tischtennis rundschau - Steirischer Tischtennisverband
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7. Spielverlegung<br />
Soll ein Landesligaspiel aus einem wichtigen Grund verlegt werden, so hat der die Verlegung anstrebende Verein schriftlich<br />
spätestens 5 Tage vor dem gewünschten Spieltermin (Vorverlegung) bzw. vor dem ursprünglichen Termin (Nachverlegung)<br />
ein Ansuchen unter Angabe des Verschiebungsgrundes an den Spielführer zu richten. Die Einverständniserklärung des<br />
Wettspielgegners ist Vorausetzung. Diese kann schriftlich oder telefonisch erfolgen.<br />
Nachverlegungen sind nur bei Entsendungen (ÖTTV-Termine) möglich und müssen bis zur nächsten Meisterschaftsrunde<br />
ausgetragen werden.<br />
Vorverlegungen eines Meisterschaftsspieles der Landesliga der Herren sind nur dann möglich, wenn der neue<br />
Spieltermin dem Spielführer der Landesliga spätestens 5 Tage (Datum des Poststempels) vor dem beabsichtigten<br />
Spieltermin schriftlich bekanntgegeben wird. Wird jedoch eine neuerliche Verschiebung vorgenommen und sind bis<br />
zum festgesetzten Verbandstermin weniger als 5 Tage Abstand, ist der Spielführer der Landesliga unbedingt sofort telefonisch<br />
von der Rückkehr zum Verbandstermin (nur dieser ist dann als Spieltermin möglich!!) zu verständigen. Ist der Spielführer<br />
der Landesliga nicht erreichbar, ist das Sekretariat des St.TT.V. telefonisch oder per Fax (Tel.+FAX 0316/584550) zu<br />
verständigen.<br />
NEU ab Spieljahr 1998/99: Aus gegebenem Anlaß ist ab dem Spieljahr 1998/99 jede Änderung des Spielortes<br />
(andere Halle oder Platztausch) und jede Änderung der Beginnzeit am Spieltag (Weiterspielen anschließend an<br />
das Vormittagspiel) nur nach Verständigung des Landesligaspielführers oder, wenn nicht erreichbar, nach Verständigung<br />
des Sekretariates (Tel. 0316/584550) möglich.<br />
8. Resultatdurchgabe<br />
Wird eine Verlegung nicht gemeldet, gilt das Spiel als nicht ausgetragen.<br />
Der ordnungsgemäß ausgefüllte Original-Wettspielbericht ist am - dem Spieltag folgenden - Werktag ausnahmslos an den<br />
Spielführer zu übermitteln. Ab dem Spieljahr 2003/2004 werden die Landesligavereine gebeten, den Spielbericht<br />
(wenn möglich noch am Spieltag) an den Spielführer per Fax (0316/851080-1012) zu übermitteln. Der Originalspielbericht<br />
kann in diesem Fall dann direkt an das Sekretariat des St.TT.V. übermittelt werden.<br />
In der Landesliga besteht für den Heimverein die Verpflichtung, das Wettspielergebnis unmittelbar nach Matchende<br />
(nach dem Vormittagsspiel und nach dem Nachmittagsspiel) dem Spielführer telefonisch zu übermitteln. Die<br />
Information des lokalen Pressewartes oder regionaler Nachrichtenstellen entbindet nicht von dieser Verpflichtung.<br />
Spielführer: Konrad Ohersthaller, Friedrich Hebbelgasse 4, 8010 Graz<br />
Tel: 0316/81 20 37 oder 0664/543 22 83 oder per E-Mail: stttvok@chello.at<br />
9. Schiedsrichter<br />
Jedem Landesligaverein steht es zu, spätestens 2 Wochen vor dem Spieltermin einen (oder mehrere) Schiedsrichter auf<br />
seine Kosten beim Schiedsrichtereferenten der Steiermark anzufordern.<br />
Solche offiziell eingesetzten Schiedsrichter leiten sämtliche Spiele des betreffenden Mannschaftsspieles, unabhängig davon,<br />
von welcher Seite sie angefordert wurden.<br />
Der Steirische <strong>Tischtennisverband</strong> wird Spiele der Landesliga von - durch den Verband bestimmten - Personen überwachen<br />
lassen. Diese Personen sind jedoch nicht als Schiedsrichter eingesetzt. Die Kosten dieser Überwachung trägt der Verband.<br />
10. Gebühren und Ordnungsstrafen<br />
StTTV-Handbuch und JHV-Protokolle bzw. Veröffentlichung in der Steirischen Tischtennis<strong>rundschau</strong><br />
11. Einzelreihungsliste<br />
Der Vorstand des StTTV erstellt und veröffentlicht nach Abschluß jedes Spielhalbjahres Einzelreihungslisten.<br />
Hat ein Spieler ein Einzelspiel begonnen, so werden allenfalls von ihm kampflos abgegebene Einzelspiele des Mannschaftsspieles<br />
für ihn als Niederlage und für den entsprechenden Gegenspieler als Sieg gewertet.<br />
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