Agrisano Magazin 1/2020
Kundenmagazin der Agrisano-Unternehmungen
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MENSCHEN<br />
MITARBEITER IM PORTRÄT<br />
Name: Timothee Scheurer<br />
Funktion: Mitarbeiter UVG<br />
Bei der <strong>Agrisano</strong>: seit August 2019<br />
Hobbys: Fussballspielen und Fitness<br />
«JEDER TAG IST WIE EINE WUNDERTÜTE»<br />
Timothee, du arbeitest in der Abteilung<br />
UVG. Was bedeutet UVG und was ist der<br />
Unterschied zur Unfallversicherung KVG?<br />
UVG bedeutet Unfallversicherungsgesetz. Gemäss<br />
UVG sind alle in der Schweiz beschäftigten<br />
Arbeitnehmenden obligatorisch gegen<br />
Berufsunfälle und -krankheiten versichert.<br />
Wer mindestens acht Stunden wöchentlich<br />
beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist zudem<br />
gegen Nichtberufsunfälle versichert. In<br />
unserer Abteilung bearbeiten wir alle Unfälle,<br />
die unter dieses Gesetz fallen. Im Gegenzug<br />
müssen sich Selbständigerwerbende und<br />
Personen, die nicht arbeiten, wie Hausfrauen,<br />
Kinder und Studenten, über die Krankenversicherung<br />
gegen Unfälle versichern. Bei diesen<br />
kommt dann im Falle eines Unfalls das Krankenversicherungsgesetz<br />
(KVG) zum Tragen.<br />
Wie muss der Arbeitgeber vorgehen, um<br />
einen Unfall eines Angestellten zu melden?<br />
Wir unterscheiden zwei Arten von Unfällen:<br />
Bagatellunfälle, mit keiner Arbeitsunfähigkeit<br />
oder höchstens bis drei Tage, und alle<br />
anderen Unfälle. Auf unserer Website, unter<br />
Downloads, kann der Arbeitgeber, oder auch<br />
der Verunfallte selbst, die entsprechende<br />
Unfallmeldung herunterladen, ausfüllen<br />
und uns einreichen. Die Globalversicherung<br />
nimmt dann eine Vorprüfung vor und vergibt<br />
eine Schadennummer. Danach kommen die<br />
Unfallprotokolle in unsere Abteilung.<br />
Wie viele Leute arbeiten in eurer Abteilung<br />
und wofür bist du zuständig?<br />
Wir sind ein Team von zehn Personen. Alle<br />
Unfälle werden in drei Kategorien eingeteilt:<br />
Kleinschaden, Standardschaden und<br />
Komplexschaden. Ich bin für Kleinschäden<br />
zuständig. Das sind Unfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit<br />
bis zu drei Wochen. Häufig<br />
Bagatellunfälle wie Schnittverletzungen, ein<br />
Fremdkörper im Auge oder ein Zeckenbiss.<br />
Sobald ich das Unfallprotokoll erhalte, prüfe<br />
ich den Unfallhergang und die erlittenen Verletzungen.<br />
Ist etwas unklar, frage ich beim<br />
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