im Land des Hauptversorgerwerkes und nicht in<br />
Deutschland oder Österreich<br />
Leergut-Abruffrist<br />
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Mindestens 5 Werktage *) vor Liefertermin Vollgut bei der<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
Mindestens 5 Werktage *) vor Liefertermin Vollgut bei der<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
Mindestens 8 Werktage *) vor Liefertermin Vollgut bei der<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
*) Werktage = Montag – Freitag, außer Feiertage im Land/ Bundesland des Hauptversorgerwerkes<br />
Tabelle 4: Standort/ Leergut-Abruffrist<br />
7.6 Leergutabrufmenge<br />
Die Höhe der jeweiligen Leergutabrufmenge je Arbeitstag wird vom Lieferanten definiert; ein vorgegebener<br />
Maximalbestand im Behälterkreislauf darf jedoch nicht überschritten werden.<br />
7.6.1 Berechnung des Maximalbestands an Leergut im Behälterkreislauf<br />
Die Berechnung des Maximalbestands an Leergut im Behälterkreislauf basiert auf der folgenden Kalkulation:<br />
Maximalbestand an<br />
Leergut im Behälterkreislauf<br />
=<br />
Behälterbestandsreichweite<br />
im Behälterkreislauf<br />
[Arbeitstage]<br />
*<br />
Behälterbedarf je Arbeitstag<br />
[Behälter/ Arbeitstag ]<br />
7.6.2 Berechnung des Behälterbedarf je Arbeitstag<br />
Der Behälterbedarf definiert die Anzahl an Behältern je Arbeitstag, die benötigt werden, um das vereinbarte<br />
Produktionslos für die <strong>MAN</strong> Truck & Bus fertigen zu können. Die Berechnung des jeweiligen Behälterbedarfs<br />
erfolgt anhand folgender Formel:<br />
Behälterbedarf je Arbeitstag<br />
=<br />
Materialbedarf<br />
[Stück/Arbeitstag]<br />
/<br />
Packlos<br />
[Stück/Behälter]<br />
Da die Anzahl der benötigten Behälter somit vom Produktionsprogramm des Lieferanten abhängig ist, kann die<br />
Höhe des Behälterbedarfs Schwankungen unterworfen sein.
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7.6.3 Berechnung der Behälterbestandsreichweite im Behälterkreislauf<br />
Die maximale Behälterbestandsreichweite im Behälterkreislauf wird für jede Lieferrelation zwischen der <strong>MAN</strong><br />
Truck & Bus und dem Lieferanten in der Logistikvereinbarung vereinbart. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus behält sich<br />
vor, die Bestandsreichweite im Zuge von erfolgten Prozessoptimierungen (Bsp. Laufzeiten-verkürzung der<br />
Transporte) einseitig anzupassen. Der Lieferant ist verpflichtet, eigene Prozessoptimierungen, die ebenfalls zu<br />
einer Reduzierung der Bestandsreichweite führen, der <strong>MAN</strong> Truck & Bus unverzüglich mitzuteilen.<br />
Die Behälterbestandsreichweite wird in Arbeitstagen angegeben und deckt die Umlaufzeit zwischen dem<br />
Lieferanten und der <strong>MAN</strong> Truck & Bus ab. Die Versorgung von Unterlieferanten mit <strong>MAN</strong>-eigenen Behältern ist<br />
nicht Bestandteil der vereinbarten Behälterbestandsreichweite im Behälterkreislauf. Diese wird in der<br />
Logistikvereinbarung definiert und entspricht der Behälterbestandsreichweite an Fertigwaren beim<br />
Lieferanten, einem Leergutpuffer beim Lieferanten sowie den Transportreichweiten für Voll- und<br />
Leergutlieferungen (Vgl. Abbildung 14). Die interne Behälterreichweite in den Werken der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
wird in der Logistikvereinbarung für Universalladungsträger nicht berücksichtigt.<br />
Unterlieferant<br />
Behälterbestandsreichweite<br />
Unterlieferanten<br />
Transportreichweite<br />
Vollgut<br />
Lieferant<br />
�� Behälterbestandsreichweite an<br />
Fertigwaren<br />
�� Behälterbestandsreichweite<br />
Leergutpuffer<br />
Abbildung 14: Behälterbestandsreichweite<br />
Transportreichweite<br />
Leergut<br />
<strong>MAN</strong> Werk<br />
Behälterbestandsreichweite<br />
<strong>MAN</strong> Werk<br />
Die gesamte Behälterbestandsreichweite je Lieferrelation errechnet sich wie folgt:<br />
Behälterbestandsreichweite<br />
Behälterbestandsreichweite<br />
des des Lieferanten<br />
Lieferanten<br />
=<br />
=<br />
2 2 * * Transportreichweite Transportreichweite (Voll(Vollundund<br />
Leergut)<br />
Leergut)<br />
[Arbeitstage]<br />
[Arbeitstage]<br />
+<br />
+<br />
Behälterbestandsreichweite<br />
Behälterbestandsreichweite<br />
Leergutpuffer Leergutpuffer des des Lieferanten<br />
Lieferanten<br />
[Arbeitstage]<br />
[Arbeitstage]<br />
Legende<br />
7.6.3.1 Transportreichweite für Voll- und Leergut<br />
Die Transportreichweiten für Voll- und Leergut sind in der Versandanweisung definiert.<br />
+<br />
+<br />
Bestandteil der Behälterbestandsreichweite<br />
beim<br />
Lieferanten<br />
Kein Bestandteil der<br />
Behälterbestandsreichweite<br />
beim Lieferanten<br />
Behälterbestandsreichweite Behälterbestandsreichweite an<br />
an<br />
Fertigwaren Fertigwaren beim beim Lieferanten<br />
Lieferanten<br />
[Arbeitstage]<br />
[Arbeitstage]<br />
7.6.3.2 Behälterbestandsreichweite Leergutpuffer des Lieferanten<br />
Die Anlieferrhythmen der Leergutlieferungen müssen von jedem Lieferanten mit dem zuständigen<br />
Hauptversorger der <strong>MAN</strong> Truck & Bus abgestimmt werden. Um auch bei niedrigen Anlieferrhythmen eine<br />
optimale Leergutversorgung gewährleisten zu können, berücksichtigt die Behälterbestandsreichweite im<br />
Behälterkreislauf einen Leergutpuffer. Die Höhe der Behälterbestandsreichweite dieses Leergutpuffers hängt<br />
direkt von dem Anlieferrhythmus der Leergutlieferung ab (vgl. Tabelle 4).<br />
Anlieferrhythmus der Leergutlieferung<br />
Behälterbestandsreichweite<br />
Leergutpuffer des Lieferanten<br />
täglich 1 AT<br />
4-mal/Woche 2 AT<br />
3-mal/Woche 3 AT<br />
2-mal/Woche 4 AT<br />
wöchentlich 5 AT<br />
2-wöchentlich 10 AT<br />
3-wöchentlich 15 AT<br />
monatlich 20 AT<br />
Tabelle 5: Behälterbestandsreichweite im Leergutpuffer
7.6.3.3 Behälterbestandsreichweite an Fertigwaren beim Lieferanten<br />
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Diese Behälterbestandsreichweite definiert die Reichweite für jene Behälter beim Lieferanten, die für die<br />
Aufbewahrung des Sicherheitsbestandes und der versandfertigen Fertigwaren an die <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
benötigt werden. Die Behälterbestandsreichweite für Fertigwaren beim Lieferanten beträgt generell 3<br />
Arbeitstage. Abweichungen werden in der Logistikvereinbarung vereinbart.<br />
7.6.3.4 Berechnung der Behälterbestandsreichweite bei SLT im Behälterkreislauf<br />
Die Definition der Behälterbestandsreichweite bei SLT, sowie die damit verbundene zu beschaffende<br />
Behältermenge werden bei Vertragsabschluss individuell erarbeitet und zwischen der <strong>MAN</strong> Truck & Bus und<br />
dem Lieferanten abgestimmt. Grundlage bildet das <strong>MAN</strong>-Reichweitenmodell (vgl. Kap. 7.6.3).<br />
Für die Kalkulation werden dem Lieferanten die notwendigen Informationen über die von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
zu verantwortenden Bestandteile des Behälterkreislaufes, von den verantwortlichen Fachstellen der <strong>MAN</strong><br />
Truck & Bus mitgeteilt. Dies sind folgende Bestandteile:<br />
� Transportdauer Vollgut/Leergut<br />
� Verweildauer der Behälter in den <strong>MAN</strong>-Empfangswerken<br />
� Verweildauer der Behälter bei von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus beauftragten Dienstleistern (z.B. für Sequenzierung)<br />
Alle anderen Bestandteile des Behälterkreislaufes (Verweildauer beim Lieferanten etc.) sind vom Lieferanten<br />
eigenständig zu planen und offen zu legen.<br />
7.7 Versorgungssicherheit (Unter- und Überversorgung)<br />
Unter dem Gesichtspunkt einer Transportkostenoptimierung ist eine Überversorgung des Lieferanten zulässig.<br />
Der Lieferant hat in jedem Falle ausreichenden Lagerplatz für Leergut zur Verfügung zu stellen. Für den Fall<br />
einer durch den Lieferanten verursachten Überversorgung bzw. längeren Bindung der Behälter (Ist-Bestand<br />
größer Soll-Bestand), behält sich die <strong>MAN</strong> Truck & Bus vor, die hierdurch entstehenden Kosten dem<br />
Lieferanten in Rechnung zu stellen. Im Falle einer Reichweitenunterschreitung ist dem Lieferanten gestattet,<br />
den definierten Ladungsträger aus eigenen Beständen in den Belieferungskreislauf mit einzubringen. Kann die<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus einen Serienbehälter kurzfristig nicht bereitstellen, muss der Lieferant die Abweichung vom<br />
Soll-Prozess und ggf. einhergehende Kosten bilateral mit den Ansprechpartnern des Hauptversorgerwerkes<br />
vereinbaren und eine schriftliche Freigabe einholen (z. B. für ULTs Definition eines Alternativbehälters).<br />
7.8 Leihgutkontoauszug/ Ladungsträgerinventur<br />
Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus versendet via dem <strong>MAN</strong>-Container Managementsystem (MN-CM) bis zum 2. Werktag<br />
eines Monats einen Leihgutkontoauszug mit den Bestands- und Bewegungsdaten des vergangenen Monats.<br />
Der Lieferant ist verpflichtet, die Kontoauszüge sorgfältig auf eventuelle Fehl- bzw. Falschbuchungen zu<br />
prüfen. Der Lieferant muss Reklamationen mit einer Frist von 2 Wochen bis zum 15. des Kalendermonats der<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus via MN-CM mitteilen. Gehen bis zu dieser Frist keine Reklamationen via MN-CM bei der<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus ein, gelten die Bestände aus dem Kontoauszug als verbindlich durch den Lieferanten<br />
akzeptiert. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus arbeitet gerechtfertigte Reklamationen bis zum Ende dieses Monats ein.<br />
Treten im Rahmen der Reklamationsbearbeitung aufgrund des versendeten Leihgutkontoauszuges<br />
Bestandsdifferenzen bei <strong>MAN</strong> eigenen Ladungsträgern auf, behält sich die <strong>MAN</strong> Truck & Bus vor, diese dem<br />
Lieferanten bei Verschulden in Rechnung zu stellen.<br />
Treten im Rahmen der Reklamationsbearbeitung aufgrund des versendeten Leihgutkontoauszuges<br />
Bestandsdifferenzen bei lieferanteneigenen Ladungsträgern auf, besteht die Möglichkeit für den Lieferanten<br />
diese der <strong>MAN</strong> Truck & Bus bei Verschulden in Rechnung zu stellen.<br />
Zwischen dem Lieferanten und der <strong>MAN</strong> Truck & Bus findet jährlich eine Ladungsträgerinventur zu einem<br />
Stichtag statt. An diesem Stichtag ist der Lieferant verpflichtet alle Ladungsträger (LT) der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
zu zählen und im MN-CM einzupflegen. Der Inventuraufwand des Lieferanten ist von ihm selbst zu tragen und<br />
ohne Kosten für die <strong>MAN</strong> Truck & Bus durchzuführen. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus informiert rechtzeitig über den<br />
Termin und den Ablauf der Inventur. Hat der Lieferant bis zum ersten Dezember eines jeden Jahres keine
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Aufforderung zur Inventur erhalten, ist der Lieferant verpflichtet, die entsprechenden Termine bei der <strong>MAN</strong><br />
Truck & Bus zu erfragen.<br />
Die Bestände in dem auf die Inventur folgenden Kontoauszug gelten als verbindlich durch den Lieferant<br />
akzeptiert und festgelegt; Reklamationen sind nur im Rahmen des unter Punkt 7.8, Absatz 1 definierten<br />
Reklamationsprozesses möglich.<br />
Meldet ein Lieferant seine Inventurbestände nicht bis zur der von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus im Inventurablauf<br />
mitgeteilten Frist, wird davon ausgegangen, dass der Lieferant keine LT-Bestände hat. Sämtliche<br />
Ladungsträgerbestände des Lieferanten werden somit auf dem Konto auf Null gesetzt. Im Falle von<br />
Bestandsdifferenzen, d.h. negative Abweichungen des Zählbestandes zum Systembestand, behält sich die<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus vor, dem Lieferanten einen Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises in<br />
Rechnung zu stellen, sofern der Lieferant die negativen Abweichungen zu vertreten hat (z.B. Verstoß gegen<br />
die oben genannten Meldepflichten). Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus behält sich das Recht vor, jederzeit unangekündigt<br />
vor Ort die Anzahl der Ladungsträger zu überprüfen. Diese Überprüfung wird nach Aufwand zu Lasten des<br />
Lieferanten durchgeführt bzw. ein externer Dienstleister beauftragt und an den Lieferanten weiterverrechnet.<br />
8 Logistische Bewertung<br />
8.1 Lieferantenbewertung<br />
Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus führt pro Quartal eine logistische Bewertung von Lieferanten durch. Hierbei werden<br />
Kennzahlen aus den Bereichen Einkauf, Qualität, Technik und Logistik ermittelt und in eine gesamtheitliche<br />
Bewertung einbezogen.<br />
Logistikkennzahlen mit<br />
Gewichtung<br />
Kennzahlen<br />
Einkauf<br />
Versorgungsqualität<br />
45%<br />
Überlieferung, Einhaltung<br />
des Korridors<br />
10%<br />
Rückstand, Einhaltung des<br />
Korridors<br />
25%<br />
Erfüllungsgrad bei VMI Teilen 30%<br />
Fehlteile / Sequenzverletzungen<br />
35%<br />
Kennzahlen<br />
Qualität<br />
EDI-Anbindung<br />
15%<br />
Abruf-DFÜ 33,3%<br />
Lieferschein-DFÜ 33,3%<br />
Rechnungs-DFÜ 33,3%<br />
Lieferantenkennzahlen<br />
Richtige Verpackung 50%<br />
Logistische<br />
Anlieferqualität<br />
Physische<br />
Anlieferqualität 50%<br />
Richtige Füllmenge 50%<br />
Kennzahlen<br />
Technik<br />
Korrekte, vollständige<br />
Lieferpapiere, (z.B.<br />
40%<br />
Übereinstimmung mit<br />
angelieferter LT-Menge<br />
25%<br />
Informatorische<br />
Anlieferqualität 50%<br />
Kennzahlen<br />
Logistik<br />
Qualitatives<br />
Ranking 15%<br />
„hard facts“ 85% Anteil „soft facts“15% Anteil<br />
Vollständiges DFÜ-Avis 40%<br />
VDA-konforme<br />
Etikettierung<br />
20%<br />
Bewertung der der<br />
Disposition<br />
50%<br />
Proaktives Verhalten bei<br />
40%<br />
Lieferproblemen<br />
Flexibilität bei kurz-<br />
25%<br />
fristigen Bedarfen<br />
Einhaltung verabsch.<br />
25%<br />
Maßnahmen<br />
Erreichbarkeit 10%<br />
Abbildung 15: Leistungsindikatoren zur logistische Lieferantenbewertung<br />
Bewertung der<br />
Logistikplanung 20%<br />
Bewertung der<br />
Logistikplanung 20%<br />
Bewertung der<br />
Logistikplanung 20%<br />
Bewertung der<br />
Logistikplanung 20%<br />
Bewertung der<br />
Logistikplanung 20%<br />
Bewertung der<br />
Materialwirtsch. 30%<br />
Bewertung der<br />
Materialwirtsch. 30%<br />
Bewertung der<br />
Materialwirtsch. 30%<br />
Bewertung der<br />
Materialwirtsch. 30%<br />
Bewertung der<br />
Materialwirtsch. 30%<br />
Flexibilität bei Verpack.-<br />
40%<br />
Umstellungen<br />
Proaktives Verhalten bei<br />
Lieferpr. aufgr. LT- 20%<br />
Versorgung<br />
Einhaltung verabsch.<br />
40%<br />
Maßnahmen<br />
Als oberste Ebene des logistischen Kennzahlensystems werden für jeden Lieferanten vier Leistungsindikatoren<br />
ermittelt (vgl. Abbildung 15). Dies sind die Versorgungsqualität, die EDI-Anbindung, die logistische<br />
Anlieferqualität und ein qualitatives Ranking auf Basis einer subjektiven Bewertung durch Mitarbeiter der <strong>MAN</strong><br />
Truck & Bus. Die Bewertung dieser vier Indikatoren ergibt gemeinsam das Bild der logistischen<br />
Leistungsfähigkeit des Lieferanten.<br />
Zuverl. Anlieferrung 30%<br />
Bereitschaft zur<br />
30%<br />
Zusammenarbeit<br />
Proaktives Verhalten 40%
8.2 Speditionsbewertung<br />
Seite 31<br />
M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />
Den Transport der von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus abgerufenen Lieferumfänge vom Lieferantenwerk zum <strong>MAN</strong>-<br />
Empfangswerk führt in der Regel ein <strong>MAN</strong>-Gebietsspediteur durch. Da der Spediteur das Bindeglied zwischen<br />
Warenausgang Lieferant und Wareneingang der <strong>MAN</strong> Truck & Bus darstellt, sollte auch von Lieferantenseite<br />
eine sehr gute Spediteursleistung unterstützt werden. Diese wird ebenso wie die logistische<br />
Lieferantenleistung kontinuierlich evaluiert.<br />
Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus führt quartalsmäßig eine Leistungsauswertung der Gebiets- und Lieferantenspediteure<br />
durch. Dazu bewerten die zentralen Fachbereiche Transportlogistik, Einkauf Frachten und Rechnungsprüfung<br />
sowie die Fachbereiche Wareneingang, Leergutversand und Materialmanagement je <strong>MAN</strong>-Empfangswerk die<br />
Gebiets- und Lieferantenspediteure. Die Bewertung wird mindestens einmal pro Quartal durchgeführt. Die<br />
Ergebnisse der Auswertung werden unter anderem in Verhandlungen mit Gebiets- und Lieferantenspediteuren<br />
herangezogen.<br />
Die Bewertung der Gebiets- und Lieferantenspediteure erfolgt anhand von 19 Kriterien, die sich in die drei<br />
Kriteriengruppen Qualität der Transportleistung, Qualität der Abrechnung und Service & Flexibilität unterteilen<br />
(vgl. Abbildung 16). Die Markentreue wird einzeln als 20. Kriterium betrachtet.<br />
Qualität der<br />
Transportleistung<br />
Zeitfenster<br />
Zeitfenster<br />
Sortieraufwand<br />
Sortieraufwand<br />
Transportschäden<br />
Transportschäden<br />
vollständige vollständige Anlieferung<br />
Anlieferung<br />
Ladungspapiere<br />
Ladungspapiere<br />
Einsatz Einsatz Mega-Trailer<br />
Mega-Trailer<br />
Zuverlässigkeit<br />
Zuverlässigkeit<br />
Leergutabwicklung<br />
Leergutabwicklung<br />
Laufzeit<br />
Laufzeit<br />
Qualität der Abrechnung<br />
Qualität Qualität Ladeliste Ladeliste (DFÜ)<br />
(DFÜ)<br />
Qualität Qualität Ladeliste Ladeliste (sachlich)<br />
(sachlich)<br />
Qualität Qualität Rechnung Rechnung (DFÜ)<br />
(DFÜ)<br />
Qualität Qualität Rechnung Rechnung (sachlich)<br />
(sachlich)<br />
20 Kriterien<br />
Abbildung 16: Kriterien der Speditionsbewertung<br />
9 Verletzung von Vertragspflichten<br />
Ansprechpartner: Ansprechpartner: Erreichbarkeit<br />
Erreichbarkeit<br />
Ansprechpartner:<br />
Ansprechpartner:<br />
Auskunftsqualität<br />
Auskunftsqualität<br />
Ansprechpartner: Ansprechpartner: Info-Verhalten Info-Verhalten / /<br />
Zusammenarbeit<br />
Zusammenarbeit<br />
Ansprechpartner: Ansprechpartner: Flexibilität Flexibilität bei<br />
bei<br />
sich sich ändernden ändernden Anforderungen<br />
Anforderungen<br />
Fahrer: Fahrer: Wechselhäufigkeit<br />
Wechselhäufigkeit<br />
Fahrer: Fahrer: Auftreten Auftreten / / Kommunikation<br />
Kommunikation<br />
Leistungsfähigkeit Leistungsfähigkeit Sonderfahrten<br />
Sonderfahrten<br />
Markentreue<br />
Markentreue<br />
Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus betrachtet folgende Fälle als Verletzung von Vertragspflichten:<br />
� Überlieferung:<br />
Die gelieferte Menge überschreitet die abgerufene/ bestellte Menge.<br />
� Unterlieferung:<br />
Die gelieferte Menge unterschreitet die abgerufene/ bestellte Menge.<br />
� Mehrlieferung:<br />
Die gelieferte Menge überschreitet die Lieferscheinmenge.<br />
� Minderlieferung:<br />
Die gelieferte Menge unterschreitet die Lieferscheinmenge.<br />
� Frühlieferung:<br />
Die Lieferung erfolgt vor dem im Abruf/ in der Bestellung übermittelten Liefertermin.<br />
Service &<br />
Flexibilität
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� Spätlieferung:<br />
Die Lieferung erfolgt nach dem im Abruf/ in der Bestellung übermittelten Liefertermin.<br />
� Falschlieferung<br />
1. Aliudlieferung = eine andere Ware als die bestellte (falscher Artikel) wird geliefert,<br />
2. Falscher Standort / Lieferung ohne Bestellung = die Ware wird am falschen Standort abgeladen oder es<br />
liegt keine Bestellung zur gelieferten Ware vor.<br />
� Qualitätsmängel<br />
Die Lieferung erfüllt nicht die vereinbarten Qualitätsanforderungen bzw. die allgemeinen<br />
Qualitätsanforderungen der <strong>MAN</strong> Truck & Bus.<br />
� Anlieferung schadhafter Ladungsträger<br />
� Nutzung nicht spezifizierter Ladungsträger<br />
Die Lieferung erfolgt in anderen als den vereinbarten Ladungsträgern aus vom Lieferant zu vertretenden<br />
Gründen.<br />
Für Ansprüche aus Sachmängelhaftung gelten die Regelungen der Allgemeinen Einkaufsbedingungen für<br />
Produktionsmaterial und Ersatzteile für Nutzfahrzeuge sowie die Regelungen der Norm 239-5<br />
Mängelhaftung. Für sonstige oben genannte Fälle der Verletzung von Vertragspflichten durch den Lieferanten<br />
vereinbaren die Parteien zusätzlich die nachfolgenden Regelungen.<br />
9.1 Fehlteilprozess<br />
Zum geplanten Liefertermin fehlende Teile können zur Folge haben, dass ein Teil nicht zum geplanten<br />
Zeitpunkt im Logistik- und Produktionsprozess verwendet werden kann und zum so genannten Fehlteil wird.<br />
Ursache dafür können Spätlieferungen, Lieferungen in nicht spezifizierten Ladungsträgern oder Lieferungen in<br />
beschädigten Ladungsträgern sein.<br />
Schadhafte Teile oder Qualitätsmängel stellen einen Sachmangel dar, während Unter-, Minder-, oder<br />
Falschlieferungen (falscher Artikel) einem Sachmangel gleichgestellt werden. Sachmängel bzw. einem<br />
Sachmangel gleichgestellte Sachverhalte werden in der Norm 239-5 Mängelhaftung geregelt (im Folgenden<br />
zusammen „Sachmangel“ genannt). Droht aufgrund eines Sachmangels die Gefahr eines Fehlteils, so werden<br />
folgende Maßnahmen durchgeführt:<br />
1. Das <strong>MAN</strong>-Empfangswerk informiert vorab schriftlich oder mündlich den Lieferanten.<br />
2. Das <strong>MAN</strong>-Empfangswerk prüft die Ware in Abstimmung mit dem Lieferanten auf Verwendbarkeit infolge<br />
Nacharbeit oder Verschrottung bzw. Rücklieferung der Ware. Falls keine Verwendung des Teils möglich ist<br />
bzw. Teile fehlen, erfolgt eine unverzügliche Nachlieferung durch den Lieferanten.<br />
3. Das <strong>MAN</strong>-Empfangswerk entscheidet in Abhängigkeit von der Versorgungslage, ob eine Sonderfahrt (vgl.<br />
Abschnitt 6.3.1 bzw. 6.3.2) zur Nachlieferung notwendig ist oder nicht. Die Kosten für diese Fahrt sind durch<br />
den Verursacher zu tragen.<br />
Sofern die Notwendigkeit des Einsatzes des Lieferantenservices bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus vor Ort entsteht,<br />
wird dies dem Lieferanten von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus schriftlich gemeldet und der Lieferant stellt der <strong>MAN</strong><br />
Truck & Bus den Service unverzüglich kostenfrei zur Verfügung.<br />
9.2 Verzug<br />
Für den Fall, dass der Lieferant seine Pflichten gemäß Logistiknorm und Logistikvereinbarung - sofern<br />
abgeschlossen - nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vereinbarungsgemäß erbringt, kann es zu Fehlteilen<br />
kommen (s. Kap. 9.1).<br />
Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus ist berechtigt, die hieraus entstehenden Folgekosten gegenüber dem Lieferanten<br />
geltend zu machen, sofern er das Vorliegen des Fehlteils zu vertreten hat.<br />
Die Folgekosten umfassen bei Fehlteilen die für die Nachrüstung erforderlichen Montage- und<br />
Handlingskosten (Bewertung nach Aufwand) sowie die Kosten von Sequenzverletzungen (Sperrung von<br />
Aufträgen innerhalb des Modellmixes).
Seite 33<br />
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Die Abgeltung erfolgt durch den Ansatz eines Pauschalbetrages in Höhe von € 500 je Fahrzeug, Modul,<br />
Aggregat bzw. bei Ersatzteilen im Falle eines Kundenrückstandes (Bestellung eines Kunden im Bereich<br />
Ersatzteilwesen kann nicht bedient werden) in Höhe von 500 € je Fahrzeug je Tag.<br />
Der Pauschalbetrag berücksichtigt alle erforderlichen Anpassungen bzw. Änderungen im Logistik- und<br />
Produktionsprozess bzw. im Bereich Ersatzteile mögliche Schadensersatzansprüche, hervorgerufen durch<br />
Nutzungsausfall von Kundenfahrzeugen.<br />
Hinzu kommt eine Bearbeitungspauschale für den administrativen Aufwand zur Erstellung einer Mängelrüge<br />
bzw. Lastschrift in Höhe von € 200 je Vorgang.<br />
Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus behält sich die Weiterbelastung des Mehraufwands vor, z.B. bei Verschiebung des<br />
geplanten Kunden-Liefertermins aufgrund eines Versorgungsengasses oder Mehraufwendungen, um den<br />
Kunden-Liefertermin einzuhalten.<br />
Die Folgekosten sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn <strong>MAN</strong> einen höheren Schaden nachweist oder der<br />
Lieferant nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.<br />
9.3 Teilerückführung/ Retournierung / Überlieferung<br />
Im Falle von Über- und Mehrlieferungen, bei Lieferungen vor dem vereinbarten Liefertermin, sowie bei<br />
Lieferungen ohne Bestellung oder an den falschen Standort, behält sich die <strong>MAN</strong> Truck & Bus vor, pauschal<br />
200€ pro Sachnummer je Lieferung zu belasten, sofern der Lieferant dies zu vertreten hat. Des Weiteren steht<br />
es <strong>MAN</strong> Truck & Bus frei, die gelieferten Teile unfrei an den Lieferanten zu retournieren, die überlieferte<br />
abweichende Menge auf Kosten des Lieferanten zu lagern oder die überlieferte Menge zu vereinnahmen. Die<br />
Teile werden umgehend unfrei an den Lieferanten geschickt und die Kosten und ggf. interne Aufwände dem<br />
Lieferanten in Rechnung gestellt. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus behält sich die Möglichkeit vor, überlieferte Mengen zu<br />
vereinnahmen und pauschal 200 € pro Sachnummer je Lieferung dem Lieferanten zu belasten. Abweichende<br />
Vereinbarungen von dieser Regel sind ggf. in der Logistikvereinbarung festzulegen (z.B. unmittelbare<br />
Verschrottung oder Selbstabholung).<br />
9.4 Logistische Anlieferqualität<br />
Weicht der Lieferant vom vereinbarten Lieferstandard (vgl. 6.ff) ab, so behält sich die <strong>MAN</strong> Truck & Bus vor,<br />
den Lieferanten mit den dadurch verursachten Mehraufwendungen und Kosten (Transportkosten, Umpacken,<br />
Zusatzhandling, Entsorgung etc.) zu belasten, sofern er diese zu vertreten hat. Dies gilt auch für Anlieferungen<br />
in nicht genehmigten Mischpaletten, bei nicht ausreichender Belabelung, fehlenden oder unvollständigen<br />
Liefer- oder Zollpapieren oder nicht übereinstimmenden Mengen- oder Gewichtsangaben.<br />
9.5 Instandsetzung/ Ersatzbeschaffung von beschädigten Ladungsträgern<br />
Werden vom Lieferanten <strong>MAN</strong>-eigene Ladungsträger beschädigt oder beschädigte Ladungsträger in Umlauf<br />
gebracht, werden die Kosten für Instandsetzung oder Ersatzanschaffung dem Lieferanten zzgl. einer<br />
Aufwandspauschale von 200€ je Lieferschein verrechnet, sofern er dies zu vertreten hat. Ist ein Umpacken<br />
erforderlich, so werden auch die in Abschnitt 9.4 genannten Aufwendungen in Rechnung gestellt. Beschädigte<br />
Behälter im Eigentum des Lieferanten werden beim Wareneingang <strong>MAN</strong> abgewiesen und/oder ggf.<br />
entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt.<br />
Geprüft werden insbesondere folgende Schadkriterien:<br />
� der Ladungsträger ist verzogen, z.B. nicht oder schlecht stapelbar<br />
� die Scharniere bzw. klappen sind schwergängig, die Riegel rasten nicht ein<br />
� die Seitenwände sind verzogen bzw. nicht schließbar<br />
� die Ladungsträger (offener Pool, vgl. Abschnitt 9.6) entsprechen nicht den EPAL-Kriterien, z.B. ist das<br />
„EUR“ Zeichen nur gedruckt und nicht geprägt, das Gütesiegel fehlt.<br />
� Die Füße des Behälters sind verbogen, der Behälter steht schlecht.
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Für den Fall, dass der Lieferant beschädigtes Leergut von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus erhält, ist das Leegut<br />
versendende Werk der <strong>MAN</strong> Truck & Bus unverzüglich zu informieren, andernfalls wird die schuldhafte<br />
Beschädigung der Ladungsträger durch den Lieferanten vermutet. Für die Ladungsträgerqualität gelten die<br />
Vorschriften der Ladungsträgernorm der <strong>MAN</strong> Truck & Bus (Abschnitt 6.1 bzw. 6.6). Oberflächliche<br />
Korrosion gilt nicht als technischer Defekt oder Verunreinigung.<br />
9.6 Teilnahme am offenen Behälterpool / Verwendung von gefälschten Ladungsträgern<br />
Sieht der seitens <strong>MAN</strong> mit dem Lieferanten vereinbarte Lieferstandard die Verwendung von sog. „Offenen<br />
Pool“-Behältern vor, so verpflichtet sich der Lieferant Gitterboxen, Europaletten und Kleinladungsträger<br />
ausschließlich entsprechend der aktuellsten Vorgaben durch die European Pallet Association und der VDA<br />
Norm 4500 zu tauschen. Die Verwendung von gefälschten Ladungsträgern ist verboten. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
behält sich vor die Kosten für Ersatzbeschaffung oder sonstige entstehende Forderungen/ Regressansprüche<br />
bei Zuwiderhandlung dem Lieferanten in Rechnung zu stellen, sofern er dies zu vertreten hat.<br />
9.7 Verantwortungsklärung<br />
Stellt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus nach Anlieferung durch einen Gebietsspediteur eine Minder-, Früh-, Spät- oder<br />
Falschlieferung, eine Lieferung mit Qualitätsmangel oder eine Lieferung mit beschädigten Ladungsträgern fest,<br />
so klärt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus, ob der Lieferant oder der Gebietsspediteur für die mangelhafte<br />
Vertragserfüllung verantwortlich und für die Übernahme der entstandenen Kosten zu belasten ist. Bei<br />
Abholung der Ware vom Lieferanten führt daher der Fahrer des Gebietsspediteurs eine Prüfung auf Anzahl der<br />
auf dem Lieferschein angegebenen Ladungsträger sowie sichtbare Beschädigungen dieser Ladungsträger<br />
durch und bestätigt dem Lieferanten die korrekte und vollständige Übernahme der Lieferung anhand eines<br />
Übergabescheins.<br />
Abweichungen innerhalb eines Ladungsträgers von der vom Lieferanten angegebenen Sollmenge verantwortet<br />
der Lieferant und werden durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus direkt über eine Last- / Gutschrift verrechnet.<br />
Bei Frei Haus Belieferung ist ausschließlich der Lieferant für fehlerhafte Anlieferungen verantwortlich.<br />
Es gilt die <strong>MAN</strong> Norm 239 „Allgemeine Lieferbedingungen für Kaufteile“.<br />
9.8 Lead Materialmanagement (LMM)<br />
Für jeden Lieferanten wird im Werksverbund temporär (d.h. für die Dauer eines sogenannten Lead-Falls) ein<br />
Lead-Materialmanager benannt, wenn der Lieferant in quantitativer und/oder qualitativer Hinsicht nicht seine<br />
Verpflichtungen erfüllt (Engpass mit drohendem Abriss).<br />
Der Lieferant wird vom Lead-Materialmanager über den Ausruf des Lead-Falls informiert und geht damit<br />
folgende Verpflichtungen ein:<br />
� Der Lieferant ist verpflichtet mit dem LMM als alleiniger Ansprechpartner die Koordination der weiteren<br />
Belieferung durchzuführen.<br />
� Der LMM ist für die werksübergreifende Versorgung und Verteilung der Materialien zuständig. Die<br />
Auslieferung an die einzelnen Werke wird jedoch weiterhin über das Materialmanagement in den<br />
Werken gesteuert.<br />
� Der Lieferant ist verpflichtet sämtliche mit dem Lead-Fall zusammenhängenden Kosten, z.B. Reisen<br />
oder Mehraufwände zu übernehmen (vgl. Kap. 9.2).<br />
Gleichzeitig mit dem Ausruf eines Lead-Falls wird der Lieferant in einen Eskalationsprozess aufgenommen.<br />
Der Lieferant wird bei Beendigung des Lead-Falls durch den LMM informiert.
Kap. in der Verrechnung von Mehraufwendungen bzw. Kosten im<br />
LN<br />
Fall von:<br />
9.2 Fehlteile, Sequenzverletzungen<br />
9.2 Verschiebung des geplanten Kunden-Liefertermins oder<br />
Mehraufwendungen um den Kunden-Liefertermin einzuhalten<br />
9.2 Administrativer Aufwand zur Erstellung einer Mängelrüge bzw.<br />
Lastschrift<br />
9.3 Teilerückführung, Retournierung, Überlieferungen<br />
9.4<br />
bzw.<br />
6.1<br />
9.5<br />
9.8<br />
Anlieferung im nicht vereinbarten Lieferstandard oder in:<br />
- nicht genehmigten Mischpaletten<br />
- keine ausreichende Belabelung,<br />
- falsche Mengen- oder Gewichtsangaben,<br />
- fehlenden oder unvollständigen Zoll- oder Lieferpapieren<br />
Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung von beschädigten<br />
<strong>MAN</strong> eigenen Ladungsträgern<br />
Bearbeitung von Lead-Fällen<br />
(z.B. Mehraufwendungen für Reisen)<br />
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Pauschalbeträge oder Aufwandsverrechnung<br />
500€ je Fahrzeug, Modul, Aggregat<br />
bzw. bei Ersatzteilen im Falle eines Kundenrückstandes von<br />
500€ je Fahrzeug je Tag<br />
nach Aufwand<br />
200€ je Vorgang<br />
unfreie Retournierung und 200€ pro Sachnummer je Lieferung<br />
nach Aufwand<br />
nach Aufwand zzgl. 200€ je Lieferschein<br />
nach Aufwand<br />
Abbildung 17: Kostenpauschale bei Verzug oder Schad- und Fehlteilprozess<br />
10 Abweichungen vom vereinbarten Prozess<br />
10.1 Änderungen<br />
10.1.1 Neuteile und Indexänderungen<br />
Innerhalb von vier Wochen nach Rahmenabschluss über ein Neuteil oder Beauftragung einer technischen<br />
Änderung ist der <strong>MAN</strong> Truck & Bus eine Terminplanung zur Lieferung des Erstmusters und der Serienteile<br />
(unter Voraussetzung der erfolgten Erstmusterfreigabe) vorzulegen. Kann der Termin zur Lieferung des<br />
Erstmusters nicht eingehalten werden, ist dies unverzüglich der Abteilung Disposition bzw.<br />
Materialmanagement des entsprechenden Werks der <strong>MAN</strong> Truck & Bus schriftlich mitzuteilen, der<br />
Nachliefertermin ist anzugeben.<br />
Bei Indexänderungen ist die erste Lieferung eines neuen Indexstandes dem zuständigen Disponenten/<br />
Materialmanager schriftlich anzukündigen.<br />
Der Einsatz von Neuteilen oder technisch geänderten Teilen ist nur in Abstimmung mit der Abteilung<br />
Disposition/ Materialmanagement zulässig. Die An- und Auslaufsteuerung erfolgt in der Regel projektbezogen<br />
über die für Vorserien zuständigen Mitarbeiter und nicht über die jeweilige Serienbetreuung. Solange keine<br />
Abstimmung erfolgt ist, muss die Versorgung mit den Teilen in der bisherigen Form sichergestellt sein. Die<br />
Einarbeitung technischer Änderungen in Betriebsmittel darf nur nach vorheriger gemeinsamer Abstimmung der<br />
erforderlichen Vorlaufproduktion durchgeführt werden.<br />
Die Vorlaufproduktion muss den Zeitraum der Betriebsmitteländerung, der Erstmusterfreigabe sowie einen<br />
Sicherheitszuschlag für Programmänderungen oder Verzögerungen im Änderungsvorgang abdecken. Die<br />
Ergebnisse dieser Abstimmung sind schriftlich festzuhalten und von beiden Partnern zu bestätigen.<br />
10.1.2 Umstellung von Ladungsträgern<br />
Ein Änderungsvorschlag zur Umstellung eines Ladungsträgers kann sowohl vom Lieferanten, als auch von der<br />
<strong>MAN</strong> Truck & Bus erfolgen. Der Lieferant ist verpflichtet, in Rücksprache mit der <strong>MAN</strong> Truck & Bus, die
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Packdichte der Teile, sowie die Einpack- und Entnahmeprozesse zu optimieren. Die Umstellung sieht<br />
folgenden Ablauf vor: (Vorschlag seitens des Lieferanten: Schritte 1-5; seitens <strong>MAN</strong> Truck & Bus: Schritte 3-5):<br />
1. Einreichen des Vorschlag des Lieferanten beim zuständigen Materialmanager/ Disponenten von einem<br />
seiner <strong>MAN</strong>-Empfangswerke (vgl. Kontaktdaten in Abschnitt 11.4). Der eingereichte Vorschlag muss<br />
folgende Informationen enthalten<br />
� Ladungsträger alt und Ladungsträger neu<br />
� Packlos alt und Packlos neu<br />
� Wirtschaftlichkeitsbetrachtung<br />
2. Interne Abstimmung und Bewertung der Umstellung durch die beteiligten Werke der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
3. Information an den Lieferant mit Vorschlägen zu Verpackungsvorschrift und Lieferstandard zwecks<br />
Bestätigung der Behälter und Packlose<br />
4. Schriftliche Bestätigung der Verpackungsvorschrift und des Liefervorschlags durch den Lieferanten.<br />
5. Information des Lieferanten bzgl. des Umstellungstermins.<br />
Der Lieferant muss Behälterumstellungen und/ oder Packlosänderungen innerhalb von 2 Wochen nach<br />
Bekanntgabe durch den zuständigen Fachbereich kostenneutral realisieren. Der Lieferant versendet das<br />
Material ab diesem Zeitpunkt ausschließlich in den neuen Ladungsträgern zu gleichen bzw. zu entsprechend<br />
niedrigeren Kostensätzen. Es gilt jeweils der im NAVI (EDV-System für die Behälterumstellung) hinterlegte<br />
Lieferstandard/die Verpackungsvorschrift.<br />
10.1.3 Veränderungen beim Lieferanten<br />
Bei anstehenden Veränderungen muss der Lieferant die <strong>MAN</strong> Truck & Bus in angemessener Vorlaufzeit<br />
hiervon in Kenntnis setzen. Dies betrifft:<br />
� Verlagerungen von Produktionsstätten<br />
� Organisatorische und IT-Systemseitige Veränderungen<br />
� Änderungen der Fertigungstiefe<br />
� Wege und Formen der Informationsübermittlung<br />
� Änderungen in der Versandabwicklung<br />
� Änderungen der Ansprechpartner<br />
� Veränderungen der Produktionstage bzw. produktionsfreien Tage<br />
Insbesondere die Details einer Produktionsverlagerung müssen rechtzeitig, d. h. mindestens 6 Monate vor<br />
Beginn der Verlagerung mit den Fachbereichen Einkauf, Qualitätssicherung und Materialmanagement/<br />
Disposition der <strong>MAN</strong> Truck & Bus abgestimmt werden. Dies erfolgt in einem gemeinsamen<br />
Verlagerungsgespräch, das durch den Einkauf der <strong>MAN</strong> Truck & Bus koordiniert wird.<br />
Für die Durchführung der Verlagerung ist ein detaillierter Ablauf- und Maßnahmenplan zu entwickeln und mit<br />
der <strong>MAN</strong> Truck & Bus abzustimmen. Dabei sind entsprechende Zeiträume für Vorlaufproduktion, Auditierung<br />
des neuen Produktionsstandortes sowie Erstbemusterung vorzusehen. Änderungen in der Logistik bspw. bzgl.<br />
Belieferungsstandard<br />
zustimmungspflichtig.<br />
(vgl. Abschnitt 3), Packlos oder Ladungsträgerart sind grundsätzlich<br />
10.2 Störungen<br />
10.2.1 Wartung und Reparatur von Betriebsmitteln<br />
Müssen Betriebsmittel zum Zweck der Wartung oder Reparatur aus der Serienproduktion herausgenommen<br />
werden, so ist dies vorab mit dem zuständigen Disponenten/ Materialmanager abzustimmen. Dies gilt<br />
insbesondere für Engpassbereiche bei denen durch Steigerung der Abrufmengen sehr schnell<br />
Versorgungsabrisse entstehen können.
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M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />
Das Erreichen der maximalen Lebensdauer von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus eigenen Werkzeugen ist dem Einkauf<br />
der <strong>MAN</strong> Truck & Bus rechtzeitig mitzuteilen, damit ggf. ein neues Betriebsmittel beauftragt werden kann.<br />
10.2.2 Betriebsunterbrechungen<br />
Der Lieferant informiert die <strong>MAN</strong> Truck & Bus mit mindestens zwei Monaten Vorlauf über geplante<br />
Betriebsunterbrechungen. Bei mehrtägigen Betriebsruhen ist die ggf. erforderliche Vorlaufproduktion mit dem<br />
zuständigen Disponenten/ Materialmanager abzustimmen. Auch bei Betriebsunterbrechungen hat der Lieferant<br />
dafür Sorge zu tragen, dass das Material zu den im Abruf vorgesehenen Terminen bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
angeliefert wird. Überlieferungen sind ohne vorherige Abstimmung mit dem Disponenten/ Materialmanager<br />
nicht zulässig. Auch für die Zeit der Betriebsruhe ist die Erreichbarkeit der Ansprechpartner sicherzustellen.<br />
11 Anhang<br />
11.1 Werksspezifische Ergänzungen<br />
11.1.1 Werk Nürnberg<br />
Zu Abschnitt 3.7 Vorratsbeschaffung<br />
Nach jedem Fassungslauf wird vom Werk Nürnberg geprüft, ob die Materialbedarfe zum Bau der gefassten<br />
Motoren durch Lagerbestände gedeckt sind. Für Materialien, bei denen das nicht der Fall ist, erstellt die <strong>MAN</strong><br />
Truck & Bus ein Erinnerungsfax bzw. -mail. Darin wird den Lieferanten angezeigt, wann eine Lieferung<br />
spätestens bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus eintreffen muss, um einen Versorgungsabriss am Montageband zu<br />
vermeiden. Für die im Fax/ in der Mail genannten Materialien erwartet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die Bestätigung<br />
der voraussichtlichen Liefertermine noch am selben Tag. Diese Faxe/ Mails sind ein Werkzeug in der<br />
Terminverfolgung. Maßgebend für die Belieferung sollte natürlich der aktuelle Lieferabruf sein.<br />
Zu Abschnitt 6.1 Ladungsträger/ Packlos<br />
Im Werk Nürnberg können nur Euro-Gitterboxen, Europaletten 800 x 1200 mm und KLT-Behälter akzeptiert<br />
werden.<br />
Zu Abschnitt 6.6 Qualität der Lieferung<br />
Rostempfindliche Teile sind bei Anlieferungen an das Werk Nürnberg vor Witterungseinflüssen zu schützen, da<br />
ein Abladen im Freien stattfindet.<br />
11.1.2 Ersatzteilstandort Dachau<br />
Zu Abschnitt 7.1 Ladungsträgerdefinition<br />
Der Standort Dachau ist durch die Anwendung eines automatischen Kleinteilelagers auf den Ladungsträger<br />
6428 (vgl. Übersicht <strong>MAN</strong> Universalladungsträger) angewiesen, weshalb nur dieser verwendet werden darf.<br />
11.2 Hinweise zur Angebotserstellung<br />
1. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus kann den in Logistiknorm und Logistikvereinbarung dargestellten Leistungsumfang<br />
IT-seitig nicht in allen Werken in vollem Umfang realisieren. Der je Empfangswerk für die Erstellung der<br />
individuellen Logistikvereinbarung zuständige Mitarbeiter wird dies berücksichtigen.<br />
2. Vom Lieferant ist auf Basis von Logistiknorm und Logistikvereinbarung die Kalkulation der Logistikkosten<br />
auszuweisen.<br />
11.3 Mitgeltende Unterlagen<br />
Folgende Unterlagen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung verbindlich zusätzlich zur Logistiknorm und<br />
stehen unter folgenden Links der Homepage <strong>MAN</strong> Truck & Bus zur Verfügung:<br />
http://www.mantruckandbus.com > Quicklinks > Lieferanten-Anwendungen > Downloads
Seite 38<br />
M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />
- Einkaufsbedingungen (für Produktionsmaterial und Ersatzteile für Nutzfahrzeuge)<br />
- Verpackungsrichtlinie (Aftersales, Ersatzteile)<br />
- Starterpaket zur EDI-Anbindung<br />
- Universalladungsträger Übersicht <strong>MAN</strong><br />
http://www.mantruckandbus.com > Lieferanten-Anwendungen > Normen und Richtlinien:<br />
- Normenreihe <strong>MAN</strong> 239-1 ff. „Allgemeine Lieferbedingungen für Kaufteile“<br />
- <strong>MAN</strong>-Werknorm M 3301 „Ladungsträger“<br />
- <strong>MAN</strong>-Werknorm M 3338 „Verpackungsrichtlinien“<br />
Um über Neuerungen der Normen und Richtlinien automatisch per Aktualisierungsmail informiert zu werden,<br />
müssen sich die Lieferanten auf dieser Homepage registrieren (vgl. <strong>MAN</strong>-Werknorm M 3335 „Bereitstellung<br />
von Werknormen für externe Anwender“).<br />
Versandanweisung für die Belieferung der <strong>MAN</strong> Truck & Bus Verteilung durch den <strong>MAN</strong>-Einkauf, da<br />
gebietsabhängig.<br />
Die Regelungen dieser Norm gelten im Falle von Überschneidungen und/ oder Widersprüchen vorrangig<br />
gegenüber den „Einkaufsbedingungen für Produktionsmaterial und Ersatzteile für Nutzfahrzeuge“.<br />
Sind darüber hinaus weitere Unterlagen und/ oder Informationen relevant, so werden diese in der<br />
Logistikvereinbarung genannt.<br />
11.4 Kontakte<br />
Die relevanten Ansprechpartner bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus werden mit den entsprechenden<br />
Kontaktinformationen in der Logistikvereinbarung spezifiziert.<br />
Zitierte Normen<br />
M 3301 Ladungsträger<br />
M 3338 Verpackungsrichtlinien<br />
<strong>MAN</strong> 239-1 ff. Allgemeine Lieferbedingungen für Kaufteile, alle Teile<br />
VDA 4500 Kleinladungsträger (KLT) - System<br />
VDA 4902 Warenanhänger (barcode-fähig) / Achtung: Grunddokument einschließlich<br />
Ergänzung um weitere Dateneintragungen<br />
VDA 4905 Daten-Fern-Übertragung von Lieferabrufen<br />
VDA 4906 Daten-Fern-Übertragung von Rechnungen<br />
VDA 4912 DFÜ-Warenbegleitschein<br />
VDA 4913 Daten-Fern-Übertragung von Lieferschein- und Transportdaten<br />
VDA 4915 Daten-Fern-Übertragung von Feinabrufen<br />
VDA 4916 Daten-Fern-Übertragung von Produktionssynchronen Abrufen (PAB)<br />
VDA 4922 Vordruck für die Güter-Versendung zwischen Zulieferer, Spediteur und Kunde -<br />
Speditionsauftrag<br />
VDA 4938 Global Invoice EDIFACT<br />
VDA 5007 Arbeitskreis Behälterstandardisierung - Leitfaden zum Behältermanagement
Frühere Ausgaben: M <strong>3399</strong> / 2007-11, 2008-06, 2008-07, 2008-10, 2009-04, 2009-10<br />
Seite 39<br />
M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />
Änderungen: Gegenüber Ausgabe 2007-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />
- Kapitel 3.1: Ergänzung Regelung Beauftragung im JIS/JIT Standardverfahren.<br />
- Kapitel 3.2: Ergänzung um die Möglichkeit des Einsatzes eines Dienstleisters<br />
durch den Lieferanten, Spezifizierung des Verrechnungsprozesses.<br />
- Kapitel 3.3: Konkretisierung der Standards bzgl. Abruf, Transport und<br />
Feindisposition.<br />
Entfernung der Abbildung 3.<br />
- Kapitel 3.8: Abgrenzung der Fälle Überseebelieferung über JIS/ JIT-Vertragslager<br />
und JIS/ JIT 2-stufig.<br />
Einfügen der Abbildung 3 „Überseebelieferung über JIS/ JIT 2-stufig“.<br />
- Kapitel 5.1.1: Ergänzung Abrufübermittlung im Standardbelieferungskonzept JIS/<br />
JIT- Vertragslager.<br />
- Kapitel 5.1.2: Spezifizierung der Empfänger.<br />
Gegenüber Ausgabe 2008-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />
- Kapitel 1.1: Abbildung 1, Typisierung der Lieferumfänge eingefügt<br />
- Kapitel 3: Abbildungen 2 und 3 aktualisiert<br />
- Kapitel 3.3: Abbildung 4 eingefügt.<br />
- Kapitel 6.1: Klarstellung Anlieferung sortenreiner Behälter<br />
- Kapitel 7.1: Maximales Füllgewicht KLT von 20 auf 12 kg korrigiert.<br />
- Kapitel 7.4/ 7.5: Vollständige Überarbeitung<br />
- Kapitel 8.1: <strong>MAN</strong> Standard definiert, Erklärung für abweichende Optionen<br />
eingefügt.<br />
- Kapitel 10.1: Bearbeitungspauschalen angepasst.<br />
Gegenüber Ausgabe 2008-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />
- Kapitel 3.1<br />
Anlieferung aus Übersee ergänzt<br />
- Kapitel 3.2<br />
Anlieferung aus NON-EU Ländern ergänzt<br />
- Kapitel 3.3<br />
Anlieferung aus NON EU Ländern ergänzt<br />
- Kapitel 3.4Anlieferung aus Übersee ergänzt<br />
- Kapitel 5.1<br />
Kapitelstruktur geändert<br />
- Kapitel 6.2<br />
Festlegung zusätzlich benötigter Datenfelder des Warenanhängers bei JIS<br />
Belieferung<br />
- Kapitel 6.3<br />
Grafik der Transportbeauftragung komplett überarbeitet
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M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />
- Kapitel 6.4<br />
Kapitel komplett neu in die Logistiknorm aufgenommen<br />
- Kapitel 6.5<br />
Kapitel komplett überarbeitet und neue Gliederungspunkte erstellt<br />
- Kapitel 7.4<br />
Überarbeitung der Tabelle „Standort/ Leergut Abruffrist“<br />
- Kapitel 7.5<br />
Anpassungen innerhalb des gesamten Kapitels, u. a. Integration der Berechnung<br />
der Behälterbestandsreichweite bei SLT Behältern<br />
- Kapitel 9<br />
Zusammenführung und Neuformulierung der ehemaligen Kapitel: „Schad- und<br />
Fehlteilprozess“ sowie „Verletzung von Vertragspflichten“<br />
- Kapitel 11.3<br />
Weitere mit geltende Unterlagen ergänzt<br />
Gegenüber Ausgabe 2008-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />
- Kapitel 11.3, Links zu den Mitgeltenden Unterlagen, ergänzt<br />
Gegenüber Ausgabe 2009-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />
- Kapitel 2Korrektur: Link für Lieferantenfragebogen.<br />
- Kapitel 3<br />
Ergänzung: Belieferungsstandard wird gemeinsam mit dem Lieferanten definiert.<br />
- Kapitel 4.1<br />
Ergänzung: Es gilt die jeweils aktuelle Bedarfsvorschau. Bedarfssicherheit besteht<br />
in der Regel für 17 Arbeitstage.<br />
- Kapitel 4.2<br />
Konkretisierung: Temporäre Abweichungen von Vorlaufzeiten im regulären Betrieb<br />
werden gesondert kommuniziert.<br />
- Kapitel 4.3<br />
Konkretisierung: Welche Mengenerhöhung / -reduzierungen in welchem<br />
Zeitfenster und in welcher Höhe.<br />
- Kapitel 6.1<br />
Ergänzung: Lieferant bringt Genehmigung über vereinbarte Ausweichverpackung<br />
an Ladungsträger sichtbar an.<br />
- Kapitel 7.5.3<br />
Ergänzung: Informationspflicht bei Veränderungen von Bestandsreichweiten im<br />
Zuge von Prozessoptimierungen.<br />
- Kapitel 7.6<br />
Ergänzung: Verrechnung einer Nutzungsgebühr bei durch den Lieferanten<br />
verursachter Behälterüberversorgung.<br />
- Kapitel 9.1<br />
Ergänzung: Einsatz eines Lieferantenservices bei Reklamationen.<br />
Kapitel 9.2<br />
Konkretisierung: Wann gelten welche Verzugskosten.<br />
- Kapitel 9.3<br />
Ergänzung: Aufwände bei Rücklieferungen an den Lieferanten und Festlegung<br />
eines Verrechnungssatzes bei Überlieferungen.<br />
- Kapitel 10.1.2<br />
Konkretisierung: Behälterumstellungen /Packlosänderungen sind von dem<br />
Lieferanten innerhalb von 2 Wochen kostenneutral zu realisieren.
EDV-System NAVI für Behälterumstellungen integriert.<br />
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M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />
- Kapitel 11.3<br />
Konkretisierung: Welche mitgeltenden Unterlagen gelten in welcher aktuellen<br />
Fassung und wo sind diese erhältlich.<br />
Gegenüber Ausgabe 2009-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />
Kapitel 2.1<br />
Konkretisierung: Rückmeldung des Lieferanten innerhalb von 24 Stunden bei allg.<br />
Informationsanfragen durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus Group.<br />
Kapitel 4.4<br />
Konkretisierung: Lagerort des <strong>MAN</strong>-Sicherheitsbestands.<br />
Kapitel 5.3.1<br />
Konkretisierung: Abrufveränderungen im Kurzfristbereich innerhalb eines<br />
Arbeitstages.<br />
Kapitel 6.1<br />
Konkretisierung: Definition des Lieferstandards.<br />
Ergänzung: Restmengenanlieferung bei chargenbezogener Fertigung.<br />
Kapitel 6.2<br />
Konkretisierung: Aufkleben der Anhänger ist nicht gestattet.<br />
Kapitel 6.3.1<br />
Konkretisierung: Paketumfang bei Standortfahrten und max. Anzahl von Paketen<br />
pro Versandtag.<br />
Konkretisierung: Beauftragung und Durchführung von Sonderfahrten<br />
verusachergerecht.<br />
Kapitel 6.5.1<br />
Ergänzung: Erfassung und Übermittlung von Lieferstandards bei der Verwendung<br />
von Ladungsträgergebinden.<br />
Kapitel 7.3.1<br />
Ergänzung: Umgang mit Ladungsträgern.<br />
Kapitel 7.3.2<br />
Ergänzung: Behälterpflege.<br />
Kapitel 7.4<br />
Ergänzung: Verwendung des web-basierten Container Managementsystems.<br />
Kapitel 7.5<br />
Konkretisierung: Regelung für den Umgang mit Leegutmangel.<br />
Kapitel 7.6.3.4<br />
Ergänzung: Grundlage für die Definition der Behälterbestandsreichweite bildet das<br />
<strong>MAN</strong>-Reichweitenmodell.<br />
Kapitel 7.8<br />
Ergänzung: Umgang mit Bestandsdifferenzen beim Leihgutkontoauszug<br />
und bei Inventur.<br />
Kapitel 9.1<br />
Konkretisierung: Definition des Fehlteilprozesses bezogen auf den gesamten
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M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />
Logistik- und Produktionsprozess. Abgrenzung zur Sachmangelhaftung.<br />
Kapitel 9.2<br />
Konkretisierung: <strong>MAN</strong> Truck & Bus Group macht Folgekosten im Fehlteilprozess dann<br />
geltend, wenn der Lieferant diese zu vertreten hat.<br />
Ergänzung: Folgekosten sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn <strong>MAN</strong> einen<br />
höheren Schaden nachweist oder der Lieferant nachweist, dass ein geringerer oder<br />
überhaupt kein Schaden entstanden ist.<br />
Ergänzung: Bearbeitungspauschalen für den administrativen Aufwand zur Erstellung<br />
einer Mängelrüge.<br />
Ergänzung: Abgeltung durch Ansatz eines Pauschalbetrags neben Fahrzeugen auch<br />
für Module und Aggregate.<br />
Ergänzung: Weiterbelastung des Mehraufwandes, um den Kunden-Liefertermin<br />
einzuhalten.<br />
Kapitel 9.3<br />
Konkretisierung: Belastung bei Abweichungen vom vereinbarten Liefertermin und<br />
Möglichkeiten der Retournierung und Teilerückführung.<br />
Kapitel 9.4<br />
Ergänzung: Bei Anlieferung in nicht vereinbarten Lieferstandards, in nicht<br />
genehmigten Mischpaletten, bei nicht ausreichender Belabelung, fehlenden oder<br />
unvollständigen Liefer- oder Zollpapieren oder nicht übereinstimmenden Mengen-<br />
oder Gewichtsangaben erfolgt eine Belastung der Mehrauf-wendungen, sofern sie<br />
durch den Lieferanten zu vertreten sind.<br />
Kapitel 9.5<br />
Ergänzung: Überprüfungskriterien für beschädigte Ladungsträger.<br />
Konkretisierung: Kostenverrechnung von Ersatzbeschaffungen.<br />
Kapitel 9.6<br />
Ergänzung: Teilnahme am offenen Behälterpool / Verwendung von gefälschten<br />
Ladungsträgern incl. Belastung.<br />
Kapitel 9.8<br />
Ergänzung: Definition und Bearbeitung von Lead-Fällen sowie Gesamtübersicht der zu<br />
verrechnenden Kosten im Schad- und Fehlteilprozess.<br />
Kapitel 10.1.2<br />
Ergänzung: Verpflichtung des Lieferanten in Rücksprache mit der <strong>MAN</strong> die<br />
Packdichte sowie die Einpack- und Entnahmeprozesse zu optimieren.<br />
Gegenüber Ausgabe 2010-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />
Generell:<br />
Firmennamenänderung von <strong>MAN</strong> Nutzfahrzeug Gruppe in <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />
Kapitel: 4.1<br />
Bedarfsvorschau, Abbildung 5, Langfristplanung angepasst<br />
Kapitel 6.3<br />
Incoterms 2010, Abbildung 11, Verantwortung für Transportbeauftragung und<br />
–verantwortung<br />
Kapitel 9.2 incl. Abbildung 17<br />
Konkretisierung: Administrativer Aufwand in Form einer Mängelrüge bzw. Lastschrift.
Seite 43<br />
M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />
Gegenüber Ausgabe 2011-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />
Kapitel 1:<br />
Klarstellung des Geltungsbereichs für die vom Lieferanten angewandten<br />
Belieferungsstandards<br />
Kapitel 3.2:<br />
Der Lieferant ist zudem für den Transport ab Vertragslager verantwortlich, wenn das<br />
Vertragslager außerhalb des Gebietsspeditionsnetzes liegt<br />
Kapitel 6.3.1:<br />
Standardfahrt mit Paketumfang: Details zum Prozess sind der jeweils gültigen<br />
Versandanweisung zu entnehmen<br />
Kaptitel 6.5.1:<br />
Ergänzung des Kapitels Lieferpapiere für den Transport und die Anlieferung<br />
Kapitel 9.2 incl. Abbildung 17<br />
Textliche Anpassung: Fehlteile und Sequenzverletzungen<br />
Kapitel 11.4:<br />
Ergänzung der mitzitierten Norm VDA 4500 und VDA 4938