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Agrisano Magazin 1/2020

Kundenmagazin der Agrisano-Unternehmungen

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MENSCHEN<br />

LION HAT MALWETTBEWERB GEWONNEN<br />

Zum zweiten Mal hat die <strong>Agrisano</strong> einen<br />

Preis für das Gewinnerbild des Kindermalwettbewerbs<br />

vergeben. Der Gewinner ist<br />

Lion, Jahrgang 2011, aus Lengnau. Er erhält<br />

einen Familieneintritt in den Tierpark<br />

Dählhölzli in Bern.<br />

Der Malwettbewerb ist im <strong>Agrisano</strong>-Kinderbuch<br />

enthalten, das gratis bei den<br />

Versicherungsberatungsstellen erhältlich<br />

ist. Jeweils im Frühling und Herbst küren<br />

wir aus den eingesandten Bildern einen<br />

Gewinner oder eine Gewinnerin. Mach<br />

mit und gewinne auch du einen Familieneintritt<br />

in einen Zoo oder Tierpark!<br />

Wir freuen uns auf eure Bilder.<br />

GESUNDHEIT<br />

SIE FRAGEN – WIR ANTWORTEN!<br />

Während unseren Wanderferien in Portugal habe ich mir den Fuss gebrochen und wurde in<br />

eine Klinik gebracht. Als ich meine <strong>Agrisano</strong>-Versichertenkarte vorwies, wollten sie diese<br />

nicht akzeptieren. Wieso und was kann man in einem solchen Fall tun?<br />

Braucht man während eines vorübergehenden<br />

Aufenthalts in EU/EFTA-Ländern eine<br />

medizinische Behandlung, legt man die<br />

Europäische Krankenversicherungskarte vor.<br />

Diese ist auf der Rückseite der Versichertenkarte<br />

abgebildet. Der Leistungserbringer<br />

rechnet dann direkt mit der Schweizer Krankenkasse<br />

ab. Leider gibt es aber immer wieder<br />

Spitäler und Ärzte, die diese Karte nicht<br />

akzeptieren und Bargeld oder die Zahlung<br />

per Kreditkarte verlangen. Im Falle eines<br />

Arztbesuchs empfehlen wir, die Rechnung zu<br />

begleichen und uns dann zur Rückvergütung<br />

einzureichen (mit allen Quittungen).<br />

Bei einem stationären Aufenthalt im Spital<br />

oder wenn Sie unsicher sind, wie vorzugehen<br />

ist, wählen Sie die 24-Stunden-Telefonnummer<br />

auf Ihrer Versichertenkarte. Sollten<br />

Sie Ihre Karte nicht dabeihaben, verlangen<br />

Sie, noch vor Austritt aus dem Spital, eine<br />

Ersatzbescheinigung bei uns. Generell, aber<br />

besonders bei einer Reise in Länder ausserhalb<br />

der EU/EFTA, empfehlen<br />

wir, vorgängig abzuklären, ob<br />

der Versicherungsschutz ausreicht<br />

oder eine Reiseversicherung<br />

abgeschlossen werden<br />

sollte.<br />

Mehr<br />

dazu:<br />

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