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M 3399 - MAN

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<strong>MAN</strong> Truck & Bus AG WERKNORM Oktober 2011<br />

Logistiknorm<br />

der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

M <strong>3399</strong><br />

1 Anwendungsbereich und Zweck .....................................................................................................3<br />

2 Kommunikation mit Lieferanten ......................................................................................................4<br />

2.1 Erreichbarkeit............................................................................................................................................. 4<br />

2.2 Abstimmungsgespräche............................................................................................................................. 4<br />

2.3 Vertraulichkeit ............................................................................................................................................ 4<br />

3 Belieferungsstandards .....................................................................................................................4<br />

3.1 JIS/ JIT Standardverfahren ........................................................................................................................ 5<br />

3.2 JIS/ JIT Vertragslager ................................................................................................................................6<br />

3.3 JIS/ JIT 2-stufig .......................................................................................................................................... 6<br />

3.4 Ship to Line ................................................................................................................................................ 7<br />

3.5 Einzelbeschaffung mit/ ohne Lagerhaltung ................................................................................................ 7<br />

3.6 Vendor Managed Inventory (VMI) .............................................................................................................. 7<br />

3.7 Vorratsbeschaffung.................................................................................................................................... 7<br />

4 Planungs- und Prognoseprozess....................................................................................................8<br />

4.1 Bedarfsvorschau ........................................................................................................................................ 8<br />

4.2 Fassung, Modellmix, Perlenkette ............................................................................................................... 9<br />

4.3 Kapazitätsflexibilität des Lieferanten........................................................................................................ 10<br />

4.4 Vorhalten von Sicherheitsbeständen ....................................................................................................... 11<br />

5 Abruf- und Bestellprozess .............................................................................................................11<br />

5.1 Abrufinhalte, -formate und -übermittlungszeitpunkte................................................................................ 12<br />

5.1.1 Abrufe im JIS/ JIT Standardverfahren und JIS/ JIT Vertragslager ....................................................... 12<br />

5.1.2 Abrufe in der „2-stufigen JIS/JIT“ Belieferung ...................................................................................... 14<br />

5.1.3 Abrufe in der „Ship to Line“ Direktbelieferung ...................................................................................... 15<br />

5.1.4 Bestellungen in der „Einzelbeschaffung“ mit und ohne Lagerhaltung .................................................. 15<br />

5.1.5 Informationen in der „Vendor Managed Inventory“ Lagerhaltung......................................................... 15<br />

5.1.6 Abrufe in der „Vorratsbeschaffung“...................................................................................................... 15<br />

5.2 Abrufempfänger ....................................................................................................................................... 15<br />

5.3 Prüfung von Liefervorschau und -abruf.................................................................................................... 16<br />

5.3.1 Voraussichtliche Abweichung von Liefertermin- oder Liefermenge ..................................................... 16<br />

5.3.2 Änderungen nach Abrufübermittlung ................................................................................................... 16<br />

5.4 Technische Störung bei JIS/ JIT Abrufen................................................................................................. 16<br />

6 Versandprozess des Lieferanten...................................................................................................16<br />

6.1 Ladungsträger/ Packlos ........................................................................................................................... 16<br />

6.2 Etikettierung ............................................................................................................................................. 17<br />

6.3 Transportbeauftragung und -verantwortung............................................................................................. 17<br />

6.3.1 Transportverantwortung bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus.............................................................................. 19<br />

6.3.2 Transportverantwortung beim Lieferanten ........................................................................................... 21<br />

6.4 Zollabwicklung und Incoterms bei Warenlieferungen aus Non-EU Ländern ............................................ 21<br />

6.4.1 Lieferant ist nicht gemeinschaftsansässig............................................................................................ 21<br />

6.4.2 Lieferant ist gemeinschaftsansässig .................................................................................................... 22<br />

6.5 Lieferdokumente und DFÜ-Kommunikation im Versandprozess.............................................................. 23<br />

6.5.1 Lieferdokumente für den Transport und die Anlieferung...................................................................... 23<br />

6.5.2 Lieferpapiere per DFÜ ......................................................................................................................... 24<br />

6.5.3 Rechnung per DFÜ.............................................................................................................................. 24<br />

Fortsetzung Seite 2 bis 43<br />

Bearbeitet: Kubik, PWSPC<br />

Vielemeyer, EAS<br />

Freigabe EAS: Ersatz für: 2011-01 Materialgruppen-Nr.:<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus Aktiengesellschaft, Werk München - Abteilung Standardization (EAS) � Alle Rechte vorbehalten gemäß ISO 16016.<br />

Weitergabe und Verwertung des Inhaltes ohne schriftliche Zustimmung der <strong>MAN</strong> Truck & Bus Aktiengesellschaft verboten.


Seite 2<br />

M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

6.6 Qualität der Lieferung .............................................................................................................................. 24<br />

7 Leergutprozess............................................................................................................................... 24<br />

7.1 Ladungsträgerdefinition ........................................................................................................................... 24<br />

7.2 Ladungsträgerfinanzierung und -entwicklung .......................................................................................... 25<br />

7.2.1 Universalladungsträger und Kleinladungsträger .................................................................................. 25<br />

7.2.2 Sonderladungsträger ........................................................................................................................... 25<br />

7.2.3 Verpackungsmaterial........................................................................................................................... 25<br />

7.3 Ladungsträgerverwendung und -qualität ................................................................................................. 25<br />

7.3.1 Umgang mit Ladungsträgern ............................................................................................................... 26<br />

7.3.2 Behälterpflege ..................................................................................................................................... 26<br />

7.4 Verwendung des web-basierten Container Managementsystems der <strong>MAN</strong> Truck & Bus ....................... 26<br />

7.5 Abruf von Leergut bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus........................................................................................... 26<br />

7.6 Leergutabrufmenge ................................................................................................................................. 27<br />

7.6.1 Berechnung des Maximalbestands an Leergut im Behälterkreislauf ................................................... 27<br />

7.6.2 Berechnung des Behälterbedarf je Arbeitstag ..................................................................................... 27<br />

7.6.3 Berechnung der Behälterbestandsreichweite im Behälterkreislauf...................................................... 28<br />

7.7 Versorgungssicherheit (Unter- und Überversorgung) .............................................................................. 29<br />

7.8 Leihgutkontoauszug/ Ladungsträgerinventur........................................................................................... 29<br />

8 Logistische Bewertung.................................................................................................................. 30<br />

8.1 Lieferantenbewertung .............................................................................................................................. 30<br />

8.2 Speditionsbewertung ............................................................................................................................... 31<br />

9 Verletzung von Vertragspflichten................................................................................................. 31<br />

9.1 Fehlteilprozess......................................................................................................................................... 32<br />

9.2 Verzug ..................................................................................................................................................... 32<br />

9.3 Teilerückführung/ Retournierung / Überlieferung ..................................................................................... 33<br />

9.4 Logistische Anlieferqualität ...................................................................................................................... 33<br />

9.5 Instandsetzung/ Ersatzbeschaffung von beschädigten Ladungsträgern.................................................. 33<br />

9.6 Teilnahme am offenen Behälterpool / Verwendung von gefälschten Ladungsträgern ............................ 34<br />

9.7 Verantwortungsklärung............................................................................................................................ 34<br />

9.8 Lead Materialmanagement (LMM)........................................................................................................... 34<br />

10 Abweichungen vom vereinbarten Prozess.................................................................................. 35<br />

10.1 Änderungen ............................................................................................................................................. 35<br />

10.1.1 Neuteile und Indexänderungen............................................................................................................ 35<br />

10.1.2 Umstellung von Ladungsträgern.......................................................................................................... 35<br />

10.1.3 Veränderungen beim Lieferanten ........................................................................................................ 36<br />

10.2 Störungen ................................................................................................................................................ 36<br />

10.2.1 Wartung und Reparatur von Betriebsmitteln........................................................................................ 36<br />

10.2.2 Betriebsunterbrechungen .................................................................................................................... 37<br />

11 Anhang ............................................................................................................................................ 37<br />

11.1 Werksspezifische Ergänzungen............................................................................................................... 37<br />

11.1.1 Werk Nürnberg .................................................................................................................................... 37<br />

11.1.2 Ersatzteilstandort Dachau.................................................................................................................... 37<br />

11.2 Hinweise zur Angebotserstellung............................................................................................................. 37<br />

11.3 Mitgeltende Unterlagen............................................................................................................................ 37<br />

11.4 Kontakte .................................................................................................................................................. 38


1 Anwendungsbereich und Zweck<br />

Seite 3<br />

M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

Die Logistiknorm der <strong>MAN</strong> Truck & Bus regelt für den gesamten Werksverbund der <strong>MAN</strong> Truck & Bus die<br />

logistische Anbindung von Lieferanten.<br />

Die Logistiknorm beinhaltet eine komplette Auflistung aller möglichen Belieferungsstandards. Dies bedeutet nicht,<br />

dass Lieferanten alle aufgeführten Belieferungsstandards zu realisieren haben. Grundsätzlich gilt, dass lediglich<br />

der vom Lieferanten angewandte Belieferungsstandard nach den Regelungen der aktuellen Logistiknorm<br />

durchzuführen ist.<br />

Für jeden Lieferumfang, den ein Lieferant an die <strong>MAN</strong> Truck & Bus liefert, kann die Logistiknorm durch eine<br />

Logistikvereinbarung der <strong>MAN</strong> Truck & Bus um spezifische Informationen ergänzt werden.<br />

Liefert ein Lieferant mehrere Lieferumfänge, so trifft die <strong>MAN</strong> Truck & Bus mit ihm je Lieferumfang eine<br />

einzelne Logistikvereinbarung. Der Lieferumfang umfasst entweder:<br />

� eine definierte <strong>MAN</strong>-Sachnummer, d. h.<br />

� ein Aggregat (ein einem Fahrzeug zugeordneter vormontierter Teileumfang) oder<br />

� einen Zusammenbau (ein vormontierter Teileumfang) oder<br />

� ein Einzelteil<br />

oder<br />

� ein Set, d. h. einen kommissionierten und ggf. zu Teilen vormontierten Teileumfang ohne eigene <strong>MAN</strong>-<br />

Sachnummer, jedoch bestehend aus Einzelteilen/ Zusammenbauten mit definierten <strong>MAN</strong>-Sachnummern<br />

oder<br />

� ein Modul, d. h. einen vormontierten Teileumfang ohne eigene <strong>MAN</strong>-Sachnummer, jedoch bestehend aus<br />

Einzelteilen/ Zusammenbauten mit definierten Sachnummern<br />

Soll der Lieferumfang sequenziert angeliefert werden (vgl. Abschnitt 3.1), so setzt er sich aus einer Vielzahl von<br />

einzelnen Sachnummern zusammen und wird als Familie bezeichnet. Der Lieferumfang umfasst in diesem Fall<br />

entweder:<br />

� eine Aggregate-/ Zusammenbau-/ Einzelteilfamilie mit definierten <strong>MAN</strong>-Sachnummern der Aggregate/<br />

Zusammenbauten/ Einzelteile<br />

oder<br />

� eine Set- oder Modulfamilie ohne definierte <strong>MAN</strong>-Sachnummern der Sets/ Module, jedoch mit definierten<br />

Sachnummern der enthaltenen Zusammenbauten und Einzelteile.<br />

Anlieferung<br />

einzeln<br />

Anlieferung<br />

als Familie<br />

mit eigener<br />

Sachnummer<br />

ZSB oder<br />

Aggregat<br />

ZSB- oder<br />

Aggregatefamilie<br />

ohne eigene<br />

Sachnummer<br />

Lieferumfang<br />

vollständig vormontierte Umfänge nicht vormontierte Umfänge<br />

Abbildung 1:Typisierung der Lieferumfänge<br />

kommissioniert<br />

nicht<br />

kommissioniert<br />

Modul Set Einzelteil<br />

Modulfamilie Setfamilie Einzelteilfamilie


Seite 4<br />

M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

2 Kommunikation mit Lieferanten<br />

Ansprechpartner<br />

Um ihren Lieferanten eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen, informiert die <strong>MAN</strong> Truck & Bus über<br />

wesentliche Ansprechpartner. Darüber hinaus stellt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus ihren Lieferanten auf Anfrage ein<br />

Organigramm mit allen Kontaktpersonen der Abteilungen auf Leitungs- und Sachbearbeiterebene zur<br />

Verfügung. Ebenso erwartet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die Benennung fester Ansprechpartner bei Ihren<br />

Lieferanten. Zur Übermittlung der Kontaktpersonen dient der im Internet zugängliche Lieferantenfragebogen.<br />

Adresse: http://www.mantruckandbus.com.<br />

Bereich: Unternehmen/Einkauf & Logistik/Lieferanten-Anwendungen<br />

2.1 Erreichbarkeit<br />

Da die Werke der <strong>MAN</strong> Truck & Bus im Regelfall im Mehrschichtbetrieb arbeiten, müssen <strong>MAN</strong>-Lieferanten<br />

ihre Erreichbarkeit auch außerhalb der normalen Bürozeit sicherstellen. Hierzu benennt der Lieferant in dem<br />

unter Abschnitt 2 beschriebenen Internet-Fragebogen eine zentrale Ansprechstelle, die im Bedarfsfall in der<br />

Zeit von 6.00 Uhr bis 24.00 Uhr zur Kontaktaufnahme zur Verfügung steht.<br />

Bei allgemeinen Informationsanfragen seitens der <strong>MAN</strong> Truck & Bus an einen Lieferanten ist eine<br />

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden erforderlich. Bei Abwesenheit einzelner Mitarbeiter des Lieferanten<br />

muss sichergestellt sein, dass eine geeignete Vertretungsregelung getroffen wurde.<br />

Bei Eskalationsanfragen mit dem Vermerk "dringend", zum Beispiel wegen eines drohenden<br />

Versorgungsengpasses, ist eine Rückmeldung innerhalb einer Stunde notwendig. Ist dem Lieferanten zu<br />

diesem Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage möglich, so muss der Lieferant den aktuellen<br />

Informationsstand übermitteln.<br />

2.2 Abstimmungsgespräche<br />

Grundsätzliche Abstimmungsgespräche mit dem Lieferanten finden turnusmäßig alle 12 Monate statt und<br />

werden durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus organisiert. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus behält sich vor, Abstimmungsgespräche<br />

im kürzeren Rhythmus einzufordern. Bei wesentlichen Veränderungen oder für die Zusammenarbeit relevanten<br />

Problemen (vgl. auch Abschnitt 10) organisiert das Gespräch der jeweils betroffene Partner.<br />

2.3 Vertraulichkeit<br />

Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus und ihre Lieferanten verpflichten sich, getroffenen Festlegungen und Vereinbarungen<br />

sowie die entsprechenden Dokumente vertraulich zu behandeln. Es wird vereinbart, dem Partner wichtige<br />

Informationen aktiv zur Verfügung zu stellen.<br />

3 Belieferungsstandards<br />

Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus bindet ihre Lieferanten in standardisierte Prozesse der Materialbeschaffung ein.<br />

Unterschieden werden fünf Standards der lagerlosen Direktbelieferung und drei Standards der Belieferung mit<br />

Lagerhaltung (vgl. Abbildung 2 und Abbildung 3).


Direktbelieferung<br />

JIS/JIT<br />

Standardverfahren<br />

JIS/JIT<br />

Vertragslager<br />

Lieferant<br />

Lieferant<br />

Einzelbeschaffung<br />

ohne Lager Lieferant<br />

Lieferant <strong>MAN</strong><br />

Lieferung auf autom. Abruf<br />

gemäß Perlenkette<br />

Lieferung auf Bestellung<br />

Qualitätsprüfung<br />

Traileryard/<br />

Trailerdock/<br />

Footprint<br />

Bereitstellung im<br />

Pull-Prinzip<br />

Seite 5<br />

M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

Verbrauchsnaher<br />

Puffer***<br />

Fertigung/<br />

Montage<br />

JIS/JIT 2-stufig Lieferung auf<br />

autom. Abruf<br />

Fertigung/<br />

Lieferant<br />

Ship-to-Line Konzept Lieferung nach Verbrauch<br />

Verbrauchs-<br />

Fertigung/<br />

Lieferant<br />

autom. Abruf<br />

Vertragslager<br />

MDL* oder<br />

LDL**<br />

Lieferung auf<br />

autom. Abruf<br />

gem. Perlenkette<br />

Lieferung auf<br />

gem. Perlenkette<br />

Traileryard/<br />

Trailerdock/<br />

Footprint<br />

Traileryard/<br />

Trailerdock/<br />

Footprint<br />

Bereitstellung im<br />

Pull-Prinzip<br />

Bereitstellung im<br />

Pull-Prinzip<br />

Montage<br />

Fertigung/<br />

Montage/<br />

Versuch<br />

* MDL: Montagedienstleister ** LDL: Logistikdienstleister *** als Verschlusslager bei Kommunikationsgeräten Bestandsverantwortung durch Lieferant<br />

Abbildung 2: Belieferungsstandards der <strong>MAN</strong> Truck & Bus zur lagerlosen Direktbelieferung<br />

Lagerhaltung<br />

Vendor Managed<br />

Inventory*<br />

Vorratsbeschaffung<br />

Einzelbeschaffung<br />

mit Lager<br />

Lieferant<br />

Lieferant<br />

Lieferant<br />

Lieferant <strong>MAN</strong><br />

Lieferung in<br />

Lieferantenverantwortung<br />

Lieferung auf Abruf gemäß<br />

Disposition<br />

Lieferung auf Bestellung<br />

Qualitätsprüfung<br />

* Mit/ohne Konsignation ** Auch vor Fertigung/Montage ohne Bereitstellung<br />

VMI-<br />

Lager**<br />

Lager<br />

Lager<br />

Abbildung 3: Belieferungsstandards der <strong>MAN</strong> Truck & Bus zur Lagerhaltung<br />

naher<br />

Puffer<br />

Bereitstellung im<br />

Pull-Prinzip<br />

Bereitstellung im<br />

Pull-Prinzip<br />

Bereitstellung im<br />

Pull-Prinzip<br />

Fertigung/<br />

Montage<br />

Montage<br />

Fertigung/<br />

Montage<br />

Fertigung/<br />

Montage<br />

Fertigung/<br />

Montage/<br />

Versuch<br />

Bestandsverantwortung durch Lieferant<br />

Der Belieferungsstandard definiert unter anderem Format und Inhalte der Lieferabrufe/ Bestellungen, ob der<br />

Lieferumfang sortenrein oder sequenziert angeliefert werden soll, den Ort der Bevorratung und die Verantwortung<br />

der Bestandsführung. Den zu betreibenden Belieferungsstandard legt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus in<br />

Abhängigkeit vom Standort des Lieferanten und spezifisch für den zu liefernden Teileumfang und das <strong>MAN</strong>-<br />

Empfangswerk fest. Die Festlegung erfolgt in der Logistikvereinbarung. So bindet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

beispielsweise Lieferanten, die ihren Lieferumfang in Verbaureihenfolge (Sequenz) anliefern sollen und aus<br />

einem Standort in großer Entfernung, zum <strong>MAN</strong>-Empfangswerk liefern, entweder über das<br />

Vertragslagerkonzept (vgl. Abschnitt 3.2) oder über eine 2-stufige Belieferung mit Unterstützung durch einen<br />

Dienstleister an (vgl. Abschnitt 3.3).<br />

3.1 JIS/ JIT Standardverfahren<br />

JIS und JIT Abrufe lösen die Just-in-Sequence- bzw. die Just-in-Time-Belieferung an die <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

aus. Die Belieferung orientiert sich an der Produktionsreihenfolge (Sequenz) in den Montagewerken, die bei<br />

der täglichen Einplanung der Kundenaufträge (Fahrzeuge) pro Montageband entsteht. Im JIS/ JIT<br />

Standardverfahren werden die Lieferumfänge produktionssynchron, d.h. entsprechend der Produktionsreihenfolge<br />

abgerufen und sind erst zu dem Zeitpunkt anzuliefern, zu dem sie verbaut werden sollen.<br />

Während der Lieferant in der JIT-Belieferung sortenrein und zeitpunktgenau liefern muss, bildet der Lieferant in<br />

der JIS-Belieferung darüber hinaus die Montagereihenfolge (Sequenz) ab. Die Vorlaufzeit als Zeit zwischen


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M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

Übermittlung des Abrufs und des erwarteten Anlieferzeitpunktes im <strong>MAN</strong>-Empfangswerk legt die<br />

Logistikvereinbarung im Rahmen der Abrufspezifikation (vgl. Abschnitt 5.1.1) fest.<br />

Eine Besonderheit der JIS-Belieferung ist die SILS Belieferung (Supply in Line Sequence). In diesem Fall wird<br />

dem Lieferanten die zu liefernde Sequenz erst nach Bandauflage der jeweiligen Endprodukte mitgeteilt.<br />

Im JIS/ JIT Standardverfahren beauftragt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus ausschließlich seinen 1st-tier-Lieferanten. Alle<br />

Prozesse werden ausschließlich mit diesem Partner der ersten Stufe der <strong>MAN</strong>-Lieferkette abgewickelt. Für die<br />

Beauftragung vorgelagerter Lieferanten und für die Rohmaterialbeschaffung ist ausschließlich der Partner der<br />

ersten Stufe verantwortlich. Eine Anlieferung aus Übersee ist im JIS/ JIT Standardverfahren nicht vorgesehen,<br />

da die Entfernung bzw. Transportzeit zum <strong>MAN</strong>-Empfangswerk in der Regel zu groß ist.<br />

3.2 JIS/ JIT Vertragslager<br />

Im Belieferungsstandard JIS/ JIT Vertragslager beauftragt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus ausschließlich ihren 1st-tier-<br />

Lieferanten. Der Lieferant ist verpflichtet, einen bestimmten Bestand des Lieferumfangs in geographischer<br />

Nähe zum <strong>MAN</strong>-Empfangswerk zu bevorraten. Ziel ist es, JIS/ JIT Belieferungen trotz großer Entfernungen<br />

des Lieferanten zum <strong>MAN</strong>-Empfangswerk oder schwankender Transportzeiten zu ermöglichen. Der Bestand<br />

im Vertragslager ist Eigentum des Lieferanten. Die Bevorratung kann in einem eigenen Lager oder durch einen<br />

vom Lieferanten beauftragten Dienstleister erfolgen. Im Vertragslager oder durch den Dienstleister können ggf.<br />

auch Vormontage- oder Logistiktätigkeiten für den Lieferanten durchgeführt werden. 1 Die Verrechnung aller<br />

erbrachten Leistungen erfolgt über die Kreditorennummer des Lieferanten. Der Versand der JIS/ JIT –<br />

Lieferung erfolgt von diesem Vertragslager aus. Die maximale Entfernung zwischen Vertragslager und<br />

Empfangswerk wird in der Logistikvereinbarung vereinbart.<br />

Bei Belieferungen aus Non-EU Ländern liegt das Vertragslager des Lieferanten innerhalb der EU. Der Lieferant<br />

ist im Hauptlauf für den zollrechtlichen Versand bei Grenzübertritt (s. Abschnitt 6.4), das Umpacken – soweit<br />

erforderlich –, die Bevorratung des durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus vorgegebenen Sicherheitsbestands im<br />

Vertragslager (vgl. Abschnitt 4.4) und ggf. die Sequenzierung oder Kommissionierung der Lieferumfänge<br />

verantwortlich. Im Fall der Überseeanlieferung schließt dies die Hafenabwicklung mit ein. Für den physischen<br />

Transport vom Lieferant zum Vertragslager ist der Lieferant nur dann verantwortlich, wenn er außerhalb des<br />

Gebietsspeditionsnetzes der <strong>MAN</strong> Truck & Bus liegt. Liegt er innerhalb, erfolgt der Transport zum<br />

Vertragslager durch einen von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus beauftragten Gebietsspediteur. Der Lieferant ist zudem<br />

für den Transport ab Vertragslager verantwortlich, wenn das Vertragslager außerhalb des Gebietsspeditionsnetzes<br />

liegt.<br />

3.3 JIS/ JIT 2-stufig<br />

In der 2-stufigen JIS/ JIT Belieferung existiert eine vertragliche Regelung der Logistikbeziehungen seitens der<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus nicht nur mit dem Lieferanten, sondern auch mit dem Partner in einer zusätzlichen Stufe der<br />

Lieferkette zwischen dem Lieferanten und der <strong>MAN</strong> Truck & Bus. Ein Dienstleister übernimmt auf der ersten<br />

Stufe beispielsweise Vormontagetätigkeiten oder Logistiktätigkeiten (beispielsweise Lager-, Sequenzier- oder<br />

Kommissioniertätigkeiten). Sowohl der Dienstleister auf der ersten Stufe als auch der Lieferant auf der zweiten<br />

Stufe nutzen eigene Kreditorennummern. Liefert der Lieferant in ein von ihm beauftragtes Vertragslager und<br />

die <strong>MAN</strong> Truck & Bus bindet einen zusätzlichen Dienstleister in die Lieferkette zwischen Vertragslager und<br />

<strong>MAN</strong>-Empfangswerk ein, so entspricht auch dieser Prozess dem Belieferungsstandard JIS/ JIT 2-stufig (siehe<br />

Abbildung 3).Verantwortung für Feindisposition, Bestandseigentum und Transportbeauftragung regelt die<br />

Logistikvereinbarung.<br />

JIS/ JIT 2-stufig …<br />

… mit Einsatz eines<br />

Dienstleisters zwischen<br />

Lieferant und <strong>MAN</strong>.<br />

Stufe 2 Lieferant Stufe 1<br />

<strong>MAN</strong><br />

Lieferant<br />

(ggf. i.V.m.<br />

Vertragslager)<br />

Lieferung auf<br />

autom. Abruf<br />

* MDL: Montagedienstleister<br />

MDL* oder<br />

LDL**<br />

Lieferung auf<br />

autom. Abruf<br />

gem. Perlenkette<br />

** LDL: Logistikdienstleister<br />

Abbildung 4: Darstellung des Belieferungsstandards JIS/ JIT 2-stufig<br />

Traileryard/<br />

Trailerdock/<br />

Footprint<br />

1 Für Besonderheiten bei Warenlieferungen aus Non-EU Ländern siehe Abschnitt 6.4.<br />

Bereitstellung im<br />

Pull-Prinzip<br />

Fertigung/<br />

Montage


Seite 7<br />

M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

Bei Belieferung aus Non-EU Ländern im Belieferungsstandard JIS/ JIT 2-stufig betreibt der Dienstleister im<br />

Auftrag der <strong>MAN</strong> Truck & Bus ein Umschlagslager in Europa. Der Dienstleister besorgt das Umpacken, die<br />

Bevorratung des durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus vorgegebenen Sicherheitsbestands im Umschlagslager und ggf.<br />

die Sequenzierung oder Kommissionierung und/ oder wertschöpfende Tätigkeiten, wie z.B. Vormontage,<br />

Lackierung etc. Der Lieferant ist für den physischen Transport der Ware zum Umschlagslager und den<br />

zollrechtlichen Versand bei Grenzübertritt verantwortlich. Im Fall der Überseeanlieferung schließt dies die<br />

Hafenabwicklung mit ein. Das Bestandseigentum im Umschlagslager des Dienstleisters liegt in diesem Fall bei<br />

der <strong>MAN</strong> Truck & Bus.<br />

3.4 Ship to Line<br />

In der Ship-to-Line-Belieferung übernimmt der Lieferant die Steuerung der gesamten Materialbelieferung. Der<br />

Lieferant ist dafür verantwortlich, eine definierte Reichweite des verbrauchsortnah bereitgestellten<br />

Materialbestands sicherzustellen. Die Organisation der Versorgung obliegt dem Lieferanten, ist aber mit der<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus abzustimmen. In der Regel baut der Lieferant einmalig einen Grundbestand im <strong>MAN</strong>-<br />

Empfangswerk auf. Darauf hin tauscht er verbrauchsgesteuert im 2-Behälter-Prinzip Leerbehälter gegen<br />

Vollbehälter. Die verbrauchsortnah vorzuhaltende Sicherheitsbestandsreichweite wird in der<br />

Logistikvereinbarung definiert (vgl. Abschnitt 4.4). Das Bestandseigentum regelt ebenfalls die<br />

Logistikvereinbarung.<br />

Eine Anlieferung aus Übersee ist im Belieferungsstandard Ship to Line nicht vorgesehen.<br />

3.5 Einzelbeschaffung mit/ ohne Lagerhaltung<br />

Die Einzelbeschaffung regelt die Belieferung der <strong>MAN</strong> Truck & Bus mit Lieferumfängen, für die keine<br />

Lieferpläne vorliegen. In der Regel sind die Bestellungen einmalig, ggf. sporadisch. Für Einzelbeschaffungen<br />

wird auf die Festlegung der logistischen Details mit Hilfe der Logistikvereinbarung verzichtet. Die <strong>MAN</strong> Truck<br />

& Bus ist verantwortlich, dem Lieferanten bei Bestellung alle erforderlichen Anforderungen und Informationen<br />

zu übermitteln (Liefermenge, Liefertermin, Packlos, Ladungsträger, Verpackung, Etikettierung, ggf.<br />

Transportdienstleister, Lieferpapiere, etc.).<br />

3.6 Vendor Managed Inventory (VMI)<br />

Beim Vendor Managed Inventory entkoppelt eine Lagerstufe zwischen Lieferant und der <strong>MAN</strong> Truck & Bus den<br />

Beschaffungsmarkt von der Produktion. Lagerhaltung und -bewirtschaftung werden von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

durchgeführt. Der Lieferant übernimmt die Verantwortung für die Bestandsführung, d.h. die Lieferzeitpunkte<br />

und die Liefermengen. Somit liegen die Bestands- und Versorgungsverantwortung vollständig beim<br />

Lieferanten. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus kennzeichnet einen Bestandskorridor mit Grenzen für die Maximal- und<br />

Minimalbestandsreichweite, innerhalb derer der Lieferant den Bestand frei führt. Die Berechnung der<br />

Korridorgrenzen berücksichtigt unter anderem veränderbare Parameter (zum Beispiel Liefertreue,<br />

Transportkosten), so dass die <strong>MAN</strong> Truck & Bus gegebenenfalls eine monatliche Anpassung der<br />

Korridorgrenzen vornimmt. Das Bestandseigentum regelt die Logistikvereinbarung.<br />

Der Lieferant verpflichtet sich zur<br />

� täglichen Pflege der Lieferdaten (Eintrefftermine),<br />

� regelmäßigen Kontrolle des Lagerbestands und<br />

� Einhaltung der Bestandsgrenzen (Bestandskorridor).<br />

Eine Anlieferung aus Übersee ist im Belieferungsstandard Vendor Managed Inventory nicht vorgesehen.<br />

3.7 Vorratsbeschaffung<br />

In der Vorratsbeschaffung entkoppelt eine Lagerstufe zwischen Lieferant und der <strong>MAN</strong> Truck & Bus den<br />

Beschaffungsmarkt von der Produktion. Lagerhaltung, Lagerbewirtschaftung und Bestandsführung werden von<br />

der <strong>MAN</strong> Truck & Bus durchgeführt und verantwortet. Der Lieferant hat die Aufgabe, das Material sortenrein<br />

entsprechend der von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus übermittelten Abrufe (vgl. Abschnitt 5.1.6) zu liefern. Das<br />

Bestandseigentum regelt die Logistikvereinbarung.


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Bei Belieferungen über größere Entfernungen (insbesondere aus Übersee) muss ein Sicherheitsbestand in<br />

geographischer Nähe zum MTB Empfangswerk bevorratet werden. Die Bevorratung des Sicherheitsbestands<br />

erfolgt analog zum Belieferungsstandard „JIS/JIT Vertragslager“ oder „JIS/JIT 2-stufig“, je nachdem ob der<br />

Lieferant oder die <strong>MAN</strong> Truck & Bus für den Sicherheitsbestand verantwortlich ist.<br />

4 Planungs- und Prognoseprozess<br />

4.1 Bedarfsvorschau<br />

Mit der Bedarfsvorschau erhält der Lieferant Informationen über die zukünftigen Bedarfe der <strong>MAN</strong><br />

Nutzfahrzeug Gruppe an dem von ihm gelieferten Lieferumfang. Die Bedarfsvorschau ist für die<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus unverbindlich, berechtigt nicht zur Lieferung und ist unabhängig vom Belieferungsstandard.<br />

Da die Bedarfe erst nach Eingang von Kundenaufträgen sicher eingeplant werden können, werden zur<br />

Erstellung der Bedarfsvorschau zukünftige Bedarfe zum Teil prognostiziert. Dabei ist die Auftragsreichweite<br />

stark konjunkturabhängig, so dass der Anteil prognostizierter Bedarfe variiert. Bedarfe können aus diesem<br />

Grund zwischen den einzelnen übermittelten Vorschauen schwanken. Bedarfssicherheit besteht in der Regel<br />

ca. 17 Arbeitstage vor Montagestart eines LKW/ Busses. Zu diesem Zeitpunkt fixiert die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die<br />

Aufträge (<strong>MAN</strong> intern "Fassung" genannt) (vgl. Abbildung 5).<br />

Auftragsfüllgrad<br />

ca. 17 AT<br />

ca.1 Monat 2 Monate 3 Monate 4 Monate 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate ...<br />

Einplanung Einplanung<br />

zur Fassung in Fassung<br />

anstehend<br />

Prognostizierter Bedarf<br />

Aus Erfahrungswerten der Vergangenheit<br />

Endmontage, Fhs-,<br />

Achs-, Motorenbau,<br />

Lagerlose Teilefertigung<br />

Fester Auftragsbestand<br />

Dispositive Mengen<br />

fixer<br />

Bedarf<br />

(Zusammenbauten/<br />

Baugruppe)<br />

Abbildung 5: Langfristplanung<br />

Einzelteile<br />

Rohteile<br />

Zeit<br />

12 Monate rollierende Planung<br />

Durch die notwendigen Vorlaufzeiten für <strong>MAN</strong>-interne Belieferungen und für die Produktion beispielsweise der<br />

Hauptaggregate Fahrerhaus, Achse und Motor kann die für den Lieferumfang zulässige Lieferzeit mitunter<br />

deutlich kürzer sein als die Zeitspanne von 17 Arbeitstagen bis zum LKW-/ Bus-Bandauflagetermin. Die beim<br />

Ersatz von Prognoseaufträgen durch Kundenaufträge entstehenden kurzfristigen Abrufschwankungen müssen<br />

aus diesem Grund durch Sicherheitsbestände in der Logistikkette sowie durch Flexibilität auf Lieferanten- und<br />

<strong>MAN</strong>-Seite abgefangen werden. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, so ist gemäß der Festlegung bzgl.<br />

Abweichungen vom Lieferabruf unter Abschnitt 5.3 zu verfahren.<br />

Bei Vertragsabschluss erhält der Lieferant die zu diesem Zeitpunkt prognostizierten Jahresbedarfe sowie die<br />

prognostizierten maximalen Tagesbedarfe je <strong>MAN</strong>-Standort (siehe Logistikvereinbarung). Im operativen<br />

Betrieb übermittelt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus regelmäßig sowohl die aktualisierte Bedarfsvorschau je Sachnummer<br />

für einen Vorschauzeitraum von 12 Monaten als auch den je Anliefertermin kumulierten Bedarf je<br />

Sachnummer. Grundlage für die Bedarfsvorschau in den Formaten VDA 4905 oder EDIFACT DELFOR ist der<br />

Lieferplan. Es gilt die jeweils aktuelle Bedarfsvorschau.


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Die Logistikvereinbarung legt sowohl Übertragungszeitpunkt als auch Übertragungsformat fest. Bleibt die<br />

Vorschau zum vereinbarten Zeitpunkt aus, muss sich der Lieferant unmittelbar beim zuständigen<br />

Materialmanager/ Disponenten der <strong>MAN</strong> Truck & Bus melden.<br />

Ändern sich Voraussetzungen, die die Abwicklung beim Lieferanten beeinflussen, informiert die<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus ihre Lieferanten. Das betrifft insbesondere größere Mengenveränderungen, Umstellungen<br />

des Arbeitszeitmodells/ Schichtbetriebs und Veränderung der produktionsfreien Arbeitstage.<br />

4.2 Fassung, Modellmix, Perlenkette<br />

In den Montagewerken der <strong>MAN</strong> Truck & Bus werden die Aufträge bei ihrer Fixierung, der so genannten<br />

"Fassung“ ca. 17 Arbeitstage vor Fahrzeug-Bandauflage, einem Produktionstag sowie einem Fahrzeug-<br />

Montageband endgültig zugeordnet. Die Produktionsreihenfolge („Sequenz“) innerhalb dieser Tagespakete<br />

(„Modellmix“) wird 10 Arbeitstage (vgl. Tabelle 2) vor Fahrzeug-Bandauflage fixiert. Ähnlich einer "Perlenkette"<br />

werden die Aufträge in der genauen Montagereihenfolge aufgereiht (vgl. Abbildung 6). Sequenzen werden<br />

gebildet für die LKW- und Busmontage, für die Fertigung und Montage von Fahrerhäusern, Motoren und<br />

Achsen sowie für einige wesentliche Vormontagen.<br />

Auftrags-<br />

bestand<br />

Aufträge<br />

Auftragsfreigabe<br />

(Fassung)<br />

Bei VDA 4916<br />

hier T-Abruf<br />

Fahrzeuge<br />

ca. 17 AT<br />

Modellmix<br />

Perlenkette<br />

Aggregate-<br />

Belieferung<br />

Tagespakete<br />

M<br />

o<br />

d<br />

m<br />

Modellmix<br />

i<br />

x<br />

ca. 11 AT<br />

Bandauflage<br />

LKW Bandende<br />

Montage<br />

Bei VDA 4916 hier<br />

Z-Abruf<br />

Abbildung 6: Zeitlicher Ablauf bei der Auftragseinplanung (Beispiel LKW-Montage München)<br />

Auf Basis der Fahrzeug-Perlenkette der verschiedenen Bänder und der Bedarfe weiterer externer Kunden<br />

plant die <strong>MAN</strong> Truck & Bus im Anschluss die Montagereihenfolgen der Hauptaggregate Motor, Fahrerhaus,<br />

Vorderachse und Hinterachse. Dieser Planungsschritt erzeugt den "Aggregate-Modellmix". Die Vorlaufzeiten<br />

des Aggregate-Modellmix im regulären Betrieb, bezogen auf den jeweiligen Aggregate-Starttermin, zeigt<br />

Tabelle 1. Temporäre Abweichungen werden gesondert kommuniziert.


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Bereich LKW<br />

Empfangswerk Montagelinie Fixierter Bereich in der<br />

Montagereihenfolge<br />

München LKW-Montage<br />

Fahrerhausmontage<br />

Achsmontage (Hinterachse)<br />

Achsmontage (Vorderachse,<br />

Verteilergetriebe)<br />

Salzgitter LKW-Montage<br />

Achsmontage<br />

CKD<br />

11 Arbeitstage<br />

8 Arbeitstage<br />

6 Arbeitstage<br />

4 Arbeitstage<br />

11 Arbeitstage<br />

8 Arbeitstage<br />

13 Arbeitstage<br />

Krakau LKW-Montage 11 Arbeitstage<br />

Steyr LKW-Montage<br />

Fahrerhausmontage<br />

CKD<br />

11 Arbeitstage<br />

8 Arbeitstage<br />

11 Arbeitstage<br />

Wien LKW-Montage 11 Arbeitstage<br />

Pilsting Bus-Montage 21 Arbeitstage<br />

Plauen Bus-Montage 21 Arbeitstage<br />

Bereich Bus<br />

Ankara<br />

Salzgitter<br />

Bus-Montage<br />

Bus-Montage<br />

10 Arbeitstage<br />

10 Arbeitstage<br />

Posen Bus-Montage 10 Arbeitstage<br />

Starachowice Bus-Montage 10 Arbeitstage<br />

Bereich Komponenten Nürnberg Motorenmontage 3 Arbeitstage<br />

Tabelle 1: Zeitspannen fixierte Montagereihenfolge (Perlenkette) der Werke<br />

Durch die Verkettung der verschiedenen Montagelinien sowie durch die feste Beauftragung der anzuliefernden<br />

Kernbaugruppen ist nach dem Modellmix eine Veränderung der Reihenfolge (z.B. aufgrund von<br />

Belieferungsengpässen) mit sehr hohen Folgekosten verbunden. Die Stabilität der Reihenfolgen ist daher<br />

neben der Versorgungssicherheit oberstes logistisches Ziel. Nur eine strikte Einhaltung der geplanten<br />

Reihenfolge hält auch die Schwankungen der Materialbedarfe im Nahfristbereich in engen Grenzen.<br />

4.3 Kapazitätsflexibilität des Lieferanten<br />

Jeder Lieferant ist verpflichtet, die für die Herstellung seines Lieferumfangs benötigten Kapazitäten hinsichtlich<br />

ihrer Auslastung zu überwachen. Hierbei sind sowohl die unverbindlichen Bedarfsvorschauen als auch die<br />

verbindlichen Bedarfsdaten im Lieferabruf über den gesamten Vorschaubereich (bis zu zwölf Monate) zu<br />

berücksichtigen. Beim Erkennen möglicher Kapazitätsengpässe ergreift der Lieferant frühzeitig entsprechende<br />

Maßnahmen zur Aufstockung der Kapazitäten und teilt diese in nachvollziehbarer Art und Weise der<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus mit. Benötigt der Lieferant hierzu eine Betriebsmittelbestellung von Seiten der<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus, so ist diese spätestens vier Wochen vor dem erforderlichen Bestelltermin beim Einkauf mit<br />

Kopie an Disposition/ Materialmanagement mit schriftlicher Begründung zu beantragen.<br />

Zum Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses ist der Lieferant verpflichtet, die für die <strong>MAN</strong> Truck & Bus geplante<br />

mittlere und maximale Wochenkapazität mitzuteilen. Weiterhin sind die zur Erreichung der maximalen<br />

Wochenkapazität nötigen Maßnahmen zu nennen. Im Standard müssen sich Lieferanten auf Basis der<br />

mittleren Wochenkapazität -ausgehend vom jeweils geltenden aktuellen Lieferabruf- auf dauerhafte<br />

Mengenerhöhungen/ -reduzierungen von bis zu 20 % innerhalb einer Vorlaufzeit von einem Monat einstellen.<br />

Stellt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus abweichende Forderungen an die Kapazitätsflexibilität des Lieferanten, wird dies<br />

gesondert vereinbart (siehe Logistikvereinbarung).<br />

Bei Bedarf wird zwischen dem Lieferanten und der <strong>MAN</strong> Truck & Bus eine monatlich rollierende Kapazitäts-<br />

Bedarfs-Abstimmung mit dem Ziel vereinbart, Kapazitätsengpässe bzw. Überkapazitäten frühzeitig zu<br />

identifizieren und/oder zu vermeiden. Der Fokus bei dieser gemeinsamen Planungsaktivität liegt auf dem<br />

Management der eingesetzten Kapazitätsressourcen innerhalb der Supply Chain. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus bietet<br />

zur Umsetzung der rollierenden Kapazitäts-Bedarfs-Abstimmung mit dem <strong>MAN</strong> DCP-Tool eine internetbasierte<br />

Anwendung (<strong>MAN</strong> Truck & Bus-Homepage) an. Hierbei sollen kurz- bis langfristige Kapazitätsengpässe beim


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Lieferanten durch Gegenüberstellung von (<strong>MAN</strong>-) Bedarfen und (Lieferanten-) Kapazitäten nach dem<br />

Blackbox-Prinzip identifiziert werden.<br />

4.4 Vorhalten von Sicherheitsbeständen<br />

Von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus kalkulierte Sicherheitsbestände dienen der Kompensation von kurzfristigen<br />

Programmschwankungen. Tabelle 2 zeigt in Abhängigkeit vom Belieferungsstandard den jeweiligen<br />

Bevorratungsort bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus.<br />

Belieferungsstandard Bevorratungsort Sicherheitsbestand<br />

Direktbelieferung:<br />

- JIS/ JIT Standardverfahren<br />

- JIS/ JIT Vertragslager<br />

- JIS/ JIT 2-stufig<br />

Direktbelieferung:<br />

- Ship to line<br />

Direktbelieferung:<br />

- Einzelbeschaffung ohne Lagerhalt.<br />

Lagerhaltige Belieferung:<br />

- Vendor Managed Inventory<br />

- Vorratsbeschaffung<br />

- Einzelbeschaffung mit Lagerhalt.<br />

LKW-Trailer oder Footprint im <strong>MAN</strong>-Empfangswerk<br />

Verbrauchsortnah im <strong>MAN</strong>-Empfangswerk<br />

---<br />

Lager im <strong>MAN</strong>-Empfangswerk<br />

Tabelle 2: Lagerort des <strong>MAN</strong>-Sicherheitsbestands in Abhängigkeit vom Belieferungsstandard<br />

Die <strong>MAN</strong>-Sicherheitsbestände sind im Standard nicht dafür ausgelegt, Lieferverzüge des Lieferanten<br />

abzusichern. Für die pünktliche Belieferung der <strong>MAN</strong> Truck & Bus ist demnach der Lieferant verantwortlich und<br />

muss zu deren Absicherung gegebenenfalls eigene Sicherheitsbestände an Fertigteilen bzw. Halbfertigteilen<br />

vorhalten. Deren Höhe und Bevorratungsort richten sich nach<br />

� der Stabilität der internen Prozesse des Lieferanten<br />

� der Stabilität der dem Lieferanten vorangehenden logistischen Kette<br />

� dem ausgewählten Belieferungsstandard (vgl. Abschnitt 3)<br />

Der Lieferant ist verpflichtet, auf Anfrage der <strong>MAN</strong> Truck & Bus seine eigenen aktuellen<br />

Sicherheitsbestandsreichweiten mitzuteilen.<br />

Darüber hinaus wird in der Logistikvereinbarung bei Bedarf die Reichweite von Sicherheitsbeständen<br />

festgelegt, die die <strong>MAN</strong> Truck & Bus dem Lieferanten unter anderem zur Absicherung von Versorgungsrisiken<br />

vorgibt. Diese Festlegung dient der Ersteinstellung. Unter anderem in Abhängigkeit von der Lieferantenleistung<br />

behält sich die <strong>MAN</strong> Truck & Bus vor, die vorgegebenen Sicherheitsbestandsreichweiten anzupassen. In<br />

diesem Fall wird die <strong>MAN</strong> Truck & Bus den Lieferanten über die geänderten Werte informieren.<br />

5 Abruf- und Bestellprozess<br />

Die nachfolgenden Abschnitte erläutern in Abhängigkeit vom ausgewählten Belieferungsstandard die Inhalte<br />

und Formate der von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus an ihre Lieferanten versendeten Abrufe sowie deren<br />

Übermittlungszeitpunkte. Weiterführende Informationen z. B. zu den im Abruf enthaltenen Daten können im<br />

<strong>MAN</strong> EDI-Starterpaket sowie der EDI Prozessbeschreibung für JIS/ JIT- Belieferung nachgelesen werden.<br />

Im Standard übermittelt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus Lieferabrufe per Datenfernübertragung (DFÜ) entweder nach<br />

VDA- oder nach EDIFACT-Standards (vgl. Abschnitt 5.1). Die DFÜ-Fähigkeit des Lieferanten wird<br />

vorausgesetzt. Nur in Sonderfällen kann eine Übermittlung per Internetanwendung, Fax bzw. Post erfolgen.<br />

Die in den Lieferabrufen und insbesondere in den JIS- und JIT-Abrufen genannten Liefermengen und -termine<br />

sind unbedingt einzuhalten. Die angegebenen Termine sind Eintrefftermine im entsprechenden <strong>MAN</strong>-<br />

Empfangswerk.


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5.1 Abrufinhalte, -formate und -übermittlungszeitpunkte<br />

5.1.1 Abrufe im JIS/ JIT Standardverfahren und JIS/ JIT Vertragslager<br />

In beiden JIS/ JIT-Belieferungsstandards erhält der Lieferant in der Regel zwei Abruftypen: Zunächst wird<br />

kontinuierlich, d. h. täglich oder wöchentlich eine Liefervorschau übermittelt, die die zukünftigen<br />

Planbedarfszahlen enthält (vgl. auch Abschnitt 4.1). Diese Liefervorschau ist für die <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

unverbindlich und berechtigt nicht zur Lieferung. Als nächstes folgen verbindliche JIS- bzw. JIT-Abrufe, die die<br />

Liefervorschau innerhalb des Horizontes vollständig ersetzen. Überschüssige Mengen entfallen. Höhere<br />

Abrufmengen gelten als Zusatzbedarf. Die veränderten Bedarfe werden automatisch bei der Erstellung der<br />

nächsten Liefervorschau berücksichtigt.<br />

Neben der Mengenangabe wird im Lieferabruf der JIS/ JIT-Belieferung der Lieferzeitpunkt übermittelt. Kann<br />

dieser Zeitpunkt nicht eingehalten werden, so ist die Materialdisposition des betroffenen <strong>MAN</strong><br />

Empfangswerkes umgehend per Telefon, Email, etc. zu verständigen. Dabei sind sowohl interne Durchlaufzeit<br />

beim Lieferanten als auch Transportzeit zu berücksichtigen. Diese Vorgabe ist unabhängig davon, ob eine<br />

verfrühte oder verspätete Lieferung erwartet wird und ob die verfrühte oder verspätete Lieferung zu Lasten des<br />

Spediteurs oder des Zulieferers geht. Lediglich Abweichungen vom kommunizierten geplanten<br />

Ankunftszeitpunkt nach Versand stehen in der Informationspflicht des Spediteurs.<br />

Im Belieferungsstandard JIS/ JIT Vertragslager erfolgt die Übermittlung der Abrufe an den vom Lieferanten zu<br />

benennenden Empfänger. Dies kann zum Beispiel entweder der Produktionsstandort oder das Vertragslager<br />

des Lieferanten sein (vgl. Abschnitt 3.2). Der Lieferant hat in jedem Fall eine verzögerungsfreie Information<br />

seines Vertragslagers sicherzustellen. Die Lieferscheine, die beim Warenausgang im Vertragslager erzeugt<br />

werden, müssen die Kreditorennummer des Lieferanten beinhalten. Zusätzlich ist die Durchgängigkeit der<br />

Beleginformation zwingend erforderlich. Hierbei ist insbesondere die Übereinstimmung zwischen Lieferscheinund<br />

Rechnungsinformationen sicherzustellen.<br />

Unterschieden werden im Folgenden die Abrufe für JIS- und für JIT-Belieferungen sowie die Abrufformate<br />

EDIFACT und VDA.<br />

5.1.1.1 JIS-Abrufe mit von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus vorgegebener Trailerbeladung<br />

Wünscht die <strong>MAN</strong> Truck & Bus eine eindeutige Zuordnung von Lieferumfängen zu einem definierten LKW-<br />

Trailer, so versendet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus Abrufe, die die anzuliefernden Lieferumfänge entsprechend der<br />

Produktionsreihenfolge auf Trailer zusammenfasst. Der Abruf erfolgt hierbei grundsätzlich im Format EDIFACT<br />

DELJIT. Das VDA-Format wird in diesem Fall nicht genutzt.<br />

Im Format EDIFACT DELJIT wird der Abruf DELJIT/SYNCRO PLANNED zur Benachrichtigung des<br />

Lieferanten über die genaue Fahrzeugkonfiguration in der von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus erzeugten Fassung (vgl.<br />

Abschnitt 4.2) eingesetzt. Die Reihenfolge der Fahrzeuge ist nach aufsteigender Sequenznummer geordnet.<br />

Sie entspricht in diesem Abruf nicht der Produktionsreihenfolge, sondern nur der geplanten Anzahl an<br />

Fahrzeugen pro Tag. Diese Informationen sind über einen Produktionszeitraum von 17 Arbeitstagen verfügbar.<br />

Für einen festgelegten Horizont bildet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus für den Lieferumfang des Lieferanten eine Plan-<br />

Reihenfolge an beladenen LKW-Trailern, die die in Sequenz anzuliefernden Lieferumfänge enthalten. Mit dem<br />

Abruf DELJIT/SYNCRO CALL-OFF PLAN sendet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus dem Lieferanten den Inhalt des jeweils<br />

letzten neu geplanten Trailers inklusive des geplanten Ankunftszeitpunktes (vgl. Abbildung 7). Das ist aus<br />

Lieferantensicht der Trailer, der als letzter der bereits geplanten Trailer an die <strong>MAN</strong> Truck & Bus zu liefern ist.<br />

Die Lieferfreigabe des gemäß Trailer ID nächsten geplanten Trailers (PLAN � FIRM) wird durch den<br />

physischen Verbrauch im Empfangswerk angestoßen (Trailer-Kanban). Nach „Verbrauch“ eines Trailers wird<br />

der verbindliche Trailerabruf DELJIT/SYNCRO CALL-OFF FIRM gesendet (vgl. Abbildung 7). Die Anzahl der<br />

innerhalb des Horizonts geplanten und fixierten Trailerbeladungen legt die Logistikvereinbarung fest.<br />

Der vollständige JIS-Abruf im Format EDIFACT DELJIT besteht aus dem Abruf DELJIT/ SYNCRO CALL-OFF<br />

PLAN und dem Abruf DELJIT/ SNCHRO CALL-OFF FIRM. Die Logistikvereinbarung legt fest, ob die<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus zusätzlich den Abruf DELJIT/SYNCRO PLANNED übermittelt und mit welchem Vorlauf<br />

dieser Abruf versendet wird.


EDIFACT<br />

DELJIT/ SYNCHRO<br />

PLANNED**<br />

• Neu gefasste<br />

Fahrzeug-Nrn. ohne<br />

Sequenz<br />

• SNRn gemäß Stücklistenauflösung<br />

* Nach Vereinbarung ** optional<br />

Abrufzyklus: nach Verbrauch einer Trailerbeladung<br />

Vorlauf*, max. 17 AT<br />

DELJIT/ SYNCHRO<br />

CALL-OFF PLAN<br />

• SNRn gemäß Stücklistenauflösung<br />

für<br />

eine Trailerladung<br />

• Fahrzeug-Nrn. in<br />

Sequenz<br />

Fassung Modellmix<br />

Abruf verbindlich<br />

Reichweite geplanter<br />

Trailerbeladungen*<br />

DELJIT/ SYNCHRO<br />

CALL-OFF FIRM<br />

• SNRn gemäß Stücklistenauflösung<br />

für<br />

eine Trailerladung<br />

• Fahrzeug-Nrn. in<br />

Sequenz<br />

Reichweite fixierter<br />

Trailerbeladungen*<br />

Bandauflage<br />

Zeit<br />

Liefer-/ Eintrefftermin<br />

Abbildung 7: Informationen und Vorläufe beim JIS-Abruf im Format EDIFACT DELJIT<br />

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5.1.1.2 JIT-Abrufe mit von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus vorgegebener Trailerbeladung<br />

Analog zum JIS-Abruf bildet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus bei Bedarf für einen festgelegten Horizont und für den<br />

Lieferumfang des Lieferanten eine Plan-Reihenfolge an beladenen LKW-Trailern, die die anzuliefernden<br />

Lieferumfänge enthalten. Im Gegensatz zur JIS-Belieferung plant die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die Beladung der<br />

Trailer dann sortenrein und nicht bereits gemäß geplanter Fahrzeugreihenfolge sequenziert.<br />

Der Lieferant erhält per DELJIT/Kanban CALL-OFF PLAN als unverbindliche Information den Inhalt des jeweils<br />

letzten neu geplanten Trailers inklusive des geplanten Ankunftszeitpunktes. Das ist aus Lieferantensicht der<br />

Trailer, der als letzter der bereits geplanten Trailer an die <strong>MAN</strong> Truck & Bus u liefern ist. Die Anzahl der<br />

innerhalb des Horizonts fixierten Trailerbeladungen legt die Logistikvereinbarung fest.<br />

Die Lieferfreigabe des gemäß Trailer ID nächsten geplanten Trailers (PLAN � FIRM) wird durch den<br />

physischen Verbrauch im Empfangswerk angestoßen (Trailer-Kanban). Nach „Verbrauch“ eines Trailers wird<br />

der verbindliche Trailerabruf DELJIT/Kanban CALL-OFF FIRM gesendet.<br />

Der vollständige JIT Abruf im EDIFACT Format besteht aus dem Abruf DELJIT/Kanban CALL-OFF PLAN und<br />

dem Abruf DELJIT/Kanban CALL-OFF FIRM.<br />

Weiterführende Informationen zu Inhalt und Ausgestaltung enthält das <strong>MAN</strong> EDI-Starterpaket.<br />

5.1.1.3 JIS Abruf ohne von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus vorgegebene Trailerbeladung<br />

Gibt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die Trailerbeladung nicht vor, sondern überlässt diese dem Lieferanten, so kann der<br />

Abruf in den Formaten EDIFACT DELJIT oder VDA 4916 erfolgen.<br />

Die Abrufe im Format EDIFACT DELJIT werden analog dem Vorgehen mit vorgegebener Trailerbeladung<br />

gebildet und übermittelt, eine Trailer-ID wird nicht vorgegeben. Details enthält das <strong>MAN</strong> EDI-Starterpaket.<br />

Der JIS Abruf im Format VDA 4916 konkretisiert Anliefertermin und Anliefermenge auf Basis von<br />

Tagesbedarfen (Tagesscheibe). Er besteht entweder aus dem so genannten Z-Abruf oder setzt sich aus einem<br />

Z- und einem <strong>MAN</strong> Truck & Bus-spezifischen D-Abruf zusammen (vgl. Abbildung 8). Ein Abruf zu einem<br />

Fahrzeug (Z/D) ist immer einmalig und endgültig. Es gibt keinerlei elektronische Änderungs- oder<br />

Stornoinformation bzgl. Art und Menge der einem Fahrzeug zugeordneten Sachnummern oder des<br />

Bedarfstermins. Sollten solche Änderungen erforderlich werden, müssen diese gesondert abgestimmt werden<br />

(Notfallstrategie). Vorlaufzeiten und Abrufhäufigkeit definiert die Logistikvereinbarung.<br />

Die Logistikvereinbarung legt fest, ob zusätzlich der T-Abruf versendet wird. Dieser Abruf informiert den<br />

Lieferanten über den geplanten, noch nicht verbindlichen Inhalt an Fahrzeugen in einer Tagesscheibe auf dem<br />

Endmontageband (vgl. Abbildung 8). Darüber hinaus legt die Logistikvereinbarung fest, mit welchem Vorlauf<br />

der Abruf versendet wird.


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VDA 4916<br />

T-Abruf**<br />

• Fahrzeug-Nrn. einer<br />

Tagesscheibe ohne<br />

Sequenz<br />

• SNRn gemäß Stücklistenauflösung,<br />

* Nach Vereinbarung ** optional<br />

Vorlauf*, max. 17 AT<br />

Abrufzyklus: Täglich<br />

Fassung Modellmix<br />

Z-Abruf D-Abruf**<br />

• Fahrzeug-Nrn.<br />

• Fahrzeug-Nrn.<br />

einer Tagesscheibe einer Tagesscheibe<br />

in Sequenz<br />

in Sequenz<br />

• SNRn gemäß Stücklistenauflösung,<br />

•Keine SNRn<br />

Vorlauf*, max. 10 AT<br />

Abruf verbindlich Abruf verbindlich, wenn D-Abruf entfällt<br />

Vorlauf*<br />

Abbildung 8: Informationen und Vorläufe beim JIS-Abruf im VDA-Format<br />

Z-Abruf:<br />

Bandauflage<br />

Zeit<br />

Liefer-/ Eintrefftermin<br />

Bedarfsauslöser ist die interne Bandreihenfolge definiert als "eingefrorene" Perlenkette. Grundlage für den Z-<br />

Abruf ist die fahrzeugbezogene Stückliste, die sämtliche Sachnummern mit Mengen enthält, die für das<br />

Aggregat jeweils eines konkreten Fahrzeuges benötigt werden. Der Z-Abruf wird einmalig übertragen und<br />

beschreibt den eingefrorenen Montageauftrag. Sofern ein D-Abruf zum Einsatz kommt, berechtigt der Z-Abruf<br />

nicht zur Lieferung.<br />

D-Abruf:<br />

Der D-Abruf definiert die Fahrzeugreihenfolge (Reihenfolgeabruf). Einem D-Abruf muss immer ein Z-Abruf zu<br />

einem früheren Zeitpunkt vorausgegangen sein. Es wird lediglich die Produktionsnummer (Fahrzeug-Ident.)<br />

übermittelt. Die Eintrefftermine im D-Abruf können vom Z-Abruf abweichen. Der D-Abruf ist bindend für die<br />

Belieferung.<br />

5.1.1.4 JIT Abruf ohne von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus vorgegebene Trailerbeladung<br />

Gibt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die Trailerbeladung nicht vor, sondern überlässt diese dem Lieferanten, so kann der<br />

Abruf in den Formaten EDIFACT DELJIT oder VDA 4915 erfolgen.<br />

Im JIT Abruf sendet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus per Datenfernübertragung arbeitstäglich Feinabrufe. Der Feinabruf<br />

enthält lieferrelevante Bedarfsmengen und Eintrefftermine bis zu einem in der Logistikvereinbarung<br />

festgelegten Horizont. Außerhalb dieses Zeitintervalls liegende Termine und Mengen sind lediglich als<br />

Lieferplaneinteilungen im Sinn einer Liefervorschau zu betrachten und nicht lieferrelevant. Der aktuell<br />

übertragene Feinabruf ersetzt den vorausgegangenen Feinabruf.<br />

5.1.2 Abrufe in der „2-stufigen JIS/JIT“ Belieferung<br />

Im Standard sendet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die verbindlichen Fein- oder Sequenzabrufe dem Partner in der<br />

ersten Stufe der Lieferkette, d. h. dem Montage- oder Logistikdienstleister. Der Partner in Stufe 2 erhält<br />

ausschließlich die unverbindliche Liefervorschau. Existiert für den Lieferumfang des Dienstleisters auf Stufe 1<br />

eine vom Lieferumfang des Lieferanten auf Stufe 2 abweichende Sachnummer, so erhält auch der Partner auf<br />

Stufe 1 von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus eine unverbindliche Vorschau. Die im Abschnitt 5.1.1 beschriebenen<br />

Abrufinhalte, -formate und -übermittlungszeitpunkte gelten analog. Soll von diesem Standard abgewichen<br />

werden, so müssen die Änderungen in der Logistikvereinbarung beschrieben werden.<br />

Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus erwartet von den beiden Partnern untereinander die DFÜ-Übertragung von<br />

Lieferscheinen mit Bezug auf die von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus an den Partner in Stufe 2 übermittelte


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Liefervorschau. Die Durchgängigkeit der Beleginformation ist zwingend erforderlich. Hierbei ist insbesondere<br />

die Übereinstimmung zwischen Lieferschein- und Rechnungsinformationen sicherzustellen.<br />

5.1.3 Abrufe in der „Ship to Line“ Direktbelieferung<br />

In der „Ship to Line“ Direktbelieferung erhält der Lieferant keinen verbindlichen Abruf der <strong>MAN</strong> Truck & Bus.<br />

Ihm wird lediglich die Bedarfsvorschau nach VDA 4905 bzw. EDIFACT DELFOR übermittelt (vgl. Abschnitt<br />

4.1).<br />

5.1.4 Bestellungen in der „Einzelbeschaffung“ mit und ohne Lagerhaltung<br />

In der „Einzelbestellung“ in Direktbelieferung und mit Lagerhaltung erhält der Lieferant keinen Abruf der <strong>MAN</strong><br />

Truck & Bus. Die sporadischen Bestellungen werden entweder per Fax, per Post oder per EDI getätigt.<br />

5.1.5 Informationen in der „Vendor Managed Inventory“ Lagerhaltung<br />

Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus stellt seinen Lieferanten aktuelle Planbedarfe, Lagerbestände (Montagepuffer und<br />

Lager) und Verbrauchsmengen täglich im Internet zur Verfügung. Maximal- und Minimalbestandsreichweiten<br />

sind im VMI-Tool der <strong>MAN</strong> Truck & Bus definiert. Unter anderem in Abhängigkeit von der Lieferantenleistung<br />

behält sich die <strong>MAN</strong> Truck & Bus vor, die vorgegebenen Reichweiten anzupassen. Die von der <strong>MAN</strong> Truck &<br />

Bus dort angezeigten Bedarfsdaten sind verbindlich. Zusätzlich übermittelt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus nicht<br />

lieferverbindlich die Bedarfsprognose im Lieferabrufformat VDA 4905 bzw. EDIFACT DELFOR (vgl. auch<br />

Abschnitt 4.1) sowie aktuelle Verbrauchsmengen und Lagerbestände an den Lieferanten.<br />

5.1.6 Abrufe in der „Vorratsbeschaffung“<br />

Der Belieferungsstandard Vorratshaltung ist der einzige Standard, bei dem die Bedarfsvorschau nach VDA<br />

4905 bzw. EDIFACT DELFOR (vgl. Abschnitt 4.1) nicht nur als Vorschau interpretiert wird, sondern innerhalb<br />

eines festgelegten Zeitraumes zur Lieferung berechtigt. Dieser Zeitraum beträgt im Standard 17 Arbeitstage.<br />

Abweichungen werden in der Logistikvereinbarung festgelegt. Die entsprechenden Parameter gelten als<br />

lieferverpflichtend (vgl. Abbildung 9).<br />

Abrufzyklus: nach Vereinbarung<br />

VDA 4905,<br />

EDIFACT DELFor<br />

je SNR<br />

Abrufzyklus: nach Vereinbarung<br />

täglich, wöchentlich, monatlich, etc.<br />

Bedarfsvorschau<br />

• Bedarfsvorschau für<br />

12 Monate<br />

Lieferplanabruf<br />

• Rückstand und result.<br />

Sofortbedarf<br />

• Bedarfsmenge, -termin<br />

* Nach Vereinbarung Abruf verbindlich<br />

Vorlauf*<br />

Zeit<br />

Liefer-/ Eintrefftermin<br />

Abbildung 9: Informationen und Vorläufe beim Lieferplanabruf<br />

5.2 Abrufempfänger<br />

Der Lieferant muss im Rahmen der EDI-Anbindung einen Abrufempfänger benennen und eine Rückfalllösung<br />

definieren, die in etwaigen Störsituationen herangezogen wird (z. B. Faxübertragung über definierten Zeitraum<br />

parallel zum DFÜ-Abruf). Im Falle der 2-stufigen JIS/ JIT-Belieferung müssen zusätzlich ggf. Empfänger zur<br />

Beauftragung der zweiten Stufe der Lieferkette festgelegt werden.


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M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

5.3 Prüfung von Liefervorschau und -abruf<br />

5.3.1 Voraussichtliche Abweichung von Liefertermin- oder Liefermenge<br />

Der Lieferant prüft regelmäßig den Eingang von Lieferabrufen sowie deren Plausibilität und Realisierbarkeit. Er<br />

meldet sich selbstständig bei Zweifeln an den Daten. Insbesondere bei voraussichtlicher Nichteinhaltung des<br />

Liefertermins oder der Liefermenge ist der Lieferant verpflichtet, dies unverzüglich der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

mitzuteilen. Er gibt hierbei die Ursache für den Lieferverzug an und nennt einen Nachliefertermin. Bei größerer<br />

Rückstandssituation legt der Lieferant der <strong>MAN</strong> Truck & Bus einen täglich aktualisierten Aufholplan zur<br />

Wiederherstellung der pünktlichen Belieferung vor und stimmt diesen mit dem Disponenten/ Materialmanager<br />

einvernehmlich ab. Ansprüche wegen Lieferverzugs bleiben hiervon unberührt.<br />

Änderungen von Menge oder Termin nach Übermittlung eines Abrufs können nur schriftlich erfolgen und<br />

müssen von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus im Einzelfall bestätigt werden (z. B. Aufrundung der Liefermenge auf eine<br />

volle LKW-Ladung). Dazu ist zunächst Einspruch gegen den Lieferabruf innerhalb der nachfolgend<br />

vorgegebenen Frist schriftlich oder per Fax bei dem zuständigen Disponenten/Materialmanager zu erheben.<br />

Nach Ablauf dieser Fristen gelten übermittelte Abrufe als akzeptiert.<br />

Es gelten folgende Einspruchsfristen:<br />

� bei Abrufveränderung im Langfristbereich (> drei Monate vor Anliefertermin) innerhalb von 10 Arbeitstagen<br />

� bei Abrufveränderung im Mittelfristbereich (drei Monate bis 15 Tage vor Anliefertermin) innerhalb von drei<br />

Arbeitstagen<br />

� bei Abrufveränderung im Kurzfristbereich (< 15 Tage vor Anliefertermin ) innerhalb eines Arbeitstages<br />

� bei JIS- und JIT-Abrufen unverzügliche Rückmeldung<br />

5.3.2 Änderungen nach Abrufübermittlung<br />

Bestimmte Lieferumfänge, die in Endprodukten der <strong>MAN</strong> Truck & Bus verwendet werden, können sich<br />

aufgrund von Änderungen von Kundenwünschen noch nach Lieferabruf verändern. Für diese Umfänge werden<br />

in der Logistikvereinbarung Zeiträume und Merkmale vereinbart, die den spätestens möglichen<br />

Änderungstermin und die veränderbaren Produktmerkmale spezifizieren.<br />

5.4 Technische Störung bei JIS/ JIT Abrufen<br />

Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus und der Lieferant versuchen, technische Störungen bei der DFÜ-Übertragung der<br />

Abrufe schnellstmöglich zu erkennen. Der Lieferant informiert die <strong>MAN</strong> Truck & Bus, wenn die vereinbarten<br />

Lieferabrufe am vereinbarten Tag (ggf. täglich) nicht bis spätestens 10:00 Uhr eintreffen (siehe Anlage<br />

Kontakte in der Logistikvereinbarung).<br />

6 Versandprozess des Lieferanten<br />

6.1 Ladungsträger/ Packlos<br />

Der Lieferant muss den für die jeweilige Sachnummer und das entsprechende Empfangswerk<br />

vorgeschriebenen Ladungsträgertyp bzw. die Verkaufsverpackung (vgl. Verpackungsrichtlinie Aftersales,<br />

Ersatzteile) sowie das definierte Packlos einhalten (beides bildet zusammen den sog. „Lieferstandard“,<br />

detaillierte Angaben siehe Logistikvereinbarung). Vorstehender Satz gilt nicht für Restmengen bei<br />

chargenbezogener Fertigung. Abweichungen vom festgelegten Ladungsträger sind nur nach vorheriger<br />

schriftlicher Genehmigung durch den zuständigen Disponenten oder Materialmanager der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

gestattet. Die Genehmigung muss die betroffenen Sachnummern sowie die vereinbarte Ausweichverpackung<br />

und den genauen Zeitraum der Freigabe enthalten und ist an die Ladungsträger sichtbar anzubringen. Im Falle<br />

einer genehmigten Abweichung ist die für diesen Einzelfall festgelegte Ausweichverpackung zu benutzen.<br />

Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus erwartet die Warenanlieferung in unbeschädigten Ladungsträgern (vgl. 7.3).


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M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

Ladungsträger sind nur mit Material einer Abladestelle zu bestücken. Sofern keine JIS-Belieferung und keine<br />

Belieferung von Sets oder Modulen (vgl. Abschnitt 1) vorliegt, sind Ladungsträger sortenrein anzuliefern.<br />

6.2 Etikettierung<br />

Der nach VDA 4902 vollständig, korrekt und wasserfest ausgefüllte Warenanhänger (vgl. Abbildung 10) ist in<br />

Fahrtrichtung links gut ersichtlich und haltbar an dem Ladungsträger anzubringen. Die Warenanhänger für<br />

Kleinladungsträger sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen Aufnahmetaschen zu stecken (vgl. 7.3.2).<br />

Befinden sich auf einem Ladungsträger Teile mit verschiedenen Sachnummern, ist eine deutliche<br />

Kennzeichnung zur eindeutigen Identifikation der Ware erforderlich. Diese Vorgehensweise (mehr als eine<br />

Sachnummer pro Ladungsträger) ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Vereinbarung zulässig.<br />

Erstmuster sind mit einem eigenen Warenanhänger eindeutig als Erstmuster zu kennzeichnen.<br />

(1) Warenempfänger<br />

(3) Lieferschein-Nr. (N)<br />

(8) Sach-Nr. Kunde (P)<br />

(15) Packstück-Nr. (8)<br />

(17)<br />

(2) Abladestelle - Lagerort - Verwendungsschlüssel<br />

(4) Lieferantenanschrift (Kurzname, Werk, PLZ, Ort)<br />

(5) Gewicht netto (6) Gewicht brutto (7) Anzahl Packst.<br />

(9) Füllmenge (Q) (10) Bezeichnung Lieferung, Leistung<br />

(12) Lieferanten-Nr. (V)<br />

Abbildung 10: Warenanhänger nach VDA 4902<br />

(11) Sach-Nr. Lieferant (30S)<br />

(13) Datum (14) Änderungsstand Konstruktion<br />

(16) Chargen-Nr. (H)<br />

Für JIS-Belieferung ist der Warenanhänger um folgende Informationen zu ergänzen: Trailernummer,<br />

Reihenfolgenummer des Trays (Behälter), Fahrgestellnummer je Bauteil, Eintrefftag, Bandauflagetermin und<br />

Bandfolge.<br />

6.3 Transportbeauftragung und -verantwortung<br />

Je nach Standort des Lieferanten ist entweder der Lieferant oder die <strong>MAN</strong> Truck & Bus für die Organisation,<br />

Beauftragung und Durchführung der Transporte verantwortlich. In Abhängigkeit vom gewählten<br />

Belieferungsstandard wird der Transport wie in folgender Abbildung geregelt:


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Überlandbelieferung,<br />

Versandort des<br />

Lieferanten in Region<br />

mit Gebietspedition<br />

der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

(Länderkennzeichen:<br />

A, B, CH, CZ, D, DK, E,<br />

F, FIN, GB, H, I, L, N,<br />

NL, P, PL, S, SK, SLO)<br />

Überlandbelieferung,<br />

Versandort des<br />

Lieferanten außerhalb<br />

Region mit<br />

Gebietsspedition der<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

Überseebelieferung<br />

(Containerbelieferung)<br />

� JIS/ JIT Standardverfahren<br />

� Vorratsbeschaffung<br />

� JIS/ JIT Vertragslager<br />

� JIS/ JIT 2-stufig<br />

� Ship to Line<br />

Belieferungsstandard<br />

� Vendor Managed Inventory<br />

� JIS/ JIT Standardverfahren<br />

� Ship to Line<br />

� Vendor Managed Inventory<br />

� Vorratsbeschaffung<br />

� Einzelbeschaffung mit/ ohne Lagerhaltg.<br />

� JIS/ JIT Vertragslager<br />

EU<br />

� JIS/ JIT 2-stufig<br />

� JIS/ JIT Vertragslager 7<br />

� JIS/ JIT 2-stufig 7<br />

� Einzelbeschaffung mit/ ohne<br />

Lagerhaltung<br />

EU<br />

Non-EU<br />

Non-EU<br />

Lieferant<br />

<strong>MAN</strong><br />

FCA 2 ab<br />

Lieferantenwerk 4<br />

Lieferant<br />

FCA 2 ab<br />

Lieferantenwerk 4,6<br />

Liefer- Lieferant<br />

ant <br />

Lieferant <br />

Lieferant <br />

Lieferant <br />

Lieferant <br />

Lieferant <br />

Lieferant <br />

Lieferant <br />

Lieferant <br />

Lieferant <br />

Lieferant<br />

Organisation, Beauftragung und Durchführung der<br />

Transporte durch<br />

<strong>MAN</strong><br />

FCA 2 ab<br />

Lieferantenwerk<br />

<strong>MAN</strong><br />

FCA 2 ab Lieferantenwerk<br />

Vertrag-<br />

4, 5<br />

lager4<br />

Dienstleister<br />

3<br />

Lieferant<br />

DDU bzw. DAP 1 <strong>MAN</strong> Werk 6<br />

<strong>MAN</strong><br />

FCA 2 ab Lieferantenwerk<br />

Lieferant<br />

DDU bzw. DAP 1 <strong>MAN</strong> Werk 6<br />

Lieferant<br />

Lieferant<br />

Lieferant<br />

DDU bzw. DAP 1<br />

Dienstleister 6<br />

<strong>MAN</strong><br />

Lieferant <strong>MAN</strong><br />

Vertrags-<br />

3, 5<br />

lager<br />

FCA 2 ab Vertragslager 6<br />

Lieferant <strong>MAN</strong><br />

DDU bzw. DAP 1<br />

Dienstleister 6<br />

Vertrag-<br />

4, 5<br />

lager4<br />

Dienstleister<br />

3<br />

Lieferant Lieferant<br />

DDU bzw. DAP 1 <strong>MAN</strong> Werk 6<br />

<strong>MAN</strong><br />

Vertrags- <strong>MAN</strong><br />

4, 5<br />

lager<br />

FCA 2 ab Vertragslager<br />

<strong>MAN</strong><br />

FCA 2 ab Vertragslager 6<br />

Vertrags-<br />

4, 5<br />

lager<br />

1 DDU (Delivered Duty Unpaid / Geliefert unverzollt): Der Verkäufer liefert dem Käufer die nicht zur Einfuhr freigemachte Ware am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden<br />

Beförderungsmittel unentladen. Der Verkäufer hat die Kosten und Gefahren der Beförderung bis dorthin zu tragen (mit Ausnahme jeglichen Zolls für die Einfuhr in das Bestimmungsland),<br />

vgl. Incoterms® 2000 rules by the International Chamber of Commerce (ICC) bzw.<br />

Bei Neuverträgen ab 2011 statt DDU -> DAP (Delivered at Place/Geliefert gem. benannter Bestimmungsort): Der Verkäufer liefert dem Käufer die Ware auf dem ankommenden<br />

Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort. Entladeverpflichtung liegt beim Käufer. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung<br />

zum benannten Ort stehen. DAP verpflichtet den Verkäufer, falls zutreffend, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Jedoch hat der Verkäufer keine Verpflichtung, die Ware zur Einfuhr<br />

freizumachen, Einfuhrzölle zu zahlen oder Einfuhrzollformalitäten zu erledigen. Falls die Parteien wünschen, dass der Verkäufer die Ware zur Einfuhr freimacht, Einfuhrzölle zahlt und<br />

die Einfuhrzollformalitäten erledigt, sollte die DDP-Klausel verwendet werden, vgl. Incoterms® 2010 rules by the International Chamber of Commerce (ICC).<br />

2 FCA (Free Carrier / Frei Frachtführer): Der Verkäufer liefert dem vom Käufer benannten Frachtführer die zur Abholung freigemachte Ware am benannten Ort. Findet die Lieferung beim<br />

Verkäufer statt, ist der Verkäufer für die Beladung verantwortlich. Falls die Lieferung an einem anderen, vom Käufer verlangten Ort stattfindet, ist der Verkäufer nicht für die Entladung<br />

verantwortlich. Der Verkäufer ist verpflichtet – falls anwendbar – alle Zollformalitäten zu erledigen, die für die Ausfuhr der Ware erforderlich sind, vgl. Incoterms® 2010 rules by the<br />

International Chamber of Commerce (ICC).<br />

3 Der Standort des vom Lieferant betriebenen bzw. beauftragten Vertragslagers (JIS/JIT Vertragslager) bzw. des von der <strong>MAN</strong> Bus & Truck beauftragten Dienstleisters<br />

(JIS/JIT 2-stufig) liegt grundsätzlich innerhalb des Gebietspeditionsnetzwerkes der <strong>MAN</strong> Bus & Truck Gruppe.<br />

4 Auch wenn die Abholung der Lieferung beim Lieferanten durch einen von <strong>MAN</strong> beauftragten Gebietsspediteur erfolgt, ist der Lieferant für die Entladung in dem von ihm beauftragten<br />

oder selbst betriebenen Vertragslager verantwortlich. Ab dem Zeitpunkt der Entladung ist der Lieferant für auftretende Schäden und Verluste im Vertragslager verantwortlich.<br />

5<br />

Der Lieferant ist für die Verladung im Warenausgang des Vertragslagers verantwortlich. Mit der ordnungsgemäßen Verladung geht die Gefahr für auftretende Schäden und Verluste<br />

auf die <strong>MAN</strong> Bus & Truck über.<br />

Dienstleister<br />

3<br />

6 Details der Verzollung und sonstige Besonderheit (z.B. Gemeinschaftsansässigkeit des Lieferanten) werden in Kapitel 6.4 der Logistiknorm beschrieben.<br />

7 Bei Überseebelieferungen werden alle Sendungen zunächst in ein Umschlagslager gebracht, um von dort per LKW zu den <strong>MAN</strong>-Empfangswerken transportiert zu werden. Dieses<br />

Umschlagslager wird entweder als Vertragslager vom Lieferanten bzw. in dessen Auftrag (JIS/ JIT Vertragslager) oder von <strong>MAN</strong> bzw. im Auftrag von <strong>MAN</strong> (JIS/ JIT 2-stufig) betrieben.<br />

Die Belieferung des <strong>MAN</strong> Empfangswerks kann ausgehend vom Dienstleister oder Vertragslager sowohl als JIS/ JIT Direktbelieferung als auch als lagerhaltige Vorratsbeschaffung erfolgen.<br />

Abbildung 11: Verantwortung für Transportorganisation, -beauftragung -durchführung in Abhängigkeit<br />

von Standort Versenderwerk und Belieferungsstandard<br />

<strong>MAN</strong><br />

<strong>MAN</strong><br />

<strong>MAN</strong><br />

<strong>MAN</strong><br />

<strong>MAN</strong><br />

<strong>MAN</strong><br />

<strong>MAN</strong><br />

<strong>MAN</strong><br />

<strong>MAN</strong><br />

<strong>MAN</strong><br />

<strong>MAN</strong><br />

<strong>MAN</strong><br />

<strong>MAN</strong><br />

<strong>MAN</strong><br />

<strong>MAN</strong>


Seite 19<br />

M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

Die Belieferung im Belieferungsstandard „JIS/ JIT Vertragslager“ erfolgt für den Fall, dass der Lieferant nicht im<br />

Gebietsspeditionsnetz der <strong>MAN</strong> Truck & Bus liegt, mit Incoterm „FCA ab Vertragslager. Andernfalls erfolgt die<br />

Belieferung mit Incoterm „FCA ab Lieferantenwerk“. Im letztgenannten Fall ist der Lieferant zusätzlich für die<br />

Entladung der Ware im Wareneingang sowie für die Verladung im Warenausgang des Vertragslagers<br />

verantwortlich und haftet für auftretende Verluste und Schäden zwischen diesen beiden Zeitpunkten (vgl. auch<br />

Abbildung 11) in der gleichen Art und Weise sowie im gleichen Umfang, wie wenn die Lieferung „FCA ab<br />

Vertragslager“ erfolgt wäre, er also selbst den Transport in das Vertragslager übernommen hätte und somit<br />

kein zwischenzeitlicher Gefahrübergang stattgefunden hätte. Der Lieferant hat bei Entladung der Ware im<br />

Wareneingang des Vertragslagers die Vollständigkeit und die Unversehrtheit der Ware zu prüfen und etwaige<br />

Fehlmengen oder Schäden unverzüglich und unmittelbar gegenüber dem Gebietsspediteur anzuzeigen.<br />

Andernfalls gilt die Ware als vollständig und mangelfrei an den Lieferanten übergeben.<br />

6.3.1 Transportverantwortung bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

Der Lieferant ist bei einer durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus beauftragten Belieferung sowohl für die rechtzeitige und<br />

korrekte Avisierung des <strong>MAN</strong>-Spediteurs, als auch für die pünktliche Bereitstellung der Lieferumfänge<br />

verantwortlich. Details zur durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus beauftragten Belieferung werden in der<br />

Versandanweisung für die Belieferung der <strong>MAN</strong> Truck & Bus geregelt, die durch den Einkauf zur<br />

Verfügung gestellt wird. Die Versandanweisung (aktuelle Version) ist Bestandteil des Vertrages zwischen<br />

Lieferant und der <strong>MAN</strong> Truck & Bus. Bei Verstoß gegen diese Anweisung behält sich die <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

vor, entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.<br />

Bei einer durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus beauftragten Belieferung sind die Arbeitszeiten des Empfangswerks<br />

sowie die transportrelevanten Sonn- und Feiertage zu berücksichtigen. Der Lieferant muss sicherstellen, dass<br />

Arbeitszeiten und arbeitsfreie bzw. arbeitsreduzierte Tage im Lieferantenwerk und beim Spediteur die<br />

Anlieferfrequenz nicht beeinflussen.<br />

Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus unterscheidet bei einer durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus beauftragten Belieferung zwischen<br />

„Standardfahrten ohne Paketumfang“ sowie „Standardfahrten mit Paketumfang“. Als Paketumfang gelten<br />

Kleinstsendungen bis zu einem Gewicht von 60 kg. Hierbei gilt, dass Kleinstsendungen bis 32 kg zu einem<br />

Paket zusammen zu fassen sind und in Summe pro Versandtag maximal 2 Pakete zulässig sind.<br />

Standardfahrt ohne Paketumfang<br />

Um eine fristgerechte Anlieferung zu gewährleisten, muss der Lieferant bei einer durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

beauftragen Belieferung Sendungen ohne Paketumfang beim Spediteur der <strong>MAN</strong> Truck & Bus in der Regel<br />

zwei Werktage vor Anliefertermin avisieren (Tag A). Daraufhin holt der Spediteur die Sendung einen Werktag<br />

vor Liefertermin am Versandort, d.h. Produktionsstandort, Vertragslagerstandort oder Dienstleisterstandort, ab<br />

(Tag B). Der Lieferant muss die Sendung entsprechend bereitstellen. Die Anlieferung an das <strong>MAN</strong>-<br />

Empfangswerk erfolgt am Liefertermin (Tag C). In Abhängigkeit von der Entfernung des Versandstandortes<br />

zum Empfangswerk ist jedoch häufig eine Avisierung von mehr als zwei Werktagen vor Anliefertermin<br />

notwendig. Die Details regelt daher verbindlich die Versandanweisung für die Belieferung der<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus.<br />

Der Lieferant avisiert Sendungen ohne Paketumfänge mit dem Vordruck „Versandanmeldung“ per Fax beim<br />

Spediteur. Gegebenfalls übermittelt der Lieferant den Lieferschein gemäß VDA-Standard 4913 zusätzlich zu<br />

der <strong>MAN</strong> Truck & Bus auch an den Spediteur. Eine Weiterleitung des Lieferscheins durch den Spediteur per<br />

DFÜ an die <strong>MAN</strong> Truck & Bus geschieht nicht. Bei Abholung übergibt der Lieferant dem Spediteur den<br />

Original-Transportauftrag (VDA 4922), eine Kopie davon sowie einen Lieferschein in doppelter Ausfertigung<br />

oder einen Warenbegleitschein (VDA 4912) in doppelter Ausfertigung. Bei allen Sendungen, die nicht über den<br />

Konsolidierungspunkt des Spediteurs laufen, müssen Transportauftrag und Lieferschein (falls nicht nach VDA-<br />

Standard 4913 übermittelt) dem Spediteur vorab per Fax zur Verfügung gestellt werden. In diesen Fällen wird<br />

der Lieferant vom Spediteur verständigt.<br />

Bei JIS/JIT-Belieferung ist die Ware vom Lieferanten zu einem bestimmten, vom Anliefertermin abhängigen<br />

Zeitpunkt (Abholtermin = Eintrefftermin -Transitzeit - Beladezeit) für den Spediteur zur Abholung bereit zu


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M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

stellen. Der Lieferant informiert die Spedition am Vortag der Bereitstellung bis zu einer vereinbarten Uhrzeit<br />

(vgl. Versandanweisung) über den Abholtermin der Ware und den Anliefertermin im <strong>MAN</strong>-Empfangswerk. Der<br />

Lieferant übergibt dem Spediteur bei Abholung den Original-Transportauftrag inklusive Kopie, den DFÜ-<br />

Warenbegleitschein sowie die fahrgestellnummern-bezogene Ladeliste. Sollte sich die Transitzeit verändern,<br />

muss die Spedition den Lieferanten mit angemessener Vorlaufzeit darüber informieren. Die Spedition informiert<br />

die <strong>MAN</strong> Truck & Bus und den Lieferanten, wenn der vereinbarte Abholtermin beim Lieferanten nicht<br />

eingehalten werden kann. Jegliche zeitliche Verzögerungen, die sich nach Abholung beim Lieferanten durch<br />

die Spedition ergeben, müssen von der Spedition umgehend mit der Materialdisposition des betroffenen<br />

Werkes abgestimmt werden.<br />

Mehrkosten, die durch Abweichung vom Regelprozess entstehen, werden vom jeweiligen Verursacher<br />

getragen. Diese Abweichungen sind beispielsweise:<br />

Beim Lieferanten:<br />

� Vorgezogener Versand aufgrund von produktionsfreien Tagen oder Feiertagen (zusätzlicher Trailerbedarf)<br />

� Wartezeiten wegen unüblichen Verzögerungen im Versand<br />

Bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus:<br />

� Samstagschichten, die zu vorgezogenen Sendungen beim Lieferanten führen (zusätzlicher Trailerbedarf)<br />

� Verschiebung oder Ausfall geplanter Sendungen wegen Produktionsausfall vorbehaltlich Ziffer 8 der<br />

Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Produktionsmaterial und Ersatzteile für Nutzfahrzeuge<br />

Standardfahrt mit Paketumfang<br />

Paketsendungen (Gewicht bis zu 60 kg, pro Paket max. 32 kg) sind bei einer durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

beauftragten Belieferung mit dem vorgegebenen Dienstleister zu versenden. Die Zustellung erfolgt<br />

entsprechend der Sendungen ohne Paketumfänge. Der Lieferant avisiert Paketsendungen über die<br />

Versanddokumentation des vorgegebenen Dienstleisters. Details zum Prozess sind der jeweils gültigen<br />

Versandanweisung zu entnehmen.<br />

Sonderfahrten<br />

Bei einer durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus beauftragten Belieferung erfolgt die Anweisung für Sonderfahrten<br />

grundsätzlich durch die Materialdisposition der <strong>MAN</strong>-Empfangswerke in Abstimmung mit dem Lieferanten.<br />

Ist die Sonderfahrt von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus zu vertreten, trägt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die Kosten und ist für<br />

die Beauftragung sowie Durchführung der Sonderfahrt zuständig.<br />

Hat der Lieferant die Sonderfahrt zu vertreten, trägt er die Kosten und ist für die Beauftragung sowie die<br />

Durchführung verantwortlich. Hierfür erhält der Lieferant vom Materialmanagement eine Sonderfahrtennummer.<br />

Beauftragt der Lieferant den Sonderfahrtendienstleister der <strong>MAN</strong> Truck & Bus (derzeit die Spedition<br />

INTIME), muss diesem die Sonderfahrtennummer mitgeteilt werden. Die <strong>MAN</strong>-Sonderfahrten-nummer muss<br />

auf allen Beförderungspapieren vermerkt werden. Alternativ kann der Lieferant auch eine andere Spedition<br />

einsetzen.<br />

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass nicht die <strong>MAN</strong> Truck & Bus, sondern der Lieferant (oder umgekehrt) die<br />

Sonderfahrt zu vertreten hat, so sind die Kosten für die Sonderfahrt an den jeweils anderen weiterzubelasten.


6.3.2 Transportverantwortung beim Lieferanten<br />

Standardfahrt<br />

Seite 21<br />

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Bei einer durch den Lieferant beauftragten Belieferung stellt der Lieferant sicher, dass die beauftragte<br />

Spedition stets über den Aufenthaltsort der Ware Auskunft geben kann. Für das pünktliche und<br />

ordnungsgemäße Eintreffen der Ware im <strong>MAN</strong>-Empfangswerk ist bei durch den Lieferant beauftragter<br />

Lieferung ausschließlich der Lieferant verantwortlich.<br />

Sonderfahrten<br />

Bei Sonderfahrten sind die Fahrer mit einem Mobiltelefon auszustatten, um den Aufenthaltsort auf Anforderung<br />

jederzeit feststellen zu können. Die Mobiltelefonnummer ist der <strong>MAN</strong> Truck & Bus auf Anfrage mitzuteilen.<br />

Sondertransporte sind genehmigungspflichtig und mit den Fachabteilungen der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

abzustimmen.<br />

6.4 Zollabwicklung und Incoterms bei Warenlieferungen aus Non-EU Ländern 2<br />

Bestimmend für die Form der Zollabwicklung bei Non-EU Waren ist, ob der Lieferant gemeinschaftsansässig<br />

ist. Der Lieferant ist gemeinschaftsansässig, wenn er über einen Geschäftssitz innerhalb der EU verfügt.<br />

Darüber hinaus kann auch der gewählte Belieferungsstandard einen Einfluss auf die Behandlung von Waren<br />

von außerhalb der EU-Grenzen haben.<br />

6.4.1 Lieferant ist nicht gemeinschaftsansässig<br />

Der Lieferant ist nicht gemeinschaftsansässig, wenn er über keinen Geschäftssitz innerhalb der EU verfügt.<br />

Ist der Lieferant nicht gemeinschaftsansässig und erfolgt die Belieferung im Belieferungsstandard JIS/ JIT<br />

Vertragslager, ist das Vertragslager in der EU als Zolllager 3 zu führen und die Ware entsprechend zollrechtlich<br />

zu behandeln. D.h. der Lieferant überführt die Ware bei Grenzübertritt zunächst in den zollrechtlichen Versand<br />

(Versandverfahren T1 4 ) für den Transport der Ware als Zollgut in das Zolllager. Im Anschluss wird die Ware in<br />

ein Zolllagerverfahren überführt. Bei Abruf eines Lieferloses aus dem Zolllager durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

eröffnet der Lieferant bzw. der von ihm beauftragte Dienstleister ein weiteres Versandverfahren (T1). Der von<br />

der <strong>MAN</strong> Truck & Bus beauftragte Gebietsspediteur übernimmt die Ware als Zollgut und transportiert sie zum<br />

<strong>MAN</strong>-Empfangswerk. Dort nimmt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die Verzollung vor (vgl. Abbildung 12).<br />

2 Hinweis: Die Ausführungen in diesem Kapitel beziehen sich ausschließlich auf Warenlieferungen, die von einem<br />

Ort außerhalb der EU-Grenzen erfolgen. Dies bedingt nicht notwendigerweise auch einen Geschäftssitz des<br />

Lieferanten außerhalb der EU.<br />

3 Im Zolllager dürfen kraft Gesetz keine wertschöpfenden Tätigkeiten, wie z.B. Vormontage, Lackierung etc.,<br />

durchgeführt werden. In diesem Fall muss ein zusätzlicher Dienstleister von Seiten der <strong>MAN</strong> Truck & Bus Group<br />

eingebunden werden (s. Abschnitt „Belieferung Non-EU über JIS/JIT 2-stufig“). Zum Zolllagerverfahren vgl.<br />

Artikel 84ff. und 98ff. Zollkodex der Europäischen Gemeinschaft und die Artikel 496ff. der Zollkodex-<br />

Durchführungsverordnung.<br />

4 Vgl. Art. 37-57 Zollkodex der Europäischen Gemeinschaft.


Seite 22<br />

M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

JIS/ JIT<br />

Vertragslager<br />

JIS/ JIT<br />

2-stufig<br />

Lieferant<br />

Lieferant<br />

(ggf. i.V.m.<br />

Vertragslager)<br />

Übersee/Überlandtransport<br />

Lieferant <strong>MAN</strong><br />

Non-EU EU<br />

Übersee-/Überlandtransport<br />

Vertragslager**<br />

(Zolllager)<br />

LKW-<br />

Transport<br />

LDL*<br />

* LDL: Logistikdienstleister, Logistikdienstleister, beauftragt beauftragt durch durch <strong>MAN</strong><br />

** Dienstleister beauftragt durch Lieferant bzw. Umschlagslager des Lieferanten<br />

LKW-<br />

Transport<br />

Traileryard /<br />

Trailerdock /<br />

Footprint<br />

Traileryard /<br />

Trailerdock /<br />

Footprint<br />

Bereitstellung im<br />

Pull-Prinzip<br />

Bereitstellung im<br />

Pull-Prinzip<br />

Bestandsverantwortung durch Lieferant<br />

Fertigung/<br />

Montage<br />

Fertigung/<br />

Montage<br />

Verzollung, d.h. Überführung der Ware in Freiverkehr<br />

Abbildung 12: Belieferung Non-EU über JIS/ JIT 1- bzw. 2-stufig bei nicht gemeinschaftsansässigem<br />

Lieferanten<br />

Erfolgt die Belieferung im Belieferungsstandard JIS/ JIT 2-stufig, bindet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus einen<br />

Dienstleister ein 5 . In diesem Fall ist die <strong>MAN</strong> Truck & Bus für die Verzollung vor Einlagerung der Ware beim<br />

Dienstleister verantwortlich. Die Belieferung erfolgt mit Incoterm „DDU bzw. DAP Dienstleister“, falls der<br />

Lieferant außerhalb des Gebietsspeditionsnetzwerkes der <strong>MAN</strong> Truck & Bus liegt. Liegt er innerhalb des<br />

Gebietsspeditionsnetzes der <strong>MAN</strong> Truck & Bus, erfolgt die Belieferung mit Incoterm „FCA ab Lieferantenwerk“<br />

(vgl. Abbildung 11).<br />

Damit die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die Verzollung vornehmen (lassen) kann, schickt der Lieferant die für die<br />

Verzollung erforderlichen Dokumente (Rechnung und Ursprungsdokumente, wie z.B. EUR.1, ZU, Form A,<br />

A.TR etc.) rechtzeitig vor Eintreffen der Lieferung an die <strong>MAN</strong> Truck & Bus.<br />

Im Fall der Vorratsbeschaffung, der analog abgewickelt wird (vgl. Abschnitt 3.7), sowie bei der<br />

Einzelbeschaffung mit/ ohne Lagerhaltung, bei Ship to Line (nur Überland) und Vendor Managed Inventory<br />

(nur Überland) nimmt ebenfalls die <strong>MAN</strong> Truck & Bus standardmäßig die Verzollung vor, wenn die Ware im<br />

<strong>MAN</strong>-Empfangswerk eintrifft.<br />

Sofern der Lieferant im Gebietsspeditionsnetz der <strong>MAN</strong> Truck & Bus liegt, erfolgt die Belieferung im Fall der<br />

Vorratsbeschaffung, bei der Einzelbeschaffung mit/ohne Lagerhaltung und beim Vendor Managed Inventory<br />

mit Incoterm „FCA ab Lieferantenwerk“. In diesem Fall ist die <strong>MAN</strong> Truck & Bus für den physischen Transport<br />

der Ware zum <strong>MAN</strong>-Empfangswerk und die zollrechtliche Abwicklung bei Grenzübertritt durch Überführung der<br />

Ware in ein Versandverfahren (T1) verantwortlich.<br />

Liegt der Lieferant nicht im Gebietsspeditionsnetzwerk der <strong>MAN</strong> Truck & Bus, erfolgt die Belieferung mit<br />

Incoterm „DDU bzw. DAP <strong>MAN</strong> Werk“. In diesem Fall ist der Lieferant für den physischen Transport der Ware<br />

zum <strong>MAN</strong>-Empfangswerk und die zollrechtliche Abwicklung bei Grenzübertritt durch Überführung der Ware in<br />

ein Versandverfahren (T1) verantwortlich.<br />

Im Belieferungsstandard Ship to Line wird grundsätzlich der Incoterm „DDU bzw. DAP <strong>MAN</strong> Werk“<br />

angewendet (vgl. Abbildung 11).<br />

6.4.2 Lieferant ist gemeinschaftsansässig<br />

Erfüllt der Lieferant diese Voraussetzung, obliegt ihm die Verzollung von außerhalb der EU-Grenzen gelieferter<br />

Ware – unabhängig vom gewählten Belieferungsstandard. Erfolgt die Belieferung im Belieferungsstandard JIS/<br />

JIT Vertragslager (welcher auch analog für die Vorratsbeschaffung angewendet wird), ist der Lieferant für die<br />

Verzollung der Ware vor Entnahme in das Vertragslager verantwortlich.<br />

Zur Bestimmung des Incoterm wird bei gemeinschaftsansässigen Lieferanten zusätzlich unterschieden, mit<br />

welcher Niederlassung des Lieferanten ein Vertrag besteht:<br />

5 Gründe können bspw. sein: (1) Der Lieferant bzw. der vom Lieferant beauftragte Dienstleister betreibt das<br />

Vertragslager in der EU als Zolllager, und das von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus Group geforderte Leistungsspektrum<br />

umfasst wertschöpfende Tätigkeiten. (2) Der Lieferant bzw. der vom Lieferant beauftragte Dienstleister kann das<br />

von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus Group geforderte (Dienst-)leistungsspektrum nicht erfüllen.


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M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

� Vertrag besteht mit der gemeinschaftsansässigen Niederlassung des Lieferanten innerhalb der EU:<br />

Die Belieferung erfolgt mit Incoterm „FCA ab Vertragslager“ (analog EU-Anlieferung).<br />

� Vertrag besteht mit der Niederlassung des Lieferanten im Non-EU Raum:<br />

Die Belieferung erfolgt mit Incoterm „DDP 6 Vertragslager“ (analog EU-Anlieferung).<br />

In beiden Fällen ist der Lieferant für den physischen Transport der Ware zum Vertragslager und die<br />

zollrechtliche Abwicklung durch Überführung der Ware in den Freiverkehr verantwortlich. Grundsätzlich<br />

übernimmt der Lieferant die Verladung der Ware im Warenausgang des Vertragslagers.<br />

Für alle anderen Belieferungsstandards gelten die Regelungen der EU-Anlieferung analog. In allen Fällen hat<br />

der gemeinschaftsansässige Lieferant eine Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprung gemäß VO<br />

(EG) 1207/2001 bzw. eine Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprung gegenüber der <strong>MAN</strong> Truck<br />

& Bus abzugeben.<br />

6.5 Lieferdokumente und DFÜ-Kommunikation im Versandprozess<br />

Die Fähigkeit zur Datenfernübertragung (DFÜ-Fähigkeit) des Lieferanten wird in allen Fällen vorausgesetzt.<br />

Eine alternative Übertragungsform ist nur in Absprache mit der <strong>MAN</strong> Truck & Bus zulässig. Näheres regelt das<br />

EDI-Starterpaket der <strong>MAN</strong> Truck & Bus, das im Lieferantenportal der <strong>MAN</strong> Truck & Bus zum Download<br />

bereit steht.<br />

6.5.1 Lieferdokumente für den Transport und die Anlieferung<br />

Die für die Lieferung und den Transport zu verwendenden Lieferdokumente haben ausschließlich dem von<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus vorgegebenen VDA-Standard bzw. DIN-Vorgaben und der erforderlichen Anzahl gem.<br />

nachfolgender Tabelle zu entsprechen:<br />

Erforderliche Transportdokumente Nationaler Verkehr<br />

Internationaler Verkehr<br />

EU Non-EU<br />

int. CMR-Frachtbrief - 2 3<br />

Speditionsauftrag/Frachtbrief nach VDA 4922 2 2 2<br />

Lieferschein DIN 4994 oder DFÜ-<br />

Warenbegleitschein nach VDA 4912<br />

2 2 2<br />

Zolldokumente - - 2<br />

Tabelle 3: Erforderliche Transportdokumente<br />

Transportverantwortung bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus:<br />

Alle erforderlichen Lieferdokumente sind bei Abholung dem <strong>MAN</strong>-Spediteur in Papierform zu übergeben.<br />

Sollten die Lieferpapiere bei Abholung nicht der richtigen Art oder Anzahl entsprechen, ist der <strong>MAN</strong>-Spediteur<br />

unterwiesen, die Annahme der Ware zu verweigern.<br />

Durch die Annahmeverweigerung ggf. entstehende Kosten (Standzeiten, Leerfahrten etc.) werden direkt<br />

durch den <strong>MAN</strong>-Spediteur an den Lieferanten in Rechnung gestellt.<br />

Transportverantwortung beim Lieferanten:<br />

Alle erforderlichen Lieferdokumente sind bei Anlieferung im Wareneingang in Papierform vorzulegen.<br />

Sollten die Lieferpapiere bei Anlieferung nicht der richtigen Art oder Anzahl entsprechen, behält sich der<br />

<strong>MAN</strong>-Wareneingang vor, die Annahme der Ware zu verweigern.<br />

Durch die Annahmeverweigerung ggf. entstehende Kosten beim Spediteur des Lieferanten<br />

(Standzeiten, Leerfahrten etc.) bzw. im Wareneingang müssen durch den Lieferanten getragen werden.<br />

6 DDP (Delivered Duty paid / Geliefert verzollt): Der Verkäufer liefert dem Käufer die zur Einfuhr freigemachte<br />

Ware am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen. Der Verkäufer hat<br />

die Kosten und Gefahren der Beförderung bis dorthin zu tragen einschließlich jeglichen für die Einfuhr in das<br />

Bestimmungsland erforderlichen Zolls (vgl. Incoterms 2000: ICC official rules for the interpretation of trade terms,<br />

S. 125).


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M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

6.5.2 Lieferpapiere per DFÜ<br />

Rechtzeitig, spätestens beim Versand der Ware ist der Lieferschein (VDA 4913 7 oder EDIFACT DESADV) per<br />

DFÜ an das <strong>MAN</strong>-Empfangswerk zu senden. Bei JIS/JIT-Belieferung müssen bei Anlieferung DFÜ-<br />

Warenbegleitschein, Transportauftrag und eine fahrgestellnummern-bezogene Ladeliste im Wareneingang<br />

abgegeben werden. Lieferumfänge für Erstmusterprüfungen sind auf einem separaten Lieferschein<br />

aufzuführen. Lieferstandards (vgl. 6.1) müssen korrekt erfasst und übermittelt werden. Bei der Verwendung<br />

von Ladungsträgergebinden sind alle Gebindekomponenten einer Ladeeinheit entsprechend des<br />

Lieferstandards mit der richtigen Behältersachnummer aufzunehmen.<br />

Die Erstellung der Lieferpapiere sowie die Beladung der LKW müssen abladestellenbezogen erfolgen.<br />

6.5.3 Rechnung per DFÜ<br />

Zur Übermittlung der Rechnung ist das Format VDA 4906 oder VDA 4938 EDIFACT INVOIC zu verwenden.<br />

Zusätzlich ist die Übermittlung eines Summenprotokolls in schriftlicher Form erforderlich, falls diese Rechnung<br />

nicht mit einer voll qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt wird.<br />

6.6 Qualität der Lieferung<br />

Entsprechend der Verpackungsrichtlinie M 3338, ist der Lieferant verpflichtet, saubere sowie unbeschädigte<br />

Teile und Ladungsträger zu liefern. Bei Warenannahme werden durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die folgenden<br />

Prüfungen vorgenommen.<br />

� Vergleich des Transportauftrags mit der LKW-Ladung<br />

� Sichtbare Beschädigungen<br />

� Anzahl und Qualität von Ladungsträgern<br />

7 Leergutprozess<br />

Jedes liefernde Lieferantenwerk ist einem eindeutigen Hauptversorgerwerk zugeordnet. Die gesamte<br />

Kommunikation bzgl. Ladungsträgerbedarfe erfolgt mit dem zugeordneten Hauptversorgerwerk.<br />

7.1 Ladungsträgerdefinition<br />

Folgende Ladungsträger werden bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus unterschieden:<br />

� ULT – Universalladungsträger<br />

� KLT – Kleinladungsträger (VDA: KLT-System 4500. Bevorzugt werden VDA-R-KLTs mit dem Merkmalen<br />

„einwandige“ KLT-Konstruktion, starr, Füllgewicht bis 12 kg und Verbundboden)<br />

� SLT – Sonderladungsträger<br />

Diese Ladungsträger und deren technische Daten sind in der <strong>MAN</strong> Ladungsträgernorm M3301 der <strong>MAN</strong><br />

Truck & Bus definiert und dokumentiert. Für eine Belieferung dürfen ausschließlich diese Ladungsträger<br />

verwendet werden. Die Verpackungsvorschriften der <strong>MAN</strong> Truck & Bus sind zu berücksichtigen. Diese werden<br />

verbindlich in der Logistikvereinbarung beschrieben und mit dem Lieferanten vereinbart. Durch die<br />

Logistikvereinbarung regelt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus u. a. verbindliche Verpackungsvorschriften für folgende<br />

Informationen: Sachnummer + Packlos + Ladungsträgertyp + Verpackungsmaterial. (vgl. Abschnitt 6.1)<br />

7 Im Falle der in Abschnitt 5.1.1.1 beschriebenen Abrufsteuerung (JIS-Abrufe im Format EDIFACT-DELJIT) ist<br />

die Angabe der von <strong>MAN</strong> Truck & Bus Group kommunizierten Trailer ID, des amtlichen Trailerkennzeichens und<br />

des voraussichtlichen Ankunftszeitpunktes zwingend erforderlich.


7.2 Ladungsträgerfinanzierung und -entwicklung<br />

7.2.1 Universalladungsträger und Kleinladungsträger<br />

Seite 25<br />

M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

Die Entwicklung, Beschaffung und Finanzierung von Universalladungsträgern und Kleinladungsträgern erfolgt<br />

durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus. Die für eine Lieferbeziehung zwischen Lieferant und der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

maximal zur Verfügung stehende Anzahl an Ladungsträgern sowie die zulässigen Verwendungsmöglichkeiten<br />

werden in Abschnitt 7.3 bzw. 7.6 geregelt.<br />

7.2.2 Sonderladungsträger<br />

Die Entwicklung und Finanzierung und Beschaffung von Sonderladungsträgern liegt in der Verantwortung der<br />

Lieferanten. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus stellt den Lieferanten dafür die technischen Spezifikationen (z. B.<br />

brandschutztechnische Voraussetzungen, transport- und produktionstechnische Anforderungen) und<br />

Qualitätsanforderungen an Material und Ausführung in der <strong>MAN</strong> Ladungsträgernorm M 3301 zur Verfügung.<br />

Jeder neue Sonderladungsträger und jede Änderung an einem Sonderladungsträger muss mit der <strong>MAN</strong> Truck<br />

& Bus abgestimmt und freigegeben werden.<br />

Der Lieferant übernimmt die Kosten für die Entwicklung. Die notwendigen Investitionen und deren<br />

Abschreibung, die Wartung, Reinigung und Instandhaltung der Sonderladungsträger werden gemäß eines<br />

abgestimmten Refinanzierungsmodells schriftlich vereinbart. Die genaue Vertragsgestaltung für die<br />

Finanzierung von Sonderladungsträgern wird beim Vertragsabschluss individuell erarbeitet. Die entstehenden<br />

Kosten sind gemäß den jeweiligen Vereinbarungen mit der <strong>MAN</strong> Truck & Bus weiterzubelasten. Die<br />

Kalkulation hierzu ist in jedem Falle offen zu legen. Bestandteil dieser Kalkulation muss eine gemeinsam<br />

definierte reichweiten- und bedarfsorientierte Behältermengenplanung sein. Zudem gelten die in Abschnitt 7.3<br />

und 7.5 definierten Regeln. Der Lieferant ist dafür verantwortlich die Behälter rechtzeitig, mit einem zeitlichen<br />

Vorlauf von drei Wochen, zum Produktionsprogramm zu beschaffen.<br />

7.2.3 Verpackungsmaterial<br />

Einwegverpackungen als Teileschutz werden ausnahmslos vom Lieferanten entwickelt und bezahlt.<br />

Universalladungsträger mit mehrwegfähigen Sondereinlagen gelten als Sonderladungsträger. Im Regelfall liegt<br />

die Entwicklung und Finanzierung dieser Universalladungsträger mit Sondereinlagen somit in der<br />

Verantwortung des Lieferanten – die genaue Vertragsgestaltung ist in jedem Fall individuell zu erarbeiten.<br />

7.3 Ladungsträgerverwendung und -qualität<br />

Es gilt:<br />

� Ladungsträger sind nur für das jeweils bestellte Produkt der <strong>MAN</strong> Truck & Bus zu verwenden.<br />

� Ladungsträger sind ausschließlich für die im Reichweitenmodell definierten Lager- und Transportstufen<br />

einzusetzen (Ab letzter Ladekante des produzierenden Werkes).<br />

� Ladungsträger sind nicht zur Beschaffung und Lagerung von Rohmaterialen, Einzelteilen, Halbfertigteilen<br />

usw. zu verwenden.<br />

� Die Verwendung von Ladungsträgern für Vorproduktionen ist grundsätzlich nicht gestattet, Abweichungen<br />

sind von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus explizit schriftlich zu genehmigen (<strong>MAN</strong>-Sachnummer, Ladungsträgertyp,<br />

Ladungsträgeranzahl, Dauer der genehmigten Abweichung). Auch Unterlieferanten dürfen nicht mit<br />

Ladungsträgern ausgestattet werden, die von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus direkt oder indirekt finanziert wurden.<br />

Für die Ladungsträgerqualität gelten zudem die Vorschriften der Ladungsträgernorm der <strong>MAN</strong> Truck & Bus.


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M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

7.3.1 Umgang mit Ladungsträgern<br />

� Ladungsträger werden „besenrein“ (d.h. lose Verpackungsreste sind entfernt, grobe Verschmutzungen<br />

sind beseitigt) dem Lieferanten zur Verfügung gestellt.<br />

� Faltbare Ladungsträger werden im Leerguttransport gefaltet versendet und sind vom Lieferanten<br />

dementsprechend für die Verwendung aufzuklappen.<br />

� Bei der Verwendung der Ladungsträger sind folgende Handlungen zu unterlassen:<br />

o Das Schieben der Ladungsträger mit der Staplergabel ist verboten.<br />

o Die maximale Stapelhöhe darf nicht überschritten werden.<br />

� Zur Verhinderung von Korrosion und Verschmutzung hat der Lieferant geeignete Schutzmaßnahmen<br />

zu treffen.<br />

7.3.2 Behälterpflege<br />

� Entspricht die Sauberkeit der Ladungsträger (vgl. 7.3.1) nicht den Qualitätsanforderungen an das darin<br />

zu transportierende Material, so hat der Lieferant weitere Reinigungsmaßnahmen auf eigene Kosten<br />

durchzuführen.<br />

� Um Verwechselungen von Teilen im Prozess zu vermeiden, darf nur der aktuelle Warenanhänger am<br />

Ladungsträger angebracht sein. Der Lieferant hat alte Anhänger zu entfernen.<br />

� Bei Ladungsträgern mit Kartentasche/Klemmplatte muss der Warenanhänger hierin angebracht sein.<br />

Ansonsten sind die Warenanhänger ausschließlich mit Textilklebepunkten entsprechend der<br />

aktuellsten Ausgabe der VDA Norm 4500 zu befestigen. Das Aufbringen der Etiketten mit Kleber kann<br />

zu Beschädigung der Ladungsträger führen. Die durch die Ablösung der Etiketten und die<br />

Beschädigung der Behälter entstehenden Mehrkosten hat der Lieferant zu tragen.<br />

7.4 Verwendung des web-basierten Container Managementsystems der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

Der Lieferant ist verpflichtet das web-basierte Container-Managementsystem (MN-CM) der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

für nachstehende Aufgaben zu nutzen:<br />

� Abruf von Leergut (s. Abschnitt 7.5)<br />

� Prüfung Kontostände (s. Abschnitt 7.8)<br />

� Ladungsträgerinventur (s. Abschnitt 7.8)<br />

Der Lieferant ist verpflichtet seine Kontaktdaten, insbesondere die Email-Adresse, jederzeit aktuell zu halten<br />

und regelmäßig die im MN-CM zur Verfügung gestellten Informationen abzurufen. Unterlassene<br />

Aktualisierungen, die vom Lieferanten zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Lieferanten.<br />

7.5 Abruf von Leergut bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

Der Lieferant ist für den rechtzeitigen Leergutabruf bei seinem zugeteilten Hauptversorger selbst<br />

verantwortlich. Verursacht der Lieferant durch die Unterlassung von Bestellungen, durch verspätetet bzw.<br />

fehlerhafte Bestellungen oder durch die Minderbestellung einen Leergutmangel, den er zu vertreten hat, so hat<br />

der Lieferant seiner Lieferverpflichtung gegenüber der <strong>MAN</strong> Truck & Bus dennoch nachzukommen und muss<br />

in einer alternativen Verpackung anliefern (vgl. 6.1). Hierdurch entstehende Mehrkosten auf Seiten des<br />

Empfängerwerks hat der Lieferant zu tragen.<br />

Der Abruf erfolgt in Anlehnung an den Leergutmanagementprozess nach VDA 5007. Der Abruf des Leerguts<br />

erfolgt im Voraus durch den Lieferanten über das web-basierte Container Managementsystem der <strong>MAN</strong> Truck<br />

& Bus.


Abbildung 13: Online-Bestellformular für Leergut<br />

Der Leergutabruf muss gemäß den nachfolgenden Bestellfristen erfolgen.<br />

Standort des Lieferanten (Produktionsstandort<br />

oder Vertragslager) an dem der Behälter<br />

benötigt wird (letzte Ladekante)<br />

in Deutschland oder Österreich<br />

im Land des Hauptversorgerwerkes<br />

nicht im Land des Hauptversorgerwerkes und nicht in<br />

Deutschland oder Österreich<br />

Leergut-Abruffrist<br />

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Mindestens 5 Werktage *) vor Liefertermin Vollgut bei der<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

Mindestens 5 Werktage *) vor Liefertermin Vollgut bei der<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

Mindestens 8 Werktage *) vor Liefertermin Vollgut bei der<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

*) Werktage = Montag – Freitag, außer Feiertage im Land/ Bundesland des Hauptversorgerwerkes<br />

Tabelle 4: Standort/ Leergut-Abruffrist<br />

7.6 Leergutabrufmenge<br />

Die Höhe der jeweiligen Leergutabrufmenge je Arbeitstag wird vom Lieferanten definiert; ein vorgegebener<br />

Maximalbestand im Behälterkreislauf darf jedoch nicht überschritten werden.<br />

7.6.1 Berechnung des Maximalbestands an Leergut im Behälterkreislauf<br />

Die Berechnung des Maximalbestands an Leergut im Behälterkreislauf basiert auf der folgenden Kalkulation:<br />

Maximalbestand an<br />

Leergut im Behälterkreislauf<br />

=<br />

Behälterbestandsreichweite<br />

im Behälterkreislauf<br />

[Arbeitstage]<br />

*<br />

Behälterbedarf je Arbeitstag<br />

[Behälter/ Arbeitstag ]<br />

7.6.2 Berechnung des Behälterbedarf je Arbeitstag<br />

Der Behälterbedarf definiert die Anzahl an Behältern je Arbeitstag, die benötigt werden, um das vereinbarte<br />

Produktionslos für die <strong>MAN</strong> Truck & Bus fertigen zu können. Die Berechnung des jeweiligen Behälterbedarfs<br />

erfolgt anhand folgender Formel:<br />

Behälterbedarf je Arbeitstag<br />

=<br />

Materialbedarf<br />

[Stück/Arbeitstag]<br />

/<br />

Packlos<br />

[Stück/Behälter]<br />

Da die Anzahl der benötigten Behälter somit vom Produktionsprogramm des Lieferanten abhängig ist, kann die<br />

Höhe des Behälterbedarfs Schwankungen unterworfen sein.


Seite 28<br />

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7.6.3 Berechnung der Behälterbestandsreichweite im Behälterkreislauf<br />

Die maximale Behälterbestandsreichweite im Behälterkreislauf wird für jede Lieferrelation zwischen der <strong>MAN</strong><br />

Truck & Bus und dem Lieferanten in der Logistikvereinbarung vereinbart. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus behält sich<br />

vor, die Bestandsreichweite im Zuge von erfolgten Prozessoptimierungen (Bsp. Laufzeiten-verkürzung der<br />

Transporte) einseitig anzupassen. Der Lieferant ist verpflichtet, eigene Prozessoptimierungen, die ebenfalls zu<br />

einer Reduzierung der Bestandsreichweite führen, der <strong>MAN</strong> Truck & Bus unverzüglich mitzuteilen.<br />

Die Behälterbestandsreichweite wird in Arbeitstagen angegeben und deckt die Umlaufzeit zwischen dem<br />

Lieferanten und der <strong>MAN</strong> Truck & Bus ab. Die Versorgung von Unterlieferanten mit <strong>MAN</strong>-eigenen Behältern ist<br />

nicht Bestandteil der vereinbarten Behälterbestandsreichweite im Behälterkreislauf. Diese wird in der<br />

Logistikvereinbarung definiert und entspricht der Behälterbestandsreichweite an Fertigwaren beim<br />

Lieferanten, einem Leergutpuffer beim Lieferanten sowie den Transportreichweiten für Voll- und<br />

Leergutlieferungen (Vgl. Abbildung 14). Die interne Behälterreichweite in den Werken der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

wird in der Logistikvereinbarung für Universalladungsträger nicht berücksichtigt.<br />

Unterlieferant<br />

Behälterbestandsreichweite<br />

Unterlieferanten<br />

Transportreichweite<br />

Vollgut<br />

Lieferant<br />

�� Behälterbestandsreichweite an<br />

Fertigwaren<br />

�� Behälterbestandsreichweite<br />

Leergutpuffer<br />

Abbildung 14: Behälterbestandsreichweite<br />

Transportreichweite<br />

Leergut<br />

<strong>MAN</strong> Werk<br />

Behälterbestandsreichweite<br />

<strong>MAN</strong> Werk<br />

Die gesamte Behälterbestandsreichweite je Lieferrelation errechnet sich wie folgt:<br />

Behälterbestandsreichweite<br />

Behälterbestandsreichweite<br />

des des Lieferanten<br />

Lieferanten<br />

=<br />

=<br />

2 2 * * Transportreichweite Transportreichweite (Voll(Vollundund<br />

Leergut)<br />

Leergut)<br />

[Arbeitstage]<br />

[Arbeitstage]<br />

+<br />

+<br />

Behälterbestandsreichweite<br />

Behälterbestandsreichweite<br />

Leergutpuffer Leergutpuffer des des Lieferanten<br />

Lieferanten<br />

[Arbeitstage]<br />

[Arbeitstage]<br />

Legende<br />

7.6.3.1 Transportreichweite für Voll- und Leergut<br />

Die Transportreichweiten für Voll- und Leergut sind in der Versandanweisung definiert.<br />

+<br />

+<br />

Bestandteil der Behälterbestandsreichweite<br />

beim<br />

Lieferanten<br />

Kein Bestandteil der<br />

Behälterbestandsreichweite<br />

beim Lieferanten<br />

Behälterbestandsreichweite Behälterbestandsreichweite an<br />

an<br />

Fertigwaren Fertigwaren beim beim Lieferanten<br />

Lieferanten<br />

[Arbeitstage]<br />

[Arbeitstage]<br />

7.6.3.2 Behälterbestandsreichweite Leergutpuffer des Lieferanten<br />

Die Anlieferrhythmen der Leergutlieferungen müssen von jedem Lieferanten mit dem zuständigen<br />

Hauptversorger der <strong>MAN</strong> Truck & Bus abgestimmt werden. Um auch bei niedrigen Anlieferrhythmen eine<br />

optimale Leergutversorgung gewährleisten zu können, berücksichtigt die Behälterbestandsreichweite im<br />

Behälterkreislauf einen Leergutpuffer. Die Höhe der Behälterbestandsreichweite dieses Leergutpuffers hängt<br />

direkt von dem Anlieferrhythmus der Leergutlieferung ab (vgl. Tabelle 4).<br />

Anlieferrhythmus der Leergutlieferung<br />

Behälterbestandsreichweite<br />

Leergutpuffer des Lieferanten<br />

täglich 1 AT<br />

4-mal/Woche 2 AT<br />

3-mal/Woche 3 AT<br />

2-mal/Woche 4 AT<br />

wöchentlich 5 AT<br />

2-wöchentlich 10 AT<br />

3-wöchentlich 15 AT<br />

monatlich 20 AT<br />

Tabelle 5: Behälterbestandsreichweite im Leergutpuffer


7.6.3.3 Behälterbestandsreichweite an Fertigwaren beim Lieferanten<br />

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Diese Behälterbestandsreichweite definiert die Reichweite für jene Behälter beim Lieferanten, die für die<br />

Aufbewahrung des Sicherheitsbestandes und der versandfertigen Fertigwaren an die <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

benötigt werden. Die Behälterbestandsreichweite für Fertigwaren beim Lieferanten beträgt generell 3<br />

Arbeitstage. Abweichungen werden in der Logistikvereinbarung vereinbart.<br />

7.6.3.4 Berechnung der Behälterbestandsreichweite bei SLT im Behälterkreislauf<br />

Die Definition der Behälterbestandsreichweite bei SLT, sowie die damit verbundene zu beschaffende<br />

Behältermenge werden bei Vertragsabschluss individuell erarbeitet und zwischen der <strong>MAN</strong> Truck & Bus und<br />

dem Lieferanten abgestimmt. Grundlage bildet das <strong>MAN</strong>-Reichweitenmodell (vgl. Kap. 7.6.3).<br />

Für die Kalkulation werden dem Lieferanten die notwendigen Informationen über die von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

zu verantwortenden Bestandteile des Behälterkreislaufes, von den verantwortlichen Fachstellen der <strong>MAN</strong><br />

Truck & Bus mitgeteilt. Dies sind folgende Bestandteile:<br />

� Transportdauer Vollgut/Leergut<br />

� Verweildauer der Behälter in den <strong>MAN</strong>-Empfangswerken<br />

� Verweildauer der Behälter bei von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus beauftragten Dienstleistern (z.B. für Sequenzierung)<br />

Alle anderen Bestandteile des Behälterkreislaufes (Verweildauer beim Lieferanten etc.) sind vom Lieferanten<br />

eigenständig zu planen und offen zu legen.<br />

7.7 Versorgungssicherheit (Unter- und Überversorgung)<br />

Unter dem Gesichtspunkt einer Transportkostenoptimierung ist eine Überversorgung des Lieferanten zulässig.<br />

Der Lieferant hat in jedem Falle ausreichenden Lagerplatz für Leergut zur Verfügung zu stellen. Für den Fall<br />

einer durch den Lieferanten verursachten Überversorgung bzw. längeren Bindung der Behälter (Ist-Bestand<br />

größer Soll-Bestand), behält sich die <strong>MAN</strong> Truck & Bus vor, die hierdurch entstehenden Kosten dem<br />

Lieferanten in Rechnung zu stellen. Im Falle einer Reichweitenunterschreitung ist dem Lieferanten gestattet,<br />

den definierten Ladungsträger aus eigenen Beständen in den Belieferungskreislauf mit einzubringen. Kann die<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus einen Serienbehälter kurzfristig nicht bereitstellen, muss der Lieferant die Abweichung vom<br />

Soll-Prozess und ggf. einhergehende Kosten bilateral mit den Ansprechpartnern des Hauptversorgerwerkes<br />

vereinbaren und eine schriftliche Freigabe einholen (z. B. für ULTs Definition eines Alternativbehälters).<br />

7.8 Leihgutkontoauszug/ Ladungsträgerinventur<br />

Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus versendet via dem <strong>MAN</strong>-Container Managementsystem (MN-CM) bis zum 2. Werktag<br />

eines Monats einen Leihgutkontoauszug mit den Bestands- und Bewegungsdaten des vergangenen Monats.<br />

Der Lieferant ist verpflichtet, die Kontoauszüge sorgfältig auf eventuelle Fehl- bzw. Falschbuchungen zu<br />

prüfen. Der Lieferant muss Reklamationen mit einer Frist von 2 Wochen bis zum 15. des Kalendermonats der<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus via MN-CM mitteilen. Gehen bis zu dieser Frist keine Reklamationen via MN-CM bei der<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus ein, gelten die Bestände aus dem Kontoauszug als verbindlich durch den Lieferanten<br />

akzeptiert. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus arbeitet gerechtfertigte Reklamationen bis zum Ende dieses Monats ein.<br />

Treten im Rahmen der Reklamationsbearbeitung aufgrund des versendeten Leihgutkontoauszuges<br />

Bestandsdifferenzen bei <strong>MAN</strong> eigenen Ladungsträgern auf, behält sich die <strong>MAN</strong> Truck & Bus vor, diese dem<br />

Lieferanten bei Verschulden in Rechnung zu stellen.<br />

Treten im Rahmen der Reklamationsbearbeitung aufgrund des versendeten Leihgutkontoauszuges<br />

Bestandsdifferenzen bei lieferanteneigenen Ladungsträgern auf, besteht die Möglichkeit für den Lieferanten<br />

diese der <strong>MAN</strong> Truck & Bus bei Verschulden in Rechnung zu stellen.<br />

Zwischen dem Lieferanten und der <strong>MAN</strong> Truck & Bus findet jährlich eine Ladungsträgerinventur zu einem<br />

Stichtag statt. An diesem Stichtag ist der Lieferant verpflichtet alle Ladungsträger (LT) der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

zu zählen und im MN-CM einzupflegen. Der Inventuraufwand des Lieferanten ist von ihm selbst zu tragen und<br />

ohne Kosten für die <strong>MAN</strong> Truck & Bus durchzuführen. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus informiert rechtzeitig über den<br />

Termin und den Ablauf der Inventur. Hat der Lieferant bis zum ersten Dezember eines jeden Jahres keine


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Aufforderung zur Inventur erhalten, ist der Lieferant verpflichtet, die entsprechenden Termine bei der <strong>MAN</strong><br />

Truck & Bus zu erfragen.<br />

Die Bestände in dem auf die Inventur folgenden Kontoauszug gelten als verbindlich durch den Lieferant<br />

akzeptiert und festgelegt; Reklamationen sind nur im Rahmen des unter Punkt 7.8, Absatz 1 definierten<br />

Reklamationsprozesses möglich.<br />

Meldet ein Lieferant seine Inventurbestände nicht bis zur der von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus im Inventurablauf<br />

mitgeteilten Frist, wird davon ausgegangen, dass der Lieferant keine LT-Bestände hat. Sämtliche<br />

Ladungsträgerbestände des Lieferanten werden somit auf dem Konto auf Null gesetzt. Im Falle von<br />

Bestandsdifferenzen, d.h. negative Abweichungen des Zählbestandes zum Systembestand, behält sich die<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus vor, dem Lieferanten einen Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises in<br />

Rechnung zu stellen, sofern der Lieferant die negativen Abweichungen zu vertreten hat (z.B. Verstoß gegen<br />

die oben genannten Meldepflichten). Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus behält sich das Recht vor, jederzeit unangekündigt<br />

vor Ort die Anzahl der Ladungsträger zu überprüfen. Diese Überprüfung wird nach Aufwand zu Lasten des<br />

Lieferanten durchgeführt bzw. ein externer Dienstleister beauftragt und an den Lieferanten weiterverrechnet.<br />

8 Logistische Bewertung<br />

8.1 Lieferantenbewertung<br />

Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus führt pro Quartal eine logistische Bewertung von Lieferanten durch. Hierbei werden<br />

Kennzahlen aus den Bereichen Einkauf, Qualität, Technik und Logistik ermittelt und in eine gesamtheitliche<br />

Bewertung einbezogen.<br />

Logistikkennzahlen mit<br />

Gewichtung<br />

Kennzahlen<br />

Einkauf<br />

Versorgungsqualität<br />

45%<br />

Überlieferung, Einhaltung<br />

des Korridors<br />

10%<br />

Rückstand, Einhaltung des<br />

Korridors<br />

25%<br />

Erfüllungsgrad bei VMI Teilen 30%<br />

Fehlteile / Sequenzverletzungen<br />

35%<br />

Kennzahlen<br />

Qualität<br />

EDI-Anbindung<br />

15%<br />

Abruf-DFÜ 33,3%<br />

Lieferschein-DFÜ 33,3%<br />

Rechnungs-DFÜ 33,3%<br />

Lieferantenkennzahlen<br />

Richtige Verpackung 50%<br />

Logistische<br />

Anlieferqualität<br />

Physische<br />

Anlieferqualität 50%<br />

Richtige Füllmenge 50%<br />

Kennzahlen<br />

Technik<br />

Korrekte, vollständige<br />

Lieferpapiere, (z.B.<br />

40%<br />

Übereinstimmung mit<br />

angelieferter LT-Menge<br />

25%<br />

Informatorische<br />

Anlieferqualität 50%<br />

Kennzahlen<br />

Logistik<br />

Qualitatives<br />

Ranking 15%<br />

„hard facts“ 85% Anteil „soft facts“15% Anteil<br />

Vollständiges DFÜ-Avis 40%<br />

VDA-konforme<br />

Etikettierung<br />

20%<br />

Bewertung der der<br />

Disposition<br />

50%<br />

Proaktives Verhalten bei<br />

40%<br />

Lieferproblemen<br />

Flexibilität bei kurz-<br />

25%<br />

fristigen Bedarfen<br />

Einhaltung verabsch.<br />

25%<br />

Maßnahmen<br />

Erreichbarkeit 10%<br />

Abbildung 15: Leistungsindikatoren zur logistische Lieferantenbewertung<br />

Bewertung der<br />

Logistikplanung 20%<br />

Bewertung der<br />

Logistikplanung 20%<br />

Bewertung der<br />

Logistikplanung 20%<br />

Bewertung der<br />

Logistikplanung 20%<br />

Bewertung der<br />

Logistikplanung 20%<br />

Bewertung der<br />

Materialwirtsch. 30%<br />

Bewertung der<br />

Materialwirtsch. 30%<br />

Bewertung der<br />

Materialwirtsch. 30%<br />

Bewertung der<br />

Materialwirtsch. 30%<br />

Bewertung der<br />

Materialwirtsch. 30%<br />

Flexibilität bei Verpack.-<br />

40%<br />

Umstellungen<br />

Proaktives Verhalten bei<br />

Lieferpr. aufgr. LT- 20%<br />

Versorgung<br />

Einhaltung verabsch.<br />

40%<br />

Maßnahmen<br />

Als oberste Ebene des logistischen Kennzahlensystems werden für jeden Lieferanten vier Leistungsindikatoren<br />

ermittelt (vgl. Abbildung 15). Dies sind die Versorgungsqualität, die EDI-Anbindung, die logistische<br />

Anlieferqualität und ein qualitatives Ranking auf Basis einer subjektiven Bewertung durch Mitarbeiter der <strong>MAN</strong><br />

Truck & Bus. Die Bewertung dieser vier Indikatoren ergibt gemeinsam das Bild der logistischen<br />

Leistungsfähigkeit des Lieferanten.<br />

Zuverl. Anlieferrung 30%<br />

Bereitschaft zur<br />

30%<br />

Zusammenarbeit<br />

Proaktives Verhalten 40%


8.2 Speditionsbewertung<br />

Seite 31<br />

M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

Den Transport der von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus abgerufenen Lieferumfänge vom Lieferantenwerk zum <strong>MAN</strong>-<br />

Empfangswerk führt in der Regel ein <strong>MAN</strong>-Gebietsspediteur durch. Da der Spediteur das Bindeglied zwischen<br />

Warenausgang Lieferant und Wareneingang der <strong>MAN</strong> Truck & Bus darstellt, sollte auch von Lieferantenseite<br />

eine sehr gute Spediteursleistung unterstützt werden. Diese wird ebenso wie die logistische<br />

Lieferantenleistung kontinuierlich evaluiert.<br />

Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus führt quartalsmäßig eine Leistungsauswertung der Gebiets- und Lieferantenspediteure<br />

durch. Dazu bewerten die zentralen Fachbereiche Transportlogistik, Einkauf Frachten und Rechnungsprüfung<br />

sowie die Fachbereiche Wareneingang, Leergutversand und Materialmanagement je <strong>MAN</strong>-Empfangswerk die<br />

Gebiets- und Lieferantenspediteure. Die Bewertung wird mindestens einmal pro Quartal durchgeführt. Die<br />

Ergebnisse der Auswertung werden unter anderem in Verhandlungen mit Gebiets- und Lieferantenspediteuren<br />

herangezogen.<br />

Die Bewertung der Gebiets- und Lieferantenspediteure erfolgt anhand von 19 Kriterien, die sich in die drei<br />

Kriteriengruppen Qualität der Transportleistung, Qualität der Abrechnung und Service & Flexibilität unterteilen<br />

(vgl. Abbildung 16). Die Markentreue wird einzeln als 20. Kriterium betrachtet.<br />

Qualität der<br />

Transportleistung<br />

Zeitfenster<br />

Zeitfenster<br />

Sortieraufwand<br />

Sortieraufwand<br />

Transportschäden<br />

Transportschäden<br />

vollständige vollständige Anlieferung<br />

Anlieferung<br />

Ladungspapiere<br />

Ladungspapiere<br />

Einsatz Einsatz Mega-Trailer<br />

Mega-Trailer<br />

Zuverlässigkeit<br />

Zuverlässigkeit<br />

Leergutabwicklung<br />

Leergutabwicklung<br />

Laufzeit<br />

Laufzeit<br />

Qualität der Abrechnung<br />

Qualität Qualität Ladeliste Ladeliste (DFÜ)<br />

(DFÜ)<br />

Qualität Qualität Ladeliste Ladeliste (sachlich)<br />

(sachlich)<br />

Qualität Qualität Rechnung Rechnung (DFÜ)<br />

(DFÜ)<br />

Qualität Qualität Rechnung Rechnung (sachlich)<br />

(sachlich)<br />

20 Kriterien<br />

Abbildung 16: Kriterien der Speditionsbewertung<br />

9 Verletzung von Vertragspflichten<br />

Ansprechpartner: Ansprechpartner: Erreichbarkeit<br />

Erreichbarkeit<br />

Ansprechpartner:<br />

Ansprechpartner:<br />

Auskunftsqualität<br />

Auskunftsqualität<br />

Ansprechpartner: Ansprechpartner: Info-Verhalten Info-Verhalten / /<br />

Zusammenarbeit<br />

Zusammenarbeit<br />

Ansprechpartner: Ansprechpartner: Flexibilität Flexibilität bei<br />

bei<br />

sich sich ändernden ändernden Anforderungen<br />

Anforderungen<br />

Fahrer: Fahrer: Wechselhäufigkeit<br />

Wechselhäufigkeit<br />

Fahrer: Fahrer: Auftreten Auftreten / / Kommunikation<br />

Kommunikation<br />

Leistungsfähigkeit Leistungsfähigkeit Sonderfahrten<br />

Sonderfahrten<br />

Markentreue<br />

Markentreue<br />

Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus betrachtet folgende Fälle als Verletzung von Vertragspflichten:<br />

� Überlieferung:<br />

Die gelieferte Menge überschreitet die abgerufene/ bestellte Menge.<br />

� Unterlieferung:<br />

Die gelieferte Menge unterschreitet die abgerufene/ bestellte Menge.<br />

� Mehrlieferung:<br />

Die gelieferte Menge überschreitet die Lieferscheinmenge.<br />

� Minderlieferung:<br />

Die gelieferte Menge unterschreitet die Lieferscheinmenge.<br />

� Frühlieferung:<br />

Die Lieferung erfolgt vor dem im Abruf/ in der Bestellung übermittelten Liefertermin.<br />

Service &<br />

Flexibilität


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� Spätlieferung:<br />

Die Lieferung erfolgt nach dem im Abruf/ in der Bestellung übermittelten Liefertermin.<br />

� Falschlieferung<br />

1. Aliudlieferung = eine andere Ware als die bestellte (falscher Artikel) wird geliefert,<br />

2. Falscher Standort / Lieferung ohne Bestellung = die Ware wird am falschen Standort abgeladen oder es<br />

liegt keine Bestellung zur gelieferten Ware vor.<br />

� Qualitätsmängel<br />

Die Lieferung erfüllt nicht die vereinbarten Qualitätsanforderungen bzw. die allgemeinen<br />

Qualitätsanforderungen der <strong>MAN</strong> Truck & Bus.<br />

� Anlieferung schadhafter Ladungsträger<br />

� Nutzung nicht spezifizierter Ladungsträger<br />

Die Lieferung erfolgt in anderen als den vereinbarten Ladungsträgern aus vom Lieferant zu vertretenden<br />

Gründen.<br />

Für Ansprüche aus Sachmängelhaftung gelten die Regelungen der Allgemeinen Einkaufsbedingungen für<br />

Produktionsmaterial und Ersatzteile für Nutzfahrzeuge sowie die Regelungen der Norm 239-5<br />

Mängelhaftung. Für sonstige oben genannte Fälle der Verletzung von Vertragspflichten durch den Lieferanten<br />

vereinbaren die Parteien zusätzlich die nachfolgenden Regelungen.<br />

9.1 Fehlteilprozess<br />

Zum geplanten Liefertermin fehlende Teile können zur Folge haben, dass ein Teil nicht zum geplanten<br />

Zeitpunkt im Logistik- und Produktionsprozess verwendet werden kann und zum so genannten Fehlteil wird.<br />

Ursache dafür können Spätlieferungen, Lieferungen in nicht spezifizierten Ladungsträgern oder Lieferungen in<br />

beschädigten Ladungsträgern sein.<br />

Schadhafte Teile oder Qualitätsmängel stellen einen Sachmangel dar, während Unter-, Minder-, oder<br />

Falschlieferungen (falscher Artikel) einem Sachmangel gleichgestellt werden. Sachmängel bzw. einem<br />

Sachmangel gleichgestellte Sachverhalte werden in der Norm 239-5 Mängelhaftung geregelt (im Folgenden<br />

zusammen „Sachmangel“ genannt). Droht aufgrund eines Sachmangels die Gefahr eines Fehlteils, so werden<br />

folgende Maßnahmen durchgeführt:<br />

1. Das <strong>MAN</strong>-Empfangswerk informiert vorab schriftlich oder mündlich den Lieferanten.<br />

2. Das <strong>MAN</strong>-Empfangswerk prüft die Ware in Abstimmung mit dem Lieferanten auf Verwendbarkeit infolge<br />

Nacharbeit oder Verschrottung bzw. Rücklieferung der Ware. Falls keine Verwendung des Teils möglich ist<br />

bzw. Teile fehlen, erfolgt eine unverzügliche Nachlieferung durch den Lieferanten.<br />

3. Das <strong>MAN</strong>-Empfangswerk entscheidet in Abhängigkeit von der Versorgungslage, ob eine Sonderfahrt (vgl.<br />

Abschnitt 6.3.1 bzw. 6.3.2) zur Nachlieferung notwendig ist oder nicht. Die Kosten für diese Fahrt sind durch<br />

den Verursacher zu tragen.<br />

Sofern die Notwendigkeit des Einsatzes des Lieferantenservices bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus vor Ort entsteht,<br />

wird dies dem Lieferanten von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus schriftlich gemeldet und der Lieferant stellt der <strong>MAN</strong><br />

Truck & Bus den Service unverzüglich kostenfrei zur Verfügung.<br />

9.2 Verzug<br />

Für den Fall, dass der Lieferant seine Pflichten gemäß Logistiknorm und Logistikvereinbarung - sofern<br />

abgeschlossen - nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vereinbarungsgemäß erbringt, kann es zu Fehlteilen<br />

kommen (s. Kap. 9.1).<br />

Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus ist berechtigt, die hieraus entstehenden Folgekosten gegenüber dem Lieferanten<br />

geltend zu machen, sofern er das Vorliegen des Fehlteils zu vertreten hat.<br />

Die Folgekosten umfassen bei Fehlteilen die für die Nachrüstung erforderlichen Montage- und<br />

Handlingskosten (Bewertung nach Aufwand) sowie die Kosten von Sequenzverletzungen (Sperrung von<br />

Aufträgen innerhalb des Modellmixes).


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Die Abgeltung erfolgt durch den Ansatz eines Pauschalbetrages in Höhe von € 500 je Fahrzeug, Modul,<br />

Aggregat bzw. bei Ersatzteilen im Falle eines Kundenrückstandes (Bestellung eines Kunden im Bereich<br />

Ersatzteilwesen kann nicht bedient werden) in Höhe von 500 € je Fahrzeug je Tag.<br />

Der Pauschalbetrag berücksichtigt alle erforderlichen Anpassungen bzw. Änderungen im Logistik- und<br />

Produktionsprozess bzw. im Bereich Ersatzteile mögliche Schadensersatzansprüche, hervorgerufen durch<br />

Nutzungsausfall von Kundenfahrzeugen.<br />

Hinzu kommt eine Bearbeitungspauschale für den administrativen Aufwand zur Erstellung einer Mängelrüge<br />

bzw. Lastschrift in Höhe von € 200 je Vorgang.<br />

Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus behält sich die Weiterbelastung des Mehraufwands vor, z.B. bei Verschiebung des<br />

geplanten Kunden-Liefertermins aufgrund eines Versorgungsengasses oder Mehraufwendungen, um den<br />

Kunden-Liefertermin einzuhalten.<br />

Die Folgekosten sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn <strong>MAN</strong> einen höheren Schaden nachweist oder der<br />

Lieferant nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.<br />

9.3 Teilerückführung/ Retournierung / Überlieferung<br />

Im Falle von Über- und Mehrlieferungen, bei Lieferungen vor dem vereinbarten Liefertermin, sowie bei<br />

Lieferungen ohne Bestellung oder an den falschen Standort, behält sich die <strong>MAN</strong> Truck & Bus vor, pauschal<br />

200€ pro Sachnummer je Lieferung zu belasten, sofern der Lieferant dies zu vertreten hat. Des Weiteren steht<br />

es <strong>MAN</strong> Truck & Bus frei, die gelieferten Teile unfrei an den Lieferanten zu retournieren, die überlieferte<br />

abweichende Menge auf Kosten des Lieferanten zu lagern oder die überlieferte Menge zu vereinnahmen. Die<br />

Teile werden umgehend unfrei an den Lieferanten geschickt und die Kosten und ggf. interne Aufwände dem<br />

Lieferanten in Rechnung gestellt. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus behält sich die Möglichkeit vor, überlieferte Mengen zu<br />

vereinnahmen und pauschal 200 € pro Sachnummer je Lieferung dem Lieferanten zu belasten. Abweichende<br />

Vereinbarungen von dieser Regel sind ggf. in der Logistikvereinbarung festzulegen (z.B. unmittelbare<br />

Verschrottung oder Selbstabholung).<br />

9.4 Logistische Anlieferqualität<br />

Weicht der Lieferant vom vereinbarten Lieferstandard (vgl. 6.ff) ab, so behält sich die <strong>MAN</strong> Truck & Bus vor,<br />

den Lieferanten mit den dadurch verursachten Mehraufwendungen und Kosten (Transportkosten, Umpacken,<br />

Zusatzhandling, Entsorgung etc.) zu belasten, sofern er diese zu vertreten hat. Dies gilt auch für Anlieferungen<br />

in nicht genehmigten Mischpaletten, bei nicht ausreichender Belabelung, fehlenden oder unvollständigen<br />

Liefer- oder Zollpapieren oder nicht übereinstimmenden Mengen- oder Gewichtsangaben.<br />

9.5 Instandsetzung/ Ersatzbeschaffung von beschädigten Ladungsträgern<br />

Werden vom Lieferanten <strong>MAN</strong>-eigene Ladungsträger beschädigt oder beschädigte Ladungsträger in Umlauf<br />

gebracht, werden die Kosten für Instandsetzung oder Ersatzanschaffung dem Lieferanten zzgl. einer<br />

Aufwandspauschale von 200€ je Lieferschein verrechnet, sofern er dies zu vertreten hat. Ist ein Umpacken<br />

erforderlich, so werden auch die in Abschnitt 9.4 genannten Aufwendungen in Rechnung gestellt. Beschädigte<br />

Behälter im Eigentum des Lieferanten werden beim Wareneingang <strong>MAN</strong> abgewiesen und/oder ggf.<br />

entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt.<br />

Geprüft werden insbesondere folgende Schadkriterien:<br />

� der Ladungsträger ist verzogen, z.B. nicht oder schlecht stapelbar<br />

� die Scharniere bzw. klappen sind schwergängig, die Riegel rasten nicht ein<br />

� die Seitenwände sind verzogen bzw. nicht schließbar<br />

� die Ladungsträger (offener Pool, vgl. Abschnitt 9.6) entsprechen nicht den EPAL-Kriterien, z.B. ist das<br />

„EUR“ Zeichen nur gedruckt und nicht geprägt, das Gütesiegel fehlt.<br />

� Die Füße des Behälters sind verbogen, der Behälter steht schlecht.


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Für den Fall, dass der Lieferant beschädigtes Leergut von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus erhält, ist das Leegut<br />

versendende Werk der <strong>MAN</strong> Truck & Bus unverzüglich zu informieren, andernfalls wird die schuldhafte<br />

Beschädigung der Ladungsträger durch den Lieferanten vermutet. Für die Ladungsträgerqualität gelten die<br />

Vorschriften der Ladungsträgernorm der <strong>MAN</strong> Truck & Bus (Abschnitt 6.1 bzw. 6.6). Oberflächliche<br />

Korrosion gilt nicht als technischer Defekt oder Verunreinigung.<br />

9.6 Teilnahme am offenen Behälterpool / Verwendung von gefälschten Ladungsträgern<br />

Sieht der seitens <strong>MAN</strong> mit dem Lieferanten vereinbarte Lieferstandard die Verwendung von sog. „Offenen<br />

Pool“-Behältern vor, so verpflichtet sich der Lieferant Gitterboxen, Europaletten und Kleinladungsträger<br />

ausschließlich entsprechend der aktuellsten Vorgaben durch die European Pallet Association und der VDA<br />

Norm 4500 zu tauschen. Die Verwendung von gefälschten Ladungsträgern ist verboten. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

behält sich vor die Kosten für Ersatzbeschaffung oder sonstige entstehende Forderungen/ Regressansprüche<br />

bei Zuwiderhandlung dem Lieferanten in Rechnung zu stellen, sofern er dies zu vertreten hat.<br />

9.7 Verantwortungsklärung<br />

Stellt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus nach Anlieferung durch einen Gebietsspediteur eine Minder-, Früh-, Spät- oder<br />

Falschlieferung, eine Lieferung mit Qualitätsmangel oder eine Lieferung mit beschädigten Ladungsträgern fest,<br />

so klärt die <strong>MAN</strong> Truck & Bus, ob der Lieferant oder der Gebietsspediteur für die mangelhafte<br />

Vertragserfüllung verantwortlich und für die Übernahme der entstandenen Kosten zu belasten ist. Bei<br />

Abholung der Ware vom Lieferanten führt daher der Fahrer des Gebietsspediteurs eine Prüfung auf Anzahl der<br />

auf dem Lieferschein angegebenen Ladungsträger sowie sichtbare Beschädigungen dieser Ladungsträger<br />

durch und bestätigt dem Lieferanten die korrekte und vollständige Übernahme der Lieferung anhand eines<br />

Übergabescheins.<br />

Abweichungen innerhalb eines Ladungsträgers von der vom Lieferanten angegebenen Sollmenge verantwortet<br />

der Lieferant und werden durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus direkt über eine Last- / Gutschrift verrechnet.<br />

Bei Frei Haus Belieferung ist ausschließlich der Lieferant für fehlerhafte Anlieferungen verantwortlich.<br />

Es gilt die <strong>MAN</strong> Norm 239 „Allgemeine Lieferbedingungen für Kaufteile“.<br />

9.8 Lead Materialmanagement (LMM)<br />

Für jeden Lieferanten wird im Werksverbund temporär (d.h. für die Dauer eines sogenannten Lead-Falls) ein<br />

Lead-Materialmanager benannt, wenn der Lieferant in quantitativer und/oder qualitativer Hinsicht nicht seine<br />

Verpflichtungen erfüllt (Engpass mit drohendem Abriss).<br />

Der Lieferant wird vom Lead-Materialmanager über den Ausruf des Lead-Falls informiert und geht damit<br />

folgende Verpflichtungen ein:<br />

� Der Lieferant ist verpflichtet mit dem LMM als alleiniger Ansprechpartner die Koordination der weiteren<br />

Belieferung durchzuführen.<br />

� Der LMM ist für die werksübergreifende Versorgung und Verteilung der Materialien zuständig. Die<br />

Auslieferung an die einzelnen Werke wird jedoch weiterhin über das Materialmanagement in den<br />

Werken gesteuert.<br />

� Der Lieferant ist verpflichtet sämtliche mit dem Lead-Fall zusammenhängenden Kosten, z.B. Reisen<br />

oder Mehraufwände zu übernehmen (vgl. Kap. 9.2).<br />

Gleichzeitig mit dem Ausruf eines Lead-Falls wird der Lieferant in einen Eskalationsprozess aufgenommen.<br />

Der Lieferant wird bei Beendigung des Lead-Falls durch den LMM informiert.


Kap. in der Verrechnung von Mehraufwendungen bzw. Kosten im<br />

LN<br />

Fall von:<br />

9.2 Fehlteile, Sequenzverletzungen<br />

9.2 Verschiebung des geplanten Kunden-Liefertermins oder<br />

Mehraufwendungen um den Kunden-Liefertermin einzuhalten<br />

9.2 Administrativer Aufwand zur Erstellung einer Mängelrüge bzw.<br />

Lastschrift<br />

9.3 Teilerückführung, Retournierung, Überlieferungen<br />

9.4<br />

bzw.<br />

6.1<br />

9.5<br />

9.8<br />

Anlieferung im nicht vereinbarten Lieferstandard oder in:<br />

- nicht genehmigten Mischpaletten<br />

- keine ausreichende Belabelung,<br />

- falsche Mengen- oder Gewichtsangaben,<br />

- fehlenden oder unvollständigen Zoll- oder Lieferpapieren<br />

Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung von beschädigten<br />

<strong>MAN</strong> eigenen Ladungsträgern<br />

Bearbeitung von Lead-Fällen<br />

(z.B. Mehraufwendungen für Reisen)<br />

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Pauschalbeträge oder Aufwandsverrechnung<br />

500€ je Fahrzeug, Modul, Aggregat<br />

bzw. bei Ersatzteilen im Falle eines Kundenrückstandes von<br />

500€ je Fahrzeug je Tag<br />

nach Aufwand<br />

200€ je Vorgang<br />

unfreie Retournierung und 200€ pro Sachnummer je Lieferung<br />

nach Aufwand<br />

nach Aufwand zzgl. 200€ je Lieferschein<br />

nach Aufwand<br />

Abbildung 17: Kostenpauschale bei Verzug oder Schad- und Fehlteilprozess<br />

10 Abweichungen vom vereinbarten Prozess<br />

10.1 Änderungen<br />

10.1.1 Neuteile und Indexänderungen<br />

Innerhalb von vier Wochen nach Rahmenabschluss über ein Neuteil oder Beauftragung einer technischen<br />

Änderung ist der <strong>MAN</strong> Truck & Bus eine Terminplanung zur Lieferung des Erstmusters und der Serienteile<br />

(unter Voraussetzung der erfolgten Erstmusterfreigabe) vorzulegen. Kann der Termin zur Lieferung des<br />

Erstmusters nicht eingehalten werden, ist dies unverzüglich der Abteilung Disposition bzw.<br />

Materialmanagement des entsprechenden Werks der <strong>MAN</strong> Truck & Bus schriftlich mitzuteilen, der<br />

Nachliefertermin ist anzugeben.<br />

Bei Indexänderungen ist die erste Lieferung eines neuen Indexstandes dem zuständigen Disponenten/<br />

Materialmanager schriftlich anzukündigen.<br />

Der Einsatz von Neuteilen oder technisch geänderten Teilen ist nur in Abstimmung mit der Abteilung<br />

Disposition/ Materialmanagement zulässig. Die An- und Auslaufsteuerung erfolgt in der Regel projektbezogen<br />

über die für Vorserien zuständigen Mitarbeiter und nicht über die jeweilige Serienbetreuung. Solange keine<br />

Abstimmung erfolgt ist, muss die Versorgung mit den Teilen in der bisherigen Form sichergestellt sein. Die<br />

Einarbeitung technischer Änderungen in Betriebsmittel darf nur nach vorheriger gemeinsamer Abstimmung der<br />

erforderlichen Vorlaufproduktion durchgeführt werden.<br />

Die Vorlaufproduktion muss den Zeitraum der Betriebsmitteländerung, der Erstmusterfreigabe sowie einen<br />

Sicherheitszuschlag für Programmänderungen oder Verzögerungen im Änderungsvorgang abdecken. Die<br />

Ergebnisse dieser Abstimmung sind schriftlich festzuhalten und von beiden Partnern zu bestätigen.<br />

10.1.2 Umstellung von Ladungsträgern<br />

Ein Änderungsvorschlag zur Umstellung eines Ladungsträgers kann sowohl vom Lieferanten, als auch von der<br />

<strong>MAN</strong> Truck & Bus erfolgen. Der Lieferant ist verpflichtet, in Rücksprache mit der <strong>MAN</strong> Truck & Bus, die


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M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

Packdichte der Teile, sowie die Einpack- und Entnahmeprozesse zu optimieren. Die Umstellung sieht<br />

folgenden Ablauf vor: (Vorschlag seitens des Lieferanten: Schritte 1-5; seitens <strong>MAN</strong> Truck & Bus: Schritte 3-5):<br />

1. Einreichen des Vorschlag des Lieferanten beim zuständigen Materialmanager/ Disponenten von einem<br />

seiner <strong>MAN</strong>-Empfangswerke (vgl. Kontaktdaten in Abschnitt 11.4). Der eingereichte Vorschlag muss<br />

folgende Informationen enthalten<br />

� Ladungsträger alt und Ladungsträger neu<br />

� Packlos alt und Packlos neu<br />

� Wirtschaftlichkeitsbetrachtung<br />

2. Interne Abstimmung und Bewertung der Umstellung durch die beteiligten Werke der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

3. Information an den Lieferant mit Vorschlägen zu Verpackungsvorschrift und Lieferstandard zwecks<br />

Bestätigung der Behälter und Packlose<br />

4. Schriftliche Bestätigung der Verpackungsvorschrift und des Liefervorschlags durch den Lieferanten.<br />

5. Information des Lieferanten bzgl. des Umstellungstermins.<br />

Der Lieferant muss Behälterumstellungen und/ oder Packlosänderungen innerhalb von 2 Wochen nach<br />

Bekanntgabe durch den zuständigen Fachbereich kostenneutral realisieren. Der Lieferant versendet das<br />

Material ab diesem Zeitpunkt ausschließlich in den neuen Ladungsträgern zu gleichen bzw. zu entsprechend<br />

niedrigeren Kostensätzen. Es gilt jeweils der im NAVI (EDV-System für die Behälterumstellung) hinterlegte<br />

Lieferstandard/die Verpackungsvorschrift.<br />

10.1.3 Veränderungen beim Lieferanten<br />

Bei anstehenden Veränderungen muss der Lieferant die <strong>MAN</strong> Truck & Bus in angemessener Vorlaufzeit<br />

hiervon in Kenntnis setzen. Dies betrifft:<br />

� Verlagerungen von Produktionsstätten<br />

� Organisatorische und IT-Systemseitige Veränderungen<br />

� Änderungen der Fertigungstiefe<br />

� Wege und Formen der Informationsübermittlung<br />

� Änderungen in der Versandabwicklung<br />

� Änderungen der Ansprechpartner<br />

� Veränderungen der Produktionstage bzw. produktionsfreien Tage<br />

Insbesondere die Details einer Produktionsverlagerung müssen rechtzeitig, d. h. mindestens 6 Monate vor<br />

Beginn der Verlagerung mit den Fachbereichen Einkauf, Qualitätssicherung und Materialmanagement/<br />

Disposition der <strong>MAN</strong> Truck & Bus abgestimmt werden. Dies erfolgt in einem gemeinsamen<br />

Verlagerungsgespräch, das durch den Einkauf der <strong>MAN</strong> Truck & Bus koordiniert wird.<br />

Für die Durchführung der Verlagerung ist ein detaillierter Ablauf- und Maßnahmenplan zu entwickeln und mit<br />

der <strong>MAN</strong> Truck & Bus abzustimmen. Dabei sind entsprechende Zeiträume für Vorlaufproduktion, Auditierung<br />

des neuen Produktionsstandortes sowie Erstbemusterung vorzusehen. Änderungen in der Logistik bspw. bzgl.<br />

Belieferungsstandard<br />

zustimmungspflichtig.<br />

(vgl. Abschnitt 3), Packlos oder Ladungsträgerart sind grundsätzlich<br />

10.2 Störungen<br />

10.2.1 Wartung und Reparatur von Betriebsmitteln<br />

Müssen Betriebsmittel zum Zweck der Wartung oder Reparatur aus der Serienproduktion herausgenommen<br />

werden, so ist dies vorab mit dem zuständigen Disponenten/ Materialmanager abzustimmen. Dies gilt<br />

insbesondere für Engpassbereiche bei denen durch Steigerung der Abrufmengen sehr schnell<br />

Versorgungsabrisse entstehen können.


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Das Erreichen der maximalen Lebensdauer von der <strong>MAN</strong> Truck & Bus eigenen Werkzeugen ist dem Einkauf<br />

der <strong>MAN</strong> Truck & Bus rechtzeitig mitzuteilen, damit ggf. ein neues Betriebsmittel beauftragt werden kann.<br />

10.2.2 Betriebsunterbrechungen<br />

Der Lieferant informiert die <strong>MAN</strong> Truck & Bus mit mindestens zwei Monaten Vorlauf über geplante<br />

Betriebsunterbrechungen. Bei mehrtägigen Betriebsruhen ist die ggf. erforderliche Vorlaufproduktion mit dem<br />

zuständigen Disponenten/ Materialmanager abzustimmen. Auch bei Betriebsunterbrechungen hat der Lieferant<br />

dafür Sorge zu tragen, dass das Material zu den im Abruf vorgesehenen Terminen bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

angeliefert wird. Überlieferungen sind ohne vorherige Abstimmung mit dem Disponenten/ Materialmanager<br />

nicht zulässig. Auch für die Zeit der Betriebsruhe ist die Erreichbarkeit der Ansprechpartner sicherzustellen.<br />

11 Anhang<br />

11.1 Werksspezifische Ergänzungen<br />

11.1.1 Werk Nürnberg<br />

Zu Abschnitt 3.7 Vorratsbeschaffung<br />

Nach jedem Fassungslauf wird vom Werk Nürnberg geprüft, ob die Materialbedarfe zum Bau der gefassten<br />

Motoren durch Lagerbestände gedeckt sind. Für Materialien, bei denen das nicht der Fall ist, erstellt die <strong>MAN</strong><br />

Truck & Bus ein Erinnerungsfax bzw. -mail. Darin wird den Lieferanten angezeigt, wann eine Lieferung<br />

spätestens bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus eintreffen muss, um einen Versorgungsabriss am Montageband zu<br />

vermeiden. Für die im Fax/ in der Mail genannten Materialien erwartet die <strong>MAN</strong> Truck & Bus die Bestätigung<br />

der voraussichtlichen Liefertermine noch am selben Tag. Diese Faxe/ Mails sind ein Werkzeug in der<br />

Terminverfolgung. Maßgebend für die Belieferung sollte natürlich der aktuelle Lieferabruf sein.<br />

Zu Abschnitt 6.1 Ladungsträger/ Packlos<br />

Im Werk Nürnberg können nur Euro-Gitterboxen, Europaletten 800 x 1200 mm und KLT-Behälter akzeptiert<br />

werden.<br />

Zu Abschnitt 6.6 Qualität der Lieferung<br />

Rostempfindliche Teile sind bei Anlieferungen an das Werk Nürnberg vor Witterungseinflüssen zu schützen, da<br />

ein Abladen im Freien stattfindet.<br />

11.1.2 Ersatzteilstandort Dachau<br />

Zu Abschnitt 7.1 Ladungsträgerdefinition<br />

Der Standort Dachau ist durch die Anwendung eines automatischen Kleinteilelagers auf den Ladungsträger<br />

6428 (vgl. Übersicht <strong>MAN</strong> Universalladungsträger) angewiesen, weshalb nur dieser verwendet werden darf.<br />

11.2 Hinweise zur Angebotserstellung<br />

1. Die <strong>MAN</strong> Truck & Bus kann den in Logistiknorm und Logistikvereinbarung dargestellten Leistungsumfang<br />

IT-seitig nicht in allen Werken in vollem Umfang realisieren. Der je Empfangswerk für die Erstellung der<br />

individuellen Logistikvereinbarung zuständige Mitarbeiter wird dies berücksichtigen.<br />

2. Vom Lieferant ist auf Basis von Logistiknorm und Logistikvereinbarung die Kalkulation der Logistikkosten<br />

auszuweisen.<br />

11.3 Mitgeltende Unterlagen<br />

Folgende Unterlagen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung verbindlich zusätzlich zur Logistiknorm und<br />

stehen unter folgenden Links der Homepage <strong>MAN</strong> Truck & Bus zur Verfügung:<br />

http://www.mantruckandbus.com > Quicklinks > Lieferanten-Anwendungen > Downloads


Seite 38<br />

M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

- Einkaufsbedingungen (für Produktionsmaterial und Ersatzteile für Nutzfahrzeuge)<br />

- Verpackungsrichtlinie (Aftersales, Ersatzteile)<br />

- Starterpaket zur EDI-Anbindung<br />

- Universalladungsträger Übersicht <strong>MAN</strong><br />

http://www.mantruckandbus.com > Lieferanten-Anwendungen > Normen und Richtlinien:<br />

- Normenreihe <strong>MAN</strong> 239-1 ff. „Allgemeine Lieferbedingungen für Kaufteile“<br />

- <strong>MAN</strong>-Werknorm M 3301 „Ladungsträger“<br />

- <strong>MAN</strong>-Werknorm M 3338 „Verpackungsrichtlinien“<br />

Um über Neuerungen der Normen und Richtlinien automatisch per Aktualisierungsmail informiert zu werden,<br />

müssen sich die Lieferanten auf dieser Homepage registrieren (vgl. <strong>MAN</strong>-Werknorm M 3335 „Bereitstellung<br />

von Werknormen für externe Anwender“).<br />

Versandanweisung für die Belieferung der <strong>MAN</strong> Truck & Bus Verteilung durch den <strong>MAN</strong>-Einkauf, da<br />

gebietsabhängig.<br />

Die Regelungen dieser Norm gelten im Falle von Überschneidungen und/ oder Widersprüchen vorrangig<br />

gegenüber den „Einkaufsbedingungen für Produktionsmaterial und Ersatzteile für Nutzfahrzeuge“.<br />

Sind darüber hinaus weitere Unterlagen und/ oder Informationen relevant, so werden diese in der<br />

Logistikvereinbarung genannt.<br />

11.4 Kontakte<br />

Die relevanten Ansprechpartner bei der <strong>MAN</strong> Truck & Bus werden mit den entsprechenden<br />

Kontaktinformationen in der Logistikvereinbarung spezifiziert.<br />

Zitierte Normen<br />

M 3301 Ladungsträger<br />

M 3338 Verpackungsrichtlinien<br />

<strong>MAN</strong> 239-1 ff. Allgemeine Lieferbedingungen für Kaufteile, alle Teile<br />

VDA 4500 Kleinladungsträger (KLT) - System<br />

VDA 4902 Warenanhänger (barcode-fähig) / Achtung: Grunddokument einschließlich<br />

Ergänzung um weitere Dateneintragungen<br />

VDA 4905 Daten-Fern-Übertragung von Lieferabrufen<br />

VDA 4906 Daten-Fern-Übertragung von Rechnungen<br />

VDA 4912 DFÜ-Warenbegleitschein<br />

VDA 4913 Daten-Fern-Übertragung von Lieferschein- und Transportdaten<br />

VDA 4915 Daten-Fern-Übertragung von Feinabrufen<br />

VDA 4916 Daten-Fern-Übertragung von Produktionssynchronen Abrufen (PAB)<br />

VDA 4922 Vordruck für die Güter-Versendung zwischen Zulieferer, Spediteur und Kunde -<br />

Speditionsauftrag<br />

VDA 4938 Global Invoice EDIFACT<br />

VDA 5007 Arbeitskreis Behälterstandardisierung - Leitfaden zum Behältermanagement


Frühere Ausgaben: M <strong>3399</strong> / 2007-11, 2008-06, 2008-07, 2008-10, 2009-04, 2009-10<br />

Seite 39<br />

M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

Änderungen: Gegenüber Ausgabe 2007-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />

- Kapitel 3.1: Ergänzung Regelung Beauftragung im JIS/JIT Standardverfahren.<br />

- Kapitel 3.2: Ergänzung um die Möglichkeit des Einsatzes eines Dienstleisters<br />

durch den Lieferanten, Spezifizierung des Verrechnungsprozesses.<br />

- Kapitel 3.3: Konkretisierung der Standards bzgl. Abruf, Transport und<br />

Feindisposition.<br />

Entfernung der Abbildung 3.<br />

- Kapitel 3.8: Abgrenzung der Fälle Überseebelieferung über JIS/ JIT-Vertragslager<br />

und JIS/ JIT 2-stufig.<br />

Einfügen der Abbildung 3 „Überseebelieferung über JIS/ JIT 2-stufig“.<br />

- Kapitel 5.1.1: Ergänzung Abrufübermittlung im Standardbelieferungskonzept JIS/<br />

JIT- Vertragslager.<br />

- Kapitel 5.1.2: Spezifizierung der Empfänger.<br />

Gegenüber Ausgabe 2008-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />

- Kapitel 1.1: Abbildung 1, Typisierung der Lieferumfänge eingefügt<br />

- Kapitel 3: Abbildungen 2 und 3 aktualisiert<br />

- Kapitel 3.3: Abbildung 4 eingefügt.<br />

- Kapitel 6.1: Klarstellung Anlieferung sortenreiner Behälter<br />

- Kapitel 7.1: Maximales Füllgewicht KLT von 20 auf 12 kg korrigiert.<br />

- Kapitel 7.4/ 7.5: Vollständige Überarbeitung<br />

- Kapitel 8.1: <strong>MAN</strong> Standard definiert, Erklärung für abweichende Optionen<br />

eingefügt.<br />

- Kapitel 10.1: Bearbeitungspauschalen angepasst.<br />

Gegenüber Ausgabe 2008-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />

- Kapitel 3.1<br />

Anlieferung aus Übersee ergänzt<br />

- Kapitel 3.2<br />

Anlieferung aus NON-EU Ländern ergänzt<br />

- Kapitel 3.3<br />

Anlieferung aus NON EU Ländern ergänzt<br />

- Kapitel 3.4Anlieferung aus Übersee ergänzt<br />

- Kapitel 5.1<br />

Kapitelstruktur geändert<br />

- Kapitel 6.2<br />

Festlegung zusätzlich benötigter Datenfelder des Warenanhängers bei JIS<br />

Belieferung<br />

- Kapitel 6.3<br />

Grafik der Transportbeauftragung komplett überarbeitet


Seite 40<br />

M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

- Kapitel 6.4<br />

Kapitel komplett neu in die Logistiknorm aufgenommen<br />

- Kapitel 6.5<br />

Kapitel komplett überarbeitet und neue Gliederungspunkte erstellt<br />

- Kapitel 7.4<br />

Überarbeitung der Tabelle „Standort/ Leergut Abruffrist“<br />

- Kapitel 7.5<br />

Anpassungen innerhalb des gesamten Kapitels, u. a. Integration der Berechnung<br />

der Behälterbestandsreichweite bei SLT Behältern<br />

- Kapitel 9<br />

Zusammenführung und Neuformulierung der ehemaligen Kapitel: „Schad- und<br />

Fehlteilprozess“ sowie „Verletzung von Vertragspflichten“<br />

- Kapitel 11.3<br />

Weitere mit geltende Unterlagen ergänzt<br />

Gegenüber Ausgabe 2008-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />

- Kapitel 11.3, Links zu den Mitgeltenden Unterlagen, ergänzt<br />

Gegenüber Ausgabe 2009-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />

- Kapitel 2Korrektur: Link für Lieferantenfragebogen.<br />

- Kapitel 3<br />

Ergänzung: Belieferungsstandard wird gemeinsam mit dem Lieferanten definiert.<br />

- Kapitel 4.1<br />

Ergänzung: Es gilt die jeweils aktuelle Bedarfsvorschau. Bedarfssicherheit besteht<br />

in der Regel für 17 Arbeitstage.<br />

- Kapitel 4.2<br />

Konkretisierung: Temporäre Abweichungen von Vorlaufzeiten im regulären Betrieb<br />

werden gesondert kommuniziert.<br />

- Kapitel 4.3<br />

Konkretisierung: Welche Mengenerhöhung / -reduzierungen in welchem<br />

Zeitfenster und in welcher Höhe.<br />

- Kapitel 6.1<br />

Ergänzung: Lieferant bringt Genehmigung über vereinbarte Ausweichverpackung<br />

an Ladungsträger sichtbar an.<br />

- Kapitel 7.5.3<br />

Ergänzung: Informationspflicht bei Veränderungen von Bestandsreichweiten im<br />

Zuge von Prozessoptimierungen.<br />

- Kapitel 7.6<br />

Ergänzung: Verrechnung einer Nutzungsgebühr bei durch den Lieferanten<br />

verursachter Behälterüberversorgung.<br />

- Kapitel 9.1<br />

Ergänzung: Einsatz eines Lieferantenservices bei Reklamationen.<br />

Kapitel 9.2<br />

Konkretisierung: Wann gelten welche Verzugskosten.<br />

- Kapitel 9.3<br />

Ergänzung: Aufwände bei Rücklieferungen an den Lieferanten und Festlegung<br />

eines Verrechnungssatzes bei Überlieferungen.<br />

- Kapitel 10.1.2<br />

Konkretisierung: Behälterumstellungen /Packlosänderungen sind von dem<br />

Lieferanten innerhalb von 2 Wochen kostenneutral zu realisieren.


EDV-System NAVI für Behälterumstellungen integriert.<br />

Seite 41<br />

M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

- Kapitel 11.3<br />

Konkretisierung: Welche mitgeltenden Unterlagen gelten in welcher aktuellen<br />

Fassung und wo sind diese erhältlich.<br />

Gegenüber Ausgabe 2009-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />

Kapitel 2.1<br />

Konkretisierung: Rückmeldung des Lieferanten innerhalb von 24 Stunden bei allg.<br />

Informationsanfragen durch die <strong>MAN</strong> Truck & Bus Group.<br />

Kapitel 4.4<br />

Konkretisierung: Lagerort des <strong>MAN</strong>-Sicherheitsbestands.<br />

Kapitel 5.3.1<br />

Konkretisierung: Abrufveränderungen im Kurzfristbereich innerhalb eines<br />

Arbeitstages.<br />

Kapitel 6.1<br />

Konkretisierung: Definition des Lieferstandards.<br />

Ergänzung: Restmengenanlieferung bei chargenbezogener Fertigung.<br />

Kapitel 6.2<br />

Konkretisierung: Aufkleben der Anhänger ist nicht gestattet.<br />

Kapitel 6.3.1<br />

Konkretisierung: Paketumfang bei Standortfahrten und max. Anzahl von Paketen<br />

pro Versandtag.<br />

Konkretisierung: Beauftragung und Durchführung von Sonderfahrten<br />

verusachergerecht.<br />

Kapitel 6.5.1<br />

Ergänzung: Erfassung und Übermittlung von Lieferstandards bei der Verwendung<br />

von Ladungsträgergebinden.<br />

Kapitel 7.3.1<br />

Ergänzung: Umgang mit Ladungsträgern.<br />

Kapitel 7.3.2<br />

Ergänzung: Behälterpflege.<br />

Kapitel 7.4<br />

Ergänzung: Verwendung des web-basierten Container Managementsystems.<br />

Kapitel 7.5<br />

Konkretisierung: Regelung für den Umgang mit Leegutmangel.<br />

Kapitel 7.6.3.4<br />

Ergänzung: Grundlage für die Definition der Behälterbestandsreichweite bildet das<br />

<strong>MAN</strong>-Reichweitenmodell.<br />

Kapitel 7.8<br />

Ergänzung: Umgang mit Bestandsdifferenzen beim Leihgutkontoauszug<br />

und bei Inventur.<br />

Kapitel 9.1<br />

Konkretisierung: Definition des Fehlteilprozesses bezogen auf den gesamten


Seite 42<br />

M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

Logistik- und Produktionsprozess. Abgrenzung zur Sachmangelhaftung.<br />

Kapitel 9.2<br />

Konkretisierung: <strong>MAN</strong> Truck & Bus Group macht Folgekosten im Fehlteilprozess dann<br />

geltend, wenn der Lieferant diese zu vertreten hat.<br />

Ergänzung: Folgekosten sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn <strong>MAN</strong> einen<br />

höheren Schaden nachweist oder der Lieferant nachweist, dass ein geringerer oder<br />

überhaupt kein Schaden entstanden ist.<br />

Ergänzung: Bearbeitungspauschalen für den administrativen Aufwand zur Erstellung<br />

einer Mängelrüge.<br />

Ergänzung: Abgeltung durch Ansatz eines Pauschalbetrags neben Fahrzeugen auch<br />

für Module und Aggregate.<br />

Ergänzung: Weiterbelastung des Mehraufwandes, um den Kunden-Liefertermin<br />

einzuhalten.<br />

Kapitel 9.3<br />

Konkretisierung: Belastung bei Abweichungen vom vereinbarten Liefertermin und<br />

Möglichkeiten der Retournierung und Teilerückführung.<br />

Kapitel 9.4<br />

Ergänzung: Bei Anlieferung in nicht vereinbarten Lieferstandards, in nicht<br />

genehmigten Mischpaletten, bei nicht ausreichender Belabelung, fehlenden oder<br />

unvollständigen Liefer- oder Zollpapieren oder nicht übereinstimmenden Mengen-<br />

oder Gewichtsangaben erfolgt eine Belastung der Mehrauf-wendungen, sofern sie<br />

durch den Lieferanten zu vertreten sind.<br />

Kapitel 9.5<br />

Ergänzung: Überprüfungskriterien für beschädigte Ladungsträger.<br />

Konkretisierung: Kostenverrechnung von Ersatzbeschaffungen.<br />

Kapitel 9.6<br />

Ergänzung: Teilnahme am offenen Behälterpool / Verwendung von gefälschten<br />

Ladungsträgern incl. Belastung.<br />

Kapitel 9.8<br />

Ergänzung: Definition und Bearbeitung von Lead-Fällen sowie Gesamtübersicht der zu<br />

verrechnenden Kosten im Schad- und Fehlteilprozess.<br />

Kapitel 10.1.2<br />

Ergänzung: Verpflichtung des Lieferanten in Rücksprache mit der <strong>MAN</strong> die<br />

Packdichte sowie die Einpack- und Entnahmeprozesse zu optimieren.<br />

Gegenüber Ausgabe 2010-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />

Generell:<br />

Firmennamenänderung von <strong>MAN</strong> Nutzfahrzeug Gruppe in <strong>MAN</strong> Truck & Bus<br />

Kapitel: 4.1<br />

Bedarfsvorschau, Abbildung 5, Langfristplanung angepasst<br />

Kapitel 6.3<br />

Incoterms 2010, Abbildung 11, Verantwortung für Transportbeauftragung und<br />

–verantwortung<br />

Kapitel 9.2 incl. Abbildung 17<br />

Konkretisierung: Administrativer Aufwand in Form einer Mängelrüge bzw. Lastschrift.


Seite 43<br />

M <strong>3399</strong> : 2011-10<br />

Gegenüber Ausgabe 2011-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />

Kapitel 1:<br />

Klarstellung des Geltungsbereichs für die vom Lieferanten angewandten<br />

Belieferungsstandards<br />

Kapitel 3.2:<br />

Der Lieferant ist zudem für den Transport ab Vertragslager verantwortlich, wenn das<br />

Vertragslager außerhalb des Gebietsspeditionsnetzes liegt<br />

Kapitel 6.3.1:<br />

Standardfahrt mit Paketumfang: Details zum Prozess sind der jeweils gültigen<br />

Versandanweisung zu entnehmen<br />

Kaptitel 6.5.1:<br />

Ergänzung des Kapitels Lieferpapiere für den Transport und die Anlieferung<br />

Kapitel 9.2 incl. Abbildung 17<br />

Textliche Anpassung: Fehlteile und Sequenzverletzungen<br />

Kapitel 11.4:<br />

Ergänzung der mitzitierten Norm VDA 4500 und VDA 4938

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