Agrisano Magazin 1/2020
Kundenmagazin der Agrisano-Unternehmungen
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MENSCHEN<br />
LION HAT MALWETTBEWERB GEWONNEN<br />
Zum zweiten Mal hat die <strong>Agrisano</strong> einen<br />
Preis für das Gewinnerbild des Kindermalwettbewerbs<br />
vergeben. Der Gewinner ist<br />
Lion, Jahrgang 2011, aus Lengnau. Er erhält<br />
einen Familieneintritt in den Tierpark<br />
Dählhölzli in Bern.<br />
Der Malwettbewerb ist im <strong>Agrisano</strong>-Kinderbuch<br />
enthalten, das gratis bei den<br />
Versicherungsberatungsstellen erhältlich<br />
ist. Jeweils im Frühling und Herbst küren<br />
wir aus den eingesandten Bildern einen<br />
Gewinner oder eine Gewinnerin. Mach<br />
mit und gewinne auch du einen Familieneintritt<br />
in einen Zoo oder Tierpark!<br />
Wir freuen uns auf eure Bilder.<br />
GESUNDHEIT<br />
SIE FRAGEN – WIR ANTWORTEN!<br />
Während unseren Wanderferien in Portugal habe ich mir den Fuss gebrochen und wurde in<br />
eine Klinik gebracht. Als ich meine <strong>Agrisano</strong>-Versichertenkarte vorwies, wollten sie diese<br />
nicht akzeptieren. Wieso und was kann man in einem solchen Fall tun?<br />
Braucht man während eines vorübergehenden<br />
Aufenthalts in EU/EFTA-Ländern eine<br />
medizinische Behandlung, legt man die<br />
Europäische Krankenversicherungskarte vor.<br />
Diese ist auf der Rückseite der Versichertenkarte<br />
abgebildet. Der Leistungserbringer<br />
rechnet dann direkt mit der Schweizer Krankenkasse<br />
ab. Leider gibt es aber immer wieder<br />
Spitäler und Ärzte, die diese Karte nicht<br />
akzeptieren und Bargeld oder die Zahlung<br />
per Kreditkarte verlangen. Im Falle eines<br />
Arztbesuchs empfehlen wir, die Rechnung zu<br />
begleichen und uns dann zur Rückvergütung<br />
einzureichen (mit allen Quittungen).<br />
Bei einem stationären Aufenthalt im Spital<br />
oder wenn Sie unsicher sind, wie vorzugehen<br />
ist, wählen Sie die 24-Stunden-Telefonnummer<br />
auf Ihrer Versichertenkarte. Sollten<br />
Sie Ihre Karte nicht dabeihaben, verlangen<br />
Sie, noch vor Austritt aus dem Spital, eine<br />
Ersatzbescheinigung bei uns. Generell, aber<br />
besonders bei einer Reise in Länder ausserhalb<br />
der EU/EFTA, empfehlen<br />
wir, vorgängig abzuklären, ob<br />
der Versicherungsschutz ausreicht<br />
oder eine Reiseversicherung<br />
abgeschlossen werden<br />
sollte.<br />
Mehr<br />
dazu:<br />
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