PR_d_Integration_RDG.. - Belimed
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einem Einbau in Reinräume ebenfalls spezifische konstruktive Anforderungen erfüllen muss.<br />
Über die Trocknungsluft dürfen keineswegs Partikel in den Reinraum oder auf das<br />
Waschgut gelangen. Die Trocknungseinheit sollte aus diesem Grund aus Vorfilter,<br />
Ventilator, Heizregister und HEPA-Filter (Abbildung 6) bestehen, selbst wenn die<br />
Trocknungsluft aus dem Reinraum entnommen wird, denn schließlich könnten Partikel aus<br />
dem Heizregister ohne zusätzlichen Filter in die Waschkammer gelangen. Für die Abluft der<br />
Waschkammer ist eine Festverrohrung vorzusehen. Die Anlage muss dazu mit einer<br />
luftdichten Abluftklappe (mit Überdruckklappe) versehen sein. Sterilisationsanlagen werden<br />
in ähnlicher Weise den Anforderungen an Partikelfreiheit bei der Be- und Entlüftung der<br />
Sterilisierkammer gerecht. Die aus der Kammer abgesaugte Luft wird über einen Inline-<br />
sterilisierbaren Vakuumfilter geführt und entspricht somit der geforderten mikrobiologischen<br />
Reinheit in allen Reinraumklassen. Die Kammerbelüftung darf ebenso wenig dazu führen,<br />
dass Mikroorganismen aus der umgebenden Luft über die Kammer auf das Sterilisiergut<br />
oder sogar in den Reinraumbereich gelangen können. Daher setzt man auch hier einen<br />
Inline-sterilisierbaren Belüftungsfilter zur Kontaminationsvermeidung ein.<br />
Projektspezifische Anpassungen<br />
Neben den genannten konstruktiven Voraussetzungen, die bei der Auswahl eines<br />
geeigneten Systems zu prüfen sind, sollten bereits in der Planungsphase bestimmte<br />
projektspezifische Anforderungen an die Funktion der Anlage im Hinblick auf die<br />
Barrierenintegration definiert werden, um aufwändige Nachrüstungen oder Änderungen an<br />
der bereits installierten Anlage oder gar am Baukörper zu vermeiden. Die vorgesehenen<br />
Bedienabläufe, die Wasch- bzw. Sterilgutlogistik und das Sicherheitskonzept bestimmen<br />
maßgeblich die Funktionsspezifikation der Anlage, diese wiederum die Programmierung der<br />
Steuerung. Eine detaillierte Vorplanung sollte festlegen, von welcher Seite der Maschine,<br />
welche Funktionen bedient werden können. Dies betrifft z. B. Programmstart, -anwahl und -<br />
abbruch. Üblicherweise ist diese Funktionalität bei der klassischen Unrein-Rein-Trennung<br />
auf der Beladeseite vorgesehen. Es gibt aber auch Szenarien, bei denen eine Bedienung<br />
von der Entladeseite zweckmäßiger ist, z. B. bei der Trennung eines aktiven<br />
Beladebereiches von einem inaktiven Entladebereich im Rahmen eines Wasch- oder<br />
Sterilisierprozesses zur Virendeaktivierung. Denkbar ist aus logistischen Gründen auch die<br />
zusätzliche Anforderung eines umgekehrten Wasch- bzw. Sterilisationsprozesses (rein-<br />
unrein, z. B., wenn die visuelle Waschergebniskontrolle auf der Reinseite eine ungenügende<br />
Reinheit ergibt und eine Wiederholungsreinigung vorgesehen ist, oder der<br />
Sterilisationsprozess aufgrund eines Bedienereingriffs oder Medienmangels abgebrochen<br />
wurde). Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass ein Wasch- oder Sterilisierprozess ohne<br />
Schleusenfunktion (unrein-unrein oder rein-rein) ausgeführt werden soll. In diesen Fällen<br />
sollte eine Bedienbarkeit von beiden Seiten der Maschine vorgesehen werden. Auch die